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𝘼𝙪𝙛 𝙙𝙚𝙧 𝙎𝙪𝙘𝙝𝙚 𝙣𝙖𝙘𝙝 𝙙𝙚𝙧 𝙫𝙚𝙧𝙨𝙘𝙝𝙬𝙪𝙣𝙙𝙚𝙣𝙚𝙣 𝙑𝙚𝙧𝙗𝙖𝙣𝙙𝙨𝙨𝙖𝙩𝙯𝙪𝙣𝙜𝙑𝙂 𝙂𝙚𝙧𝙖, 𝙐𝙧𝙩. 𝙫. 26.01.2026 - 4 𝙆 420/24 𝙂𝙚 - [𝙧𝙚𝙘𝙝𝙩𝙨𝙠𝙧ä𝙛𝙩𝙞𝙜]Der Ei...
21/03/2026

𝘼𝙪𝙛 𝙙𝙚𝙧 𝙎𝙪𝙘𝙝𝙚 𝙣𝙖𝙘𝙝 𝙙𝙚𝙧 𝙫𝙚𝙧𝙨𝙘𝙝𝙬𝙪𝙣𝙙𝙚𝙣𝙚𝙣 𝙑𝙚𝙧𝙗𝙖𝙣𝙙𝙨𝙨𝙖𝙩𝙯𝙪𝙣𝙜
𝙑𝙂 𝙂𝙚𝙧𝙖, 𝙐𝙧𝙩. 𝙫. 26.01.2026 - 4 𝙆 420/24 𝙂𝙚 - [𝙧𝙚𝙘𝙝𝙩𝙨𝙠𝙧ä𝙛𝙩𝙞𝙜]

Der Einwand fehlerhafter Zweckverbandsgründungen gehörte in den 1990er Jahren zum Standardrepertoire der Klägervertreter in kommunalabgabenrechtlichen Streitigkeiten in den neuen Bundesländern. Denn in den ersten Jahren nach der Wiedervereinigung war einiges schief gelaufen bei der Konstituierung kommunaler Zusammenarbeit: Bürgermeister ohne Legitimation zur Verbandsgründung; zur konstitutiven Versammlung nicht anwesende, aber gleichwohl aufgenommene Mitglieder oder das unzureichende Amtsblatt der Kommunalaufsichtsbehörde, quasi der "Klassiker" in Thüringen. Die Landesregierungen reagierten mit orchestrierten Sicherheitsneugründungen oder flächendeckenden Heilungsgesetzen. Nach dieser Rettungsaktion war der Einwand: "Es mangelt bereits an einer wirksam gegründeten Körperschaft..." eigentlich ein alter Hut, wenngleich nicht ganz so alt wie die Filz-Fedora von Indiane Jones, um im (Titel-)Bild zu bleiben...

Das Verwaltungsgericht Gera musste nun diesen alten Hut wieder herauskramen und einen in diesem Kontext skurrilen Fall entscheiden. Was war passiert?

Ein Trinkwasser- und Abwasserzweckverband erhob von einem Unternehmen einen Abwasserbeitrag für ein gewerblich genutztes Grundstück in Höhe von immerhin 30.000 €. Schon im Widerspruchsverfahren wandte der spätere Klägervertreter ein, dass er die Wirksamkeit der Verbandsgründung bezweifle. Er verlangte Akteneinsicht in die vereinbarte Verbandssatzung und die dazugehörigen Unterlagen. Der Zweckverband konnte ihm jedoch nur eine Kopie der ursprünglichen Satzungsurkunde vorlegen; das von allen Verbandsmitgliedern unterschriebene, gesiegelte, jedoch nur einmal ausgefertigte Original war nicht mehr auffindbar. Im Übrigen war die Verbandgründung lückenlos dokumentiert (konstituierende Versammlung, rechtsaufsichtliche Genehmigung, öffentliche Bekanntmachung usw.). Der Klägervertreter leitete aus der Nichtvorlage der Original-Verbandssatzung die Nichtexistenz des Zweckverbandes sowie die Nichtigkeit von Beitragssatzung und Beitragsbescheid ab.

Das Verwaltungsgericht erteilte der klägerischen Argumentation eine klare Absage und wies die Klage ab: Die Nichtvorlage der Original-Verbandssatzung führt weder zur Annahme eines Gründungsmangels noch zum nachträglichen Wegfall einer Gründungsvoraussetzung. Nach der grundlegenden Entscheidung des Thüringer Oberverwaltungsgerichtes zur Verbandsgründung (ThürOVG , Urt. v. 18.12.2000 - 4 N 472/00 - LKV 2001, S. 415 ff.) existiert ein Zweckverband, wenn die Verbandssatzung und deren kommunalaufsichtliche Genehmigung öffentlich bekannt gemacht wurden. Dies konnte der Zweckverband belegen. Weitere Anforderung stellt das Landesrecht nicht. Die Suche nach der Original-Verbandssatzung konnte eingestellt werden...

