NFP Rechtsanwälte

NFP Rechtsanwälte Ihre Boutique-Kanzlei im Verwaltungs- und Immobilienrecht

17/07/2026

𝙗𝙚𝙝𝙞𝙣𝙙 𝙩𝙝𝙚 𝙨𝙘𝙚𝙣𝙚𝙨 ...

Als Fachanwälte für Verwaltungsrecht sind meine beiden Kollegen, Michael Franke und Mario Pohl, und ich qualifizierte Ansprechpartner für knifflige Streitfälle mit kommunalen oder staatlichen Behörden. Das gilt auch für die wissbegierigen Reporter der LSO - Landesstudio Ost GmbH, die uns im Auftrag von RTL Deutschland regelmäßig zu alltäglichen Aufregern um "𝘸𝘪𝘦𝘩𝘦𝘳𝘯𝘥𝘦 𝘈𝘮𝘵𝘴𝘴𝘤𝘩𝘪𝘮𝘮𝘦𝘭" befragen. Wir ordnen die bisweilen komplexe Rechtslage verständlich ein und zeigen praktikable Lösungswege auf.

Doch wo früher der Reporter mit Notizblock saß, steht heute oft nur ein aufgeständertes Smartphone. Die Digitalisierung hält auch hier unaufhaltsam Einzug. Gestern wurde ich für einen längeren Recherchebeitrag zu einem waldrechtlichen Thema befragt: Ein Landesforstbetrieb verweigert nach einem sturmbedingten Baumsturz auf ein Wohnhaus die Regulierung des fünfstelligen Schadens. Anhand der höchstrichterlichen Rechtsprechung erläuterte ich die Abgrenzung von Nichthaftung bei höherer Gewalt und Haftung bei der Verletzung von Verkehrssicherungspflichten. Und nach einem Sturmereignis müssen die Bäume am Waldrand auf potentielle Schäden untersucht werden, auch außerhalb der turnusmäßigen Kontrollen. Mein Fazit: Die öffentliche Hand haftet in diesem Einzelfall.

Und da Kleider Leute machen, schlüpfte ich als forstrechtlicher Experte für das Interview in meinen grünen Anzug... 😉

𝙆𝙡𝙚𝙞𝙙𝙚𝙧𝙤𝙧𝙙𝙣𝙪𝙣𝙜 𝙞𝙢 𝘽ü𝙧𝙤? 𝘿𝙤𝙨 𝙖𝙣𝙙 𝘿𝙤𝙣'𝙩𝙨 𝙙𝙚𝙨 𝘼𝙧𝙗𝙚𝙞𝙩𝙜𝙚𝙗𝙚𝙧𝙨.Deutschland ächzt derzeit bei Außentemperaturen an der 40-Grad-M...
27/06/2026

𝙆𝙡𝙚𝙞𝙙𝙚𝙧𝙤𝙧𝙙𝙣𝙪𝙣𝙜 𝙞𝙢 𝘽ü𝙧𝙤? 𝘿𝙤𝙨 𝙖𝙣𝙙 𝘿𝙤𝙣'𝙩𝙨 𝙙𝙚𝙨 𝘼𝙧𝙗𝙚𝙞𝙩𝙜𝙚𝙗𝙚𝙧𝙨.

Deutschland ächzt derzeit bei Außentemperaturen an der 40-Grad-Marke. Bei gebrochenen Temperaturrekorden möchte man als Arbeitnehmer eigentlich lieber im luftigen Freizeitlook ins unklimatisierte Büro, um nicht noch mehr zu schwitzen. Allerdings setzen manche Arbeitgeber auch bei sommerlicher Hitze auf einen Dresscode. Doch wo ist die Grenze des Erlaubten und was ist überhaupt angemessen?

