Rechtsanwalt René Hobusch

Rechtsanwalt René Hobusch Beratung für Eigentümer, Verwalter, Projektentwickler und Makler. Lobbying. Prozessübernahme und Vertretung vor Gericht.

Die  -bedingte Schließung von Geschäftsräumen befreit nicht von der Mietzahlungspflicht. Das hat das LG Heidelberg in ei...
28/09/2020

Die -bedingte Schließung von Geschäftsräumen befreit nicht von der Mietzahlungspflicht. Das hat das LG Heidelberg in einem jetzt veröffentlichten Urteil erstmals bestätigt, Az. 5 O 66/20. Bereits zu Beginn der Pandemie habe ich mich mit dieser Frage beschäftigt. Mein Aufsatz in der DWW vom Mai 2020 ist hier bei Juris zu finden.

Der dargestellte Dokumentenauszug ist Teil der juris Datenbank. juris Das Rechtsportal, führender Anbieter digitaler Rechtsinformationen, bietet Zugriff auf über 40 Millionen Dokumente – aus allen Rechtsgebieten, verlagsübergreifend, automatisch aktualisiert. Die intelligente, intuitiv bedienba...

Ein guter Vorschlag von Haus & Grund Deutschland, um Wohnungseigentümergemeinschaften angesichts der andauernden  -Pande...
12/06/2020

Ein guter Vorschlag von Haus & Grund Deutschland, um Wohnungseigentümergemeinschaften angesichts der andauernden -Pandemie wieder handlungsfähig zu machen. Und mal ehrlich, wenn Jahreshauptversammlungen von Konzernen via Videokonferenz stattfinden, warum soll das nicht auch bei einer funktionieren?

WEG-Reform: Wichtige Änderungen vorziehen

27/05/2020

Im Umgang mit Gehörlosen und Hörbeeinträchtigten darf in Sachsen auf das Tragen einer MundNasebedeckung verzichtet werden. Dies stellte das Oberverwaltungsgericht Bautzen auf Antrag der GANOS Kaffee-Kontor & Rösterei klar. Das Unternehmen, welches in Leipzig auch ein Ladengeschäft betreibt und dort einen hörbeeinträchtigen Mitarbeiter beschäftigt, hatte hierzu einen Eilantrag beim Verwaltungsgericht Leipzig gestellt, welcher an das OVG verwiesen und dort nunmehr entschieden wurde.

24/03/2020

Welche Rechte habe ich als , wenn Mitarbeiter wegen der -Pandemie zu Haus bleiben? Wie beantrage ich ? Wie wirken sich und auf das Arbeitsverhältnis aus? Wer darf anordnen?

Nach Informationen der Immobilienzeitung stuft der Bund die Corona-Pandemie bei öffentlichen Bauprojekten als höhere Gew...
24/03/2020

Nach Informationen der Immobilienzeitung stuft der Bund die Corona-Pandemie bei öffentlichen Bauprojekten als höhere Gewalt ein. Kann ein Unternehmen seinen vertraglichen Verpflichtungen nicht mehr nachkommen, weil Beschäftigte unter Quarantäne stehen, neues Personal nicht zu finden ist, aktuelle Einschränkungen Mitarbeiter nicht mehr zur Baustelle kommen lassen oder Material fehlt, begründet ein Bauverzug keinen Schadenersatz. Vorerst sollen alle Bauvorhaben des Bundes jedoch weitergeführt werden.

Bei öffentlichen Bauprojekten kann die Corona-Pandemie als höhere Gewalt eingestuft werden. Nicht generell, aber im Einzelfall. Gleichzeitig will der Bund ...

18/03/2020

Im Moment erreichen mich ganz viele Anfragen von Mandanten, wie sie sich als Einzelunternehmer oder Inhaber von Klein- und kleinen mittelständischen Unternehmen angesichts der -Pandemie richtig verhalten, wie sie Liquidität und das Unternehmen sichern, sich gegenüber den Mitarbeitern richtig, aber auch solidarisch verhalten. Viele Fragen kann ich ad hoc beantworten. Für einige Antworten benötige ich dagegen etwas Zeit. Zudem sind Landesregierungen und der Bund gerade erst dabei, selbst Maßnahmenpakte zu schnüren, um Insolvenzen von Unternehmen zu vermeiden.
Ich habe alle bisherigen Anfragen zum Anlass genommen, eine Mandanteninformation zu verfassen, die ich in den nächsten Tagen verschicke. Gerne bin ich weiterhin online und telefonisch darüber hinaus erreichbar.

Doch das Wichtigste ist, bleiben Sie gesund!

