Scheidung - Online

Scheidung - Online Online Scheidung einfach günstig - Rechtsanwalt Reinhard Scholz

Die Debatte um das Ehegattensplitting erreicht einen neuen Höhepunkt. Während die Politik über die Mobilisierung von Arb...
06/05/2026

Die Debatte um das Ehegattensplitting erreicht einen neuen Höhepunkt. Während die Politik über die Mobilisierung von Arbeitskräften streitet, herrscht bei vielen Ehepaaren Verunsicherung. Eine Abschaffung oder tiefgreifende Reform hätte massive Auswirkungen auf die Haushaltskassen von Millionen Bürgern.

Das Privileg auf dem Prüfstand
Bisher gilt: Je größer die Einkommensdifferenz zwischen den Partnern, desto höher der Splittingvorteil. Bei einem Alleinverdiener-Haushalt (80.000 EUR Brutto) liegt der Steuervorteil aktuell bei ca. 7.500 EUR pro Jahr. Doch dieser finanzielle Bonus hat oft einen hohen Preis.

Die "Zweitverdiener-Falle" in der anwaltlichen Praxis
"In der täglichen Beratung erleben wir oft, dass das Splitting zwar kurzfristig die Haushaltskasse schont, aber langfristig in eine gefährliche Schieflage führt", erklärt Rechtsanwalt Reinhard Scholz, Anwalt für Scheidungsrecht in Münster. Besonders Mandantinnen in Teilzeit realisieren oft erst spät, dass ihre Rentenanwartschaften durch die geringere Erwerbstätigkeit massiv gelitten haben. Das Steuersystem verschleiere hier oft eine ökonomische Abhängigkeit innerhalb der Ehe.

Verfassungsrechtliche Hürden für eine Reform
Einfach "abschaffen" lässt sich das Splitting nicht. Das Bundesverfassungsgericht schützt das Prinzip der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Ehe. Experten rechnen daher eher mit Modellen wie der Individualbesteuerung mit übertragbarem Grundfreibetrag oder einem Familiensplitting, das Kinder stärker berücksichtigt. Für bestehende Ehen ist zudem ein umfassender Vertrauensschutz zu erwarten.

Weitere Informationen und Experten-Ratgeber:
Detaillierte Fallbeispiele zu den finanziellen Folgen und rechtliche Hintergründe finden Sie in unserem aktuellen Fachartikel unter: www.ihre-scheidung.info/aktuelles/ (https://www.ihre-scheidung.info/aktuelles/)

Umfassende Beratung und Unterstützung im Bereich bundesweite Online-Scheidung finden Sie auf unserer Startseite Rechtsanwalt Reinhard Scholz, Anwalt für Scheidungsrecht www.ihre-scheidung.info (https://www.ihre-scheidung.info)
https://www.pr-gateway.de/t/474557

Die Debatte um das Ehegattensplitting erreicht einen neuen Höhepunkt. Während die Politik über die Mobilisierung von Arb...
06/05/2026

Die Debatte um das Ehegattensplitting erreicht einen neuen Höhepunkt. Während die Politik über die Mobilisierung von Arbeitskräften streitet, herrscht bei vielen Ehepaaren Verunsicherung. Eine Abschaffung oder tiefgreifende Reform hätte massive Auswirkungen auf die Haushaltskassen von Millionen Bürgern.

Das Privileg auf dem Prüfstand
Bisher gilt: Je größer die Einkommensdifferenz zwischen den Partnern, desto höher der Splittingvorteil. Bei einem Alleinverdiener-Haushalt (80.000 EUR Brutto) liegt der Steuervorteil aktuell bei ca. 7.500 EUR pro Jahr. Doch dieser finanzielle Bonus hat oft einen hohen Preis.

Die "Zweitverdiener-Falle" in der anwaltlichen Praxis
"In der täglichen Beratung erleben wir oft, dass das Splitting zwar kurzfristig die Haushaltskasse schont, aber langfristig in eine gefährliche Schieflage führt", erklärt Rechtsanwalt Reinhard Scholz, Anwalt für Scheidungsrecht in Münster. Besonders Mandantinnen in Teilzeit realisieren oft erst spät, dass ihre Rentenanwartschaften durch die geringere Erwerbstätigkeit massiv gelitten haben. Das Steuersystem verschleiere hier oft eine ökonomische Abhängigkeit innerhalb der Ehe.

Verfassungsrechtliche Hürden für eine Reform
Einfach "abschaffen" lässt sich das Splitting nicht. Das Bundesverfassungsgericht schützt das Prinzip der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Ehe. Experten rechnen daher eher mit Modellen wie der Individualbesteuerung mit übertragbarem Grundfreibetrag oder einem Familiensplitting, das Kinder stärker berücksichtigt. Für bestehende Ehen ist zudem ein umfassender Vertrauensschutz zu erwarten.