Unser Kollege Mario Pohl stand gestern dem Reporterteam von Landesstudio Ost im Auftrag von RTL Rede und Antwort zur sommerlichen Kleiderordnung im Büro. Teile des Interviews wurden bei 𝗥𝗧𝗟𝗔𝗸𝘁𝘂𝗲𝗹𝗹 ausgestrahlt:

https://lnkd.in/dzKQhd3J

𝙉𝙁𝙋 𝙍𝙚𝙘𝙝𝙩𝙨𝙖𝙣𝙬ä𝙡𝙩𝙚 𝙖𝙪𝙛 𝙙𝙚𝙧 𝙇𝙖𝙬 𝘾𝙤𝙣𝙣𝙚𝙘𝙩 2026Gelungene Premiere auf der 𝘓𝘢𝘸 𝘊𝘰𝘯𝘯𝘦𝘤𝘵 2026! Unsere Kollegen Christoph Naumann...
23/06/2026

𝙉𝙁𝙋 𝙍𝙚𝙘𝙝𝙩𝙨𝙖𝙣𝙬ä𝙡𝙩𝙚 𝙖𝙪𝙛 𝙙𝙚𝙧 𝙇𝙖𝙬 𝘾𝙤𝙣𝙣𝙚𝙘𝙩 2026

Gelungene Premiere auf der 𝘓𝘢𝘸 𝘊𝘰𝘯𝘯𝘦𝘤𝘵 2026! Unsere Kollegen Christoph Naumann und Michael Franke vertraten NFP Rechtsanwälte erstmals auf dieser Kooperationsveranstaltung von Juristische Fakultät der Universität Leipzig und Leipziger Anwaltverein e.V. Neben den in Leipzig vertretenen Dependancen von Großkanzleien und den hiesigen mittelständischen Einheiten präsentierten sie unsere dreiköpfige, verwaltungs- und immobilienrechtlich spezialisierte Boutique und informierten über unseren examensrelevanten wie praxisnahen Ausbildungsansatz. Zahlreiche Studenten besuchten unseren Stand und erfragten den Ablauf von Studienpraktika und den (unkomplizierten) Bewerbungsprozess sowie eine mögliche wissenschaftliche Mitarbeit.

https://lnkd.in/dkepECw3

Und welche Erkenntnisse brachten unsere Kollegen mit zurück in die Kanzlei? 1. Bedruckte Stoffbeutel sind "𝘧𝘭𝘺". 2. Der Garantiert-18-Punkte-Kugelschreiber hat "𝘈𝘶𝘳𝘢". 3. Französisches Weißbier ist "𝘤𝘳𝘪𝘯𝘨𝘦".

Wir kommen wieder!

𝙆𝙖𝙣𝙯𝙡𝙚𝙞𝙩𝙚𝙖𝙢 𝙖𝙪𝙛 𝙍𝙚𝙞𝙨𝙚𝙣: 𝙊𝙧𝙩𝙨𝙩𝙚𝙧𝙢𝙞𝙣 𝙞𝙢 𝙎ä𝙣𝙜𝙚𝙧𝙨𝙖𝙖𝙡 𝙖𝙪𝙛 𝙙𝙚𝙧 𝙒𝙖𝙧𝙩𝙗𝙪𝙧𝙜Unser diesjähriger Kanzleiausflug führte uns nach Eisen...
21/06/2026

𝙆𝙖𝙣𝙯𝙡𝙚𝙞𝙩𝙚𝙖𝙢 𝙖𝙪𝙛 𝙍𝙚𝙞𝙨𝙚𝙣: 𝙊𝙧𝙩𝙨𝙩𝙚𝙧𝙢𝙞𝙣 𝙞𝙢 𝙎ä𝙣𝙜𝙚𝙧𝙨𝙖𝙖𝙡 𝙖𝙪𝙛 𝙙𝙚𝙧 𝙒𝙖𝙧𝙩𝙗𝙪𝙧𝙜

Unser diesjähriger Kanzleiausflug führte uns nach Eisenach auf die Wartburg. Im Mittelpunkt stand diesmal nicht Junker Jörg aka Martin Luther, sondern Walther von der Vogelweide und Wolfram von Eschenbach, um nur zwei Streitparteien des im frühen 13. Jahrhundert ausgetragenen Sängerkrieges zu nennen. Üblicherweise "singen" in einem Prozess allenfalls die Zeugen und nicht die Parteien und erst recht nicht ihre Prozessbevollmächtigten, vom "Klagegesang" und dem "Loblied auf den Richter" einmal abgesehen. Aber ein gesungener Sachbericht und ein musikalisches Rechtsgespräch könnten womöglich zu einer einvernehmlichen und durchaus schnelleren Prozessbeendigung beitragen... 😉

Im Anschluss stärkten wir uns bei einem gemeinsamen Mittagessen, um dann das ehemalige Automobilwerk Eisenach (AWE) zu besuchen. In der sehenswerten Ausstellung über die (thüringer) Geschichte der Automarken BMW, EMW und Wartburg konnten wir das ein oder andere Schmuckstück bewundern.

