17/07/2026
𝙗𝙚𝙝𝙞𝙣𝙙 𝙩𝙝𝙚 𝙨𝙘𝙚𝙣𝙚𝙨 ...
Als Fachanwälte für Verwaltungsrecht sind meine beiden Kollegen, Michael Franke und Mario Pohl, und ich qualifizierte Ansprechpartner für knifflige Streitfälle mit kommunalen oder staatlichen Behörden. Das gilt auch für die wissbegierigen Reporter der LSO - Landesstudio Ost GmbH, die uns im Auftrag von RTL Deutschland regelmäßig zu alltäglichen Aufregern um "𝘸𝘪𝘦𝘩𝘦𝘳𝘯𝘥𝘦 𝘈𝘮𝘵𝘴𝘴𝘤𝘩𝘪𝘮𝘮𝘦𝘭" befragen. Wir ordnen die bisweilen komplexe Rechtslage verständlich ein und zeigen praktikable Lösungswege auf.
Doch wo früher der Reporter mit Notizblock saß, steht heute oft nur ein aufgeständertes Smartphone. Die Digitalisierung hält auch hier unaufhaltsam Einzug. Gestern wurde ich für einen längeren Recherchebeitrag zu einem waldrechtlichen Thema befragt: Ein Landesforstbetrieb verweigert nach einem sturmbedingten Baumsturz auf ein Wohnhaus die Regulierung des fünfstelligen Schadens. Anhand der höchstrichterlichen Rechtsprechung erläuterte ich die Abgrenzung von Nichthaftung bei höherer Gewalt und Haftung bei der Verletzung von Verkehrssicherungspflichten. Und nach einem Sturmereignis müssen die Bäume am Waldrand auf potentielle Schäden untersucht werden, auch außerhalb der turnusmäßigen Kontrollen. Mein Fazit: Die öffentliche Hand haftet in diesem Einzelfall.
Und da Kleider Leute machen, schlüpfte ich als forstrechtlicher Experte für das Interview in meinen grünen Anzug... 😉