Weitere Informationen und Experten-Ratgeber:
Detaillierte Fallbeispiele zu den finanziellen Folgen und rechtliche Hintergründe finden Sie in unserem aktuellen Fachartikel unter:

Umfassende Beratung und Unterstützung im Bereich bundesweite Online-Scheidung finden Sie auf unserer Startseite Rechtsanwalt Reinhard Scholz, Anwalt für Scheidungsrecht www.ihre-scheidung.info
http://www.ihre-scheidung.info/aktuelles/

Während Immobilien und Rentenansprüche bei  Scheidungen (https://www.ihre-scheidung.info) meist im Fokus stehen, sorgt e...
28/04/2026

Während Immobilien und Rentenansprüche bei Scheidungen (https://www.ihre-scheidung.info) meist im Fokus stehen, sorgt ein vermeintlich kleinerer Punkt oft für den größten emotionalen Zündstoff: die Aufteilung des Hausrats.

Experten raten dazu, sich frühzeitig mit den rechtlichen Spielregeln auseinanderzusetzen, um langwierige und teure Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden.

Eigentum oder gemeinsamer Besitz?

Rechtlich wird zwischen Gegenständen unterschieden, die einem Partner allein gehören, und solchen, die während der Ehe für die gemeinsame Lebensführung angeschafft wurden. Letztere unterliegen bei einer Scheidung der Verteilung nach Billigkeit. Das bedeutet: Es geht nicht nur darum, wer bezahlt hat, sondern wer den Gegenstand dringender benötigt - insbesondere, wenn Kinder im Haushalt leben.

Die wichtigsten Fakten zur Aufteilung:

Voreheliches Gut: Dinge, die ein Partner mit in die Ehe gebracht hat, bleiben in der Regel sein Alleineigentum.
Gemeinsame Anschaffungen: Möbel, Elektrogeräte und Geschirr, die während der Ehe gekauft wurden, gelten als gemeinsamer Hausrat.
Nutzungsüberlassung: In der Trennungsphase kann ein Ehepartner die vorläufige Zuweisung bestimmter Gegenstände verlangen, wenn dies zur Vermeidung einer unbilligen Härte notwendig ist.

Pragmatische Lösungen statt Rosenkrieg

Juristen und Mediatoren empfehlen, eine detaillierte Hausratsliste zu erstellen. "Ein gerichtliches Verfahren über den Wert eines gebrauchten Sofas steht oft in keinem Verhältnis zu den Anwalts- und Gerichtskosten", erklärt Rechtsanwalt Reinhard Scholz, Anwalt für Scheidungsrecht aus Münster. Ziel sollte immer eine einvernehmliche Einigung sein, die idealerweise in einer Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarung festgehalten wird.

Tipps für Betroffene:

1. Inventur machen: Erstellen Sie eine Liste aller Haushaltsgegenstände und markieren Sie, was wem gehört.
2. Zeitwert statt Neupreis: Bei Ausgleichszahlungen zählt der aktuelle Marktwert (Gebrauchtwert), nicht der ursprüngliche Kaufpreis.
3. Persönliche Gegenstände: Schmuck, Kleidung und Arbeitsmittel (z. B. der eigene Laptop) zählen meist nicht zum Hausrat und verbleiben beim jeweiligen Eigentümer.

Rechtsanwalt Reinhard Scholz
Salzstraße 20, 48143 Münster

Rechtsanwalt Scholz ist spezialisiert auf die Beratung und Vertretung im Bereich Scheidungsrecht. Insbesondere bietet er bereits seit mehr als zwei Jahrzehnten die Option der Online Scheidung an, wodurch Scheidungen einfach, schnell und günstig durchgeführt werden können.

Rechtsanwalt Reinhard Scholz - Online Scheidung einfach günstig unter www.ihre-scheidung.info (https://www.ihre-scheidung.info) oder www.scheidung-einreichen.com (https://www.scheidung-einreichen.com)
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Der Entzug des Sorgerechts ist die einschneidendste Maßnahme des Familienrechts - und wird oft missverstanden. Weder das...
27/04/2026

Der Entzug des Sorgerechts ist die einschneidendste Maßnahme des Familienrechts - und wird oft missverstanden. Weder das Jugendamt allein noch ein streitiger Scheidungsprozess führen automatisch dazu. Was wirklich zählt, ist das Kindeswohl.

Für viele Eltern ist der Sorgerechtsentzug eine der größten Befürchtungen rund um Trennung und Scheidung. Dabei herrscht in diesem Bereich viel Unsicherheit darüber, wann der Staat tatsächlich eingreifen darf und wann nicht. Die rechtliche Lage ist klar, aber differenziert.