𝘼𝙪𝙛 𝙙𝙚𝙧 𝙎𝙪𝙘𝙝𝙚 𝙣𝙖𝙘𝙝 𝙙𝙚𝙧 𝙫𝙚𝙧𝙨𝙘𝙝𝙬𝙪𝙣𝙙𝙚𝙣𝙚𝙣 𝙑𝙚𝙧𝙗𝙖𝙣𝙙𝙨𝙨𝙖𝙩𝙯𝙪𝙣𝙜𝙑𝙂 𝙂𝙚𝙧𝙖, 𝙐𝙧𝙩. 𝙫. 26.01.2026 - 4 𝙆 420/24 𝙂𝙚 - [𝙧𝙚𝙘𝙝𝙩𝙨𝙠𝙧ä𝙛𝙩𝙞𝙜]Der Ei...
21/03/2026

𝘼𝙪𝙛 𝙙𝙚𝙧 𝙎𝙪𝙘𝙝𝙚 𝙣𝙖𝙘𝙝 𝙙𝙚𝙧 𝙫𝙚𝙧𝙨𝙘𝙝𝙬𝙪𝙣𝙙𝙚𝙣𝙚𝙣 𝙑𝙚𝙧𝙗𝙖𝙣𝙙𝙨𝙨𝙖𝙩𝙯𝙪𝙣𝙜
𝙑𝙂 𝙂𝙚𝙧𝙖, 𝙐𝙧𝙩. 𝙫. 26.01.2026 - 4 𝙆 420/24 𝙂𝙚 - [𝙧𝙚𝙘𝙝𝙩𝙨𝙠𝙧ä𝙛𝙩𝙞𝙜]

Der Einwand fehlerhafter Zweckverbandsgründungen gehörte in den 1990er Jahren zum Standardrepertoire der Klägervertreter in kommunalabgabenrechtlichen Streitigkeiten in den neuen Bundesländern. Denn in den ersten Jahren nach der Wiedervereinigung war einiges schief gelaufen bei der Konstituierung kommunaler Zusammenarbeit: Bürgermeister ohne Legitimation zur Verbandsgründung; zur konstitutiven Versammlung nicht anwesende, aber gleichwohl aufgenommene Mitglieder oder das unzureichende Amtsblatt der Kommunalaufsichtsbehörde, quasi der "Klassiker" in Thüringen. Die Landesregierungen reagierten mit orchestrierten Sicherheitsneugründungen oder flächendeckenden Heilungsgesetzen. Nach dieser Rettungsaktion war der Einwand: "Es mangelt bereits an einer wirksam gegründeten Körperschaft..." eigentlich ein alter Hut, wenngleich nicht ganz so alt wie die Filz-Fedora von Indiane Jones, um im (Titel-)Bild zu bleiben...

Das Verwaltungsgericht Gera musste nun diesen alten Hut wieder herauskramen und einen in diesem Kontext skurrilen Fall entscheiden. Was war passiert?

Ein Trinkwasser- und Abwasserzweckverband erhob von einem Unternehmen einen Abwasserbeitrag für ein gewerblich genutztes Grundstück in Höhe von immerhin 30.000 €. Schon im Widerspruchsverfahren wandte der spätere Klägervertreter ein, dass er die Wirksamkeit der Verbandsgründung bezweifle. Er verlangte Akteneinsicht in die vereinbarte Verbandssatzung und die dazugehörigen Unterlagen. Der Zweckverband konnte ihm jedoch nur eine Kopie der ursprünglichen Satzungsurkunde vorlegen; das von allen Verbandsmitgliedern unterschriebene, gesiegelte, jedoch nur einmal ausgefertigte Original war nicht mehr auffindbar. Im Übrigen war die Verbandgründung lückenlos dokumentiert (konstituierende Versammlung, rechtsaufsichtliche Genehmigung, öffentliche Bekanntmachung usw.). Der Klägervertreter leitete aus der Nichtvorlage der Original-Verbandssatzung die Nichtexistenz des Zweckverbandes sowie die Nichtigkeit von Beitragssatzung und Beitragsbescheid ab.

