Rechtsanwalt Lars Lanius

Rechtsanwalt Lars Lanius Herzlich Willkommen! Fachanwalt für Medizinrecht sowie Bau- & Architektenrecht

Viele Versicherte erleben ihre Krankenkasse vor allem als die Stelle, die Anträge bewilligt oder ablehnt.Ihre Aufgabe ge...
02/09/2026

Viele Versicherte erleben ihre Krankenkasse vor allem als die Stelle, die Anträge bewilligt oder ablehnt.

Ihre Aufgabe geht aber weiter.

Diese Unterstützung kannst du erwarten:
• Auskunft über Leistungen und Zuständigkeiten
• Beratung zu deinen Rechten und Möglichkeiten
• Hilfe bei der richtigen Antragstellung
• eine nachvollziehbare Begründung, wenn eine Leistung abgelehnt wird
• Unterstützung, wenn du einen Behandlungsfehler vermutest

Bei einem möglichen Behandlungsfehler kann die. Krankenkasse zum Beispiel Unterlagen prüfen, weitere Behandlungsunterlagen anfordern und eine Begutachtung durch den Medizinischen Dienst veranlassen.

Wichtig: Die Krankenkasse ersetzt weder eine unabhängige rechtliche Prüfung noch die Vertretung durch einen eigenen Anwalt.

Mein Tipp: Stelle wichtige Fragen und Anträge schriftlich. Wird eine Leistung abgelehnt, verlange einen schriftlichen und begründeten Bescheid. Nur so kannst du die Entscheidung nachvollziehen und prüfen, ob ein Widerspruch sinnvoll ist.

Du hast von deiner Krankenkasse nur ein pauschales Nein erhalten? Das musst du nicht ungeprüft hinnehmen.

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Hinweis: Dieser Beitrag dient ausschließlich der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Ob und welche Ansprüche bestehen, hängt stets von den
Umständen des Einzelfalls ab.

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RA Lars Lanius | Medizinrecht

„Das übernimmt die Kasse nicht.“ Wirklich?Viele Versicherte lassen sich von einer telefonischen Auskunft oder einer paus...
31/08/2026

„Das übernimmt die Kasse nicht.“ Wirklich?

Viele Versicherte lassen sich von einer telefonischen Auskunft oder einer pauschalen Ablehnung zu schnell entmutigen.

Dabei kann es sich lohnen, gezielt nachzufragen, eine schriftliche Begründung anzufordern und den eigenen Antrag klar zu formulieren.

Ob Zweitmeinung, Kostenübernahme oder eine medizinisch notwendige Leistung:

In diesem Beitrag zeige ich dir sechs Power-Sätze, mit denen du sachlich und selbstbewusst mit deiner Krankenkasse kommunizieren kannst:

📞 am Telefon
📝 im Widerspruch
📩 oder direkt im Antrag

Als Fachanwalt für Medizinrecht unterstütze ich dich, wenn deine Krankenkasse eine Leistung ablehnt und du die Entscheidung prüfen lassen möchtest.

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📎 Speichere den Beitrag für dein nächstes Gespräch mit der Krankenkasse.

💬 Wurde bei dir schon einmal eine Leistung abgelehnt?

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RA Lars Lanius | Medizinrecht

Du vermutest einen Behandlungsfehler und möchtest ein Gutachten des Medizinischen Dienstes?Dann wendest du dich nicht di...
28/08/2026

Du vermutest einen Behandlungsfehler und möchtest ein Gutachten des Medizinischen Dienstes?

Dann wendest du dich nicht direkt an den MD, sondern schriftlich an deine gesetzliche Krankenkasse.

Nach § 66 SGB V soll sie dich bei der Klärung eines Behandlungsfehlerverdachts unterstützen. Dazu kann sie deine Unterlagen prüfen, fehlende Dokumente anfordern und
den Medizinischen Dienst mit einer Begutachtung beauftragen.

Der MD prüft:
• Liegt ein Behandlungsfehler vor?
• Ist ein gesundheitlicher Schaden entstanden?
• Hat der Fehler diesen Schaden verursacht?

Für gesetzlich Versicherte ist die Begutachtung kostenfrei.

Wichtig: Das Gutachten ist eine medizinische Einschätzung. Es entscheidet nicht verbindlich über die Haftung oder die Höhe eines möglichen Schmerzensgeldes. Auch die Verjährung wird durch das Verfahren nicht automatisch gestoppt.