𝙍𝙚𝙘𝙝𝙩𝙨𝙨𝙞𝙘𝙝𝙚𝙧𝙚 𝙎𝙖𝙩𝙯𝙪𝙣𝙜𝙚𝙣 𝙞𝙢 𝘼𝙗𝙜𝙖𝙗𝙚𝙣𝙧𝙚𝙘𝙝𝙩 𝙙𝙚𝙧 𝙡𝙚𝙞𝙩𝙪𝙣𝙜𝙨𝙜𝙚𝙗𝙪𝙣𝙙𝙚𝙣𝙚𝙣 𝙀𝙞𝙣𝙧𝙞𝙘𝙝𝙩𝙪𝙣𝙜𝙚𝙣Die Erhebung kommunaler Abgaben für leitungs...
12/03/2026

𝙍𝙚𝙘𝙝𝙩𝙨𝙨𝙞𝙘𝙝𝙚𝙧𝙚 𝙎𝙖𝙩𝙯𝙪𝙣𝙜𝙚𝙣 𝙞𝙢 𝘼𝙗𝙜𝙖𝙗𝙚𝙣𝙧𝙚𝙘𝙝𝙩 𝙙𝙚𝙧 𝙡𝙚𝙞𝙩𝙪𝙣𝙜𝙨𝙜𝙚𝙗𝙪𝙣𝙙𝙚𝙣𝙚𝙣 𝙀𝙞𝙣𝙧𝙞𝙘𝙝𝙩𝙪𝙣𝙜𝙚𝙣

Die Erhebung kommunaler Abgaben für leitungsgebundene Einrichtungen ist immer wieder Gegenstand verwaltungsgerichtlicher Verfahren. Da die Rechtmäßigkeit von Beitrags- und Gebührenbescheiden mit der Wirksamkeit der jeweiligen Rechtsgrundlage des Einrichtungsträgers "steht und fällt", unterliegt das Satzungswerk der abgabenerhebenden Stelle nicht selten einer vertieften richterlichen Kontrolle. Um vor den kritischen Augen von Rechtsaufsicht oder Verwaltungsgericht zu bestehen, sind die abgabenrechtlichen Regelungen unter Beachtung der geltenden Standards zu erstellen und up-to-date zu halten. Die Kenntnis der Gesetzesentwicklung und der aktuellen Rechtsprechung gehören damit zum unerlässlichen Rüstzeug der Entscheidungsträger und verantwortlichen Mitarbeiter von Gemeinden und Zweckverbänden. Das Webinar vermittelt sowohl dem Einsteiger als auch dem "alten Hasen" den notwendigen Überblick. Anhand von Beispielen aus der täglichen Praxis werden die Anforderungen an ein wirksames Satzungswerk und typische Fehlerquellen anschaulich vermittelt.

𝗥𝗔 𝗖𝗵𝗿𝗶𝘀𝘁𝗼𝗽𝗵 𝗡𝗮𝘂𝗺𝗮𝗻𝗻 | 𝗥𝗔 𝗠𝗶𝗰𝗵𝗮𝗲𝗹 𝗙𝗿𝗮𝗻𝗸𝗲 | 𝘃𝗵𝘄 𝗪𝗲𝗯𝗶𝗻𝗮𝗿 | 𝗠𝗶𝘁𝘁𝘄𝗼𝗰𝗵, 15. 𝗔𝗽𝗿𝗶𝗹 2026 | 09:30 - 15:30 𝗨𝗵𝗿

Zur Anmeldung geht es hier: https://www.vhw.de/fortbildung/veranstaltung/rechtssichere-satzungen-im-abgabenrecht-der-leitungsgebundenen-einrichtungen-am-15-04-2026-in-berlin-wb262007/?keywords=Naumann&cHash=9b51c6895f692d6a5d3c34f0ef031c26

𝘿𝙚𝙧 𝙠𝙤𝙢𝙢𝙪𝙣𝙖𝙡𝙖𝙗𝙜𝙖𝙗𝙚𝙣𝙧𝙚𝙘𝙝𝙩𝙡𝙞𝙘𝙝𝙚 𝘽𝙚𝙧𝙖𝙩𝙚𝙧 𝙖𝙡𝙨 𝙇𝙤𝙩𝙨𝙚 𝙚𝙞𝙣𝙚𝙨 𝘾𝙤𝙣𝙩𝙖𝙞𝙣𝙚𝙧𝙨𝙘𝙝𝙞𝙛𝙛𝙨... Heute schlüpfen unsere Kollegen, 𝗥𝗔 𝗖𝗵𝗿𝗶𝘀𝘁𝗼𝗽𝗵 ...
12/03/2026

𝘿𝙚𝙧 𝙠𝙤𝙢𝙢𝙪𝙣𝙖𝙡𝙖𝙗𝙜𝙖𝙗𝙚𝙣𝙧𝙚𝙘𝙝𝙩𝙡𝙞𝙘𝙝𝙚 𝘽𝙚𝙧𝙖𝙩𝙚𝙧 𝙖𝙡𝙨 𝙇𝙤𝙩𝙨𝙚 𝙚𝙞𝙣𝙚𝙨 𝘾𝙤𝙣𝙩𝙖𝙞𝙣𝙚𝙧𝙨𝙘𝙝𝙞𝙛𝙛𝙨...