Gesetzliche Grundlage ist § 1666 BGB: Das Familiengericht kann Maßnahmen treffen, wenn das körperliche, geistige oder seelische Wohl des Kindes gefährdet ist und die Eltern nicht gewillt oder nicht in der Lage sind, diese Gefahr abzuwenden. Konkrete Gründe können Vernachlässigung, körperliche Misshandlung, psychische Gewalt oder schwere Erziehungsdefizite sein. Auch eine erhebliche Gefährdung des Kindesvermögens kann ein Grund sein.

Entscheidend ist dabei das Verhältnismäßigkeitsprinzip: Der vollständige Entzug des Sorgerechts ist stets das letzte Mittel. Zunächst prüfen Gerichte und Jugendamt, ob mildere Maßnahmen ausreichen - etwa Erziehungsberatung, Auflagen oder Unterstützung durch Sozialdienste. Erst wenn diese scheitern oder von vornherein unzureichend erscheinen, kommt ein Entzug in Betracht. Das regelt § 1666a BGB ausdrücklich.

Wichtig: Das Jugendamt kann das Sorgerecht nicht eigenmächtig entziehen. Dafür ist immer ein gerichtlicher Beschluss des Familiengerichts notwendig. Auch die bloße Trennung der Eltern oder ein laufendes Scheidungsverfahren sind kein Grund für einen Eingriff, solange das Kindeswohl nicht konkret gefährdet ist.

In der Praxis unterscheidet das Gericht zwischen vollständigem und teilweisem Sorgerechtsentzug. Letzterer betrifft häufig nur einzelne Bereiche wie das Aufenthaltsbestimmungsrecht oder die Gesundheitssorge. Diese gezielte Einschränkung soll den Eltern so viel Sorgerecht wie möglich belassen, solange dies mit dem Kindeswohl vereinbar ist.

Eltern, die sich in einer Trennungs- oder Scheidungssituation befinden und Fragen rund um das Sorgerecht haben, finden verständliche Informationen und Orientierung auf ihre-scheidung.info (https://www.ihre-scheidung.info). Die Seite informiert sachlich über alle relevanten Themen der Scheidung - von Unterhalt über Vermögensaufteilung bis hin zu Sorge- und Umgangsrecht.

Rechtsanwalt Reinhard Scholz
Salzstraße 20, 48143 Münster

Rechtsanwalt Scholz ist spezialisiert auf die Beratung und Vertretung im Bereich Scheidungsrecht. Insbesondere bietet er bereits seit mehr als zwei Jahrzehnten die Option der Online Scheidung an, wodurch Scheidungen einfach, schnell und günstig durchgeführt werden können.

Rechtsanwalt Reinhard Scholz - Online Scheidung einfach günstig unter www.ihre-scheidung.info (https://www.ihre-scheidung.info) oder www.scheidung-einreichen.com (https://www.scheidung-einreichen.com)
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Viele Ehepaare glauben, dass Eigentum oder Mietvertrag darüber entscheiden, wer nach der Trennung bleiben darf. Das Gese...
27/04/2026

Viele Ehepaare glauben, dass Eigentum oder Mietvertrag darüber entscheiden, wer nach der Trennung bleiben darf. Das Gesetz sieht das anders - und das überrascht viele Betroffene.

Muss bei der Trennung ein Ehepartner ausziehen? Diese Frage beschäftigt viele Paare in der Trennungsphase und führt häufig zu Missverständnissen. Die Antwort des Familienrechts ist klar: Grundsätzlich hat kein Ehepartner das Recht, den anderen einfach aus der gemeinsamen Wohnung zu werfen - unabhängig davon, wer Eigentümer oder alleiniger Mieter ist.

Das regelt § 1361b BGB: Beide Ehepartner haben während des Trennungsjahres das gleiche Recht auf Nutzung der Ehewohnung. Selbst wer Alleineigentümer ist, darf seinen Ex-Partner nicht vor die Tür setzen. Kommt keine freiwillige Einigung zustande, muss im Zweifel derjenige ausziehen, der das möchte - auch wenn ihm die Wohnung gehört.

Eine Ausnahme besteht bei sogenannten Härtefällen: Liegt häusliche Gewalt vor oder ist das Kindeswohl gefährdet, kann ein Ehepartner beim Familiengericht beantragen, die Wohnung vorläufig zur alleinigen Nutzung zugewiesen zu bekommen. Auch wenn gemeinsame Kinder vorhanden sind, spricht die Rechtspraxis in der Regel dafür, dass der betreuende Elternteil in der gewohnten Umgebung bleibt.