Du hast bereits ein MD-Gutachten erhalten oder deine Krankenkasse lehnt eine Begutachtung ab?

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Hinweis: Dieser Beitrag dient ausschließlich der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Ob und welche Ansprüche bestehen, hängt stets von den
Umständen des Einzelfalls ab.

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Du vermutest einen Behandlungsfehler und bittest deine Krankenkasse um eine Begutachtung durch den Medizinischen Dienst....
25/08/2026

Du vermutest einen Behandlungsfehler und bittest deine Krankenkasse um eine Begutachtung durch den Medizinischen Dienst.

Dann kommt die Antwort: Eine MD-Begutachtung wird nicht veranlasst.

Das kann sich so anfühlen, als sei dein Verdacht damit bereits widerlegt. Aber genau das bedeutet die Ablehnung nicht.

Nach § 66 SGB V soll die Krankenkasse dich bei der Verfolgung möglicher Schadensersatzansprüche unterstützen. Diese Unterstützung kann eine Begutachtung
durch den Medizinischen Dienst umfassen. Ein automatischer Anspruch auf ein MD-Gutachten besteht jedoch nicht in jedem Fall.

Wichtig ist deshalb, warum die Krankenkasse die Begutachtung ablehnt.

Bitte um eine schriftliche und nachvollziehbare Begründung.

Frage konkret:
• Welche Unterlagen wurden geprüft?
• Welche Informationen fehlen möglicherweise noch?
• Warum hält die Krankenkasse eine MD-Begutachtung nicht für erforderlich?
• Wie lautet ihre abschließende Bewertung deines Behandlungsverlaufs?

Häufig hilft es, den Verdacht noch genauer zu beschreiben:
Was ist wann passiert? Welche medizinische Maßnahme wurde unterlassen oder fehlerhaft durchgeführt? Welcher gesundheitliche Schaden ist dadurch entstanden? Welche weiteren Behandlungen waren notwendig?

Fehlende Arztbriefe, Operationsberichte, Bildaufnahmen oder Befunde können anschließend ergänzt werden.

Bleibt die Krankenkasse bei ihrer Ablehnung, bedeutet das nicht, dass du keine weiteren Möglichkeiten hast. Je nach Einzelfall kommen eine Gutachter- oder Schlichtungsstelle, eine medizinrechtliche Prüfung oder die direkte Geltendmachung deiner Ansprüche infrage.

Wichtig ist außerdem, die mögliche Verjährung im Blick zu behalten und nicht unnötig Zeit zu verlieren.

Du musst nicht selbst beurteilen, ob die Ablehnung berechtigt ist oder ob trotzdem ein Behandlungsfehler vorliegen könnte.

Als Patientenanwalt prüfe ich, welche weiteren Schritte in deinem Fall sinnvoll sind.

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Personalmangel ist real. Ich sehe, wie Ärzte und Pflegekräfte unter enormem Druck weit mehr leisten, als selbstverständl...
19/08/2026

Personalmangel ist real. Ich sehe, wie Ärzte und Pflegekräfte unter enormem Druck weit mehr leisten, als selbstverständlich sein dürfte.

Aber das ändert nichts an einer klaren Verantwortung:
Ein Krankenhaus muss seine Behandlung so organisieren, dass eine sichere Versorgung möglich bleibt.

Wenn du ins Krankenhaus kommst, bist du verletzlich. Du vertraust darauf, dass Veränderungen erkannt werden, notwendige Kontrollen stattfinden und Zuständigkeiten klar
sind.

Dieses Vertrauen darf nicht davon abhängen, wie viele Menschen gerade Dienst haben.

Personalmangel ist kein Freibrief für eine Behandlung unterhalb des medizinischen Standards. Kann die Sicherheit wegen unzureichender Organisation nicht gewährleistet
werden, muss geprüft werden, ob ein Organisationsfehler
des Krankenhauses vorliegt.

Vermutest du, dass notwendige Maßnahmen wegen Überlastung vergessen oder zu spät durchgeführt wurden?

Über den Link in meiner Bio kannst du deinen Fall kostenfrei
einschätzen lassen.