Heute schlüpfen unsere Kollegen, 𝗥𝗔 𝗖𝗵𝗿𝗶𝘀𝘁𝗼𝗽𝗵 𝗡𝗮𝘂𝗺𝗮𝗻𝗻 und 𝗥𝗔 𝗠𝗶𝗰𝗵𝗮𝗲𝗹 𝗙𝗿𝗮𝗻𝗸𝗲, in ungewohnt gewordene Rollen: Sie sitzen als Teilnehmer einer Tagung entspannt im Auditorium und stehen nicht wie sonst als Referenten gutgelaunt auf der Bühne. Die vom 𝘃𝗵𝘄 𝗕𝘂𝗻𝗱𝗲𝘀𝘃𝗲𝗿𝗯𝗮𝗻𝗱 𝗪𝗼𝗵𝗻𝗲𝗻 𝘂𝗻𝗱 𝗦𝘁𝗮𝗱𝘁𝗲𝗻𝘁𝘄𝗶𝗰𝗸𝗹𝘂𝗻𝗴 veranstalteten 21. 𝗧𝗵ü𝗿𝗶𝗻𝗴𝗲𝗿 𝗕𝗲𝗶𝘁𝗿𝗮𝗴𝘀- 𝘂𝗻𝗱 𝗚𝗲𝗯ü𝗵𝗿𝗲𝗻𝘁𝗮𝗴𝗲 zogen sie für zwei Tage nach Weimar und sie freuen sich auf die bevorstehenden Referate von 𝗩𝗥𝗶𝗶𝗻𝗢𝗩𝗚 𝗕𝗮𝗿𝗯𝗮𝗿𝗮 𝘃𝗼𝗻 𝗦𝗮𝗹𝗱𝗲𝗿𝗻, 𝗥𝗔 𝗕𝗲𝗿𝗻𝗱 𝗦𝗰𝗵𝗶𝗰𝗸𝗲𝗿 und 𝗗𝗶𝗽𝗹.-𝗞𝗳𝗺. 𝗢𝗹𝗶𝘃𝗲𝗿 𝗛𝗼𝗹𝘁𝗸𝗮𝗺𝗽 zu verschiedenen kommunalabgabenrechtlichen Themen und den anschließenden juristischen Erfahrungsaustausch, insbesondere mit 𝗥𝗶𝗶𝗻𝗩𝗚 𝗧𝗵𝗲𝗮 𝗣𝗲𝘁𝗲𝗿𝗺𝗮𝗻𝗻 als Mitglied der für das Kommunalabgabenrecht zuständigen 2. Kammer des Verwaltungsgerichtes Gera und als vielzitierte und erfahrungsgemäß streitbare ThürKAG-Kommentatorin.

In den 𝗥𝗲𝗰𝗵𝘁𝘀𝗽𝗿𝗲𝗰𝗵𝘂𝗻𝗴𝘀-𝗢𝘃𝗲𝗿𝘃𝗶𝗲𝘄 für das Jahr 2025 schaffte es auch ein beitragsrechtliches Klageverfahren, in dem NFP Rechtsanwälte den kommunalen Einrichtungsträger (Abwasserzweckverband) vertraten. Die fast 10-jährige Verfahrenshistorie, angefangen vom Bescheid bis zur Ablehnung des Antrags auf Zulassung der Berufung, zeigt eindringlich, mit welchem Weitblick der kommunalabgabenrechtliche Berater die Beitrags- und Gebührenerhebung begleiten muss: Vergleichbar den Ruder- und Maschinenkommandos auf der Brücke eines Containerschiffs werden die Auswirkungen rechtlicher Empfehlungen zur Erstellung der Abgabenkalkulation, zum Satzungserlass oder zur Bescheidtechnik erst nach vielen "Schiffslängen" oder eben Jahren sichtbar. Eine Beratung auf tagesaktuellem Stand von Rechtsprechung und Schrifttum reicht nicht aus, um für Jahre sicher im kommunalabgabenrechtlichen "Fahrwasser" zu bleiben. Es bedarf einer vorausschauenden Analyse sich abzeichnender forensischer Entwicklungen und rechtswissenschaftlicher Tendenzen, um nicht am Ende "Schiffbruch" zu erleiden. Veranstaltungen, wie die jährlich stattfindenden Beitrags- und Gebührentage, schärfen den Blick, sich durchsetzenden Trends frühzeitig zu erkennen. Wenn dann die Kalkulation, die Satzung und der Bescheid am Ende in erster und ggf. auch zweiter Instanz hält, hat sich der kommunalabgabenrechtliche Lotse den "Manöverschluck" redlich verdient.

