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SIE SIND EAD-KUNDE? DANN HABEN WIR ETWAS FÜR SIE! 🎉30 Jahre EAD Leipzig. Das feiern wir mit einem Geschenk, von dem Sie ...
16/10/2026

SIE SIND EAD-KUNDE? DANN HABEN WIR ETWAS FÜR SIE! 🎉

30 Jahre EAD Leipzig. Das feiern wir mit einem Geschenk, von dem Sie auch nach unserem Jubiläum noch profitieren: Ein kostenfreier Weiterbildungstag mit Expertenwissen, Praxistipps und 4 Weiterbildungsstunden gemäß § 34c GewO!

Und das Beste: Sie können bis zu zwei Personen aus Ihrem Unternehmen kostenfrei anmelden!

Gemeinsam mit der VerwalterAkademie haben wir ein Programm zusammengestellt, das genau dort ansetzt, wo Hausverwaltungen im Alltag Zeit, Geld und manchmal auch Nerven verlieren.

Das erwartet Sie am 11.11.2026:

✅ Rechtssicher verwalten: Dr. Peter Höfler, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht, erklärt, worauf es bei der Einholung von Angeboten, Vermittlerprovisionen und dem Wirtschaftlichkeitsgebot bei Energiedienstleistungen ankommt. Außerdem: Was tun, wenn die Heizkostenabrechnung nicht rechtzeitig vorliegt?

✅ KI statt Aktenchaos: Frank Schütze zeigt unter dem Motto „Einwand erkannt, Aufwand gebannt“, wie künstliche Intelligenz Betriebskosteneinsprüche prüfen, priorisieren und beantworten kann. Weniger Routinearbeit, mehr Zeit fürs Wesentliche!

✅ Digitaler verwalten: Lernen Sie unser neues EAD-Verwalterportal kennen und erfahren Sie, welche Lösungen wir für die Immobilienwirtschaft von morgen entwickeln.

Natürlich bleibt auch Zeit für persönliche Gespräche, fachlichen Austausch und ein gemeinsames Get-together.

Ihr Vorteil: Sie nehmen konkretes Wissen für Ihren Verwaltungsalltag mit und erhalten ein Zertifikat über 4 Weiterbildungsstunden, ausgestellt von der VerwalterAkademie.

30 Jahre EAD Leipzig. Unser Jubiläum. Ihr Wissensvorsprung.

👉 Sichern Sie sich jetzt bis zu zwei kostenfreie Teilnahmeplätze für Ihr Unternehmen!

Jetzt zum EAD-Kundentag anmelden!

Wir freuen uns auf Sie!

Viel Technik im Keller macht noch kein intelligentes Gebäude.Heizung, Lüftung, Beleuchtung und Ladepunkte können einzeln...
15/10/2026

Viel Technik im Keller macht noch kein intelligentes Gebäude.

Heizung, Lüftung, Beleuchtung und Ladepunkte können einzeln modern sein – und trotzdem aneinander vorbeiarbeiten. Für Eigentümer zählt, ob daraus im Alltag bessere Entscheidungen werden.

Der Smart Readiness Indicator, kurz SRI, bewertet, wie gut ein Gebäude intelligente Technologien nutzen kann: etwa für effizienten Betrieb, Nutzerkomfort und die Anpassung an das Energiesystem. 🏢

Drei Fragen helfen schon vor einer formalen Bewertung:
• Sind relevante Verbrauchsdaten verfügbar und eindeutig zugeordnet?
• Können Systeme Informationen austauschen, oder bleiben sie in einzelnen Herstellerlösungen eingeschlossen?
• Lösen Auffälligkeiten eine konkrete Reaktion aus – und ist jemand dafür zuständig?

Starten Sie mit einer Bestandsaufnahme. Daraus lässt sich ableiten, welche Vernetzung wirklich nützt und welche Investition warten kann.

