Amend Rechtsanwälte

Amend Rechtsanwälte Kanzlei Amend - Ihre Rechtsanwälte in Landsberg Nicht weniger erwarten wir von uns!

In unserer Kanzlei stehen Sie als Mandant im Mittelpunkt: neben einer ausgezeichneten und jederzeit aktuellen juristischen Expertise, stehen wir für unbedingte Verlässlichkeit, Schnelligkeit und Diskretion. Wir beraten Sie kompetent und umfassend in den Rechtsgebieten

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Erwarten Sie in der Kanzlei Amend ein Team, das zuhört, das Ihr Anliegen Ernst nimmt, das verständlich bleibt und sich mit absoluten Engagement für Sie einsetzt.

24/03/2025

Achtung bei privaten Chats: Beleidigungen können zur Kündigung führen

In unserer digital vernetzten Welt sind private Chatgruppen auf Plattformen wie WhatsApp alltäglich geworden. Doch Vorsicht: Auch in vermeintlich privaten Unterhaltungen können ehrverletzende Äußerungen über Vorgesetzte oder Kollegen ernsthafte arbeitsrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.

Aktuelles Urteil des LAG Niedersachsen

Ein bemerkenswertes Urteil des Landesarbeitsgerichts (LAG) Niedersachsen vom 30.09.2024 (Az.: 15 Sa 787/23) bestätigt diese Entwicklung. In diesem Fall hatten mehrere Arbeitnehmer in einer privaten WhatsApp-Gruppe ihren Vorgesetzten massiv beleidigt. Als der Arbeitgeber davon erfuhr, sprach er die fristlose Kündigung aus. Das LAG Niedersachsen entschied, dass solche ehrverletzenden Äußerungen auch in privaten Chats eine außerordentliche Kündigung rechtfertigen können.

Fazit:
Auch in privaten Chatgruppen sollten Sie stets bedacht kommunizieren. Beleidigungen oder ehrverletzende Äußerungen können, wie aktuelle Urteile zeigen, zu einer fristlosen Kündigung führen.

03/02/2025

Wenn Cannabis legalisiert ist, was heißt das für das Arbeitsverhältnis?

Das am 1. April 2024 in Kraft getretene Cannabisgesetz legalisiert den Besitz und Konsum von Cannabis für volljährige Personen in bestimmten Mengen. Diese Gesetzesänderung hat auch Auswirkungen auf das Arbeitsverhältnis.

Konsum am Arbeitsplatz:

Trotz der Legalisierung ist der Konsum von Cannabis während der Arbeitszeit nicht erlaubt. Arbeitnehmer sind verpflichtet, ihre Arbeitsleistung ungetrübt zu erbringen, das gilt übrigens ebenso für den Konsum von Alkohol. Der Konsum von Cannabis während der Arbeitszeit oder in Pausen kann die Arbeitsfähigkeit beeinträchtigen und stellt daher einen Verstoß gegen arbeitsrechtliche Pflichten dar. Arbeitgeber können in solchen Fällen Abmahnungen aussprechen oder in schwerwiegenden Fällen auch Kündigungen in Betracht ziehen.

Betriebliche Regelungen:

Arbeitgeber haben das Recht, den Konsum von Cannabis auf dem Betriebsgelände vollständig zu untersagen. Es ist ratsam, bestehende betriebliche Regelungen gegebenenfalls anzupassen, um klare Vorgaben zum Umgang mit Cannabis am Arbeitsplatz zu schaffen. Dabei sollten auch der Betriebsrat und der Betriebsarzt einbezogen werden.

Freizeitkonsum:

In der Freizeit sind Arbeitnehmer grundsätzlich frei, Cannabis im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen zu konsumieren. Wichtig ist jedoch, dass sie zu Arbeitsbeginn wieder in der Lage sind, ihre Arbeitsleistung uneingeschränkt zu erbringen. Eine Ausnahme kann bestehen, wenn Arbeitnehmer in Dienstkleidung oder Uniform auftreten; hier kann der Arbeitgeber bestimmte Verhaltensweisen untersagen, um das Ansehen des Unternehmens zu wahren.

