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MH-Legal With its claim “EXCELLENCE IN BUSINESS LAW”, MH-Legal aims at being your trusted legal adviser in business law matters.

Considering the additional value it offers, MH-Legal is in many situations an alternative to established major law firms. Dr. Markus Hohmuth is a German qualified lawyer (Rechtsanwalt) and was admitted to the bar in 2006. Prior to founding his own law firm MH-Legal, Dr. Hohmuth worked as lawyer in a number of major international law firms in Frankfurt am Main, where he advised his clients (large a

nd mid-sized companies and entrepreneurs including banks and funds) in national and cross-border banking & finance, real estate, corporate & commercial and compliance matters. A native speaker of German, Dr. Hohmuth is also fluent in English.

08/10/2020

Leider werden immer wieder Menschen, die von der Maskenpflicht befreit sind, am Betreten mancher Läden/Geschäfte gehindert bzw. nicht bedient. Dies kann eine unerlaubte Diskriminierung darstellen und Beseitigungs-, Unterlassungs- sowie Schadensersatzansprüche auslösen.

Seit einiger Zeit betreue ich auch derartige Fälle (www.mhlegal.de/dienstleistungen/rechtsfragen-maskenpflicht/). Ob als betroffener Verbraucher oder Geschäftsinhaber - sprechen Sie mich an!

Diskriminierung bei Befreiung von der Maskenpflicht? Welche Maßnahmen der Geschäftsinhaber sind erlaubt?

Compliance wird auch in mittelständischen Unternehmen immer wichtiger. Mein neuester Aufsatz: „Die arbeitsrechtliche Imp...
09/12/2014

Compliance wird auch in mittelständischen Unternehmen immer wichtiger. Mein neuester Aufsatz: „Die arbeitsrechtliche Implementierung von Compliance-Pflichten“ ist gestern im Betriebs-Berater 2014, S. 3061-3066 erschienen und zeigt, wie Compliance-Regelungen arbeitsrechtlich verbindlich für alle Mitarbeiter im Betrieb eingeführt werden können. Der Beitrag steht unter http://www.mhlegal.de/deutsch/anwalt/ver%C3%B6ffentlichungen/ zum kostenlosen Download zur Verfügung.

Sehen Sie hier die Veröffentlichungen von Dr. Markus Hohmuth

02/12/2014

GmbHs und deren Geschäftsführer können sowohl zivil- als auch öffentlich-rechtlich für Fehlverhalten von Mitarbeitern im Unternehmen haften. Zu diesem Problemkreis ist im aktuellen Heft (23) der GmbH-Rundschau 2014, S. 1249-1253 ein neuer Aufsatz von mir erschienen. Unter http://www.gmbhr.de/aktuelles_heft.htm findet man für begrenzte Zeit die Einleitung dazu.

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