Das Verwaltungsgericht erteilte der klägerischen Argumentation eine klare Absage und wies die Klage ab: Die Nichtvorlage der Original-Verbandssatzung führt weder zur Annahme eines Gründungsmangels noch zum nachträglichen Wegfall einer Gründungsvoraussetzung. Nach der grundlegenden Entscheidung des Thüringer Oberverwaltungsgerichtes zur Verbandsgründung (ThürOVG , Urt. v. 18.12.2000 - 4 N 472/00 - LKV 2001, S. 415 ff.) existiert ein Zweckverband, wenn die Verbandssatzung und deren kommunalaufsichtliche Genehmigung öffentlich bekannt gemacht wurden. Dies konnte der Zweckverband belegen. Weitere Anforderung stellt das Landesrecht nicht. Die Suche nach der Original-Verbandssatzung konnte eingestellt werden...

𝙍𝙚𝙘𝙝𝙩𝙨𝙨𝙞𝙘𝙝𝙚𝙧𝙚 𝙎𝙖𝙩𝙯𝙪𝙣𝙜𝙚𝙣 𝙞𝙢 𝘼𝙗𝙜𝙖𝙗𝙚𝙣𝙧𝙚𝙘𝙝𝙩 𝙙𝙚𝙧 𝙡𝙚𝙞𝙩𝙪𝙣𝙜𝙨𝙜𝙚𝙗𝙪𝙣𝙙𝙚𝙣𝙚𝙣 𝙀𝙞𝙣𝙧𝙞𝙘𝙝𝙩𝙪𝙣𝙜𝙚𝙣Die Erhebung kommunaler Abgaben für leitungs...
12/03/2026

𝙍𝙚𝙘𝙝𝙩𝙨𝙨𝙞𝙘𝙝𝙚𝙧𝙚 𝙎𝙖𝙩𝙯𝙪𝙣𝙜𝙚𝙣 𝙞𝙢 𝘼𝙗𝙜𝙖𝙗𝙚𝙣𝙧𝙚𝙘𝙝𝙩 𝙙𝙚𝙧 𝙡𝙚𝙞𝙩𝙪𝙣𝙜𝙨𝙜𝙚𝙗𝙪𝙣𝙙𝙚𝙣𝙚𝙣 𝙀𝙞𝙣𝙧𝙞𝙘𝙝𝙩𝙪𝙣𝙜𝙚𝙣

Die Erhebung kommunaler Abgaben für leitungsgebundene Einrichtungen ist immer wieder Gegenstand verwaltungsgerichtlicher Verfahren. Da die Rechtmäßigkeit von Beitrags- und Gebührenbescheiden mit der Wirksamkeit der jeweiligen Rechtsgrundlage des Einrichtungsträgers "steht und fällt", unterliegt das Satzungswerk der abgabenerhebenden Stelle nicht selten einer vertieften richterlichen Kontrolle. Um vor den kritischen Augen von Rechtsaufsicht oder Verwaltungsgericht zu bestehen, sind die abgabenrechtlichen Regelungen unter Beachtung der geltenden Standards zu erstellen und up-to-date zu halten. Die Kenntnis der Gesetzesentwicklung und der aktuellen Rechtsprechung gehören damit zum unerlässlichen Rüstzeug der Entscheidungsträger und verantwortlichen Mitarbeiter von Gemeinden und Zweckverbänden. Das Webinar vermittelt sowohl dem Einsteiger als auch dem "alten Hasen" den notwendigen Überblick. Anhand von Beispielen aus der täglichen Praxis werden die Anforderungen an ein wirksames Satzungswerk und typische Fehlerquellen anschaulich vermittelt.