Wichtig zu wissen: Wer freiwillig auszieht, verliert nicht automatisch seine Rechte an der Wohnung. Er oder sie sollte jedoch innerhalb von sechs Monaten schriftlich erklären, ob eine Rückkehr beabsichtigt ist - sonst kann dies als stillschweigende Überlassung gewertet werden. Nach Ablauf des Trennungsjahres und mit Einreichung des Scheidungsantrags gelten dann die Regelungen des § 1568a BGB, nach denen eine dauerhafte Zuweisung der Wohnung möglich wird.

Eine einvernehmliche Regelung ist in jedem Fall die beste Lösung - rechtlich, emotional und finanziell. Wer sich unsicher ist, welche Schritte jetzt sinnvoll sind, kann sich auf der Seite ihre-scheidung.info (https://www.ihre-scheidung.info) umfassend und verständlich informieren. Wir begleiten Betroffene durch alle Phasen der Trennung und Scheidung - schnell, diskret und online.

Rechtsanwalt Reinhard Scholz
Salzstraße 20, 48143 Münster

Rechtsanwalt Scholz ist spezialisiert auf die Beratung und Vertretung im Bereich Scheidungsrecht. Insbesondere bietet er bereits seit mehr als zwei Jahrzehnten die Option der Online Scheidung an, wodurch Scheidungen einfach, schnell und günstig durchgeführt werden können.

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Rechtsanwalt Reinhard Scholz bietet seit 2003 als einfache, unkomplizierte und günstige Variante der Scheidung die Optio...
26/04/2026

Rechtsanwalt Reinhard Scholz bietet seit 2003 als einfache, unkomplizierte und günstige Variante der Scheidung die Option der Online Scheidung an. Sie können sich vorab über die voraussichtlichen Kosten für eine Online Scheidung informieren und einen unverbindlichen Gratis-Kostenvoranschlag anfordern.

Sie erwägen eine Scheidung? Zur Vorab-Information über die voraussichtlichen Kosten der Scheidung können Sie hier einen unverbindlichen Gratis Kostenvoranschlag für Ihre Scheidung anfordern, individuell auf Ihre Situation zugeschnitten.

Der Kostenvoranschlag ist online in wenigen Minuten auszufüllen, ohne dass ein Termin erforderlich ist, und kann jederzeit ohne Verpflichtung beendet werden.

Die Diskussion um eine Reform der Erbschaftsteuer gewinnt deutlich an Fahrt. Im Mittelpunkt steht vor allem die Frage, w...
17/04/2026

Die Diskussion um eine Reform der Erbschaftsteuer gewinnt deutlich an Fahrt. Im Mittelpunkt steht vor allem die Frage, wie große Vermögen, Betriebsvermögen und Familiennachfolgen künftig steuerlich behandelt werden sollen.

Nach den derzeit diskutierten Modellen könnten sich die Rahmenbedingungen für Erben und Unternehmensnachfolger spürbar verändern. Besonders die bisherige Begünstigung von Betriebsvermögen steht erneut auf dem Prüfstand, während zugleich über neue Freibeträge und ein vereinfachtes Steuersystem diskutiert wird.

"Für viele Familien und Unternehmer ist das ein Weckruf", erklärt Rechtsanwalt Reinhard Scholz, Anwalt für Familienrecht (https://www.ihre-scheidung.info). "Wer Vermögen weitergeben will, sollte Testamente, Schenkungen und Unternehmensnachfolge jetzt nicht mehr aufschieben, sondern rechtzeitig rechtssicher strukturieren."

Auch die Praxis zeigt, dass sich selbst scheinbar kleine Änderungen erheblich auswirken können. So wurde etwa die Erbfallkostenpauschale zuletzt auf 15.000 Euro angehoben, was Erben bei der steuerlichen Abwicklung entlasten kann.

Zugleich ist die Rechtslage in Bewegung: Das Bundesverfassungsgericht prüft weiterhin die Verfassungsmäßigkeit der bestehenden Verschonungsregeln für Betriebsvermögen. Eine Entscheidung wird im Laufe des Jahres 2026 erwartet, was die Debatte zusätzlich verschärft.

"Gerade bei Immobilien, Familienbetrieben und größeren Vermögen ist individuelle Beratung entscheidend", so Rechtsanwalt Scholz weiter. "Wer seine Nachfolge erst in der nächsten Steuerdebatte plant, verliert wertvolle Gestaltungsspielräume."

Die aktuelle Diskussion zeigt: Erbrecht ist längst nicht nur ein privates Familienthema, sondern auch eine wirtschafts- und steuerpolitische Zukunftsfrage.

