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Wir begleiten Sie rechtssicher bei Scheidung, Kündigung und Testament.

Die 5 größten Fehler beim Testament – und wie du sie vermeidest!Ein Testament zu schreiben klingt einfach, doch kleine F...
18/01/2026

Die 5 größten Fehler beim Testament – und wie du sie vermeidest!

Ein Testament zu schreiben klingt einfach, doch kleine Fehler können große Folgen haben. Diese fünf passieren besonders häufig:

❌ 1. Kein Testament verfassen
Ohne Testament greift die gesetzliche Erbfolge – oft ganz anders, als man es sich wünscht.

❌ 2. Formfehler machen
Ein Testament muss handschriftlich geschrieben und unterschrieben sein. Tippfehler sind egal – fehlende Unterschriften nicht!

❌ 3. Unklare Formulierungen
„Mein Vermögen soll gerecht verteilt werden“ klingt gut, ist aber rechtlich oft ein Streitpunkt.

❌ 4. Pflichtteile vergessen
Kinder oder Ehepartner haben häufig Pflichtteilsansprüche – selbst wenn sie nicht bedacht wurden.

❌ 5. Testament nie aktualisieren
Hochzeit, Scheidung, Kinder, Immobilien: Das Leben ändert sich – dein Testament sollte es auch.

👉 Unser Tipp: Lass dein Testament regelmäßig prüfen, um Streit und Unsicherheiten zu vermeiden.

💬 Hast du dich schon mit deinem Testament beschäftigt? Schreib es in die Kommentare!

📢 5 verbreitete Irrtümer zur KündigungWas Arbeitnehmer wissen sollten⸻❌ Irrtum 1:„Mein Arbeitgeber braucht immer einen G...
15/01/2026

📢 5 verbreitete Irrtümer zur Kündigung
Was Arbeitnehmer wissen sollten



❌ Irrtum 1:
„Mein Arbeitgeber braucht immer einen Grund.“
✅ Nicht immer!
In den ersten 6 Monaten oder in kleinen Betrieben ist oft keine Begründung nötig.



❌ Irrtum 2:
„Eine Kündigung per WhatsApp ist gültig.“
🚫 Falsch!
Kündigungen müssen schriftlich erfolgen – mit Unterschrift ✍️



❌ Irrtum 3:
„In der Probezeit kann ich sofort gekündigt werden.“
✅ Nein.
Auch in der Probezeit gilt meist eine 2-wöchige Kündigungsfrist.



❌ Irrtum 4:
„Ich bekomme automatisch eine Abfindung.“
⚠️ Leider nein.
Eine Abfindung ist kein gesetzlicher Anspruch, sondern Verhandlungssache.



❌ Irrtum 5:
„Während Krankheit darf mir nicht gekündigt werden.“
❗ Irrtum.
Auch bei Krankheit ist eine Kündigung grundsätzlich möglich.



⏰ WICHTIG FÜR ARBEITNEHMER:
Kündigungsschutzklage → nur 3 Wochen Zeit!



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Vermögensschutz im Pflegefall – rechtliche Möglichkeiten der VorsorgeDie Eintrittswahrscheinlichkeit einer Pflegebedürft...
11/01/2026

Vermögensschutz im Pflegefall – rechtliche Möglichkeiten der Vorsorge

Die Eintrittswahrscheinlichkeit einer Pflegebedürftigkeit steigt mit zunehmendem Alter erheblich. Gleichzeitig stellen die entstehenden Pflegekosten für viele Betroffene ein erhebliches finanzielles Risiko dar. Die gesetzliche Pflegeversicherung übernimmt lediglich einen Teil der tatsächlichen Aufwendungen. Reichen Einkommen und laufende Leistungen nicht aus, wird gemäß den sozialhilferechtlichen Vorschriften auf das eigene verwertbare Vermögen zurückgegriffen.

1. Heranziehung des Vermögens im Pflegefall

Nach den Regelungen des Sozialgesetzbuches (SGB XII) ist Pflegebedürftigen grundsätzlich zuzumuten, ihr vorhandenes Vermögen zur Finanzierung der Pflege einzusetzen. Hierzu zählen insbesondere:
• Geldvermögen und Kapitalanlagen
• nicht selbst genutzte Immobilien
• sonstige verwertbare Vermögenswerte

Nur ein begrenztes Schonvermögen bleibt unberücksichtigt.

2. Schutz von Immobilienvermögen

Selbst genutztes Wohneigentum kann unter bestimmten Voraussetzungen als angemessenes Hausgrundstück geschützt sein. Darüber hinaus bestehen zivilrechtliche Gestaltungsmöglichkeiten, etwa durch:
• Übertragung von Immobilien unter Vorbehalt eines Wohnrechts oder Nießbrauchs
• frühzeitige Vermögensübertragungen im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge

Zu beachten ist, dass der Sozialhilfeträger gemäß § 528 BGB Schenkungen der letzten zehn Jahre unter bestimmten Voraussetzungen zurückfordern kann.

3. Vermögensübertragungen und Rückforderungsrisiken

Schenkungen und Übertragungen müssen rechtzeitig und rechtssicher erfolgen. Maßgeblich ist nicht nur der Zeitpunkt, sondern auch die konkrete Ausgestaltung der Verträge. Unzureichende oder verspätete Gestaltungen können zu Rückforderungsansprüchen durch den Sozialhilfeträger führen.