𝘼𝙘𝙝𝙩𝙪𝙣𝙜: 𝙎𝙘𝙝𝙡𝙖𝙜𝙡ö𝙘𝙝𝙚𝙧! 𝙑𝙚𝙧𝙠𝙚𝙝𝙧𝙨𝙨𝙞𝙘𝙝𝙚𝙧𝙪𝙣𝙜𝙨𝙥𝙛𝙡𝙞𝙘𝙝𝙩 𝙠𝙤𝙢𝙢𝙪𝙣𝙖𝙡𝙚𝙧 𝙎𝙩𝙧𝙖ß𝙚𝙣𝙗𝙖𝙪𝙡𝙖𝙨𝙩𝙩𝙧ä𝙜𝙚𝙧Unser Kollege Christoph Naumann stand he...
18/02/2026

𝘼𝙘𝙝𝙩𝙪𝙣𝙜: 𝙎𝙘𝙝𝙡𝙖𝙜𝙡ö𝙘𝙝𝙚𝙧! 𝙑𝙚𝙧𝙠𝙚𝙝𝙧𝙨𝙨𝙞𝙘𝙝𝙚𝙧𝙪𝙣𝙜𝙨𝙥𝙛𝙡𝙞𝙘𝙝𝙩 𝙠𝙤𝙢𝙢𝙪𝙣𝙖𝙡𝙚𝙧 𝙎𝙩𝙧𝙖ß𝙚𝙣𝙗𝙖𝙪𝙡𝙖𝙨𝙩𝙩𝙧ä𝙜𝙚𝙧

Unser Kollege Christoph Naumann stand heute den neugierigen Reportern der LSO - Landesstudio Ost GmbH im Auftrag von RTL Deutschland Rede und Antwort zur Verkehrssicherungspflicht für winterliche Schlaglöcher. Er ordnete die Pflichten und die Haftungsrisiken der (kommunalen) Straßenbaulastträger einerseits und die Obliegenheiten der Verkehrsteilnehmer, insbesondere eine an die erkennbaren Straßenverhältnisse angepasste Fahrweise, andererseits ein. In den Beitrag (03:45 bis 06:03) schafften es dann allerdings nur seine Hinweise zur Beweisdokumentation im etwaigen Schadensfall.

Zur ganzen Folge geht es hier: https://www.rtl.de/sendungen/punkt-12/ganze-folgen/

𝘼𝙗𝙜𝙖𝙗𝙚𝙣𝙗𝙚𝙨𝙘𝙝𝙚𝙞𝙙𝙚 𝙧𝙚𝙘𝙝𝙩𝙨𝙨𝙞𝙘𝙝𝙚𝙧 𝙜𝙚𝙨𝙩𝙖𝙡𝙩𝙚𝙣 𝙪𝙣𝙙 𝙐𝙢𝙜𝙖𝙣𝙜 𝙢𝙞𝙩 𝙒𝙞𝙙𝙚𝙧𝙨𝙥𝙧ü𝙘𝙝𝙚𝙣Die Erhebung von Gemeindesteuern und sonstiger Kommu...
17/02/2026

𝘼𝙗𝙜𝙖𝙗𝙚𝙣𝙗𝙚𝙨𝙘𝙝𝙚𝙞𝙙𝙚 𝙧𝙚𝙘𝙝𝙩𝙨𝙨𝙞𝙘𝙝𝙚𝙧 𝙜𝙚𝙨𝙩𝙖𝙡𝙩𝙚𝙣 𝙪𝙣𝙙 𝙐𝙢𝙜𝙖𝙣𝙜 𝙢𝙞𝙩 𝙒𝙞𝙙𝙚𝙧𝙨𝙥𝙧ü𝙘𝙝𝙚𝙣

Die Erhebung von Gemeindesteuern und sonstiger Kommunalabgaben, wie Gebühren und Beiträgen für öffentliche Einrichtungen, ist oft streitanfällig. Zwar bereitet die Einzelveranlagung aufgrund automatisierter und computergestützter Verfahren regelmäßig keine inhaltlichen Schwierigkeiten. Fallstricke lauern dagegen insbesondere bei der vollstreckungsrechtlichen Bestimmtheit, der Auswahl des richtigen Adressaten und der rechtssicheren Bekanntgabe. Die Kenntnis der formellen Anforderungen an einen Abgabenbescheid und die richtige Weichenstellung im Widerspruchsverfahren gehören daher zum unerlässlichen Rüstzeug der mit der Bearbeitung betrauten Sachbearbeiter von Gemeinden und Zweckverbänden. Das Webinar sensibilisiert anhand typischer Beispiele aus der täglichen Beratungspraxis für häufige Fehlerquellen bei der Verbescheidung und gibt praktische Hinweise zur Durchführung von Rechtsbehelfsverfahren.