Rechtsanwalt Reinhard Scholz
Salzstraße 20, 48143 Münster

Rechtsanwalt Reinhard Scholz - Online Scheidung einfach günstig unter www.scheidung-einreichen.com (https://www.scheidung-einreichen.com) oder www.ihre-scheidung.info (https://www.ihre-scheidungh.info)
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Der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft endet nicht bereits mit der Trennung der Ehegatten, sondern erst mit...
11/12/2025

Der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft endet nicht bereits mit der Trennung der Ehegatten, sondern erst mit der Zustellung des Scheidungsantrags.

Diese Zeitspanne, auch als Trennungsjahr bekannt, birgt für den ausgleichsberechtigten Ehegatten das Risiko, dass der andere Ehepartner sein Vermögen in der Absicht schmälert, den späteren Zugewinnausgleichsanspruch (https://www.ihre-scheidung.info/zugewinnausgleich/) zu verringern.

Das Familienrecht bietet hierfür jedoch einen wichtigen Schutzmechanismus.

Die relevanten Zeiträume für Zugewinnausgleich und illoyale Vermögensverfügung

Für die Berechnung des Zugewinns sind zwei Stichtage entscheidend:
Das Anfangsvermögen am Tag der Eheschließung
Das Endvermögen am Tag der Zustellung des Scheidungsantrags

Illoyale Vermögensverfügungen, die dem Endvermögen hinzuzurechnen sind, haben praktische Relevanz vor allem in der Phase, in der die Ehe zerrüttet ist und ein Ehegatte seine Finanzen dem Zugriff des anderen entziehen will - also zwischen Trennung und Zustellung des Scheidungsantrags.

Was sind illoyale Vermögensverfügungen

Das Gesetz definiert drei Arten von Handlungen, die als illoyal gelten und deren Ergebnis dem Endvermögen fiktiv hinzugerechnet wird, um den Zugewinn des Handelnden zu erhöhen und somit einen fairen Ausgleich zu gewährleisten:
Unentgeltliche Zuwendungen: Schenkungen, durch die der Ehegatte weder einer sittlichen Pflicht noch einer auf den Anstand zu nehmenden Rücksicht entsprochen hat. Hier kommen in Frage Großzügige Geldgeschenke an Dritte sowie an Verwandte oder Lebenspartner, ohne dass eine Verpflichtung besteht.

Verschwendung: Wirtschaftlich sinnlose oder unverhältnismäßige Ausgaben. Hier sind zu nennen extrem kostspielige, untypische Urlaubsreisen sowie verschwenderische Anschaffungen von Gegenständen, die den bisherigen Lebensstil weit übersteigen.

Verfügungen in Benachteiligungsabsicht: Handlungen, die in der Absicht vorgenommen wurden, den anderen Ehegatten zu benachteiligen. Hier kommen in Frage Verkauf von Vermögensgegenständen deutlich unter Marktwert sowie Investitionen in hochriskante, spekulative Anlageformen mit hohen Verlusten in dem Bestreben, das Geld vor dem anderen zu verstecken.

Notwendige Ausgaben, die trennungsbedingt anfallen wie z. B. die Anschaffung neuer, angemessener Einrichtungsgegenstände für eine eigene Wohnung oder die Bezahlung laufender Lebenshaltungskosten gelten in der Regel nicht als illoyal oder verschwenderisch.

Die Hinzurechnung zum Endvermögen

Wird eine illoyale Vermögensverfügung festgestellt, wird der Betrag, um den das Vermögen dadurch gemindert wurde, dem Endvermögen des handelnden Ehegatten fiktiv hinzugerechnet.

Dadurch vergrößert sich der Zugewinn des Ehegatten, der illoyal gehandelt hat, und die Zugewinnausgleichsforderung des anderen Ehegatten steigt entsprechend.

Die Beweislastumkehr

Die größte Stärkung für den ausgleichsberechtigten Ehegatten liegt in der Beweislastumkehr nach der sogenannten Güterrechtsreform im Jahr 2009.

Wenn der ausgleichsberechtigte Ehegatte eine große Lücke zwischen dem Vermögen zum Zeitpunkt der Trennung und dem Endvermögen zum Zeitpunkt der Zustellung des Scheidungsantrags feststellt, greift die Beweislastumkehr:

1.Der Ausgleichsberechtigte muss zunächst konkrete Anhaltspunkte vortragen, die eine illoyale Vermögensverfügung nahelegen und eine entsprechende Vermögensminderung zwischen den beiden Stichtagen feststellen.
2.Liegt eine solche erhebliche Minderung vor, trägt der ausgleichspflichtige Ehegatte die Beweislast dafür, dass die Vermögensminderung nicht auf einer illoyalen Handlung im Sinne des Gesetzes.
3.Kann der ausgleichspflichtige Ehegatte dies nicht substantiiert und plausibel belegen wie z. B. durch Kontoauszüge oder Rechnungen für legitime Ausgaben, wird der fehlende Betrag automatisch dem Endvermögen hinzugerechnet.

