15/03/2018
Es ist vollbracht. Zehn Jahren haben die Wirtschaftsvereinigung Informationskreis Aufnahmemedien (IM) und ein Zusammenschluss von Verwertungsgesellschaften, die Zentralstelle für private Überspielungsrechte (ZPÜ), in der u.a. GEMA, VG Wort und die GVL vertreten sind, über eine Urheberrechtsabgaben für optische Speichermedien verhandelt und gestritten. Nun haben sie eine Vereinbarung über die Vergütungspauschale u.a. für CD- und DVD-Rohlinge für vergangene Jahre und – das scheint besonders wichtig - für die Zeit ab Januar 2018 abgeschlossen.
Für einfach beschreibbare CD-Rohlinge zahlen die Produzenten und Importeure nunmehr 1,25 Cent und für mehrfach beschreibbare CDs 2,5 Cent. Bei DVD-Rohlingen wird nach Speicherkapazität unterschieden.
Eine Einigung der unterschiedlichen Interessenverbände war notwendig geworden, nachdem der Gesetzgeber zu Anfang 2008 die gesetzliche Regelung zur Vergütung gestrichen hatte. Die Pauschale soll, so der ursprüngliche Hintergrund, den Urhebern einen Ausgleich für jene Einnahmeeinbußen verschaffen, die ihnen durch legale Vervielfältigungen, zum Beispiel durch die Privatkopie, entstehen.
Vielleicht hätten die Vertreter die Verhandlungen zumindest für die Vergütungssätze ab 2018 erheblich abkürzen können, wenn sie sich einmal mit dem Medienkonsumverhalten gerade junger Menschen auseinandergesetzt hätten. Oder wann haben Sie das letzte Mal einen Jugendlichen gesehen, der verzweifelt versuchte, eine CD in sein Smartphone mit Internet- und Musikstreamingflatrate zu schieben?