08/01/2019
Die Heizung heizt nicht – was kann man als Mieter tun?
Nicht selten liest man es, es ist Winter, draußen ist es kalt und drinnen leide rauch. Die Heizung ist ausgefallen.
Alles ganz easy, Du rufst den Vermieter an, er schickt einen Installateur und zwei Stunden später ist es wieder wohlig warm in der Hütte. Den Strom, den Du verbrauchst um in der Zwischenzeit die Wohnung mittels elektrischem Zusatzheizung zu erwärmen erstattet Dir der Vermieter selbstverständlich sofort freiwillig.
Soweit der Traum.
Aber was, wenn es kalt wird, der Vermieter nicht erreichbar ist oder schlicht nicht reagiert?
Als erstes gilt, Du musst den Vermieter informieren! Tust Du dies nicht wird´s doof. Ein Vermieter, der nicht weiß, dass etwas defekt ist, der kann nichts reparieren. Dann darf man ihm auch nicht böse sein und man kann keinerlei Rechte aus dem Mangel des Mietobjektes, so nennen es die Juristen, wenn die Heizung im Winter streikt, herleiten. Vielmehr noch. Entsteht aus dem Heizungsausfall ein größerer Schaden, welcher hätte vermieden werden können, hättest Du es frühzeitig dem Vermieter mitgeteilt, so riskierst Du, dass Du Schadenersatz leisten musst.
Also, als erstes Mängelanzeige, wieder so ein juristischer Begriff. Du teilst dem Vermieter mit, was los ist und zwar in einer Weise, die Du anschließend auch, falls es nötig ist, beweisen kannst und Du forderst ihn auf, den Mangel umgehend zu beseitigen.
Du gehst zum Vermieter persönlich? Gut aber nimm einen Zeugen, welcher nicht Vertragspartner ist, mit. Du rufst an? Auch gut, stelle auf laut, sag diese dem Vermieter und lass jemanden zuhören. Klar, Brief geht auch, Zustellung …. wenn Du Fragen hierzu hast, melde Dich einfach bei uns; denn hier kannst Du viel verkehrt machen.
OK, Mangel angezeigt, es ist kalt, Installateur kommt erst in einigen Tagen.
Jetzt zahlst Du keine Miete mehr! Nun, das würde ich nicht empfehlen. Du hast unter Umständen einen Anspruch auf Minderung der Kaltmiete. Die Höhe der Minderung hängt von den Umständen ab. Fällt die Heizung im Sommer aus, wird´s eng mit der Minderung, die Nutzung der Wohnung wird wohl nicht beeinträchtigt.
Fällt die Heizung im Winter bei minus 25 Grad Celsius aus und gefriert Dir das Wasser in der Wohnung, dann dürften bis zu 100 Prozent angemessen sein.
Irgendwo dazwischen liegt die Wahrheit meistens und eine genaue Bewertung kann erst im konkreten Fall erfolgen. Dazu meldest Du Dich besser bei uns.
Was aber, wenn der Vermieter informiert ist und einfach nichts macht? Mietminderung ist klar, das haben wir geklärt. Was kannst Du noch tun?
Du kannst die Einrede des nichterfüllten Vertrages erheben und dann ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen. Wow, was heißt das?
Kurzer Exkurs, Unterschied Mietminderung / Zurückbehaltungsrecht.
Du mietest die Wohnung, kannst sie im Grunde zwar nutzen, jedoch nicht so, wie es vertraglich vereinbart war, Du bekommst im Ergebnis also weniger als vereinbart. Dann steht dem Vermieter auch weniger als vereinbart zu, die Miete ist gemindert. Dies ist keine Strafe, kein Druckmittel oder ähnliches. Es ist schlichte Logik. Weniger Leistung durch den Vermieter bedeutet weniger Kohle für den Vermieter.
Ist der Mangel behoben, wird die Minderung aufgehoben, es gibt wieder die volle Miete aber eben nur für die Zukunft. Das was seit dem Eintritt des Mangels bis zur Behebung weniger bezahlt wurde steht dem Vermieter nicht zu und bekommt er nicht.
Ein Mangel kann auftreten, dafür kann regelmäßig niemand etwas. Hier wäre ein Druckmittel nicht angemessen, die Minderung genügt zum Interessenausgleich.
Erfüllt der Vermieter seine vertragliche Verpflichtung zur Behebung nicht, verstößt er also gegen den Vertrag, so steht Euch nach erfolgloser Aufforderung zur Mängelbeseitigung, das habt Ihr ja mit der Anzeige des Heizungsausfalls gemacht, das Recht zu, die Mietzahlung je nach Einzelfall ganz oder teilweise einzustellen. Ihr behaltet die Miete, die geminderte Miete, in diesem Fall zurück.
Aber, kommt der Vermieter seiner Pflicht dann nach, dann müsst Ihr diese zurückbehaltene Miete an den Vermieter bezahlen, also bloß nicht auf den Kopf hauen!
Es ist kompliziert und bevor Ihr dieses Recht in Anspruch nehmt, lasst Euch beraten.
Was, wenn der Vermieter nicht erreichbar ist und es wirklich dringend wird?
In einem solchen Fall könnt Ihr unter Umständen selbst einen Handwerker rufen und die Rechnung vom Vermieter erstattet verlangen. Erstattung erfolgt dann durch direkte Zahlung des Vermieters oder eben durch Verrechnung mit künftigen Mieten. Dieser Weg verlangt aber von Euch Vorkasse und er birgt große Stolperfallen, so dass ich ihn erst nach eingehender Beratung einschlagen würde.
…..ein wenig ausführlich aber manchmal geht es nicht anders. Du hast Fragen? Leg los.