Diese Regelung soll den ausgleichsberechtigten Ehegatten schützen, der nach der Trennung oft keinen Einblick mehr in die Finanzen des anderen hat.

Die Regelung zur illoyalen Vermögensverfügung stellt also einen essenzielle Schutzmechanismus im Zugewinnausgleich dar. Sie sichert, dass der Zugewinnausgleich nicht durch böswillige Handlungen in der Trennungszeit geschmälert oder gar vereitelt werden kann, indem sie dem ausgleichspflichtigen Ehegatten im Zweifelsfall die volle Darlegungs- und Beweislast für den Verbleib seines Vermögens auferlegt.

Rechtsanwalt Reinhard Scholz
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Rechtsanwalt Scholz ist spezialisiert auf die Beratung und Vertretung im Bereich Scheidungsrecht. Insbesondere bietet er bereits seit mehr als zwei Jahrzehnten die Option der Online Scheidung an, wodurch Scheidungen einfach, schnell und günstig durchgeführt werden können.

Rechtsanwalt Reinhard Scholz - Online Scheidung einfach günstig unter www.scheidung-einreichen.com (https://www.scheidung-einreichen.com) oder www.ihre-scheidung.info (https://www.ihre-scheidung.info)
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Der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft endet nicht bereits mit der Trennung der Ehegatten, sondern erst mit...
11/12/2025

Der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft endet nicht bereits mit der Trennung der Ehegatten, sondern erst mit der Zustellung des Scheidungsantrags.

Diese Zeitspanne, auch als Trennungsjahr bekannt, birgt für den ausgleichsberechtigten Ehegatten das Risiko, dass der andere Ehepartner sein Vermögen in der Absicht schmälert, den späteren Zugewinnausgleichsanspruch zu verringern.

Das Familienrecht bietet hierfür jedoch einen wichtigen Schutzmechanismus.

Die relevanten Zeiträume für Zugewinnausgleich und illoyale Vermögensverfügung

Für die Berechnung des Zugewinns sind zwei Stichtage entscheidend:
Das Anfangsvermögen am Tag der Eheschließung
Das Endvermögen am Tag der Zustellung des Scheidungsantrags

Illoyale Vermögensverfügungen, die dem Endvermögen hinzuzurechnen sind, haben praktische Relevanz vor allem in der Phase, in der die Ehe zerrüttet ist und ein Ehegatte seine Finanzen dem Zugriff des anderen entziehen will - also zwischen Trennung und Zustellung des Scheidungsantrags.

Was sind illoyale Vermögensverfügungen

Das Gesetz definiert drei Arten von Handlungen, die als illoyal gelten und deren Ergebnis dem Endvermögen fiktiv hinzugerechnet wird, um den Zugewinn des Handelnden zu erhöhen und somit einen fairen Ausgleich zu gewährleisten:
Unentgeltliche Zuwendungen: Schenkungen, durch die der Ehegatte weder einer sittlichen Pflicht noch einer auf den Anstand zu nehmenden Rücksicht entsprochen hat. Hier kommen in Frage Großzügige Geldgeschenke an Dritte sowie an Verwandte oder Lebenspartner, ohne dass eine Verpflichtung besteht.

Verschwendung: Wirtschaftlich sinnlose oder unverhältnismäßige Ausgaben. Hier sind zu nennen extrem kostspielige, untypische Urlaubsreisen sowie verschwenderische Anschaffungen von Gegenständen, die den bisherigen Lebensstil weit übersteigen.

Verfügungen in Benachteiligungsabsicht: Handlungen, die in der Absicht vorgenommen wurden, den anderen Ehegatten zu benachteiligen. Hier kommen in Frage Verkauf von Vermögensgegenständen deutlich unter Marktwert sowie Investitionen in hochriskante, spekulative Anlageformen mit hohen Verlusten in dem Bestreben, das Geld vor dem anderen zu verstecken.

Notwendige Ausgaben, die trennungsbedingt anfallen wie z. B. die Anschaffung neuer, angemessener Einrichtungsgegenstände für eine eigene Wohnung oder die Bezahlung laufender Lebenshaltungskosten gelten in der Regel nicht als illoyal oder verschwenderisch.

Die Hinzurechnung zum Endvermögen

Wird eine illoyale Vermögensverfügung festgestellt, wird der Betrag, um den das Vermögen dadurch gemindert wurde, dem Endvermögen des handelnden Ehegatten fiktiv hinzugerechnet.

Dadurch vergrößert sich der Zugewinn des Ehegatten, der illoyal gehandelt hat, und die Zugewinnausgleichsforderung des anderen Ehegatten steigt entsprechend.

