14/12/2018
Was ist ein eigentlich ein WEG-Verwalter?
Der WEG-Verwalter verwaltet das gemeinschaftliche Eigentum von Wohnungseigentümergemeinschaften. So weit, so gut - aber was genau sind denn Wohnungseigentümergemeinschaften und was bedeutet gemeinschaftliches Eigentum? Es handelt sich um Gemeinschaften von verschiedenen Eigentümern einer Immobilie. Wer z. B. eine Eigentumswohnung kauft, erwirbt nicht nur die Wohnung, die als Teileigentum bezeichnet wird, sondern auch Miteigentumsanteile an der gesamten Immobilie, welche dem Gemeinschaftseigentum zugeordnet werden. Dazu zählen beispielsweise das Treppenhaus, der Aufzug, die Außenanlage oder auch die Fassade.
Die Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums ist Aufgabe aller Wohnungseigentümer. Da das aber eine sehr arbeitsintensive Angelegenheit ist und die Interessen der Eigentümer häufig recht unterschiedlich ausfallen, ist eine ordnungsgemäße Verwaltung ohne einen entsprechenden professionellen Verwalter oft nur schwer möglich. Hier kommt der WEG-Verwalter ins Spiel. Das Gesetz schreibt die Bestellung eines Verwalters übrigens in § 20 des Wohnungseigentumsgesetzes vor.
Da durch den WEG-Verwalter fremdes Vermögen und Eigentum verwaltet werden, ist ein gegenseitiges Vertrauensverhältnis von elementarer Bedeutung. Ein Verwalter muss in höchstem Maße zuverlässig und unparteiisch sein. Das Aufgabenspektrum des WEG-Verwalters ist sehr breit gefächert, oft bekommen die Eigentümer nur einen Bruchteil dessen mit, was der Verwalter im täglichen Geschäft zu leisten hat. Er erstellt z. B. die Hausgeldabrechnungen, auf Wunsch gegen Beauftragung auch Betriebskostenabrechnungen für die Mieter, koordiniert sämtliche Dienstleister und organisiert die Eigentümerversammlungen. Außerdem ist er für die Instandhaltung der Immobilie verantwortlich, welche in der Regel auf Grundlage der gefassten Beschlüsse der Eigentümergemeinschaft umgesetzt werden. Weitere Aufgaben des Verwalters ergeben sich aus der Gemeinschaftsordnung, Teilungserklärung, der sich derzeit häufig ändernden Rechtsprechung und dem Verwaltervertrag.
Da das Thema äußerst vielschichtig ist, laden wir Sie gerne zu uns ein oder kommen zu Ihnen, um Sie transparent und kostenlos zu beraten. Außerdem finden Sie hier weitere Informationen zu unseren umfangreichen Verwaltungsleistungen: https://www.tenbrink-ms.de/de/immobilienverwaltung/weg-verwaltung/
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