13/10/2026
Google haftet für falsche Aussagen seiner KI-Suche – zwei Landgerichte haben hierzu wichtige Entscheidungen getroffen.
Bereits am 29. September 2025 untersagte das LG Hamburg Google die Verbreitung persönlichkeitsrechtsverletzender Aussagen in seiner „Übersicht mit KI“. Betroffen war ein Unternehmen, über das die KI geschäftsschädigende Aussagen verbreitet hatte. Obwohl Google auf die Unrichtigkeit der Angaben hingewiesen wurde, blieb eine ausreichende Reaktion aus.
Noch deutlicher wurde das LG Aachen mit Beschluss vom 24. September 2026: Googles KI-Modus hatte zwei Universitätsprofessoren verwechselt und einem Mediziner fälschlicherweise eine strafrechtliche Verurteilung wegen sexueller Nötigung zugeschrieben. Das Gericht stufte Google als unmittelbare Störerin ein.
Die Gemeinsamkeit beider Entscheidungen: Eine KI-Suche gibt nicht lediglich fremde Informationen wieder. Sie kann durch die Auswertung und Verknüpfung unterschiedlicher Quellen neue Aussagen erzeugen, für die Google rechtlich verantwortlich sein kann.
Interessant sind allerdings die unterschiedlichen Begründungsansätze: Während das LG Hamburg insbesondere die Verletzung von Prüfpflichten nach einer Beanstandung betont, stellt das LG Aachen stärker auf den eigenständigen Charakter der KI-generierten Antwort ab.
Für Unternehmer, Selbständige und Freiberufler sind die Entscheidungen von erheblicher Bedeutung. Wer durch falsche KI-Aussagen geschädigt wird, muss diese nicht hinnehmen. Unter bestimmten Voraussetzungen kann Google gerichtlich zur Unterlassung verpflichtet werden.
Die KI-Funktionen der Google-Suche liefern längst nicht mehr nur Links zu fremden Webseiten. Sie erstellen eigene Zusammenfassungen, verknüpfen Informationen aus unterschiedlichen Quellen und präsentieren Nutzern vermeintlich fertige Antworten. Doch was passiert, wenn diese Antworten falsch sind ...