Die Beweislastumkehr

Die größte Stärkung für den ausgleichsberechtigten Ehegatten liegt in der Beweislastumkehr nach der sogenannten Güterrechtsreform im Jahr 2009.

Wenn der ausgleichsberechtigte Ehegatte eine große Lücke zwischen dem Vermögen zum Zeitpunkt der Trennung und dem Endvermögen zum Zeitpunkt der Zustellung des Scheidungsantrags feststellt, greift die Beweislastumkehr:

1.Der Ausgleichsberechtigte muss zunächst konkrete Anhaltspunkte vortragen, die eine illoyale Vermögensverfügung nahelegen und eine entsprechende Vermögensminderung zwischen den beiden Stichtagen feststellen.
2.Liegt eine solche erhebliche Minderung vor, trägt der ausgleichspflichtige Ehegatte die Beweislast dafür, dass die Vermögensminderung nicht auf einer illoyalen Handlung im Sinne des Gesetzes.
3.Kann der ausgleichspflichtige Ehegatte dies nicht substantiiert und plausibel belegen wie z. B. durch Kontoauszüge oder Rechnungen für legitime Ausgaben, wird der fehlende Betrag automatisch dem Endvermögen hinzugerechnet.

Diese Regelung soll den ausgleichsberechtigten Ehegatten schützen, der nach der Trennung oft keinen Einblick mehr in die Finanzen des anderen hat.

Die Regelung zur illoyalen Vermögensverfügung stellt also einen essenzielle Schutzmechanismus im Zugewinnausgleich dar. Sie sichert, dass der Zugewinnausgleich nicht durch böswillige Handlungen in der Trennungszeit geschmälert oder gar vereitelt werden kann, indem sie dem ausgleichspflichtigen Ehegatten im Zweifelsfall die volle Darlegungs- und Beweislast für den Verbleib seines Vermögens auferlegt.

Rechtsanwalt Reinhard Scholz
Salzstraße 35, 48143 Münster

Rechtsanwalt Scholz ist spezialisiert auf die Beratung und Vertretung im Bereich Scheidungsrecht. Insbesondere bietet er bereits seit mehr als zwei Jahrzehnten die Option der Online Scheidung an, wodurch Scheidungen einfach, schnell und günstig durchgeführt werden können.

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1. Sorge- und UmgangsrechtDas Bundesjustizministerium hat Eckpunkte für eine Reform vorgelegt, die das Ziel verfolgt, da...
17/11/2025

1. Sorge- und Umgangsrecht

Das Bundesjustizministerium hat Eckpunkte für eine Reform vorgelegt, die das Ziel verfolgt, das Recht an moderne Familienrealitäten anzupassen und das Kindeswohl sowie die Kinderrechte zu stärken:

-Partnerschaftliche Betreuung: Es soll eine am Kindeswohl orientierte, partnerschaftliche Betreuung minderjähriger Kinder auch nach Trennung und Scheidung erleichtert werden, unter anderem durch die Stärkung des asymmetrischen Wechselmodells im Unterhaltsrecht.
-Stärkung der Kinderrechte: Kinder ab dem vollendeten 14. Lebensjahr sollen in Sorge- und Umgangsrechtsfragen künftig Mitentscheidungsbefugnisse erhalten, z. B. durch ein Widerspruchsrecht bei der gemeinsamen Sorge nicht verheirateter Eltern.
-Gewaltschutz: Der Schutz von Kindern und gewaltbetroffenen Elternteilen vor häuslicher Gewalt soll in Sorge- und Umgangsverfahren verbessert werden, um den Vorgaben der Istanbul-Konvention Rechnung zu tragen.

2. Abstammungsrecht

Auch das Abstammungsrecht soll modernisiert werden, um unterschiedlichen Familienformen besser gerecht zu werden:

-Zwei-Eltern-Prinzip: Es bleibt dabei, dass ein Kind nicht mehr als zwei rechtliche Eltern haben kann.
-Gemeinsame Sorge nicht verheirateter Eltern: Die Regelungen, mit denen nicht miteinander verheiratete Eltern einfacher zur gemeinsamen Sorge gelangen, sollen vereinfacht werden.
-Anfechtung der Vaterschaft: Die Regeln zur Vaterschaftsanfechtung sollen neu geregelt werden, um leiblichen Vätern unter bestimmten Umständen mehr Rechte zu geben, wobei das Kindeswohl die Leitlinie bleibt.
-Spenderregister: Der Ausbau des Samenspenderregisters zu einem allgemeinen Spenderregister wird diskutiert, um auch private Spenden und Embryonenspenden zu erfassen.

