04/07/2020
Die neuen Geschwindigkeitsgrenzen im aktuellen Bußgeldkatalog sind nach überwiegender Ansicht der Juristen unwirksam. Einige Bundesländer haben daher die Anwendung der neuen Regeln zum Fahrverbot ausgesetzt.
Es ist aber davon auszugehen, dass in zahlreichen aktuellen Bußgeldbescheiden noch Fahrverbote verhängt werden.
Beachten Sie, dass die vom Innenministerium angeordnete Aussetzung nicht automatisch dazu führt, dass ein angeordnetes Fahrverbot wegfällt.
Um die Rechtskraft des Fahrvebots zu verhindern, muss man sich dagegen wehren!
Nie waren die Chancen so groß, sich erfolgreich gegen ein Fahrverbot zu verteidigen.
Zur Erinnerung:
Mit In-Kraft-Treten des Bußgeldkatalogs 2020 wird ein Fahrverbot bereits verhängt, wenn die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerorts um 21 km/h überschritten wird (früher 31 km/h), außerorts bereits bei einer erstmaligen Überschreitung von 26 km/h (früher 41 km/h).
Beachten Sie bitte, dass die aktuelle unklare Rechtslage keinen Freifahrtsschein mit sich bringt, nach dem Motto "Freie Fahrt für freie Bürger".
Selbstverständlich bleibt Zuschnellfahren eine Ordnungswidrigkeit. Bis der Gesetz- oder Verordnungsgeber eine neue Regelung schafft, wird zumindest was die Regelungen zum Fahrverbot angeht, der Bußgeldkatalog in der Fassung bis 27.04.2020 anzuwenden sein.
Was ist konkret zu tun?
Sollten Sie nach dem 28.04.2020 geblitzt worden sein und Post von den Behörden bekommen, wenden Sie sich unbedingt sofort an einen Fachanwalt für Verkehrsrecht.
Sollte ein Fahrverbot bereits rechtskräftig geworden sein, dürfen Sie zunächst keine fahrerlaubnispflichtigen Kraftfahrzeuge mehr im öffentlichen Straßenverkehr führen. Tun Sie dies doch, würden Sie sich ggf. wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis strafbar machen. Das "Schwarzfahren" wird mit Geldstrafe (bei einem Ersttäter meist in Höhe von einem Monats-Nettogehalt) oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr geahndet und bringt zudem noch 2 Punkte in Flensburg.
Dennoch könnte sich im Fall eines rechtskräftigen Fahrverbots der Gang zum Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht durchaus lohnen. Es ist zu prüfen, ob dieses im Wege eines Gnadengesuchs nachträglich zu Fall gebracht werden kann.
FAZIT
1. Fahren Sie vorsichtigt, rücksichtsvoll und beachten Sie die Verkehrsregeln!
sollten Sie vesehentlich einen Verstoß begangen haben:
2. Akzeptieren Sie KEINEN Bußgeldbescheid, mit welchem ein Fahrverbot verhängt wird!