𝗥𝗔 𝗠𝗶𝗰𝗵𝗮𝗲𝗹 𝗙𝗿𝗮𝗻𝗸𝗲 | 𝘃𝗵𝘄 𝗪𝗲𝗯𝗶𝗻𝗮𝗿 | 𝗠𝗶𝘁𝘁𝘄𝗼𝗰𝗵, 25. 𝗠ä𝗿𝘇 2026 | 09:30 - 15:30 𝗨𝗵𝗿

Zur Anmeldung geht es hier: https://www.vhw.de/fortbildung/veranstaltung/abgabenbescheide-rechtssicher-gestalten-und-umgang-mit-widerspruechen-am-25-03-2026-in-berlin-wb262006/

𝘽𝙖𝙪𝙧𝙚𝙘𝙝𝙩 𝙛ü𝙧 𝘽𝙚𝙞𝙩𝙧𝙖𝙜𝙨𝙨𝙖𝙘𝙝𝙗𝙚𝙖𝙧𝙗𝙚𝙞𝙩𝙚𝙧Unter den kommunalabgabenrechtlichen Fortbildungsveranstaltungen des 𝘃𝗵𝘄 – 𝗕𝘂𝗻𝗱𝗲𝘀𝘃𝗲𝗿𝗯...
04/01/2026

𝘽𝙖𝙪𝙧𝙚𝙘𝙝𝙩 𝙛ü𝙧 𝘽𝙚𝙞𝙩𝙧𝙖𝙜𝙨𝙨𝙖𝙘𝙝𝙗𝙚𝙖𝙧𝙗𝙚𝙞𝙩𝙚𝙧

Unter den kommunalabgabenrechtlichen Fortbildungsveranstaltungen des 𝘃𝗵𝘄 – 𝗕𝘂𝗻𝗱𝗲𝘀𝘃𝗲𝗿𝗯𝗮𝗻𝗱𝗲𝘀 𝗳ü𝗿 𝗪𝗼𝗵𝗻𝗲𝗻 𝘂𝗻𝗱 𝗦𝘁𝗮𝗱𝘁𝗲𝗻𝘁𝘄𝗶𝗰𝗸𝗹𝘂𝗻𝗴 𝗲. 𝗩. zählt das bundesweit angebotene Seminar bzw. Webinar "𝘉𝘢𝘶𝘳𝘦𝘤𝘩𝘵 𝘧ü𝘳 𝘉𝘦𝘪𝘵𝘳𝘢𝘨𝘴𝘴𝘢𝘤𝘩𝘣𝘦𝘢𝘳𝘣𝘦𝘪𝘵𝘦𝘳" zu den nachgefragtesten. Seit mittlerweile zehn Jahren referiert unser Kollege Michael Franke vor kommunalen Mitarbeitern ein- oder zweimal pro Jahr in Präsenz oder online zu diesem Thema. Neben "alten Hasen" sind es aktuell vor allem "Neueinsteiger", die sich für eine (bauplanungsrechtlich) rechtssichere Erhebung von Anschluss-, Erschließungs- und Straßenausbaubeiträgen interessieren. Ohnedies besitzt die Einnahmebeschaffung in Zeiten leerer öffentlicher Kassen kommunalpolitisch einen hohen Stellenwert.

Das nächste Webinar findet am 𝗠𝗶𝘁𝘁𝘄𝗼𝗰𝗵, 𝗱𝗲𝗻 𝟮𝟴.𝟬𝟭.𝟮𝟬𝟮𝟲, 𝘂𝗺 𝟬𝟵:𝟯𝟬 𝗨𝗵𝗿, statt. Schwerpunkte werden u. a. sein:

🔎 Bauliche Nutzung als Vorteilsmaßstab
🔎 Baulichen Anlagen im beitragsrechtlichen Sinne
🔎 Abgrenzung von Haupt- und Nebenanlagen
🔎 Funktion, Arten und Wirkung von Bebauungsplänen
🔎 Beitragsrelevante Festsetzungen
🔎 Grundsatz der Planbindung und planersetzende Abwägung
🔎 Abgrenzung von Innen- und Außenbereich
🔎 Ortsteilbegriff und Bebauungszusammenhang
🔎 Bestimmung des zulässigen Maßes baulicher Nutzung
🔎 privilegierte/nicht privilegierte Außenbereichsvorhaben
🔎 Grundstücks- und Vorteilsbegriff
🔎 Wirtschaftliche Grundstückseinheit
🔎 Veranlagung von Hinterliegergrundstücken
🔎 Fachgesetzliche Nutzungsbeschränkungen

