Tilli Immobilien GmbH

Tilli Immobilien GmbH Wir über uns! Service- und systemorientiert am Kunden und das auch am Wochende! Lieber ein Handschlag und ein Wort, als ein langfristiger Knebelvertrag.

Die Tilli Immobilien GmbH ist seit 1994 erfolgreich in den Regionen Mönchengladbach, Krefeld, Kreis Neuss, Kreis Viersen, Kreis Heinsberg und Düsseldorf tätig. Unsere Tätigkeitsschwerpunkte sind die Vermarktung von:

-Häusern

-Eigentumswohnungen

-Kapitalanlagen

-Grundstücken

-Entschulden von Zwangsversteigerungen

Wir betreuen unsere Kunden mit Professionalität, Know-how und Solidarität beim

Kauf und Verkauf ihrer Immoblien und das immer individuell. Unser Ziel ist es stets zeitnah und ergebnisorientiert zu agieren, in Verbindung mit einer partnerschaftlichen und kundenspezifischen Konzeptentwicklung. Das bedeutet erfolgsgesteuertes und zuverlässiges Umsetzen von Kundenwunsch in An- und Verkauf. Wenn es um Kompetenz und Leistungsfähigkeit geht, dann sind wir Ihr richtiger Ansprechpartner, denn der beste Weg zur eigenen Immobilie führt nur über uns! Unser Service:

-Marktorientierte Wertermittlung/ Bewertung Ihrer Immobilie auf Basis von Bausubstanz und Ertragswertberechnungen nach Marktanalysen

-Erstellen hochwertiger Exposés

-Präsentation im Internet

-Inseration in Tageszeitungen

-Gespräche mit in Frage kommenden Kunden

-Besichtigungen

-Verkaufsverhandlungen und Bonitätsprüfungen

-Aufbereitung von Kauf- und Mietverträgen

-Unterstützung bei Finanzierungsangelegenheiten

-Beurkundungen

-Objektübergaben und Betreuung

-Erstellen unabhängiger Gutachten

-Verhandeln mit Gläubigern im Zuge von Zwangsversteigerungsverfahren

Die optimale Nachbetreuung unserer Kunden liegt uns am Herzen, denn für über 90 % unserer Mitbewerber hört die Betreuung mit Abschluß des Vertrages auf und Käufer und Verkäufer werden im wahrsten Sinne des Wortes "Im Regen stehen gelassen!" Doch hier setzt letztendlich unser Erfolg ein, was eine hohe Quote an Empfehlungs- und Nachfolgegeschäften bestätigt! Unser Ziel ist es, Menschen zu helfen Ihre persönlichen Ziele und Wünsche zu erreichen. Es ist unser Bestreben, unsere Kunden in eine sichere Zukunft zu begleiten, egal in welcher Situation sich der einzelne heute auch befindet. Den unser Motto lautet: "Ihre Zufriedenheit und Sicherheit = Unsere Leistung und Erfahrung!"

Was für uns zählt ist Vertrauen! Unser Kunde kann von uns viel erwarten! Wir halten es!

DIE IMMOBILIE ALS ALTERSVORSORGE NUTZEN Für viele Deutsche ein Haus oder eine Wohnung eine gute Alternative zur Altersvo...
21/04/2026

DIE IMMOBILIE ALS ALTERSVORSORGE NUTZEN

Für viele Deutsche ein Haus oder eine Wohnung eine gute Alternative zur Altersvorsorge

Im Zusammenhang mit der Rentendiskussion der Politik machen sich immer mehr Menschen Gedanken um die Altersvorsorge und versuchen, eigene Rücklagen zu bilden. Bei Tages- und Festgeld gibt es jedoch kaum Zinsen und eine Investition in Aktien erscheint vielen zu unsicher. Wer sein Geld sicher anlegen möchte, ohne dabei große Risiken einzugehen, für den ist der Kauf einer Wohnung oder eines Hauses die richtige Entscheidung. Insbesondere bei der Altersvorsorge ist hier ganz klar das Argument der damit einhergehenden Sicherheit ausschlaggebend.

Denn eine Immobilie kann nicht nur vermietet werden, sondern eignet sich auch sofort oder im Alter für die Eigennutzung. Somit stelle der Besitz eines Hauses oder einer Wohnung angesichts der niedrigen gesetzlichen Renten eine optimale Form der Altersversorgung dar. Laut Vermögensbarometer 2015 des Deutschen Sparkassenverbands halten mittlerweile 53 Prozent der Deutschen das Eigenheim für das beste Mittel zum Vermögensaufbau.

