Kanzlei Hub und Schäflein

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13/08/2026

Ein Bauvertrag entscheidet oft über deutlich mehr als nur den Preis.

Bevor Sie unterschreiben, sollten Sie diese drei Punkte unbedingt prüfen:

✔️ Haftung: Wer trägt das Risiko, wenn Mängel oder Schäden auftreten? Unklare Regelungen können später teuer werden.

✔️ Zahlungsplan: Zahlen Sie möglichst nur für tatsächlich erbrachte Leistungen. Hohe Vorauszahlungen bergen unnötige Risiken.

✔️ Nachträge: Was passiert, wenn sich während der Bauzeit etwas ändert? Klare Regelungen helfen, Streit und unerwartete Mehrkosten zu vermeiden.

Eine sorgfältige Vertragsprüfung kostet wenig Zeit – kann Ihnen aber viel Geld, Ärger und langwierige Auseinandersetzungen ersparen.

Welchen Punkt würden Sie vor der Unterschrift am genauesten prüfen?

Der Garten ist fertig – und plötzlich fordert die Behörde den Rückbau.Genau das kann passieren, wenn ein Schottergarten ...
07/08/2026

Der Garten ist fertig – und plötzlich fordert die Behörde den Rückbau.

Genau das kann passieren, wenn ein Schottergarten gegen den Bebauungsplan oder die Landesbauordnung verstößt.

Das aktuelle Urteil zeigt:
Nicht jede Gartengestaltung ist baurechtlich zulässig. Entscheidend sind unter anderem die zulässige Versiegelung des Grundstücks und bestehende Begrünungspflichten.

Unser Rat:
Lassen Sie sich bereits in der Planungsphase beraten. Das ist meist deutlich günstiger als ein späterer Rückbau.

💬 Was halten Sie von Schottergärten? Sinnvoll oder überholt?

30/07/2026

Die größten Risiken entstehen oft vor Baubeginn. Ein sauberer Vertrag schafft
Klarheit.

Bau.Recht.Klar.

Jede Woche ein neuer Praxistipp rund um Bau und Architektenrecht.

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Das Leistungsverzeichnis entscheidet oft darüber, ob ein Nachtrag erfolgreich ist oder nicht. ⚖Das OLG Brandenburg hat k...
25/07/2026

Das Leistungsverzeichnis entscheidet oft darüber, ob ein Nachtrag erfolgreich ist oder nicht. ⚖

Das OLG Brandenburg hat klargestellt: Sind notwendige Sicherungsmaßnahmen bereits im Leistungsverzeichnis enthalten und sollen in die Einheitspreise einkalkuliert werden, besteht später kein Anspruch auf zusätzliche Vergütung.

Für Auftraggeber bedeutet das: Leistungen sollten eindeutig und transparent beschrieben werden.💡

Für Auftragnehmer gilt: Das Leistungsverzeichnis sollte vor Angebotsabgabe sorgfältig geprüft werden. Wer Unklarheiten erkennt, sollte diese rechtzeitig ansprechen. Eine nachträgliche Korrektur der eigenen Kalkulation ist häufig nicht möglich.

Gerade deshalb gehört das Leistungsverzeichnis zu den wichtigsten Vertragsunterlagen eines Bauprojekts.

Quelle: OLG Brandenburg, Beschluss vom 12.05.2026 – 10 U 84/25

17/07/2026

Sie planen ein Bauvorhaben? Dann sollten Sie die Abnahme nicht unterschätzen.

Mit der Abnahme nach § 640 BGB ändern sich wichtige rechtliche Folgen. Die Vergütung wird fällig, die Gewährleistungsfrist beginnt und auch die Beweislast kann sich verändern.

Deshalb gilt: Prüfen Sie vor der Abnahme genau, ob die Leistung vertragsgemäß und mangelfrei erbracht wurde. Eine vorschnelle Unterschrift kann später erhebliche rechtliche und wirtschaftliche Folgen haben.

Wer seine Rechte kennt, schafft von Anfang an die richtigen Voraussetzungen für ein erfolgreiches Bauprojekt.