Zur Anmeldung geht´s hier:

https://lnkd.in/ddxyb6mh

𝙇𝙚𝙞𝙥𝙯𝙞𝙜𝙚𝙧 𝘼𝙣𝙬𝙖𝙡𝙩𝙫𝙚𝙧𝙚𝙞𝙣 𝙚. 𝙑. - 𝙂𝙚𝙢𝙚𝙞𝙣𝙨𝙖𝙢𝙚𝙧 𝙁𝙖𝙘𝙝𝙠𝙧𝙚𝙞𝙨 𝙛ü𝙧 𝘼𝙧𝙗𝙚𝙞𝙩𝙨𝙧𝙚𝙘𝙝𝙩 𝙪𝙣𝙙 𝙑𝙚𝙧𝙬𝙖𝙡𝙩𝙪𝙣𝙜𝙨𝙧𝙚𝙘𝙝𝙩Am 𝗗𝗼𝗻𝗻𝗲𝗿𝘀𝘁𝗮𝗴, 𝗱𝗲𝗻 29.01.2026,...
04/01/2026

𝙇𝙚𝙞𝙥𝙯𝙞𝙜𝙚𝙧 𝘼𝙣𝙬𝙖𝙡𝙩𝙫𝙚𝙧𝙚𝙞𝙣 𝙚. 𝙑. - 𝙂𝙚𝙢𝙚𝙞𝙣𝙨𝙖𝙢𝙚𝙧 𝙁𝙖𝙘𝙝𝙠𝙧𝙚𝙞𝙨 𝙛ü𝙧 𝘼𝙧𝙗𝙚𝙞𝙩𝙨𝙧𝙚𝙘𝙝𝙩 𝙪𝙣𝙙 𝙑𝙚𝙧𝙬𝙖𝙡𝙩𝙪𝙣𝙜𝙨𝙧𝙚𝙘𝙝𝙩

Am 𝗗𝗼𝗻𝗻𝗲𝗿𝘀𝘁𝗮𝗴, 𝗱𝗲𝗻 29.01.2026, 𝘂𝗺 18:00 𝗨𝗵𝗿, veranstaltet der Leipziger Anwaltverein e.V. für seine Mitglieder - aber auch für Nichtmitglieder - einen gemeinsamen Fachkreis für Arbeitsrecht und Verwaltungsrecht. Unser Kollege Mario Pohl wird ein Impulsreferat zum Thema

"𝘼𝙧𝙗𝙚𝙞𝙩𝙨𝙫𝙚𝙧𝙝ä𝙡𝙩𝙣𝙞𝙨𝙨𝙚 𝙞𝙢 Ö𝙛𝙛𝙚𝙣𝙩𝙡𝙞𝙘𝙝𝙚𝙣 𝘿𝙞𝙚𝙣𝙨𝙩 – 𝙎𝙘𝙝𝙣𝙞𝙩𝙩𝙨𝙩𝙚𝙡𝙡𝙚𝙣 𝙯𝙬𝙞𝙨𝙘𝙝𝙚𝙣 𝘼𝙧𝙗𝙚𝙞𝙩𝙨𝙧𝙚𝙘𝙝𝙩 𝙪𝙣𝙙 𝙑𝙚𝙧𝙬𝙖𝙡𝙩𝙪𝙣𝙜𝙨𝙧𝙚𝙘𝙝𝙩“

halten. Die Veranstaltung findet in den Kanzleiräumen der 𝗛𝗔𝗚𝗘𝗥 𝗥𝗲𝗰𝗵𝘁𝘀𝗮𝗻𝘄ä𝗹𝘁𝗲 𝗣𝗮𝗿𝘁𝗚 𝗺𝗯𝗕, Floßplatz 4 in 04107 Leipzig, statt. Die Teilnehmerzahl ist begrenzt.

