Rechtsanwaltskanzlei Dagmar Wiegelmann

Rechtsanwaltskanzlei Dagmar Wiegelmann Wir begrüßen Sie herzlich auf der Facebook Seite der Rechtsanwaltskanzlei Böckel & Wiegelmann im

Herzlich willkommen auf der Facebook Seite der Rechtsanwaltskanzlei Böckel & Wiegelmann aus Mainz! "Wir machen Ihr gutes Recht zu unserem persönlichen Anliegen"

- getreu diesem Motto ist es uns als Kanzleiteam eine Herzensangelegenheit, Sie als Mandanten umfassend und bestmöglich zu beraten und Ihrem Recht Geltung zu verschaffen. Von einer ersten Beratung über außergerichtliche Verhandlungen bis

hin zum Prozess - unsere Anwälte stehen Ihnen jederzeit kompetent und engagiert zur Seite und halten dabei auch die Kostenfrage immer transparent. Durch unsere jahrelange Erfahrung im Zivilrecht und das stetige Weiterbilden im aktuellen Rechtsverkehr können wir Ihnen versichern: wir finden gemeinsam eine Lösung für Ihr Anliegen. Wir freuen uns, Sie als Mandanten in unserer Kanzlei begrüßen zu dürfen! Um einen ersten Termin zu vereinbaren, rufen Sie uns gerne an unter
06131-932050

Referendar/in gesucht!
10/03/2017

Referendar/in gesucht!

27/02/2017

Wir stehen unseren Mandanten auch in der Fastnachtswoche gerne zur Verfügung. Unsere Öffnungszeiten für die Woche vom 27.02.-03.03. lauten wie folgt:
Montag: geschlossen
Dienstag: geschlossen
Mittwoch: 10-12, 13-16 Uhr
Donnerstag: 10-12, 13-16 Uhr
Freitag: 10-12, 13-15 Uhr

25/02/2017

Wir wünschen allen Mandanten eine fröhliche Fastnachtszeit!

Aus aktuellem Anlass eine kurze Übersicht zweier Entscheidungen zur fünften Jahreszeit:

Freistellung am Rosenmontag?
Eine Freistellung am Rosenmontag kann in Tarifverträgen oder Betriebsvereinbarungen vereinbart sein. Ist dies nicht der Fall, kann sich ein Anspruch auf Freistellung jedoch auch aus der sogenannten „betrieblichen Übung“ ergeben, sofern in den vergangenen drei Jahren eine Freistellung durch den Arbeitgeber ohne den Hinweis auf die Freiwilligkeit dieser Leistung oder den Vorbehalt einer Widerrufsmöglichkeit erfolgte.
Vorsicht: Der Grundsatz der betrieblichen Übung gilt im öffentlichen Dienst nur eingeschränkt, da auch der Arbeitgeber z.B. an den Haushaltsplan und gesetzliche Bestimmungen gebunden ist.
Arbeitsgericht Köln vom 07.11.2009, 2 Ca 6269/09

Der Pirat im Auto
Auch an Fastnacht gilt die Straßenverkehrsordnung. Im Kostüm Auto zu fahren ist daher nur dann eine gute Idee, wenn dadurch die Fahrtüchtigkeit nicht eingeschränkt wird. Versperren die Augenklappe oder die Clownsnase den Blick auf die Straße, gefährdet dies nicht nur die Narren im, sondern auch außerhalb des Autos und ist als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld bedroht. Bezüglichkeit der Erkennbarkeit des Autofahrers gelten keine gesonderten Regelungen, sodass der Kreativität beim Schminken grundsätzlich keine Grenzen gesetzt sind. Einzige Ausnahme: Wird ein Verkehrsdelikt begangen bei dem die Beteiligten nicht klar ermittelt werden können, kann dem Autofahrer gemäß §31a StVZO die Führung eines Fahrtenbuches auferlegt werden.

16/02/2017

Entfernungspauschale – was, wieviel und wieso?

Pendler können die Aufwendungen, die sie für die Wege zwischen Wohnung und Arbeitsstätte bestreiten, gemäß §9 I Nr.4 EStG (Einkommensteuergesetz) steuerlich absetzen. Hierfür wurde eine gesetzliche Pauschale eingeführt, wonach pro zurückgelegtem Kilometer maximal 0,30€ und pro Kalenderjahr maximal 4500€ angerechnet werden dürfen. Bei der Nutzung eines eigenen oder zur Verfügung gestellten Kfz erhöht sich der Betrag.
Die Kosten für die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel unterliegen keiner Beschränkung, sondern können nach §9 II EStG in vollem Umfang steuerlich abgesetzt werden. Diese Ungleichbehandlung kann über den weiten Spielraum des Gesetzgebers hinsichtlich des Steuergegenstandes und -satzes gerechtfertigt werden, wonach dieser die weitaus umweltfreundlicheren öffentlichen Verkehrsmittel trotz Verstoßes gegen den Gleichheitsgrundsatz nach Art.3 GG steuerlich privilegieren darf.
Ob die Nutzung von Taxis auch unter den Tatbestand des öffentlichen Verkehrsmittels fallen und die Kosten für die Nutzung derselben demnach auch voll steuerlich absetzbar ist, bleibt unklar. Zwar entschied das Finanzgericht Düsseldorf in seinem Urteil vom 08.04.2014 (13 K 339/12 E) dass dies der Fall sei, der Bundesfinanzhof ließ diese Frage bislang jedoch offen und argumentierte lediglich, unter öffentliche Verkehrsmittel fallen nur regelmäßig am öffentlichen Verkehr teilnehmende Verkehrsmittel.