Wichtig: Der SRI ist kein pauschaler Sofort-Pflichtcheck für jedes Wohnhaus. Die europäische Weiterentwicklung richtet sich insbesondere auf große Nichtwohngebäude; konkrete Vorgaben sind gesondert zu betrachten.

EAD Leipzig bringt Kompetenz für die Grundlage ein: verlässliche Verbrauchserfassung und nachvollziehbare Messdaten. Denn auch das intelligenteste System braucht brauchbare Eingangswerte.

Lassen Sie uns über die Datengrundlage Ihrer Immobilie sprechen: https://ead-leipzig.de/kontakt/

„30 Prozent weniger Energie“ klingt gut. Ohne sauberen Vergleich ist es vor allem eine Behauptung.Für Hausverwaltungen u...
12/10/2026

„30 Prozent weniger Energie“ klingt gut. Ohne sauberen Vergleich ist es vor allem eine Behauptung.

Für Hausverwaltungen und Eigentümer wird es wichtiger, Effizienzverbesserungen nachvollziehbar zu belegen. Gerade nach einer Sanierung sollten Messwerte zeigen, was sich tatsächlich verändert hat. 🌱

Ihre Checkliste für belastbare Aussagen:
• Bezug festlegen: Welches Gebäude, welche Fläche und welche Energieart werden betrachtet?
• Zeiträume vergleichen: Vorher und nachher müssen sinnvoll zusammenpassen.
• Rahmenbedingungen berücksichtigen: Ein milder Winter oder mehr Leerstand kann den Verbrauch ebenfalls senken.
• Daten prüfen: Messlücken, Gerätewechsel und Ausreißer gehören dokumentiert.
• Methode offenlegen: Wie wurde gerechnet, und welche Grenzen hat das Ergebnis?

Ein sparsamer Winter ist noch kein Sanierungsnachweis. Und ein neues Etikett macht ein Gebäude leider auch nicht effizienter.

Die verschärften Regeln gegen Greenwashing erhöhen den Anspruch an Umweltwerbung. Lassen Sie konkrete Werbeaussagen fachlich und rechtlich prüfen, bevor sie veröffentlicht werden.

EAD Leipzig liefert mit professioneller Verbrauchserfassung und Abrechnung eine wichtige Datengrundlage. So beginnt die Bewertung Ihrer Immobilie mit nachvollziehbaren Werten.

Sie möchten Ihre Verbrauchsdaten besser nutzen? Sprechen Sie mit uns: https://ead-leipzig.de/kontakt/

Wer den Heizverbrauch erst mit der Jahresabrechnung sieht, kann am vergangenen Winter nichts mehr ändern.Die unterjährig...
08/10/2026

Wer den Heizverbrauch erst mit der Jahresabrechnung sieht, kann am vergangenen Winter nichts mehr ändern.

Die unterjährige Verbrauchsinformation, kurz uVI, bringt früher Orientierung: Bei installierter fernablesbarer Ausstattung erhalten Nutzer monatlich Informationen zu ihrem Heiz- und Warmwasserverbrauch. So werden Veränderungen sichtbar, während noch Zeit zum Reagieren bleibt. 🔍

Für Hausverwaltungen kommt es auf drei Dinge an:
• Vollständige Daten: Sind Wohnungen, Geräte und Nutzer richtig zugeordnet?
• Verlässliche Zustellung: Erreichen die Informationen die richtigen Empfänger – auch nach einem Mieterwechsel?
• Verständliche Vergleiche: Lassen sich Verbrauch und Entwicklung einordnen?

Wichtig für Rückfragen: Verbrauch ist nicht gleich Kosten. Ein niedrigerer Verbrauch bedeutet bei veränderten Energiepreisen nicht automatisch eine niedrigere Rechnung.

Die uVI ist deshalb mehr als zusätzlicher Papierkram. Gut organisiert liefert sie Gesprächsgrundlagen, statt das nächste Rätsel im Mieterpostfach zu werden.

EAD Leipzig kennt das Zusammenspiel von Messtechnik, Verbrauchsdaten und Abrechnung. Gemeinsam bringen wir Struktur in Ihre Verbrauchsinformation.