Besondere Berufsgruppen:

In sicherheitsrelevanten Berufen, wie bei Berufskraftfahrern, Piloten oder in der Pflege, gelten strengere Vorschriften. Hier kann der Konsum von Cannabis, auch in der Freizeit, zu arbeitsrechtlichen Konsequenzen führen, wenn die Arbeitsfähigkeit beeinträchtigt wird.

Aktuelle Rechtsprechung:

Da das Gesetz erst seit April 2024 in Kraft ist, gibt es bislang wenig Rechtsprechung zu konkreten Fällen im Arbeitsrecht. Es ist jedoch zu erwarten, dass zukünftige Gerichtsentscheidungen weitere Klarheit bringen werden.

Arbeitgeber und Arbeitnehmer sollten sich der neuen Regelungen bewusst sein und gemeinsam klare Richtlinien für den Umgang mit Cannabis im Arbeitsumfeld entwickeln.

07/01/2025

Arbeitsrecht News 2025!

07/01/2025

Wir wünschen unseren Mandanten und Geschäftspartnern ein glückliches und gesundes Jahr 2025 und beginnen das Jahr mit einem kurzen Überblick, welche Änderungen das Arbeitsrecht 2025 bereit hält:

Hier sind die wichtigsten Änderungen im Arbeitsrecht ab dem Jahr 2025:

1. Mindestlohn: Der gesetzliche Mindestlohn steigt auf 12,82 Euro pro Stunde. Die Verdienstgrenze für Minijobs wird auf 556 Euro monatlich angehoben.

2. Arbeitszeugnisse: Ab 2025 können Arbeitszeugnisse auch elektronisch übermittelt werden, sofern der Arbeitnehmer zustimmt. Der Arbeitgeber ist allerdings nicht verpflichtet, die elektronische Form zu nutzen

3. Elternzeit und Teilzeit während der Elternzeit: Anträge auf Elternzeit sowie Teilzeitarbeit können künftig in Textform (z. B. per E-Mail) gestellt werden, was den bürokratischen Aufwand reduziert

4. Arbeitnehmerüberlassung: Arbeitnehmerüberlassungsverträge können künftig in Textform abgeschlossen werden. Das bisherige Schriftformerfordernis entfällt, was mehr Flexibilität schafft

5. Mutterschutz: Die Pflicht zur anlassunabhängigen Gefährdungsbeurteilung entfällt, wenn es klare Regelungen gibt, die bestimmte Tätigkeiten für Schwangere ausschließen.

15/04/2024

5 FAQ zum Blitzermarathon

Aus aktuellem Anlass...🙃
15/04/2024

Aus aktuellem Anlass...🙃

5 FAQ zum Blitzermarathon

19/03/2020

Das Coronavirus zwingt viele Betriebe dazu, Kurzarbeit anzumelden. Zugunsten der Betriebe wurden die Antragsvoraussetzungen gelockert.

Rückwirkend zum 01.03.2020 können Betriebe Kurzarbeitergeld bereits nutzen, wenn nur 10 Prozent der Beschäftigten vom Arbeitsausfall betroffen sind.

Auch müssen Arbeitnehmer keine Minusstunden produzieren.

Die betroffenen Unternehmen bekommen voraussichtlich die Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung erstattet.

Auch Leiharbeitskräfte sollen Kurzarbeitergeld bekommen.

Arbeitnehmer erhalten 60 Prozent Ihres Nettolohnes für die ausfallende Arbeitszeit.

Anzumelden ist die Kurzarbeit bei der zuständigen Bundesagentur für Arbeit.

Bei Fragen unterstützen wir Sie gerne!

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Montag 08:00 - 17:00
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