Rechtsanwalt Rüdiger Wulf

Rechtsanwalt Rüdiger Wulf Rechtsanwalt Wulf - In Bürogemeinschaft mit RA Föcking, RA Eckert (FAe StrafR) und RA Denninger. Miet

Rechtsanwalt Rüdiger Wulf
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15/03/2018

Es ist vollbracht. Zehn Jahren haben die Wirtschaftsvereinigung Informationskreis Aufnahmemedien (IM) und ein Zusammenschluss von Verwertungsgesellschaften, die Zentralstelle für private Überspielungsrechte (ZPÜ), in der u.a. GEMA, VG Wort und die GVL vertreten sind, über eine Urheberrechtsabgaben für optische Speichermedien verhandelt und gestritten. Nun haben sie eine Vereinbarung über die Vergütungspauschale u.a. für CD- und DVD-Rohlinge für vergangene Jahre und – das scheint besonders wichtig - für die Zeit ab Januar 2018 abgeschlossen.
Für einfach beschreibbare CD-Rohlinge zahlen die Produzenten und Importeure nunmehr 1,25 Cent und für mehrfach beschreibbare CDs 2,5 Cent. Bei DVD-Rohlingen wird nach Speicherkapazität unterschieden.
Eine Einigung der unterschiedlichen Interessenverbände war notwendig geworden, nachdem der Gesetzgeber zu Anfang 2008 die gesetzliche Regelung zur Vergütung gestrichen hatte. Die Pauschale soll, so der ursprüngliche Hintergrund, den Urhebern einen Ausgleich für jene Einnahmeeinbußen verschaffen, die ihnen durch legale Vervielfältigungen, zum Beispiel durch die Privatkopie, entstehen.
Vielleicht hätten die Vertreter die Verhandlungen zumindest für die Vergütungssätze ab 2018 erheblich abkürzen können, wenn sie sich einmal mit dem Medienkonsumverhalten gerade junger Menschen auseinandergesetzt hätten. Oder wann haben Sie das letzte Mal einen Jugendlichen gesehen, der verzweifelt versuchte, eine CD in sein Smartphone mit Internet- und Musikstreamingflatrate zu schieben?

Mitte Januar 2018 bestätigte der Bundesgerichtshof (BGH) den Schutz des Mieters bei der gewerblichen Weitervermietung au...
30/01/2018

Mitte Januar 2018 bestätigte der Bundesgerichtshof (BGH) den Schutz des Mieters bei der gewerblichen Weitervermietung auch für die Fälle, in denen der Weitervermietung keine unmittelbare Gewinnerzielungsabsicht zugrunde liegt (Urteil vom 17. Januar 2018 – VIII ZR 241/16)...

Mitte Januar 2018 bestätigte der Bundesgerichtshof (BGH) den Schutz des Mieters bei der gewerblichen Weitervermietung auch für die Fälle, in denen der Weitervermietung keine unmittelbare Gewinnerzielungsabsicht zugrunde liegt (Urteil vom 17. Januar 2018 – VIII ZR 241/16). Einführung Das Mietre...

07/10/2017

Der DAV will laut einem Positionspapier den Vorschlägen aus der Justiz für weitere Reformen des Strafprozesses entgegentreten.

Alle zehn Jahre.Am morgigen Samstag, den 10. Juni 2017, beginnen die Skulturprojekte 2017.Ein Kunstwerk steht schon unmi...
09/06/2017

Alle zehn Jahre.
Am morgigen Samstag, den 10. Juni 2017, beginnen die Skulturprojekte 2017.
Ein Kunstwerk steht schon unmittelbar vor unserer (Büro) Tür.
Cosima von Bonin und Tom Burr: „Benz Bonin Burr“
(http://www.westfaelischer-kunstverein.de/ausstellungen/b-b-b/)
Wir freuen uns auf den kunstvollen Sommer und die zahlreichen Besucher aus aller Welt.

Nach einem aktuell veröffentlichten Beschluss des Oberlandesgerichts Hamm (OLG Hamm) aus Februar 2017 müssen für die Gül...
09/05/2017

Nach einem aktuell veröffentlichten Beschluss des Oberlandesgerichts Hamm (OLG Hamm) aus Februar 2017 müssen für die Gültigkeit eines Drei-Zeugen-Testaments die akute Todesgefahr oder die akut drohende Testierunfähigkeit objektiv vorliegen, was in dem Fall - da die Erblasserin erst zweit Tage später testierunfähig geworden und erst weitere zwei Tage später verstorben sei - nicht mit hinreichender Sicherheit angenommen werden konnte. Alternativ müssen alle drei Zeugen von der akuten Todesgefahr bzw. drohenden Testierunfähigkeit vollends überzeugt sein, wovon das OLG Hamm ebenfalls nicht ausgehen konnte...

Nach einem Beschluss des Oberlandesgerichts Hamm (OLG Hamm) müssen für die Gültigkeit eines Drei-Zeugen-Testaments die akute Todesgefahr oder die akut drohende Testierunfähigkeit objektiv vorliegen, was – da die Erblasserin erst zweit Tage später testierunfähig geworden und erst weitere zwei Tage sp...

04/05/2017

Haftet ein Bauherr für die Lohnforderungen eines Arbeitnehmers des Subunternehmers?