Meine Kanzlei ist auch als Schiedsgutachter für die Prüfung von Deckungsansprüchen gegen Rechtsschutzversicherer tätig. ...
21/08/2019

Meine Kanzlei ist auch als Schiedsgutachter für die Prüfung von Deckungsansprüchen gegen Rechtsschutzversicherer tätig. Waren es in den letzten Jahren u.a. Streitfälle um die Errichtung von Windkraftanlagen, ist jetzt in meiner Kanzlei angekommen. Ich soll die Kostenübernahme für den rechtsschutzversicherten Kläger im Streit wegen Schadenersatzansprüchen nach dem behaupteten Einbau einer illegalen Abschalteinrichtung gutachterlich prüfen.

20/01/2019

Seit Freitag Nachmittag scheint der E-Mail-Server der Kanzlei wieder stabil zu laufen. Vielen Dank für das Verständnis. Fünf Tage offline für eine weitestgehend elektronisch arbeitende Kanzlei waren eine ganz schöne Herausforderung.

AUFGRUND EINES AUSFALLS DES E-MAIL-SERVERS IST DIE KANZLEI DERZEIT PER E-MAIL NICHT ERREICHBAR. Der technische Dienstlei...
15/01/2019

AUFGRUND EINES AUSFALLS DES E-MAIL-SERVERS IST DIE KANZLEI DERZEIT PER E-MAIL NICHT ERREICHBAR. Der technische Dienstleister arbeitet an einer Schadensbeseitigung, kann derzeit aber noch keine Angaben machen, wann die Postfächer wieder erreichbar sein werden.

In   sind rund 30 Anlagen von  , Typ   III, installiert. Bei einem Bußgeldbescheid deshalb schnell zum Anwalt gehen und ...
10/03/2018

In sind rund 30 Anlagen von , Typ III, installiert. Bei einem Bußgeldbescheid deshalb schnell zum Anwalt gehen und Einspruch einlegen.

Das könnte Kommunen bundesweit Ärger bereiten: Ampel-Blitzer des Jenoptik-Konzerns könnten nach der Entscheidung einer Bundesanstalt falsch installiert sein....

15/02/2018

Hier finden Sie die Nachrichten, mit denen Haus & Grund die Medien über seine Sicht der Dinge zu sämtlichen wichtigen und interessanten Themen rund um das Thema Immobilie informiert.

04/01/2018

AG Leipzig: Verspäteter Verbraucherwiderruf trotz Verwendung der Musterwiderrufsbelehrung im Einzelfall wirksam.

Das Amtsgericht Leipzig hat am 13.12.2017 die Multi-Invest Gesellschaft zur Vermögensbildung mbH zur Rückzahlung einer Gebühr für die Vermittlung eines Investmentpapieres an einen von der Kanzlei Rechtsanwalt René Hobusch vertretenen Verbraucher verurteilt. Das Verfahren wurde durch Frau Rechtsanwältin Dinse betreut.

Der Verbraucher hatte mit der Gesellschaft im Jahr 2013 einen Vertrag über die Vermittlung eines Investmentpapieres geschlossen. Dabei wurde eine Vermittlungsgebühr vereinbart, die in Raten zu leisten war. Der Vertragstext enthielt die für diesen Zeitpunkt maßgebliche Musterwiderrufsbelehrung. Im Jahr 2016 widerrief der Verbraucher den Vertrag. Die Multi-Invest wies den Widerruf mit Hinweis auf die 14-tägige Widerrufsfrist als verspätet zurück.

Die Prüfung des Vertrages durch Frau Rechtsanwältin Dinse ergab jedoch, dass die verwendete Widerrufsbelehrung den Anforderungen des § 360 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 BGB a.F. an eine ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung nicht genügte und der Widerruf des Verbrauchers daher wirksam war.
Da es sich bei dem Vertrag um einen Teilzahlungsvertrag gem. §§ 492 Abs. 1, 507 Abs. 2 Satz 1 BGB handelte, hätte die Widerrufsbelehrung um den Gestaltungshinweis 1 ergänzt werden müssen. Zudem entsprach die verwendete Widerrufsbelehrung in formaler Hinsicht nicht den von Literatur und Rechtsprechung entwickelten Grundsätzen zum Deutlichkeitsgebots, da sich die Widerrufsbelehrung optisch nicht vom übrigen Vertragstext abhob.

Diese rechtliche Einschätzung teilte das Amtsgericht Leipzig vollumfänglich und verurteilte die Multi-Invest Gesellschaft zur Vermögensbildung mbH zur Rückzahlung der bereits geleisteten Vermittlungsgebühr.

Adresse

Otto-Schill-Straße 1
Leipzig
04109

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