𝗥𝗔 𝗖𝗵𝗿𝗶𝘀𝘁𝗼𝗽𝗵 𝗡𝗮𝘂𝗺𝗮𝗻𝗻 | 𝗥𝗔 𝗠𝗶𝗰𝗵𝗮𝗲𝗹 𝗙𝗿𝗮𝗻𝗸𝗲 | 𝘃𝗵𝘄 𝗪𝗲𝗯𝗶𝗻𝗮𝗿 | 𝗠𝗶𝘁𝘁𝘄𝗼𝗰𝗵, 15. 𝗔𝗽𝗿𝗶𝗹 2026 | 09:30 - 15:30 𝗨𝗵𝗿

Zur Anmeldung geht es hier: https://www.vhw.de/fortbildung/veranstaltung/rechtssichere-satzungen-im-abgabenrecht-der-leitungsgebundenen-einrichtungen-am-15-04-2026-in-berlin-wb262007/?keywords=Naumann&cHash=9b51c6895f692d6a5d3c34f0ef031c26

𝘿𝙚𝙧 𝙠𝙤𝙢𝙢𝙪𝙣𝙖𝙡𝙖𝙗𝙜𝙖𝙗𝙚𝙣𝙧𝙚𝙘𝙝𝙩𝙡𝙞𝙘𝙝𝙚 𝘽𝙚𝙧𝙖𝙩𝙚𝙧 𝙖𝙡𝙨 𝙇𝙤𝙩𝙨𝙚 𝙚𝙞𝙣𝙚𝙨 𝘾𝙤𝙣𝙩𝙖𝙞𝙣𝙚𝙧𝙨𝙘𝙝𝙞𝙛𝙛𝙨... Heute schlüpfen unsere Kollegen, 𝗥𝗔 𝗖𝗵𝗿𝗶𝘀𝘁𝗼𝗽𝗵 ...
12/03/2026

𝘿𝙚𝙧 𝙠𝙤𝙢𝙢𝙪𝙣𝙖𝙡𝙖𝙗𝙜𝙖𝙗𝙚𝙣𝙧𝙚𝙘𝙝𝙩𝙡𝙞𝙘𝙝𝙚 𝘽𝙚𝙧𝙖𝙩𝙚𝙧 𝙖𝙡𝙨 𝙇𝙤𝙩𝙨𝙚 𝙚𝙞𝙣𝙚𝙨 𝘾𝙤𝙣𝙩𝙖𝙞𝙣𝙚𝙧𝙨𝙘𝙝𝙞𝙛𝙛𝙨...

Heute schlüpfen unsere Kollegen, 𝗥𝗔 𝗖𝗵𝗿𝗶𝘀𝘁𝗼𝗽𝗵 𝗡𝗮𝘂𝗺𝗮𝗻𝗻 und 𝗥𝗔 𝗠𝗶𝗰𝗵𝗮𝗲𝗹 𝗙𝗿𝗮𝗻𝗸𝗲, in ungewohnt gewordene Rollen: Sie sitzen als Teilnehmer einer Tagung entspannt im Auditorium und stehen nicht wie sonst als Referenten gutgelaunt auf der Bühne. Die vom 𝘃𝗵𝘄 𝗕𝘂𝗻𝗱𝗲𝘀𝘃𝗲𝗿𝗯𝗮𝗻𝗱 𝗪𝗼𝗵𝗻𝗲𝗻 𝘂𝗻𝗱 𝗦𝘁𝗮𝗱𝘁𝗲𝗻𝘁𝘄𝗶𝗰𝗸𝗹𝘂𝗻𝗴 veranstalteten 21. 𝗧𝗵ü𝗿𝗶𝗻𝗴𝗲𝗿 𝗕𝗲𝗶𝘁𝗿𝗮𝗴𝘀- 𝘂𝗻𝗱 𝗚𝗲𝗯ü𝗵𝗿𝗲𝗻𝘁𝗮𝗴𝗲 zogen sie für zwei Tage nach Weimar und sie freuen sich auf die bevorstehenden Referate von 𝗩𝗥𝗶𝗶𝗻𝗢𝗩𝗚 𝗕𝗮𝗿𝗯𝗮𝗿𝗮 𝘃𝗼𝗻 𝗦𝗮𝗹𝗱𝗲𝗿𝗻, 𝗥𝗔 𝗕𝗲𝗿𝗻𝗱 𝗦𝗰𝗵𝗶𝗰𝗸𝗲𝗿 und 𝗗𝗶𝗽𝗹.-𝗞𝗳𝗺. 𝗢𝗹𝗶𝘃𝗲𝗿 𝗛𝗼𝗹𝘁𝗸𝗮𝗺𝗽 zu verschiedenen kommunalabgabenrechtlichen Themen und den anschließenden juristischen Erfahrungsaustausch, insbesondere mit 𝗥𝗶𝗶𝗻𝗩𝗚 𝗧𝗵𝗲𝗮 𝗣𝗲𝘁𝗲𝗿𝗺𝗮𝗻𝗻 als Mitglied der für das Kommunalabgabenrecht zuständigen 2. Kammer des Verwaltungsgerichtes Gera und als vielzitierte und erfahrungsgemäß streitbare ThürKAG-Kommentatorin.