Grundsätzlich sollte zunächst entschieden werden, ob die Immobilie selbst genutzt wird oder ob es sich um eine reine Renditeimmobilie handelt. Bei der Anschaffung einer selbstgenutzten Immobilie mit der Absicht, diese auch im Alter zu bewohnen, sind die Checkpunkte vor dem Kauf naheliegend. Liegt die Immobilie günstig, um auch im Alter vielleicht ohne Auto Geschäfte, Ärzte und andere Einrichtungen zu erreichen? Ist die Immobilie pflegeleicht und stufenlos oder barrierefrei? Kann sich die Immobilie an verändernde Voraussetzungen im Alter anpassen, also kann beispielsweise eine Einliegerwohnung für eine Pflegekraft abgetrennt werden? Diese Fragen sollte man sich laut dem Immobilienmakler stellen. Lage und Aufteilung müssen jeweils für den individuellen Bedarf stimmen und auch bei Eintritt ins Rentenalter noch passen. Außerdem sollte die Immobilie vor dem Kauf ausreichend geprüft werden - vom Wohnraum über die Haustechnik hin zu Dach und Fassade, denn sie sind wichtige Indikatoren für den Zustand des Objekts.

Wer die Immobilie als Renditeobjekt nutzen möchte, kann später mit den Mieterträgen seine eigene Rente aufstocken. Bei der Wahl des Objekts spielen in diesem Fall andere Aspekte eine Rolle. Die Immobilie sollte nach Möglichkeit bei Eintritt ins Rentenalter modernisiert sein, denn Sanierungen sind am besten noch während der Erwerbstätigkeit abzuwickeln. Wenn das Objekt selber verwaltet werden soll, spielt auch die Entfernung vom eigenen Wohnort eine wichtige Rolle. Darüber hinaus sollten Wohnungsschnitte und -größe eine gute Vermietbarkeit gewährleisten. Vor dem Kauf sind die bestehenden Erträge aus der Immobilie unbedingt zu prüfen, denn die kontinuierlichen Einnahmen durch Vermietung sind die Grundlage für die Rendite. Dazu müssen laufende Kosten bei möglichem Leerstand, die Mieterfluktuation und mögliche Mietsteigerungen analysiert werden.

Relevante Dokumente, die zu dem Objekt zur Verfügung stehen, müssen sorgfältig geprüft werden. Neben der technischen Prüfung ist bei Eigentumswohnungen insbesondere die Eigentümergemeinschaft von Interesse. Interessenten sollten sich die Protokolle der Eigentümerversammlung, die Hausgeldabrechnungen und den Wirtschaftsplan näher anschauen. Daraus ergeben sich die Höhe des Hausgeldes, die angesparten Rücklagen oder möglicherweise geplante, größere Sanierungsmaßnahmen. Inwieweit Rücklagen ausreichend sind, hängt maßgeblich von der Größe der Anlage, dem Zustand und dem Baujahr ab.

Zudem sollte bei Wohneigentum die Abgeschlossenheitsbescheinigung und die Teilungserklärung vorliegen, bei vermieteten Wohnungen auch der Mietvertrag inklusive eventueller Nachträge. Denn für eine Altersvorsorge durch Renditeobjekte sollten alle Risiken im Blick behalten werden.

DIESE GEBÜHREN GELTEN FÜR DAS NEUE HEIMManche Mietwohnungen sind begehrt. Deshalb nehmen Interessenten mitunter Kosten i...
21/04/2026

DIESE GEBÜHREN GELTEN FÜR DAS NEUE HEIM

Manche Mietwohnungen sind begehrt. Deshalb nehmen Interessenten mitunter Kosten in Kauf, die sie eigentlich gar nicht tragen müssten. Der Umzug in ein neues Domizil ist oft teuer. Renovieren, neue Möbel - das kostet. Dabei kann schon die Wohnungssuche ins Geld gehen, weil Makler und Vermieter Geld kassieren wollen. Doch ist das zulässig? Wichtige Fragen und Antworten rund um Gebühren beim Mieten und Kaufen:

WER BEZAHLT EIGENTLICH DEN MAKLER BEI MIETWOHNUNGEN?

Für die Vermittlung von Mietwohnungen gilt das Bestellerprinzip, nach dem Motto: "Wer bestellt, bezahlt". Der Grundsatz ist im Wohnungsvermittlungsgesetz verankert. Und weil überwiegend Vermieter auf die Dienste von Maklern zurückgreifen, zahlen sie auch die Courtage. Diese dürfen sie nicht abwälzen. Tun Vermieter es dennoch, droht ein Bußgeld von 25.000 Euro. Das Bundesverfassungsgericht hat jüngst das Bestellerprinzip bestätigt (Az.: 1 BvR 1015/15).

Ein Mietinteressent zahlt nur dann Provision, wenn er für die Suche nach der neuen Bleibe selbst einen Makler einschaltet und dieser erst mit dem Auftrag in der Tasche loszieht. In dem Fall sprechen Fachleute von einem qualifizierten Suchauftrag.