Sie möchten Ihren Ablauf prüfen? Kontaktieren Sie uns: https://ead-leipzig.de/kontakt/

Wer noch Ableseterminen hinterhertelefoniert, verwaltet vor allem vermeidbaren Aufwand.Aushang, Terminabstimmung, versch...
05/10/2026

Wer noch Ableseterminen hinterhertelefoniert, verwaltet vor allem vermeidbaren Aufwand.

Aushang, Terminabstimmung, verschlossene Wohnung, zweiter Versuch: Für Hausverwaltungen ist die jährliche Ablesung manchmal ein kleines Logistikfestival. Nur ohne Musik. 📡

Fernablesbare Messtechnik kann diesen Aufwand deutlich reduzieren: Verbrauchswerte lassen sich erfassen, ohne für die reguläre Ablesung jede Wohnung betreten zu müssen. Montage, Wartung oder ein Gerätetausch können weiterhin einen Termin vor Ort erfordern.

Worauf Sie jetzt im Bestand achten sollten:
• Gerätebestand prüfen: Welche Wärme- und Warmwassergeräte sind bereits fernablesbar?
• Datenempfang prüfen: Kommen Werte vollständig und regelmäßig an?
• Zuständigkeiten klären: Wer bearbeitet fehlende Werte und Gerätestörungen?
• Folgeprozesse mitdenken: Fernablesung schafft auch die Grundlage für die monatliche Verbrauchsinformation.

Für bestehende, nicht fernablesbare Geräte sieht die Heizkostenverordnung grundsätzlich eine Nachrüstung oder einen Austausch bis Ende 2026 vor. Ausnahmen müssen im Einzelfall geprüft werden.

EAD Leipzig unterstützt Hausverwaltungen und Eigentümer mit Erfahrung in Verbrauchserfassung und Heizkostenabrechnung. Denn moderne Messtechnik soll Ihren Alltag leichter machen.

Lassen Sie uns Ihren Gerätebestand besprechen: https://ead-leipzig.de/kontakt/

Kleine Wärmeplanung, große Wirkung: Was Verwaltungen jetzt prüfen sollten 🗺️Die geplante Novelle des Wärmeplanungsgesetz...
16/09/2026

Kleine Wärmeplanung, große Wirkung: Was Verwaltungen jetzt prüfen sollten 🗺️
Die geplante Novelle des Wärmeplanungsgesetzes soll Kommunen mit höchstens 15.000 Einwohnern ein vereinfachtes Verfahren eröffnen. Wichtig: Stand August 2026 ist das noch ein Gesetzentwurf im parlamentarischen Verfahren – keine bereits geltende Vereinfachung.

Vorgesehen ist: Kleine Kommunen sollen Gebiete überwiegend als dezentral versorgt darstellen können. Wo ein Wärme-, Wasserstoff- oder Grüngasnetz realistisch erscheint, können Prüfgebiete entstehen. Für Kommunen mit mehr als 45.000 Einwohnern soll bei der Fortschreibung zusätzlich die Kälteversorgung betrachtet werden.

Für Hausverwaltungen ist der praktische Nutzen trotzdem schon heute klar:

1. Portfolios nach Kommune und Planungsstand sortieren.
2. Prüfen, in welchem Wärmeversorgungsgebiet jedes Objekt liegt.
3. Verbrauchs-, Anlagen- und Gebäudedaten aktuell halten.
4. Bei Heizungstausch Szenarien für Netzanschluss und dezentrale Versorgung rechnen.
5. Beschlüsse nicht auf ein erhofftes Wärmenetz bauen, solange es nur ein Prüfgebiet ist.

Die bestehenden Fristen bleiben relevant: Wärmepläne für Kommunen mit mehr als 100.000 Einwohnern waren bis Ende Juni 2026 vorgesehen, für kleinere Kommunen bis Ende Juni 2028.