In den 𝗥𝗲𝗰𝗵𝘁𝘀𝗽𝗿𝗲𝗰𝗵𝘂𝗻𝗴𝘀-𝗢𝘃𝗲𝗿𝘃𝗶𝗲𝘄 für das Jahr 2025 schaffte es auch ein beitragsrechtliches Klageverfahren, in dem NFP Rechtsanwälte den kommunalen Einrichtungsträger (Abwasserzweckverband) vertraten. Die fast 10-jährige Verfahrenshistorie, angefangen vom Bescheid bis zur Ablehnung des Antrags auf Zulassung der Berufung, zeigt eindringlich, mit welchem Weitblick der kommunalabgabenrechtliche Berater die Beitrags- und Gebührenerhebung begleiten muss: Vergleichbar den Ruder- und Maschinenkommandos auf der Brücke eines Containerschiffs werden die Auswirkungen rechtlicher Empfehlungen zur Erstellung der Abgabenkalkulation, zum Satzungserlass oder zur Bescheidtechnik erst nach vielen "Schiffslängen" oder eben Jahren sichtbar. Eine Beratung auf tagesaktuellem Stand von Rechtsprechung und Schrifttum reicht nicht aus, um für Jahre sicher im kommunalabgabenrechtlichen "Fahrwasser" zu bleiben. Es bedarf einer vorausschauenden Analyse sich abzeichnender forensischer Entwicklungen und rechtswissenschaftlicher Tendenzen, um nicht am Ende "Schiffbruch" zu erleiden. Veranstaltungen, wie die jährlich stattfindenden Beitrags- und Gebührentage, schärfen den Blick, sich durchsetzenden Trends frühzeitig zu erkennen. Wenn dann die Kalkulation, die Satzung und der Bescheid am Ende in erster und ggf. auch zweiter Instanz hält, hat sich der kommunalabgabenrechtliche Lotse den "Manöverschluck" redlich verdient.

𝘼𝙘𝙝𝙩𝙪𝙣𝙜: 𝙎𝙘𝙝𝙡𝙖𝙜𝙡ö𝙘𝙝𝙚𝙧! 𝙑𝙚𝙧𝙠𝙚𝙝𝙧𝙨𝙨𝙞𝙘𝙝𝙚𝙧𝙪𝙣𝙜𝙨𝙥𝙛𝙡𝙞𝙘𝙝𝙩 𝙠𝙤𝙢𝙢𝙪𝙣𝙖𝙡𝙚𝙧 𝙎𝙩𝙧𝙖ß𝙚𝙣𝙗𝙖𝙪𝙡𝙖𝙨𝙩𝙩𝙧ä𝙜𝙚𝙧Unser Kollege Christoph Naumann stand he...
18/02/2026

