Kanzlei Birgit Schmidt

Kanzlei Birgit Schmidt Rechtsanwältin und Fachanwältin für Arbeitsrecht, Birgit Schmidt, berät Unternehmen und Arbeitnehmer auf dem Gebiet des Arbeitsrechts.

Arbeitsrecht von A – Z
für Arbeitnehmer und Arbeitgeber, Abfindung, Abmahnung, Arbeitsvertrag, Arbeitszeugnis, Befristung, Berufsausbildung, Betriebsverfassungsrecht, Kündigung, Kündigungsfristen, Nebentätigkeit, Probezeit, Urlaub, Lohnrückstände, Zeugnis. Impressum: http://www.schmidt-rechtsanwalt.de/info/impressum/

06/05/2024

meine Anfrage richtet sich übrigens nicht nur an Fachangestellte, sondern einfach auch an Jemanden, der Spaß an Büroarbeit hat und sich gerne etwas dazu verdienen möchte.....

29/05/2017

der geht jedes Jahr :-) ., und daher : alle Jahre wieder:

wie heißt das Lied .. 36 Grad kein Ventilator.... habe gerade meinen Post nochmal studiert vom letzten Jahr und festgestellt, man kann das jedes Jahr posten... also zur allgemeinen Information an alle Leidensgenossen....

Bei den Temperaturen werde ich oft angerufen undgefragt, wie sieht das denn aus? Ich habe einen heißen Arbeitsplatz (nicht nur von der Schwere der herausforderungen, sondern auch von der Außentemperatur..) was muss der Arbeitgeber unternehmen? Ab wann bekomme ich "hitzefrei" ´, also ab wieviel Gra ist es mir nichtmehr zumutbar, arbeiten zu gehen?

Die letzte Frage ist mit einem klaren "Obacht" zu beantworten; Es ist nicht vorgesehen, dass man wegen Hitze seine Arbeit nicht mehr antreten muss.. gleichwohl könnte man an ein Zurüclbehaltungsrecht denken, das ist aber ganz dünnes Eis...

Und wie sieht es sonst aus?

Grundsätzlich soll die Raumtemperatur in Arbeitsstätten 26 Grad nicht überschreiten, es sei denn, es herrschen klimatische Ausnahmeverhältnisse. Hier sind als Sofortmaßnahmen Jalousien, Lockerungen der Bekleidungsvorschriften (aber bitte nach vorhergehendem Spiegelcheck...) möglich.

Erst ab einer Raumtemperatur von 30 Grad, hat der Arbeitgeber zusätzliche Maßnahmen (gekühlte Getränke, Ventilatoren)
seiner Fürsorgepflicht entsprechend zu ergreifen
.. und im Übrigen eine praktische Anmerkung: Ventilatoren helfen.. wenn nicht auf dem Schtreibtisch, dann doch unter dem Schreibtisch als kühlende Maßnahme....

26/08/2016

Soll ich jetzt allen Ernstes den Post vom 19. Juli nochmal wiederholen????

36 Grad, es wird immer heißer....

nee, der geht mir jetzt selbst auf die Mütze.. ein hitziges Wochenende wünscht Birgit Schmidt

19/07/2016

.. der geht jedes Jahr :-) man muss nur lange genug warten.., und daher : alle Jahre wieder:

wie heißt das Lied .. 36 Grad kein Ventilator.... habe gerade meinen Post nochmal studiert von Anfang Juli und fest gestellt, man könnte ihn gerade nochmal posten... also zur allgemeinen Information an alle Leidensgenossen....

schon bei 31 Grad Außentemperatur darüber nachdenken, welche Antwort ich morgen den Arbeitnehmern gebe; die Frage kommt morgen: ab wieviel Grad ist es mir nicht mehr zumutbar, arbeiten zu gehen?
Und jedes Jahr dieselbe Antwort: Grundsätzlich soll die Raumtemperatur in Arbeitsstätten 26 Grad nicht überschreiten, es sei denn, es herrschen klimatische Ausnahmeverhältnisse..
erst ab einer Raumtemperatur von 30 Grad, hat der Arbeitgeber zusätzliche Maßnahmen (gekühlte Getränke, Ventilatoren)
seiner Fürsorgepflicht entsprechend zu ergreifen
.. und im Übrigen eine praktische Anmerkung: Ventilatoren sind zurzeit ausverkauft (den letzten Satz muss ich ändern, denn es gibt noch Ventilatoren.. aber Eiswürfel werden knapp...)