Folgen Sie uns für verständlich erklärte Rechtstipps rund um das Bau- und Architektenrecht.

Nicht jede zusätzliche Leistung ist automatisch kostenlos.Das Oberlandesgericht Naumburg hat entschieden: Führt ein Auft...
09/07/2026

Nicht jede zusätzliche Leistung ist automatisch kostenlos.

Das Oberlandesgericht Naumburg hat entschieden: Führt ein Auftragnehmer notwendige Arbeiten aus, die zwar nicht ausdrücklich beauftragt wurden, vom Auftraggeber aber objektiv gewollt und später genutzt werden, kann trotzdem ein Vergütungsanspruch bestehen.

Für Bauunternehmen bedeutet das: Nicht jeder fehlende Nachtrag führt automatisch zum Verlust des Vergütungsanspruchs.

Für Auftraggeber gilt: Wer zusätzliche Arbeiten erkennt und duldet, sollte rechtzeitig reagieren.

Im Baurecht entscheidet häufig der Einzelfall.

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30/06/2026

Viele Bauverträge enthalten Klauseln, die auf den ersten Blick unauffällig wirken.

Im Streitfall können genau diese Regelungen jedoch über Vergütung, Haftung, Nachträge oder Gewährleistungsrechte entscheiden.

Deshalb gilt: Bauverträge sollten nicht ungeprüft unterschrieben werden.

Eine rechtliche Prüfung vor Vertragsabschluss ist meist deutlich günstiger als die spätere Auseinandersetzung über unwirksame oder nachteilige Vertragsklauseln.

Welche Klausel ist Ihnen zuletzt in einem Bauvertrag aufgefallen?

Ein neuer Blickfang vor der Tür.Unsere neuen Kanzleischilder sind montiert und machen unsere Kanzlei nun noch sichtbarer...
24/06/2026

Ein neuer Blickfang vor der Tür.

Unsere neuen Kanzleischilder sind montiert und machen unsere Kanzlei nun noch sichtbarer.

Wir freuen uns über die gelungene Umsetzung und darauf, Mandanten auch künftig kompetent in allen Fragen des Bau- und Architektenrechts zu begleiten.

Ein Rücktritt vom Vertrag klingt oft einfacher, als er rechtlich ist.Genau das zeigt eine aktuelle Entscheidung des OLG ...
19/06/2026

Ein Rücktritt vom Vertrag klingt oft einfacher, als er rechtlich ist.

Genau das zeigt eine aktuelle Entscheidung des OLG München.

Ein Bauherr erklärte den Rücktritt von einem Vertrag über Fenster und Fenstertüren. Das Gericht stellte jedoch fest, dass die Voraussetzungen dafür nicht vorlagen.

Die Folge: Der Unternehmer durfte den Vertrag aus wichtigem Grund kündigen und konnte seine Vergütung verlangen.

Gerade auf Baustellen werden Fristen, Rücktrittserklärungen und Kündigungen häufig vorschnell ausgesprochen. Die wirtschaftlichen Folgen können erheblich sein.

➡️ Bevor Sie einen Bauvertrag kündigen oder vom Vertrag zurücktreten, sollte die rechtliche Situation sorgfältig geprüft werden.

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14/06/2026

Die Schlussrechnung ist gestellt. Die Leistung ist erbracht. Trotzdem bleibt die Zahlung aus.

Ein häufiger Grund: Formale Fehler in der Schlussrechnung.

Fehlende Prüffähigkeit, unzureichend dokumentierte Nachträge oder eine verfrühte Abrechnung können dazu führen, dass Auftraggeber die Rechnung zurückweisen.

Wer seine Ansprüche durchsetzen will, sollte bereits bei der Abrechnung sorgfältig arbeiten.

Welche Fehler sehen Sie in der Praxis am häufigsten?

Adresse

Marktplatz 4/5
Maßbach
97711

Öffnungszeiten

Montag 08:30 - 13:30
Dienstag 08:30 - 13:30
Mittwoch 08:30 - 13:30
Donnerstag 08:30 - 13:30
Freitag 08:30 - 13:30

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