Quelle: Bundesfinanzhof, Entscheidung vom 15.11.2016; Finanzgericht Düsseldorf, Entscheidung vom 08.04.2014

http://juris.bundesfinanzhof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bfh&Art=en&Datum=Aktuell&nr=34100&pos=6&anz=71
https://openjur.de/u/853101.html

1. Es begegnet keinen verfassungsrechtlichen Bedenken, dass durch die Entfernungspauschale sämtliche gewöhnlichen wie außergewöhnlichen Aufwendungen für Fahrten zwischen Wohnung und regelmäßige Arbeitsstätte abgegolten werden

13/02/2017

Beweislast bei Diskriminierungen nach dem AGG

Arbeitnehmer sind in ihrem Arbeitsverhältnis durch das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) vor Diskriminierungen und Ungleichbehandlungen geschützt. Wird eine Diskriminierung geltend gemacht, trägt der Arbeitnehmer grundsätzlich die Beweislast – er muss die Diskriminierung ausreichend beweisen können. Oft führt dies zu Schwierigkeiten, denen §22 AGG mit einer Beweiserleichterung begegnet. Demnach trägt die beklagte Partei die Beweislast dafür dass keine Diskriminierung stattfand, sofern die klagende Partei Indizien beweist, die eine Benachteiligung wegen eines in §1 AGG aufgeführten Grundes vermuten lassen.
In seiner neusten Entscheidung konkretisiert das Bundesarbeitsgericht die Norm hinsichtlich des Falls eines Schwerbehinderten, der entgegen seines Wunsches bei Änderungsverträgen zur Stundenarbeitszahl übergangen war. Seine Klage war vor dem Landesarbeitsgericht abgewiesen worden, wobei ihm die Richter einen grundsätzlichen Schadensersatz gemäß §15 I AGG zustanden. Das Bundesarbeitsgericht entschied nun in der Revision, die Gerichte dürften nicht das bloße Existieren einer Möglichkeit der Diskriminierung aufgrund eines Grundes aus §1 AGG als ausreichend ansehen, vielmehr müssen Indizien vorliegen, die einen Grund nach §1 AGG als „überwiegend wahrscheinlich“ für die Diskriminierung beweisen.
Entscheidung des Bundesarbeitsgericht vom 26.01.2017, 8 AZR 736/15, Vorinstanz beim Hessischen Landesarbeitsgericht vom 25.09.2015, 18 Sa 520/14

Quelle: juris.bundesarbeitsgericht.de
http://juris.bundesarbeitsgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bag&Art=pm&nr=19079

Höchste Instanz des Arbeitsrechts Bundesarbeitsgericht

29/01/2017

Keine Verlängerung der Frist für Betriebskostenabrechnung

Bewirkt der Vermieter durch eigenes Verschulden eine Verspätung der Betriebskostenabrechnung außerhalb der Jahresfrist des §556 III 2 BGB, kann der Mieter nicht zu Nachzahlungen verpflichtet werden. Die Beweislast für das Nicht-Verschulden trägt in diesem Fall der Vermieter.
Die Entscheidung des BGH vom 25.01.2017, VIII ZR 249/15 bezog sich auf einen Sachverhalt, in dem der Mieterin Betriebskostenabrechnungen von vor über 2 Jahren vorgelegt wurden. Der Vermieter berief sich darauf, dass aufgrund eines Verwaltungswechsels die Jahresabrechnungen der Wohnungseigentümergesellschaft nicht rechtzeitig vorgelegt wurden und so die Betriebskostenabrechnungen nicht früher hätten erstellt werden können. Da aus dem Vortrag des Vermieters nicht ersichtlich wurde, inwieweit er die Verspätung durch eigenes Handeln zu verhindern versuchte, nahm der BGH hier ein Verschulden zulasten des Vermieters an, sodass die Mieterin keine Nachzahlungen mehr zu leisten hatte.

Quelle: Juris.Bundesgerichtshof.de

http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=pm&pm_nummer=0011/17

Der Bundesgerichtshof hat sich heute in einer Entscheidung mit der Frage befasst, ob der Vermieter einer Eigentumswohnung, auch noch nach Ablauf der Jahresfrist des § 556 Abs. 3 Satz 2 BGB* für die Abrechnung über die Betriebskosten eine Nachforderung geltend machen kann, wenn der WEG-Verwalter vers...

20/01/2017

Rechtsnews: Mehr Transparenz bei Mietwagenbuchung

Die Vertretung der Europäischen Kommission in Deutschland hat aufgrund steigender Beschwerden im Zusammenhang mit fehlender Transparenz bei Mietwagenbuchungen mit den fünf führenden Autovermietungsunternehmen und europäischen Verbraucherschutzbehörden eine Anpassung der Geschäftspraktiken erwirkt, bei denen Verbraucher unter anderem nun von einer vollständigen Auflistung aller auf sie zukommenden Kosten sowie der Beschreibung der wichtigsten Mietkonditionen in verschiedenen Sprachen profitieren.

Quelle: Vertretung der Europäischen Kommission in Deutschland https://ec.europa.eu/germany/news/verbraucher-profitieren-k%C3%BCnftig-von-mehr-transparenz-bei-mietwagen_de

Europäische Kommission - Vertretung in Deutschland

Adresse

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Mainz
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Montag 08:00 - 12:00
13:00 - 15:00
Dienstag 08:00 - 12:00
13:00 - 15:00
Mittwoch 08:00 - 12:00
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Donnerstag 08:00 - 12:00
13:00 - 15:00
Freitag 08:00 - 12:00
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