Nein, sagt das Arbeitsgericht Berlin (Urteil vom 03.05.2017, Az. 14 Ca 14814/16), jedenfalls dann nicht, wenn der Bauherr nicht als Bauträger anzusehen ist, der das Gebäude im Anschluss an die Errichtung unmittelbar veräußert, sondern es als Bauherr nach der Errichtung für eigene wirtschaftliche Zwecke nutzt.

http://struensee-rechtsanwaelte.de/blog-news/haftung-bauherr-lohn-arbeitnehmer-subunternehmer-695/

Haftet ein Bauherr für die Lohnforderungen eines Arbeitnehmers des Subunternehmers? Nein, sagt das Arbeitsgericht Berlin (Urteil vom 03.05.2017, Az. 14 Ca 14814/16), jedenfalls dann nicht, wenn der Bauherr nicht als Bauträger anzusehen ist, der das Gebäude im Anschluss an die Errichtung unmittelbar…

30/03/2017

„Loud“ - BGH I ZR 19/16 - Filesharing
Eltern als Anschlussinhaber müssen im Rahmen ihrer sekundären Darlegungslast auch die eigenen Kinder als mögliche Rechteverletzer benennen... oder zahlen.

Soeben hat der BGH die Revision der Anschlussinhaber zurückgewiesen. Damit waren die Beklagten nach den Urteilen des LG München I und des OLG München auch beim BGH unterlegen.
Über den Anschluss der Beklagten war im Rahmen des Filesharings das Musikalbum „Loud“ der Sängerin Rihanna angeboten worden. Wird der Anschlussinhaber vom Rechteinhaber korrekt ermittelt, spricht eine Vermutung dafür, dass er die Rechtsverletzung begangen hat. Will der Anschlussinhaber dies widerlegen, trifft ihn eine sogenannte sekundäre Darlegungslast:
Das bedeutet, es wird von ihm nicht nur erwartet, dass er angibt, warum er die Rechteverletzung zu dem Zeitpunkt nicht begangen haben kann, sondern dass er konkret darlegt, welche Person Zugriff auf den Anschluss hatte, sonst verbleibt es bei der Haftung.

In diesem Fall hatten die Eltern als Anschlussinhaber argumentiert, dass eines der Kinder die Rechteverletzung begangen und ihnen gegenüber zugegeben habe, als Eltern könne man aber nicht von ihnen verlangen, das eigene Kind als Rechteverletzer preiszugeben (Schutz der Familie aus Art 6 GG, aus dem letztendlich eine Vielzahl Rechte erwächst, wie z.B. das Zeugnisverweigerungsrecht).

Dieser Argumentation hatten weder das LG München I noch das Berufungsgericht OLG München entsprochen. Heute hat sich der BGH den Vorinstanzen angeschlossen und erklärt, dass die Angabe des Kindes den Beklagten auch unter Berücksichtigung der Grundrechtspositionen der Parteien zumutbar war. „Zugunsten der Klägerin sind das Recht auf geistiges Eigentum nach Art. 17 Abs. 2 EU-Grundrechtecharta und Art. 14 GG sowie auf einen wirksamen Rechtsbehelf nach Art. 47 EU-Grundrechtecharta und auf Seiten der Beklagten der Schutz der Familie gemäß Art. 7 EU-Grundrechtecharta und Art. 6 Abs. 1 GG zu berücksichtigen und in ein angemessenes Gleichgewicht zu bringen. Danach ist der Anschlussinhaber etwa nicht verpflichtet, die Internetnutzung seines Ehegatten zu dokumentieren und dessen Computer auf die Existenz von Filesharing-Software zu untersuchen. Hat der Anschlussinhaber jedoch im Rahmen der ihm obliegenden Nachforschungen den Namen des Familienmitglieds erfahren, das die Rechtsverletzung begangen hat, muss er dessen Namen offenbaren, wenn er eine eigene Verurteilung abwenden will.“

http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=pm&Datum=2017&Sort=3&nr=77862&pos=0&anz=47

Der unter anderem für das Urheberrecht zuständige I. Zivilsenat hat sich erneut mit Fragen der Haftung wegen der Teilnahme an Internet-Tauschbörsen befasst.

Die Tatsache, dass der am 01.02.2017 vom Kabinett beschlossene Entwurf zur Neustrukturierung des BKA-Gesetzes das besond...
03/02/2017

Die Tatsache, dass der am 01.02.2017 vom Kabinett beschlossene Entwurf zur Neustrukturierung des BKA-Gesetzes das besondere Verhältnis zwischen Mandant und Rechtsanwalt wieder stärkt, ist zu begrüßen. Bedauerlich ist, dass es dazu eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts bedurfte.

http://struensee-rechtsanwaelte.de/blog-news/entwurf-bka-gesetz-vertrauensschutz-mandatsverhaeltnisse-rechtsanwalt-rechtsanwaelte-671/

Die Tatsache, dass der am 01.02.2017 vom Kabinett beschlossene Entwurf zur Neustrukturierung des BKA-Gesetzes das besondere Verhältnis zwischen Mandant und Rechtsanwalt wieder stärkt, ist zu begrüßen. Bedauerlich ist, dass es dazu eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts bedurfte. Der jetzt besc...

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