„Kleine Wärmeplanung“ klingt nach weniger Papier. Für die Investitionsentscheidung bleibt sie trotzdem großes Kino. 🎬

Ihre Messdaten können mehr – rechtlich dürfen sie noch nicht alles 📊Fernablesbare Zähler liefern längst mehr als eine Za...
14/09/2026

Ihre Messdaten können mehr – rechtlich dürfen sie noch nicht alles 📊
Fernablesbare Zähler liefern längst mehr als eine Zahl für die Jahresabrechnung. Richtig ausgewertet könnten Verbrauchsdaten helfen, ungewöhnliche Verbräuche zu erkennen, Heizungsanlagen besser einzustellen, Sanierungen zu priorisieren und niedrige Systemtemperaturen für Wärmepumpe oder Fernwärme vorzubereiten.

Das Potenzial ist groß. Die Erlaubnis ist es noch nicht.

Nach § 6b Heizkostenverordnung dürfen Daten aus fernablesbarer Verbrauchserfassung derzeit nur durch den Gebäudeeigentümer oder einen beauftragten Dritten verarbeitet werden – und nur, soweit dies für Kostenverteilung, Abrechnung oder die unterjährige Verbrauchsinformation erforderlich ist. Ein Branchen-Positionspapier erweitert diese Rechtsgrundlage nicht.

Was Verwaltungen daraus mitnehmen sollten:

- Mehrwertdienste nicht einfach „mitlaufen“ lassen.
- Zweck, Rechtsgrundlage und Datenumfang vor Projektstart klären.
- Datenschutz, Rollen und Auftragsverarbeitung sauber dokumentieren.
- Wo möglich mit aggregierten oder anonymisierten Daten arbeiten.
- Technik schon heute so wählen, dass spätere Services möglich bleiben.

Kurz: Die Daten sind ein Schatz – aber der Schlüsselbund heißt Datenschutz und Rechtsgrundlage. 🔑

Das GModG ist da – aber Öl und Gas sind kein Gratis-Freifahrtschein 🔥Seit dem 29. Juli 2026 gilt das Gebäudemodernisieru...
11/09/2026

Das GModG ist da – aber Öl und Gas sind kein Gratis-Freifahrtschein 🔥
Seit dem 29. Juli 2026 gilt das Gebäudemodernisierungsgesetz. Die bisherige einheitliche 65-Prozent-Vorgabe für erneuerbare Energien entfällt. Eigentümer können wieder freier zwischen Wärmepumpe, Fernwärme, Hybridlösung, Biomasse sowie Öl- oder Gasheizung wählen.

Klingt nach Entspannung? Nur halb. Denn „technologieoffen“ bedeutet nicht „kostenoffen“.

Wer heute über eine neue Heizung entscheidet, sollte mindestens diese Punkte rechnen:

- Investition, Förderung und laufende Betriebskosten
- erwartete Restlaufzeit der bestehenden Anlage
- kommunale Wärmeplanung und mögliche Netzanschlüsse
- steigende Anforderungen an klimafreundliche Brennstoffe
- CO₂-Kosten, Wartung und mögliche Netzentgeltentwicklungen

Ab 2029 soll bei Gas und Öl schrittweise ein verbindlicher Bioanteil greifen; ab 2045 müssen Brennstoffe vollständig klimaneutral sein. Details zur Grüngasquote ab 2028 sollen noch in einem gesonderten Gesetz festgelegt werden.

Unser Praxisrat für Verwaltungen: Entscheidungen nicht nur mit dem heutigen Brennstoffpreis begründen. Variantenvergleich, Beratung und Beschlussgrundlage sauber dokumentieren – dann bleibt die vermeintliche Wahlfreiheit auch wirtschaftlich eine gute Wahl. ✅

2027 klopft nicht an – es funkt: Ist Ihr Bestand fernablesbar? Bis zum 31. Dezember 2026 müssen nicht fernablesbare Gerä...
09/09/2026

2027 klopft nicht an – es funkt: Ist Ihr Bestand fernablesbar?
Bis zum 31. Dezember 2026 müssen nicht fernablesbare Geräte zur Erfassung von Wärme und Warmwasser grundsätzlich nachgerüstet oder ausgetauscht sein. Ab 2027 wird aus der Technikfrage ein handfestes Abrechnungsrisiko: Fehlt die vorgeschriebene Fernablesbarkeit, dürfen Nutzer ihren Kostenanteil um 3 Prozent kürzen.