Anmeldungen sind über den Leipziger Anwaltverein e.V. noch möglich. Für Vereinsmitglieder ist die Teilnahme kostenfrei! Übrigens: Vereinsmitglied kann man auch noch vorher werden... 😉

"𝙈𝙞𝙩𝙖𝙧𝙗𝙚𝙞𝙩𝙚𝙧-𝙜𝙚𝙥𝙧ü𝙛𝙩"-𝙎𝙞𝙚𝙜𝙚𝙡 𝙫𝙚𝙧𝙡𝙞𝙚𝙝𝙚𝙣Wir nehmen den kurzen Beitrag in der KAMMERaktuell 03/2025 vom 20.11.2025 zum Anla...
27/11/2025

"𝙈𝙞𝙩𝙖𝙧𝙗𝙚𝙞𝙩𝙚𝙧-𝙜𝙚𝙥𝙧ü𝙛𝙩"-𝙎𝙞𝙚𝙜𝙚𝙡 𝙫𝙚𝙧𝙡𝙞𝙚𝙝𝙚𝙣

Wir nehmen den kurzen Beitrag in der KAMMERaktuell 03/2025 vom 20.11.2025 zum Anlass, um uns nochmals bei der Rechtsanwaltskammer Sachsen für die Verleihung des Arbeitgebersiegels "𝘔𝘪𝘵𝘢𝘳𝘣𝘦𝘪𝘵𝘦𝘳-𝘨𝘦𝘱𝘳ü𝘧𝘵" zu bedanken. Besonders stolz sind wir, dass wir als erste sächsische Rechtsanwaltskanzlei diese noch recht junge Auszeichnung erhielten. Besonderer Dank gilt unseren drei Mitarbeiterinnen für die uns zwar nicht bekannte, aber offenbar positive Bewertung ihrer drei Chefs, "𝘈𝘯𝘸𝘢𝘭𝘵𝘴𝘧𝘭ü𝘴𝘵𝘦𝘳𝘪𝘯" Stephanie Flinth für das professionelle Führungskräfte-Coaching und unserem Vizepräsidenten Philipp Lange für die persönliche Verleihung.

24. 𝘽𝙚𝙞𝙩𝙧𝙖𝙜𝙨- 𝙪𝙣𝙙 𝙂𝙚𝙗ü𝙝𝙧𝙚𝙣𝙩𝙖𝙜𝙚 𝙎𝙖𝙘𝙝𝙨𝙚𝙣-𝘼𝙣𝙝𝙖𝙡𝙩Unser Kollege Christoph Naumann wird auch im nächsten Jahr zu den 𝗕𝗲𝗶𝘁𝗿𝗮𝗴𝘀-...
23/11/2025

24. 𝘽𝙚𝙞𝙩𝙧𝙖𝙜𝙨- 𝙪𝙣𝙙 𝙂𝙚𝙗ü𝙝𝙧𝙚𝙣𝙩𝙖𝙜𝙚 𝙎𝙖𝙘𝙝𝙨𝙚𝙣-𝘼𝙣𝙝𝙖𝙡𝙩

Unser Kollege Christoph Naumann wird auch im nächsten Jahr zu den 𝗕𝗲𝗶𝘁𝗿𝗮𝗴𝘀- 𝘂𝗻𝗱 𝗚𝗲𝗯ü𝗵𝗿𝗲𝗻𝘁𝗮𝗴𝗲𝗻 𝗦𝗮𝗰𝗵𝘀𝗲𝗻-𝗔𝗻𝗵𝗮𝗹𝘁 zwei praxisnahe Referate in gewohnt unterhaltsamer Weise und mit Anekdoten aus mehr als 20 Jahren anwaltlicher Kommunalberatung gespickt beisteuern.

Unter dem Thema "𝘞𝘪𝘦 𝘸ü𝘳𝘥𝘦𝘯 𝘚𝘪𝘦 𝘣𝘦𝘴𝘤𝘩𝘦𝘪𝘥𝘦𝘯? – 𝘎𝘳𝘶𝘯𝘥𝘴ä𝘵𝘻𝘭𝘪𝘤𝘩𝘦𝘴 𝘶𝘯𝘥 𝘚𝘱𝘪𝘵𝘻𝘧𝘪𝘯𝘥𝘪𝘨𝘦𝘴 𝘻𝘶𝘮 𝘌𝘳𝘭𝘢𝘴𝘴 𝘷𝘰𝘯 𝘉𝘦𝘴𝘤𝘩𝘦𝘪𝘥𝘦𝘯 𝘪𝘮 𝘈𝘯𝘴𝘤𝘩𝘭𝘶𝘴𝘴𝘷𝘦𝘳𝘩ä𝘭𝘵𝘯𝘪𝘴" wird er sich mit folgenden Schwerpunkten befassen:
❓Bescheidarten und Unterscheidungsmerkmale
❓Aufbau, Mindestinhalte, Adressierung, Tenorierung, Begründung, Ermessensausübung und Rechtsbehelfsbelehrung
❓Bekanntgabe, Zustellung und Dokumentation
❓Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI) in der öffentlichen Verwaltung

