20/02/2026
Der Fall spielt hier in Lippstadt und ging bundesweit durch die Presse. Nachdem das Arbeitsgericht Hamm - Gerichtstag Lippstadt - die Sache erstinstanzlich entschieden hatte, war nun das LAG Hamm als Berufungsgericht am Zug. In der Presse war viel zu lesen, was nicht wirklich alles verständlich war. Hier eine gute und verständliche Zusammenfassung des Urteils bei "Haufe"...
Der wichtige Punkt für das Verständnis des Urteils ist, dass die Arbeitgeberin dem Arzt für seine Nebentätigkeit mehr Einschränkungen auferlegte, als sie im eigentlichen Arbeitsverhältnis galten... Im Grunde wird aber wohl auch im LAG Urteil das Direktionsrecht der Arbeitgeberin bestätigt.
Ich bin schon auf das vollständige Urteil gespannt - dann wird man noch mehr erfahren, wohl auch über die - in der Tat wenig verständlichen - arbeitsvertraglichen Konstruktionen der Parteien...
Ein Chefarzt darf in seiner Nebentätigkeit weiter Schwangerschaftsabbrüche durchführen. Die Weisung, dies in der Klinik zu unterlassen, war dagegen wirksam, entschied das LAG Hamm.