Hasler Kinold - Rechtsanwälte

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"Wer hat an der Uhr gedreht"... ⏰🎶Der vorsätzliche Verstoß eines Arbeitnehmers gegen seine Verpflichtung, die abgeleiste...
02/09/2026

"Wer hat an der Uhr gedreht"... ⏰🎶

Der vorsätzliche Verstoß eines Arbeitnehmers gegen seine Verpflichtung, die abgeleistete, vom Arbeitgeber nur schwer zu kontrollierende Arbeitszeit korrekt zu dokumentieren, ist an sich geeignet, einen verhaltensbedingten Grund zur außerordentlichen wie auch zur ordentlichen Kündigung darzustellen. Das gilt für den vorsätzlichen Missbrauch von Stempeluhren ebenso wie für das wissentliche und vorsätzlich falsche Ausfüllen entsprechender Formulare.

Dabei kommt es nicht entscheidend auf die strafrechtliche Würdigung an, sondern auf den mit der Pflichtverletzung verbundenen schweren Vertrauensbruch. Der Arbeitgeber muss auf eine korrekte Dokumentation der Arbeitszeit seiner Arbeitnehmer vertrauen können. Überträgt er den Nachweis der geleisteten Arbeitszeit den Arbeitnehmern selbst und füllt ein Arbeitnehmer die dafür zur Verfügung gestellten Formulare wissentlich und vorsätzlich falsch aus, so stellt dies in der Regel einen schweren Vertrauensmissbrauch dar. Der Arbeitnehmer verletzt damit in erheblicher Weise seine Pflicht zur Rücksichtnahme gegenüber dem Arbeitgeber.

In dem entschiedenen Fall hatte eine Arbeitnehmerin am 12.10.2023 wissentlich und vorsätzlich eine falsche Zeit für den Arbeitsbeginn erfassen lassen und dadurch vorgetäuscht, eine halbe Stunde mehr gearbeitet zu haben, als dies tatsächlich der Fall war. Sie hat dadurch ihre arbeitsvertraglichen Pflichten schwerwiegend verletzt, was selbst als einmaliger Vorfall grundsätzlich geeignet ist, eine Kündigung zu rechtfertigen.

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Und zwar meist in einer recht etablierten Reihenfolge ⏩ Telefon, Email und dann der gute alte Schreibtisch 😀. Manche Rou...
28/08/2026

Und zwar meist in einer recht etablierten Reihenfolge ⏩ Telefon, Email und dann der gute alte Schreibtisch 😀. Manche Routinen ändern sich eben niemals. Selbst nicht im KI Zeitalter 😉. Wer schreibt, der bleibt...

Doof gelaufen bzw. viel mehr gefallen 🙈.Das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg (LAG) hatte darüber zu entscheiden, o...
20/08/2026

Doof gelaufen bzw. viel mehr gefallen 🙈.

Das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg (LAG) hatte darüber zu entscheiden, ob bei folgendem Sachverhalt ein Arbeitsunfall vorlag: Ein zum Unfallzeitpunkt 72 Jahre alter Mann war, obwohl schon in Rente, beruflich noch als Fahrer eines Abschleppdienstes beschäftigt.

In einer Dezembernacht 2022 übernahm er von zu Hause aus die Rufbereitschaft für etwaige Noteinsätze. Gegen 2 Uhr nachts wurde er zu einem Einsatz gerufen und verließ daraufhin rund eine halbe Stunde später seine Wohnung. Auf der Treppe innerhalb des von ihm bewohnten Mehrfamilienhauses stolperte er über einen dort liegenden Backstein und stürzte mehrere Treppenstufen hinab. Dabei zog er sich unter anderem eine Gehirnerschütterung zu und musste rund eine Woche lang stationär im Krankenhaus behandelt werden. Die Berufsgenossenschaft lehnte es ab, das Ereignis als Arbeitsunfall anzuerkennen.

Wer sich in seiner eigenen Wohnung in Rufbereitschaft befindet, dann zu einem Noteinsatz gerufen wird und auf dem Weg zur Haustür stürzt, steht nicht unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Das Ereignis stellt daher keinen Arbeitsunfall dar, entschied das LAG.

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Machmal hilft auch keine KI 😉! Komplexe Fälle wollen und müssen auf einer fundierten Basis aus Erfahrung und Gespür für ...
14/08/2026

Machmal hilft auch keine KI 😉! Komplexe Fälle wollen und müssen auf einer fundierten Basis aus Erfahrung und Gespür für die rechtlichen Grundlagen und Zusammenhänge gelöst werden 🙌🏼. Jetzt Beratungstermin anfragen und uns und unserer Arbeit kennenlernen ⏩ Fon: 02161.813900 📞. In diesem Sinne: Wir hören uns und wünschen zeitgleich einen guten Start ins Wochenende.

08/08/2026

Unser Versprechen ⏩ Beistand in jeder Lebenslage 🙌🏼. Unter der Woche Beratungstermin anfragen unter Fon: 02161.813900 📞. Wir freuen uns auf deinen Anruf!

17/07/2026

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Just for info: Zum Stand des letzte Tages der Weltbevölkerung wurden knappe 8,3 Milliarden Menschen auf diesem Planeten ...
11/07/2026

Just for info: Zum Stand des letzte Tages der Weltbevölkerung wurden knappe 8,3 Milliarden Menschen auf diesem Planeten gezählt 🌍. So viele Seiten haben nicht einmal alle Bücher in unserer Kanzlei 😅.

Das ist doch mal eine zeitgemäße Entwicklung 👍🏼. Was denkt ihr?
07/07/2026

Das ist doch mal eine zeitgemäße Entwicklung 👍🏼. Was denkt ihr?

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