SIND BESICHTIGUNGSPAUSCHALEN FÜR MIETWOHNUNGEN ERLAUBT?

Nein. Es gibt keinen Anspruch auf eine Gebühr für Besichtigungen", betont. Hier greift das m Bestellerprinzip. Siehe Urteil des Landgerichtes Stuttgart (Az.: 38 O 10/16 KfH).

GIBT ES ANDERE GEBÜHREN?

Ja, zum Beispiel eine Vertragsausfertigungsgebühr. Hier verlangen Vermieter oder Hausverwaltung Geld - gängig sind 100 bis 200 Euro, - um den Papierkram zu erledigen. Das Geld leiten sie aber an den Makler weiter. Ob rechtmäßig oder nicht, viele Suchende zahlen, angesichts des Wohnungsmangels, lieber stillschweigend.

Eine andere Variante kann die Abstandszahlung sein. Wenn Vermieter zum Beispiel für drei abgewetzte Sessel zwei Monatsmieten Abstand haben wollen, kann dahinter eine verkappte Maklergebühr stecken. Dies nachzuweisen sei jedoch schwierig. Außerdem ist es für Mieter problematisch, das Geld aus solch einem verdeckten Geschäft wiederzubekommen. Man kann ja nicht sagen, man sei getäuscht worden. Man hat es ja sehenden Auges akzeptiert.

DARF DER INTERESSENT NACH DER BISHERIGEN MIETE FRAGEN?

Ja, darf er. Von sich aus ist der Vermieter jedoch nicht zur Auskunft verpflichtet. Die meisten Wohnungssuchenden scheuen die Frage nach der Vormieter-Miete jedoch wegen des Risikos, aus den Bewerbern aussortiert zu werden. Gleiches gilt für die Frage, warum die verlangte Miete über der Vergleichsmiete liegt. Dafür kann der Vermieter ja Gründe haben: zum Beispiel gute energetische Sanierung.

BEKOMMEN MIETER ZUVIEL GEZAHLTE MIETE ZURÜCK?

Nein. Aber sie dürfen ihre Miete auf das gesetzliche Maß reduzieren. Das heißt Vergleichsmiete plus zehn Prozent. Dazu wird die Mietüberschreitung gegenüber dem Vermieter gerügt und die Reduzierung angekündigt. Die Bremse greift in der Zukunft: "Zu viel gezahlte Miete wird nicht erstattet." Aber Vorsicht, es ist zu prüfen, ob eine gesetzliche Mietpreisbremse besteht und liegt die Miete tatsächlich über dem Vergleichsniveau. Denn hier können gravierende Unterschiede und Missverständnisse auftreten bzgl. Lage, Ausstattung, Renovierungs- und Sanierungsstand, Baujahr und, und, und.

UND WAS GILT BEI KAUFIMMOBILIEN?

Die Maklerprovision beim Immobilienkauf in Deutschland beträgt üblicherweise insgesamt 3,57 % bis 7,14 % (inkl. MwSt.) des Kaufpreises. Seit Ende 2020 gilt bei Wohnungen und Einfamilienhäusern meist eine hälftige Teilung zwischen Käufer und Verkäufer (50/50-Regelung). Der Anspruch entsteht erst nach notariellem Kaufvertragsabschluss. Deren Höhe und die Frage, wer bezahlt, sind vertraglich frei vereinbar. Hier gilt Vertragsfreiheit.
Die Provision fällt nur an, wenn der Kaufvertrag tatsächlich unter Dach und Fach kommt. Der Interessent muss also nicht zahlen, wenn er ein Objekt zwar besichtigt, sich aber gegen dessen Erwerb entscheidet.

Ist eine Reservierungsgebühr vor dem Kauf zulässig?

Ja, denn als Gegenleistung für das Entgelt stellt der Makler seine Nachweis- und Vermittlungsbemühungen für einen bestimmten Zeitraum ein und sagt anderen Interessenten ab. Die Gebühr muss jedoch in einem Vertrag festgeschrieben werden, damit sie wirksam ist. Als angemessen gelten maximal zehn bis 15 Prozent der Provision. Greift der Interessent zu, wird die gezahlte Reservierungsgebühr mit der Maklerprovision verrechnet. Platzt der Kauf, darf der Makler das Geld behalten.

HAUSKAUF OHNE EIGENKAPITAL: GEHT DAS?Eine 100-Prozent-Finanzierung bei Immobilienkäufen ist in Deutschland weiterhin rea...
21/04/2026

HAUSKAUF OHNE EIGENKAPITAL: GEHT DAS?

Eine 100-Prozent-Finanzierung bei Immobilienkäufen ist in Deutschland weiterhin realisierbar, insbesondere im energieeffizienten Neubausegment. Welche Bedingungen in solchen Fällen wichtig sind.