Für Eigentümer und Verwaltungen heißt das: Ein Auftrag an den Messdienstleister allein erledigt die Verantwortung noch nicht. Zuständigkeiten, Nachweise und Eskalationswege müssen klar geregelt sein.

Die 5-Punkte-Checkliste für den Endspurt:

1. Bestand erfassen: Welche Geräte und Systeme sind noch nicht fernablesbar?
2. Objekte priorisieren: Wo drohen Liefer-, Montage- oder Zugangsprobleme?
3. Verträge prüfen: Wer plant, beschafft, montiert, dokumentiert und meldet Verzögerungen?
4. Ausnahmen belegen: Technische Unmöglichkeit oder unbillige Härte gehören belastbar dokumentiert.
5. Folgeprozesse sichern: Interoperabilität, Datenschutz und monatliche Verbrauchsinformation mitdenken.

Kurz gesagt: Lieber jetzt eine saubere Geräteliste als 2027 eine lange Liste mit Kürzungen. ✅

Hinweis für WEG-Verwaltungen: Das spezielle 3-Prozent-Kürzungsrecht gilt nicht im Verhältnis des einzelnen Wohnungseigentümers zur Gemeinschaft; dort gelten die allgemeinen Vorschriften.

HEIZKOSTENABRECHNUNG: DER GRÖSSTE FEHLER SITZT OFT ZWISCHEN ZWEI SYSTEMEN.Ein Zahlendreher hier, ein vergessener Nutzerw...
07/09/2026

HEIZKOSTENABRECHNUNG: DER GRÖSSTE FEHLER SITZT OFT ZWISCHEN ZWEI SYSTEMEN.

Ein Zahlendreher hier, ein vergessener Nutzerwechsel dort – und plötzlich beginnt die schönste Disziplin der Hausverwaltung: Fehlersuche mit Stirnlampe. 🔎

Viele Abrechnungsprobleme entstehen nicht beim Messen, sondern beim manuellen Übertragen von Daten: Kosten, Nutzerwechsel, Flächen oder Stammdaten.

So wird der Datenaustausch zum Fehlerkiller:

• Ordnungsbegriffe prüfen: Sind Einheit, Nutzer und Fläche eindeutig zugeordnet?
• Nutzerwechsel lückenlos mit Ein- und Auszugsdatum melden.
• Kosten vollständig und passend zum Abrechnungszeitraum übergeben.
• Wenn möglich ERP-Schnittstellen oder Webservices nutzen; alternativ ein strukturiertes Online-Portal.
• Nach dem Rücklauf Plausibilität prüfen – digital heißt nicht automatisch unfehlbar.

Der Vorteil: weniger Medienbrüche, weniger Rückfragen, schnellere Abrechnungen und eine nachvollziehbare Dokumentation.

EAD-Tipp: Führen Sie vor jeder Datenübergabe eine feste Vier-Augen-Prüfung für Stammdaten, Nutzerwechsel, Flächen und Kosten ein. Zehn Minuten Kontrolle sind günstiger als zehn Mieterfragen.

Sie möchten Ihre Abrechnungsprozesse schlanker aufstellen? EAD Leipzig unterstützt Sie mit moderner Messtechnik und verlässlichen Datenprozessen. ⚡

Adresse

Merseburger Straße 200
Leipzig
04178

Öffnungszeiten

Montag 09:00 - 16:00
Dienstag 09:00 - 16:00
Mittwoch 09:00 - 16:00
Donnerstag 09:00 - 16:00
Freitag 09:00 - 16:00

Telefon

+49341926430

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