4. Private Pflegevorsorge

Der Abschluss einer privaten Pflegezusatzversicherung oder Pflegerentenversicherung kann dazu beitragen, den Eigenanteil im Pflegefall zu reduzieren und vorhandenes Vermögen zu erhalten. Diese Instrumente ersetzen jedoch keine rechtliche Vermögensstrukturierung, sondern ergänzen sie.

5. Bedeutung fachkundiger Beratung

Die rechtliche und finanzielle Vorsorge für den Pflegefall erfordert eine individuelle Betrachtung der Vermögens-, Familien- und Lebenssituation. Eine frühzeitige Beratung durch fachkundige Ansprechpartner (z. B. Rechtsanwälte, Notare oder spezialisierte Berater) ist dringend zu empfehlen, um rechtssichere und nachhaltige Lösungen zu entwickeln.

Fazit

Pflegebedürftigkeit muss nicht zwangsläufig zum vollständigen Verbrauch des eigenen Vermögens führen. Durch rechtzeitige und rechtlich fundierte Vorsorgemaßnahmen lassen sich finanzielle Risiken reduzieren und Vermögenswerte sichern – im eigenen Interesse und zum Schutz der Familie.

Brauche ich eine Sorgerechtsverfügung?Mit einer Sorgerechtsverfügung bestimmen Eltern, wer im Todesfall die elterliche S...
09/01/2026

Brauche ich eine Sorgerechtsverfügung?

Mit einer Sorgerechtsverfügung bestimmen Eltern, wer im Todesfall die elterliche Sorge für ihr minderjähriges Kind übernehmen soll (§ 1776 BGB). Liegt keine Verfügung vor, entscheidet das Familiengericht allein nach dem Kindeswohl – unabhängig von familiären Wünschen oder Vorstellungen der Eltern. Eine Sorgerechtsverfügung schafft rechtliche Klarheit und kann gerichtliche Auseinandersetzungen vermeiden. Besonders für Alleinerziehende sowie Patchwork-Familien ist sie von zentraler Bedeutung. Die Verfügung muss handschriftlich verfasst und unterschrieben sein, um wirksam zu sein. Eine rechtliche Beratung stellt sicher, dass die Regelung eindeutig, aktuell und rechtssicher ist. Vorsorge bedeutet Verantwortung – auch über das eigene Leben hinaus.

Der überlebende Ehegatte erbt immer alles – ein weit verbreiteter Irrtum.Gerade bei kinderlosen Ehen gehen viele Ehegatt...
06/01/2026

Der überlebende Ehegatte erbt immer alles – ein weit verbreiteter Irrtum.

Gerade bei kinderlosen Ehen gehen viele Ehegatten davon aus, dass der überlebende Ehepartner automatisch Alleinerbe wird.

Tatsächlich ist das ohne Testament nicht immer der Fall.

Gibt es keine Kinder, aber noch lebende Eltern oder Geschwister des Verstorbenen, können auch diese gesetzliche Erben sein.

Der Ehepartner erbt dann häufig nicht allein, sondern muss den Nachlass mit den Geschwistern/Eltern aufteilen.

Das führt in der Praxis oft zu Überraschungen und familiären Spannungen.

Mit einem klaren Testament lässt sich diese Situation in den meisten Fällen eindeutig regeln. Rechtzeitige Vorsorge schafft Sicherheit – für den Ehepartner und für die Familie.

❌ 5 häufige Irrtümer zu Trennung & Scheidung ❌Eine Trennung ist emotional belastend – leider kursieren dazu auch viele f...
31/12/2025

❌ 5 häufige Irrtümer zu Trennung & Scheidung ❌

Eine Trennung ist emotional belastend – leider kursieren dazu auch viele falsche Annahmen. Diese 5 Irrtümer begegnen uns in der Praxis besonders häufig:

1️⃣ „Ohne Zustimmung meines Partners kann ich mich nicht scheiden lassen.“
➡️ Doch. Nach einem Jahr Trennung ist eine Scheidung auch einseitig möglich.

2️⃣ „Wer fremdgeht, verliert automatisch alles.“
➡️ Untreue hat keinen direkten Einfluss auf Unterhalt, Vermögen oder Sorgerecht.

3️⃣ „Die Kinder entscheiden selbst, bei wem sie leben.“
➡️ Der Wille des Kindes wird berücksichtigt – entscheidend ist aber immer das Kindeswohl.

4️⃣ „Nach der Trennung muss ich sofort ausziehen.“
➡️ Nein. Ein Auszug ist keine Pflicht und sollte gut überlegt sein (Stichwort: Wohnung & Unterhalt).

5️⃣ „Unterhalt gibt es automatisch.“
➡️ Unterhalt hängt von Einkommen, Bedarf und individuellen Umständen ab – Pauschalen gibt es nicht.



⚖️ Fazit:
Jede Trennung ist individuell. Wer sich auf Halbwissen verlässt, riskiert finanzielle und rechtliche Nachteile.

Trennung ohne Streit – ist das realistisch?Eine Trennung ist immer emotional. Dennoch muss sie nicht zwangsläufig in ein...
30/12/2025

Trennung ohne Streit – ist das realistisch?

Eine Trennung ist immer emotional. Dennoch muss sie nicht zwangsläufig in einem langwierigen Konflikt enden.
Viele Auseinandersetzungen entstehen, weil Unsicherheit darüber besteht, was rechtlich gilt – etwa beim Unterhalt, bei der Wohnung oder im Umgang mit gemeinsamen Kindern.

Wer frühzeitig Klarheit schafft und sachlich bleibt, kann oft Eskalationen vermeiden.
Rechtliche Beratung bedeutet nicht, „Gegner“ zu schaffen, sondern Strukturen zu geben.

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