𝘼𝙘𝙝𝙩𝙪𝙣𝙜: 𝙎𝙘𝙝𝙡𝙖𝙜𝙡ö𝙘𝙝𝙚𝙧! 𝙑𝙚𝙧𝙠𝙚𝙝𝙧𝙨𝙨𝙞𝙘𝙝𝙚𝙧𝙪𝙣𝙜𝙨𝙥𝙛𝙡𝙞𝙘𝙝𝙩 𝙠𝙤𝙢𝙢𝙪𝙣𝙖𝙡𝙚𝙧 𝙎𝙩𝙧𝙖ß𝙚𝙣𝙗𝙖𝙪𝙡𝙖𝙨𝙩𝙩𝙧ä𝙜𝙚𝙧

Unser Kollege Christoph Naumann stand heute den neugierigen Reportern der LSO - Landesstudio Ost GmbH im Auftrag von RTL Deutschland Rede und Antwort zur Verkehrssicherungspflicht für winterliche Schlaglöcher. Er ordnete die Pflichten und die Haftungsrisiken der (kommunalen) Straßenbaulastträger einerseits und die Obliegenheiten der Verkehrsteilnehmer, insbesondere eine an die erkennbaren Straßenverhältnisse angepasste Fahrweise, andererseits ein. In den Beitrag (03:45 bis 06:03) schafften es dann allerdings nur seine Hinweise zur Beweisdokumentation im etwaigen Schadensfall.

Zur ganzen Folge geht es hier: https://www.rtl.de/sendungen/punkt-12/ganze-folgen/

𝘼𝙗𝙜𝙖𝙗𝙚𝙣𝙗𝙚𝙨𝙘𝙝𝙚𝙞𝙙𝙚 𝙧𝙚𝙘𝙝𝙩𝙨𝙨𝙞𝙘𝙝𝙚𝙧 𝙜𝙚𝙨𝙩𝙖𝙡𝙩𝙚𝙣 𝙪𝙣𝙙 𝙐𝙢𝙜𝙖𝙣𝙜 𝙢𝙞𝙩 𝙒𝙞𝙙𝙚𝙧𝙨𝙥𝙧ü𝙘𝙝𝙚𝙣Die Erhebung von Gemeindesteuern und sonstiger Kommu...
17/02/2026

𝘼𝙗𝙜𝙖𝙗𝙚𝙣𝙗𝙚𝙨𝙘𝙝𝙚𝙞𝙙𝙚 𝙧𝙚𝙘𝙝𝙩𝙨𝙨𝙞𝙘𝙝𝙚𝙧 𝙜𝙚𝙨𝙩𝙖𝙡𝙩𝙚𝙣 𝙪𝙣𝙙 𝙐𝙢𝙜𝙖𝙣𝙜 𝙢𝙞𝙩 𝙒𝙞𝙙𝙚𝙧𝙨𝙥𝙧ü𝙘𝙝𝙚𝙣

Die Erhebung von Gemeindesteuern und sonstiger Kommunalabgaben, wie Gebühren und Beiträgen für öffentliche Einrichtungen, ist oft streitanfällig. Zwar bereitet die Einzelveranlagung aufgrund automatisierter und computergestützter Verfahren regelmäßig keine inhaltlichen Schwierigkeiten. Fallstricke lauern dagegen insbesondere bei der vollstreckungsrechtlichen Bestimmtheit, der Auswahl des richtigen Adressaten und der rechtssicheren Bekanntgabe. Die Kenntnis der formellen Anforderungen an einen Abgabenbescheid und die richtige Weichenstellung im Widerspruchsverfahren gehören daher zum unerlässlichen Rüstzeug der mit der Bearbeitung betrauten Sachbearbeiter von Gemeinden und Zweckverbänden. Das Webinar sensibilisiert anhand typischer Beispiele aus der täglichen Beratungspraxis für häufige Fehlerquellen bei der Verbescheidung und gibt praktische Hinweise zur Durchführung von Rechtsbehelfsverfahren.

𝗥𝗔 𝗠𝗶𝗰𝗵𝗮𝗲𝗹 𝗙𝗿𝗮𝗻𝗸𝗲 | 𝘃𝗵𝘄 𝗪𝗲𝗯𝗶𝗻𝗮𝗿 | 𝗠𝗶𝘁𝘁𝘄𝗼𝗰𝗵, 25. 𝗠ä𝗿𝘇 2026 | 09:30 - 15:30 𝗨𝗵𝗿

Zur Anmeldung geht es hier: https://www.vhw.de/fortbildung/veranstaltung/abgabenbescheide-rechtssicher-gestalten-und-umgang-mit-widerspruechen-am-25-03-2026-in-berlin-wb262006/

