04/01/2019
Kanzleierweiterung und Umzug zum 01.01.2019
Ab sofort steht die dsp Anwaltskanzlei ihren Mandanten mit insgesamt drei Rechtsanwälten zur Verfügung, und zwar neben der Fachanwältin für Arbeitsrecht Dr. Stoye mit der Fachanwältin für Familienrecht Christa Winter-Schermutzki und der Fachanwältin für Familienrecht Ulrike Gloger.
Rechtsanwältin Winter-Schermutzki verfügt über jahrzehntelange Erfahrung im Familienrecht und war zudem mehr als 20 Jahre Notarin. Deren Notariatsverwaltung hat Rechtsanwältin Dr. Stoye zum 1. Januar 2019 per Bestallungsurkunde des Oberlandesgerichts Oldenburg vom 6. Dezember 2018 im Namen des Landes Niedersachsen übertragen erhalten und wird diese ebenso sorgfältig und zuverlässig wie bisher weiterführen. Unterstützt wird Sie dabei von der Rechtsanwalts- und Notarfachangestellten Frauke Aggen, die auch bisher die erste Ansprechpartnerin im Notariat war.
Rechtsanwältin Dr. Stoye freut sich, ihr Team zudem um Rechtsanwältin Gloger erweitert zu haben. Die sehr versierte Fachanwältin für Familienrecht verfügt über langjährige Erfahrung im gesamten Familienrecht und im Sozialrecht und hat zudem den Fachanwaltslehrgang für Arbeitsrecht erfolgreich absolviert. Rechtsanwältin Gloger: „Ich freue mich, Frau Dr. Stoye ab sofort - neben meiner familienrechtlichen Tätigkeit - im Arbeitsrecht und im Sozialrecht unterstützen und entlasten zu können.“
Die Rechtsanwaltsfachangestellten Annegret Brunken und Michaela Grotlüschen stehen den Mandanten als erste Ansprechpartner zwecks Terminvergabe, Informationen zum Sachstand usw. sowohl persönlich und telefonisch als auch per E-Mail zur Verfügung. Auch sie verfügen über langjährige Berufserfahrung und freuen sich auf die Arbeit im neuen Team.
Allen Rechtsanwältinnen ist wichtig, ihren Mandaten persönlich zur Verfügung zu stehen und sich die Zeit zu nehmen, die notwendig ist. Denn jeder Fall ist individuell und bedarf einer entsprechenden Lösung.
Rechtsanwältin Dr. Stoye: „Im Arbeitsrecht beraten und vertreten wir Arbeitnehmer, Betriebsräte, Geschäftsführer, und Unternehmer in sämtlichen Bereichen des Arbeitsrechts, mithin von A wie Abmahnung bis Z wie Zeugnis. Selbstverständlich übernehmen wir auch die Vertretung in Kündigungsschutzverfahren vor allen Arbeitsgerichten, Landesarbeitsgerichten und dem Bundesarbeitsgericht sowie gestaltet Arbeitsverträge, Fortbildungsvereinbarungen u.a.“
„Ferner beraten und vertreten wir sämtliche Parteien auf dem gesamten Spektrum des Familienrechts: Von Eheverträgen, Unterhaltsrechten von nicht miteinander verheirateten Eltern, Ehegatten und Kindern, Sorge- und Umgangsrechten bis hin zu Scheidung, Vermögensauseinandersetzung, Versorgungsausgleich und Zugewinnausgleich“ erklärt Rechtsanwältin Winter-Schermutzki.
Die Fachanwältinnen Dr. Stoye, Winter-Schermutzki und Gloger möchten sich an dieser Stelle bei ihren Mandanten und Geschäftspartnern für ihr Vertrauen bedanken. Sie freuen sich auf eine weiterhin gute Zusammenarbeit und wünschen ihnen ein glückliches, gesundes und erfolgreiches Jahr 2019.