3. Namensrecht

Eine Reform des Namensrechts soll mehr Flexibilität bei der Namenswahl ermöglichen, geplant ab Mai 2025:

-Doppelnamen: Eltern sollen ihren Kindern die Möglichkeit geben können, Doppelnamen zu tragen, die aus den Nachnamen beider Elternteile bestehen.
-Namensänderung nach Scheidung: Nach einer Scheidung soll es für Kinder einfacher werden, den Namen des Elternteils anzunehmen, bei dem sie wohnen.

4. Unterhaltsrecht und Finanzen

-Düsseldorfer Tabelle und Mindestunterhalt: Es wird erwartet, dass die Sätze der Düsseldorfer Tabelle und der Mindestunterhalt für Kinder aufgrund steigender Lebenshaltungskosten voraussichtlich ab 2026 weiter steigen.
-Kindergeld und Elterngeld: Das Kindergeld wurde angepasst, und für das Elterngeld gelten neue niedrigere Einkommensgrenzen für Paare und Alleinerziehende.

Rechtsanwalt Reinhard Scholz
Salzstraße 35, 48143 Münster

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1. Sorge- und UmgangsrechtDas Bundesjustizministerium hat Eckpunkte für eine Reform vorgelegt, die das Ziel verfolgt, da...
10/11/2025

1. Sorge- und Umgangsrecht

Das Bundesjustizministerium hat Eckpunkte für eine Reform vorgelegt, die das Ziel verfolgt, das Recht an moderne Familienrealitäten anzupassen und das Kindeswohl sowie die Kinderrechte zu stärken:

-Partnerschaftliche Betreuung: Es soll eine am Kindeswohl orientierte, partnerschaftliche Betreuung minderjähriger Kinder auch nach Trennung und Scheidung (https://www.ihre-scheidung.info)erleichtert werden, unter anderem durch die Stärkung des asymmetrischen Wechselmodells im Unterhaltsrecht.
-Stärkung der Kinderrechte: Kinder ab dem vollendeten 14. Lebensjahr sollen in Sorge- und Umgangsrechtsfragen künftig Mitentscheidungsbefugnisse erhalten, z. B. durch ein Widerspruchsrecht bei der gemeinsamen Sorge nicht verheirateter Eltern.
-Gewaltschutz: Der Schutz von Kindern und gewaltbetroffenen Elternteilen vor häuslicher Gewalt soll in Sorge- und Umgangsverfahren verbessert werden, um den Vorgaben der Istanbul-Konvention Rechnung zu tragen.

2. Abstammungsrecht

Auch das Abstammungsrecht soll modernisiert werden, um unterschiedlichen Familienformen besser gerecht zu werden:

-Zwei-Eltern-Prinzip: Es bleibt dabei, dass ein Kind nicht mehr als zwei rechtliche Eltern haben kann.
-Gemeinsame Sorge nicht verheirateter Eltern: Die Regelungen, mit denen nicht miteinander verheiratete Eltern einfacher zur gemeinsamen Sorge gelangen, sollen vereinfacht werden.
-Anfechtung der Vaterschaft: Die Regeln zur Vaterschaftsanfechtung sollen neu geregelt werden, um leiblichen Vätern unter bestimmten Umständen mehr Rechte zu geben, wobei das Kindeswohl die Leitlinie bleibt.
-Spenderregister: Der Ausbau des Samenspenderregisters zu einem allgemeinen Spenderregister wird diskutiert, um auch private Spenden und Embryonenspenden zu erfassen.

3. Namensrecht

Eine Reform des Namensrechts soll mehr Flexibilität bei der Namenswahl ermöglichen, geplant ab Mai 2025:

-Doppelnamen: Eltern sollen ihren Kindern die Möglichkeit geben können, Doppelnamen zu tragen, die aus den Nachnamen beider Elternteile bestehen.
-Namensänderung nach Scheidung: Nach einer Scheidung soll es für Kinder einfacher werden, den Namen des Elternteils anzunehmen, bei dem sie wohnen.

4. Unterhaltsrecht und Finanzen

-Düsseldorfer Tabelle und Mindestunterhalt: Es wird erwartet, dass die Sätze der Düsseldorfer Tabelle und der Mindestunterhalt für Kinder aufgrund steigender Lebenshaltungskosten voraussichtlich ab 2026 weiter steigen.
-Kindergeld und Elterngeld: Das Kindergeld wurde angepasst, und für das Elterngeld gelten neue niedrigere Einkommensgrenzen für Paare und Alleinerziehende.

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Rechtsanwalt Scholz ist spezialisiert auf die Beratung und Vertretung im Bereich Scheidungsrecht. Insbesondere bietet er bereits seit mehr als zwei Jahrzehnten die Option der Online Scheidung an, wodurch Scheidungen einfach, schnell und günstig durchgeführt werden können.

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Dienstag 08:30 - 17:15
Mittwoch 08:30 - 17:15
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Freitag 08:30 - 17:15

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