𝘽𝙖𝙪𝙧𝙚𝙘𝙝𝙩 𝙛ü𝙧 𝘽𝙚𝙞𝙩𝙧𝙖𝙜𝙨𝙨𝙖𝙘𝙝𝙗𝙚𝙖𝙧𝙗𝙚𝙞𝙩𝙚𝙧Unter den kommunalabgabenrechtlichen Fortbildungsveranstaltungen des 𝘃𝗵𝘄 – 𝗕𝘂𝗻𝗱𝗲𝘀𝘃𝗲𝗿𝗯...
04/01/2026

𝘽𝙖𝙪𝙧𝙚𝙘𝙝𝙩 𝙛ü𝙧 𝘽𝙚𝙞𝙩𝙧𝙖𝙜𝙨𝙨𝙖𝙘𝙝𝙗𝙚𝙖𝙧𝙗𝙚𝙞𝙩𝙚𝙧

Unter den kommunalabgabenrechtlichen Fortbildungsveranstaltungen des 𝘃𝗵𝘄 – 𝗕𝘂𝗻𝗱𝗲𝘀𝘃𝗲𝗿𝗯𝗮𝗻𝗱𝗲𝘀 𝗳ü𝗿 𝗪𝗼𝗵𝗻𝗲𝗻 𝘂𝗻𝗱 𝗦𝘁𝗮𝗱𝘁𝗲𝗻𝘁𝘄𝗶𝗰𝗸𝗹𝘂𝗻𝗴 𝗲. 𝗩. zählt das bundesweit angebotene Seminar bzw. Webinar "𝘉𝘢𝘶𝘳𝘦𝘤𝘩𝘵 𝘧ü𝘳 𝘉𝘦𝘪𝘵𝘳𝘢𝘨𝘴𝘴𝘢𝘤𝘩𝘣𝘦𝘢𝘳𝘣𝘦𝘪𝘵𝘦𝘳" zu den nachgefragtesten. Seit mittlerweile zehn Jahren referiert unser Kollege Michael Franke vor kommunalen Mitarbeitern ein- oder zweimal pro Jahr in Präsenz oder online zu diesem Thema. Neben "alten Hasen" sind es aktuell vor allem "Neueinsteiger", die sich für eine (bauplanungsrechtlich) rechtssichere Erhebung von Anschluss-, Erschließungs- und Straßenausbaubeiträgen interessieren. Ohnedies besitzt die Einnahmebeschaffung in Zeiten leerer öffentlicher Kassen kommunalpolitisch einen hohen Stellenwert.

Das nächste Webinar findet am 𝗠𝗶𝘁𝘁𝘄𝗼𝗰𝗵, 𝗱𝗲𝗻 𝟮𝟴.𝟬𝟭.𝟮𝟬𝟮𝟲, 𝘂𝗺 𝟬𝟵:𝟯𝟬 𝗨𝗵𝗿, statt. Schwerpunkte werden u. a. sein:

🔎 Bauliche Nutzung als Vorteilsmaßstab
🔎 Baulichen Anlagen im beitragsrechtlichen Sinne
🔎 Abgrenzung von Haupt- und Nebenanlagen
🔎 Funktion, Arten und Wirkung von Bebauungsplänen
🔎 Beitragsrelevante Festsetzungen
🔎 Grundsatz der Planbindung und planersetzende Abwägung
🔎 Abgrenzung von Innen- und Außenbereich
🔎 Ortsteilbegriff und Bebauungszusammenhang
🔎 Bestimmung des zulässigen Maßes baulicher Nutzung
🔎 privilegierte/nicht privilegierte Außenbereichsvorhaben
🔎 Grundstücks- und Vorteilsbegriff
🔎 Wirtschaftliche Grundstückseinheit
🔎 Veranlagung von Hinterliegergrundstücken
🔎 Fachgesetzliche Nutzungsbeschränkungen

Zur Anmeldung geht´s hier:

https://lnkd.in/ddxyb6mh

Adresse

Schlößchenweg 6
Leipzig
04155

Öffnungszeiten

Montag 08:00 - 19:00
Dienstag 08:00 - 19:00
Mittwoch 08:00 - 19:00
Donnerstag 08:00 - 19:00
Freitag 08:00 - 17:00

Telefon

+4934198977180

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