13/06/2016

Der Ball ist rund... und wie verträgt sich das mit meinem Arbeitsverhältnis?
Viele Fußballbegeisterte müssen arbeiten während die Spiele laufen. Darf ich als Arbeitnehmer während der Arbeit Fußball schauen? Habe ich einen Anspruch darauf in eine andere Schicht versetzt zu werden? Oder darf ich am nächsten Morgen später kommen, weil das Spiel bis zum frühen Morgen ging?
Leider ist die Antwort auf diese Fragen ein klares NEIN; wenn der Chef das nicht erlaubt, ist erst einmal Schicht im Schacht. Auch Radio hören während der Arbeitszeit ist nur gestattet, wenn es die Kollegen nicht stört und es die Arbeit konkret zulässt, heisst im Klartext als Verkäuferin in einem Supermarkt an der Theke ist Radio hören auch nicht zulässig.
Auch später kommen, ist keine gute Idee... als Tipp gilt Folgendes: versuchen mit dem Chef eine Einigung zu finden und wenn es gar nicht anders geht, dann Urlaub einreichen (aber auch Urlaub ist da nur mit Zustimmung des Chefs möglich)

18/02/2016

mal was für die Fussballfans:
Der FSV Mainz hat in einer viel beachteten Entscheidung am 17.02.2016 vor dem LAG Rheinland-Pfalz einen Sieg für die komplette Fussballwelt Deutschlands errungen. Unter dem AZ 4 Sa 202/15 stellte das LAG fest, dass zum einen Fussballprofis keine „normalen“ Arbeitnehmer sind… da stimmen wohl auch schon viele ein, aber – und das ist arbeitsrechtlich bedeutend - : eine Befristung von Arbeitsverträgen ist im Fussball zulässig ist. Ein Spieler hatte geklagt, dass sein Arbeitsvertrag sich in einen unbefristeten umzuwandeln hat, obwohl der Trainer sich von ihm trennen wollte. Nein, so nicht stellte das LAG fest, denn befristete Verträge sind üblich im Fussball und damit zulässig. Würde man unbefristete Arbeitsverhältnisse zulassen, führte dies zu Paradoxon, dass Kündigungen kaum noch möglich wären und bei einer Kaderveränderung dann stets die Jüngeren gehen müssten. Die Befristungsmöglichkeit ist auch dem hohen Einkommen sowie der altermäßigen Leistungsgrenzen eines Fussballspielers geschuldet. Ein großes Aufatmen ging durch die Fussballfelder.. eine andere Entscheidung hätte bspws. Auch den Transfermarkt behindert und wäre unverständlich ….

16/12/2015

Weihnachten da habe ich frei…oder?

In vielen Betrieben ist es so, dass an Heiligabend und Silvester nicht gearbeitet wird. Aber warum eigentlich? Heiligabend und Silvester sind doch keine Feiertage? Auch wenn Kinderherzen (und nicht nur Kinder.. das reicht bis ins hohe Alter) diese Tage für die höchsten Feiertage im Jahr halten, bleibt es arbeitsrechtlich doch dabei, dass diese beiden Tage ganz normale Werktage sind. Danach hat ein Arbeitnehmer dann frei, wenn er entweder Urlaub nimmt oder eine fei hat (etwa weil schichtfrei ist), soweit der Grundsatz. Allerdings räumen etliche Tarifverträge hier Freiheiten für Arbeitnehmer ein, indem sie regeln, dass an diesen Tagen die Arbeitszeit um 13 Uhr endet. Auch mancher Firmenchef gewährt seit Jahren mehr Urlaub als er eigentlich möchte; hat er drei Jahre hintereinander die Arbeitnehmer für Heiligabend und Silvester befreit, kann der Arbeitnehmer im vierten Jahr darauf bestehen, frei gestellt zu werden. Dieser Anspruch ergibt sich aus der sog. betrieblichen Übung, die dem Arbeitnehmer hier so eine Art Vertrauensschutz einräumt, so nach dem Motto.. jetzt hat er das drei Jahre in Folge gemacht, da darf ich darauf vertrauen, dass er das weiter macht. I

07/08/2015

wie heißt das Lied .. 36 Grad kein Ventilator.... habe gerade meinen Post nochmal studiert von Anfang Juli und fest gestellt, man könnte ihn gerade nochmal posten... also zur allgemeinen Information an alle Leidensgenossen....

schon bei 31 Grad Außentemperatur darüber nachdenken, welche Antwort ich morgen den Arbeitnehmern gebe; die Frage kommt morgen: ab wieviel Grad ist es mir nicht mehr zumutbar, arbeiten zu gehen?
Und jedes Jahr dieselbe Antwort: Grundsätzlich soll die Raumtemperatur in Arbeitsstätten 26 Grad nicht überschreiten, es sei denn, es herrschen klimatische Ausnahmeverhältnisse..
erst ab einer Raumtemperatur von 30 Grad, hat der Arbeitgeber zusätzliche Maßnahmen (gekühlte Getränke, Ventilatoren)
seiner Fürsorgepflicht entsprechend zu ergreifen
.. und im Übrigen eine praktische Anmerkung: Ventilatoren sind zurzeit ausverkauft

06/07/2015

schon bei 31 Grad Außentemperatur darüber nachdenken, welche Antwort ich morgen den Arbeitnehmern gebe; die Frage kommt morgen: ab wieviel Grad ist es mir nicht mehr zumutbar, arbeiten zu gehen?
Und jedes Jahr dieselbe Antwort: Grundsätzlich soll die Raumtemperatur in Arbeitsstätten 26 Grad nicht überschreiten, es sei denn, es herrschen klimatische Ausnahmeverhältnisse..
erst ab einer Raumtemperatur von 30 Grad, hat der Arbeitgeber zusätzliche Maßnahmen (gekühlte Getränke, Ventilatoren)
seiner Fürsorgepflicht entsprechend zu ergreifen
.. und im Übrigen eine praktische Anmerkung: Ventilatoren sind zurzeit ausverkauft

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