"𝘋𝘪𝘦 „𝘌𝘳𝘻𝘪𝘦𝘩𝘶𝘯𝘨“ 𝘥𝘦𝘴 𝘈𝘯𝘴𝘤𝘩𝘭𝘶𝘴𝘴𝘯𝘦𝘩𝘮𝘦𝘳𝘴 – 𝘖𝘳𝘥𝘯𝘶𝘯𝘨𝘴𝘸𝘪𝘥𝘳𝘪𝘨𝘬𝘦𝘪𝘵𝘦𝘯 𝘶𝘯𝘥 𝘡𝘸𝘢𝘯𝘨𝘴𝘮𝘢ß𝘯𝘢𝘩𝘮𝘦𝘯 𝘪𝘯 𝘥𝘦𝘳 𝘞𝘢𝘴𝘴𝘦𝘳𝘸𝘪𝘳𝘵𝘴𝘤𝘩𝘢𝘧𝘵" bildet den zweiten Komplex und behandelt insbesondere:
❓Erlass und Durchsetzung von Haftungs- und Duldungsbescheiden
❓Immobiliarvollstreckung (Zwangssicherungshypothek, -versteigerung und verwaltung)
❓Bußgeldverfahren bei „Schwarzanschlüssen“ und anderen Satzungsverstößen

Die vom 𝘃𝗵𝘄 – 𝗕𝘂𝗻𝗱𝗲𝘀𝘃𝗲𝗿𝗯𝗮𝗻𝗱 𝗳ü𝗿 𝗪𝗼𝗵𝗻𝗲𝗻 𝘂𝗻𝗱 𝗦𝘁𝗮𝗱𝘁𝗲𝗻𝘁𝘄𝗶𝗰𝗸𝗹𝘂𝗻𝗴 𝗲. 𝗩. veranstalteten Beitrags- und Gebührentage Sachsen-Anhalt entwickelten sich in den letzten 20 Jahren zu der wohl meist besuchten Fortbildungsveranstaltung für Führungskräfte und verantwortliche Mitarbeiter von Städten/Gemeinden, Zweckverbänden und kommunalen Unternehmen der Trinkwasserversorgung und Abwasserbeseitigung.

Hier geht´s zur Anmeldung:

https://www.vhw.de/fortbildung/veranstaltung/24-beitrags-und-gebuehrentage-sachsen-anhalt-am-20-01-2026-in-oranienbaum-woerlitz-st262000/

𝙋𝙞𝙨𝙩𝙤𝙡𝙚 𝙤𝙙𝙚𝙧 𝙏𝙖𝙨𝙚𝙧? - 𝙑𝙚𝙧𝙝ä𝙡𝙩𝙣𝙞𝙨𝙢äß𝙞𝙜𝙠𝙚𝙞𝙩 𝙥𝙤𝙡𝙞𝙯𝙚𝙞𝙡𝙞𝙘𝙝𝙚r 𝙈𝙖ß𝙣𝙖𝙝𝙢𝙚𝙣Ein Polizeieinsatz in Bochum endete in dieser Woche äuß...
23/11/2025

𝙋𝙞𝙨𝙩𝙤𝙡𝙚 𝙤𝙙𝙚𝙧 𝙏𝙖𝙨𝙚𝙧? - 𝙑𝙚𝙧𝙝ä𝙡𝙩𝙣𝙞𝙨𝙢äß𝙞𝙜𝙠𝙚𝙞𝙩 𝙥𝙤𝙡𝙞𝙯𝙚𝙞𝙡𝙞𝙘𝙝𝙚r 𝙈𝙖ß𝙣𝙖𝙝𝙢𝙚𝙣

Ein Polizeieinsatz in Bochum endete in dieser Woche äußerst tragisch: Ein zwölfjähriges, gehörloses Mädchen erlitt durch einen Bauchschuss lebensbedrohliche Verletzungen. Zuvor hatte sich das Kind unerlaubt aus seiner Wohngruppe entfernt und war von seinem Betreuer als vermisst gemeldet worden. Die polizeilichen Ermittlungen führten schließlich zur Wohnung der nicht mehr sorgeberechtigten, ebenso gehörlosen Mutter. Gegen die Inobhutnahme wehrte sich die Gesuchte und soll auf die Beamten mit zwei Küchenmessern losgegangen sein. Ein Polizist verteidigte sich mit dem Taser, sein Kollege zückte die Pistole und drückte ab. Nun ermittelt die Mordkommission.

https://www.tagesschau.de/inland/regional/nordrheinwestfalen/bochum-polizieeinsatz-zwoelfjaehrige-100.html

Unser Kollege Michael Franke erläuterte den Reportern des Landesstudio Ost im Auftrag von RTL den rechtlichen Rahmen des Schusswaffen- und Tasereinsatzes. Sein Fazit: Auch in konkreten Gefahrensituationen und einer "klassischen" Notwehrlage dürfen polizeiliche Maßnahmen nicht unverhältnismäßig sein, gerade wenn der Angriff von Minderjährigen noch dazu mit einem Handicap ausgeht. Der Schusswaffeneinsatz gegenüber Kindern ist ultima ratio.

21/08/2025

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Leipzig
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