Empfehlung, weiterhin eine Eigenkapitalquote von 20 bis 30 Prozent einzuplanen. Es ist eine altbekannte Faustformel: Bei Immobilienfinanzierungen sollten die Käufer 20 bis 30 Prozent Eigenkapital mitbringen. Denn mehr Eigenkapital bedeutet üblicherweise weniger Kredit, bessere Konditionen und damit weniger Risiko. Zugleich hört man immer wieder von 100-Prozent-Finanzierungen. Dabei wird der Kaufpreis der Immobilie vollständig über ein Darlehen abgedeckt, während die Kaufnebenkosten (circa zehn bis 15 Prozent) selbst getragen werden sollten. Aber: Die Vergabe von 100-Prozent-Finanzierung nimmt ab, weil Banken die gesetzlich vorgeschriebene Kreditwürdigkeitsprüfung ausgeweitet haben. Die Bank greift dabei auf Kennzahlen wie die Zahlungsfähigkeit, den Wert der Immobilie und den Beleihungsauslauf zurück. Je höher das Darlehen im Verhältnis zum als Sicherheit angesetzten Objektwert ausfällt, desto höher wird das Risiko der Bank kalkuliert, was die Finanzierbarkeit an sich verkompliziert.

In der Praxis bedeutet das: Eine solide Haushaltsrechnung, stabile Einkommen und ausreichende Reserven zählen stärker als die Hoffnung auf künftige Wertsteigerungen einer Immobilie. Dass die Institute zugleich vorsichtiger bewerten, passt in das Bild, dass die Bundesbank aus ihrer Umfrage zum Kreditgeschäft zeichnet: Für das Geschäft mit privaten Haushalten rechneten Banken zuletzt wieder mit einer Straffung der Kreditstandards, wobei sie erhöhte Risiken als Begründung nennen.

In Deutschland sind wir noch eine Ausnahme innerhalb der EU, denn in den meisten anderen Ländern ist eine Vollfinanzierung des Kaufpreises längst nicht mehr üblich. 20 bis 30 Prozent Eigenkapital sind die Regel. Nur noch in den Niederlanden können Käufer, neben Deutschland, noch eine Hypothek von bis zu 100 Prozent des Hauswertes aufnehmen.

Aber auch in Deutschland kann es dazu kommen, dass sich die Grenze immer weiter von 100-Prozent-Finanzierungen entfernt. Das liegt insbesondere daran, weil die Banken nicht mehr mit den Beleihungsausläufen auskämen, insbesondere bei steigenden Kaufpreisen und Baukosten. Der Hintergrund, wenn der von der Bank angesetzte Beleihungswert hinter dem Kaufpreis zurückbleibt, steigt der Beleihungsauslauf rechnerisch schneller, selbst wenn der Käufer nur den Kaufpreis finanziert. In der Folge rückt die Eigenkapitalquote als Stellschraube wieder in den Mittelpunkt.

Kreditinstitute kalkulieren nicht mit dem „besten“ Marktpreis, sondern mit einem Sicherheitswert, der auch dann tragen soll, wenn sich Preise abschwächen oder eine Verwertung länger dauert. Andererseits steckt Deutschland in einem wohnungspolitischen Dilemma, denn im Jahr 2025 wurden in Deutschland rund 252.000 Wohnungen fertiggestellt, was einen deutlichen Rückgang von 14,4 Prozent gegenüber dem Vorjahr darstellt und das Ziel der Bundesregierung von 400.000 Wohnungen weit verfehlt. Damit ist Deutschland Schlusslicht in Europa. Wir brauchen also dringend neuen Wohnraum, und die Mieten und der Wohnraumbedarf steigen seit Jahren kontinuierlich. Zugleich sind die Kaufpreise in Deutschland im EU-Vergleich weiterhin moderat, sodass sich Finanzierungsrisiken auch mit 100-Prozent-Darlehen begrenzen lassen, vor allem im energieeffizienten Neubausegment.

Am Ende entscheidet die Tragfähigkeit der Gesamtrechnung über die nächsten zehn bis 15 Jahre. Banken wollen bei Vollfinanzierungen vor allem die langfristige Liquidität absichern, weil schon kleinere Abweichungen – etwa bei Instandhaltung, Zinsniveau nach Ablauf der Bindung oder zeitweiligen Einkommenseinbußen schneller ins Gewicht fallen als bei höheren Eigenkapitalquoten. Eine 100-Prozent-Finanzierung könnte dennoch ein gangbarer Weg sein, wenn Käufer neben den Nebenkosten eine belastbare Reserve vorhielten, die Rate konservativ kalkulierten und eine Zinsbindung wählten, die das Zinsänderungsrisiko realistisch begrenzt. Dann lässt sich das Risiko einer knappen Anfangsphase durch Planung und Puffer strukturieren.

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Lürriper Str. 328
Mönchengladbach
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