17/01/2026
💡 Wussten Sie schon?
Kindererziehungszeiten können Ihre gesetzliche Rente deutlich erhöhen. Mit dem Vordruck V0800 lassen sich diese Zeiten bei der Rentenversicherung beantragen.
Ab dem 01.01.2027 gilt die Mütterrente III: Für vor 1992 geborene Kinder werden zusätzlich 6 Monate Kindererziehungszeit angerechnet – automatisch von Amts wegen. ✅
📌 Mehr Informationen zur Mütterrente III:
https://www.rentenberater-leipzig.de/informationen/mütterrente/
👨👩👧👦 Für eine professionelle Rentenberatung und Unterstützung bei Antrag und Kontenklärung stehen wir Ihnen bei Rentenberatung Schilbach zur Seite.
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