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Eine Diagnose kommt zu spät und das ist extrem schmerzhaft. Rechtlich gesehen gibt es dabei aber große Unterschiede.Wenn...
17/08/2026

Eine Diagnose kommt zu spät und das ist extrem schmerzhaft. Rechtlich gesehen gibt es dabei
aber große Unterschiede.

Wenn vorhandene Befunde falsch interpretiert wurden, ist das ein Diagnosefehler. Wurde eine nötige Untersuchung
erst gar nicht gemacht, spricht man von einem
Befunderhebungsfehler.

Das klingt nach einem trockenen Juristendeutsch, entscheidet aber am Ende über deine Rechte als Patient
und darüber, was du im Ernstfall beweisen musst.

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Auch in der Apotheke gelten fachliche Sorgfaltspflichten.Vor einer Impfung müssen unter anderem die gesundheitliche Situ...
14/08/2026

Auch in der Apotheke gelten fachliche Sorgfaltspflichten.

Vor einer Impfung müssen unter anderem die gesundheitliche Situation, mögliche Gegenanzeigen und bekannte Allergien berücksichtigt werden. Außerdem muss verständlich
aufgeklärt und eine wirksame Einwilligung eingeholt werden.

Ein möglicher Fehler kann beispielsweise vorliegen, wenn:

● eine erkennbare Gegenanzeige übersehen wird

● nicht ausreichend über wesentliche Risiken aufgeklärt wird

● der Impfstoff falsch gelagert oder verabreicht wird

● ein Schnelltest fehlerhaft durchgeführt wird

● ein auffälliges Ergebnis falsch eingeordnet wird

● trotz deutlicher Warnzeichen keine ärztliche Abklärung empfohlen wird

Wichtig:

Nicht jede Impfreaktion und nicht jedes falsche Testergebnis ist automatisch ein Behandlungsfehler.

Für Schadensersatz oder Schmerzensgeld muss grundsätzlich geprüft werden:

● Wurde eine fachliche Pflicht verletzt?

● Ist ein Gesundheitsschaden entstanden?

● Wurde der Schaden durch diesen Fehler verursacht?

● Wer war für die konkrete Leistung verantwortlich?

Je nach Fall können die handelnde Person, der Betreiber der Apotheke oder weitere Beteiligte in Betracht kommen.

Wenn du nach einer Impfung, einem Test oder einer Medikamentenabgabe in der Apotheke einen Schaden vermutest, sichere frühzeitig:

● Aufklärungsunterlagen

● Impf- oder Testdokumentation

● Namen der handelnden Person

● Medikamentenverpackungen und Chargennummern

● Arztberichte zum anschließenden Verlauf

Über den Link in meiner Bio kannst du deinen Fall kostenfrei einschätzen lassen.

Rechtsquellen: Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetz, BT-Drs. 21/4084 und
21/6076; insbesondere § 20c IfSG in der beschlossenen Neufassung.

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Die neue Apothekenreform macht das künftig in bestimmten Ausnahmefällen möglich.Das betrifft vor allem zwei Situationen:...
12/08/2026

Die neue Apothekenreform macht das künftig in bestimmten Ausnahmefällen möglich.

Das betrifft vor allem zwei Situationen:

● eine dringend notwendige Anschlussversorgung bei einer bestehenden Dauermedikation

● bestimmte akute und unkomplizierte Erkrankungen

Das bedeutet aber nicht, dass du künftig jedes verschreibungspflichtige Medikament ohne
Rezept erhältst.

Bei der Anschlussversorgung müssen gesetzliche Voraussetzungen erfüllt sein. Ausgenommen sind insbesondere Medikamente mit hohem Missbrauchs- oder
Abhängigkeitspotenzial sowie Arzneimittel, bei denen vor der weiteren Einnahme eine ärztliche Kontrolle erforderlich ist.

Auch bei akuten Erkrankungen darf die Apotheke nicht frei entscheiden. Welche Erkrankungen, Medikamente und Patientengruppen erfasst werden, muss noch konkret
festgelegt werden.

Wichtig für dich:

Die Apotheke ersetzt keine ärztliche Untersuchung.
Bei unklaren, schweren oder wiederkehrenden Beschwerden sollte eine ärztliche Abklärung nicht durch eine schnelle Medikamentenabgabe ersetzt werden.

Wie findest du die neue Regelung: Erleichterung oder Risiko?

Rechtsquellen: Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetz, BT-Drs. 21/4084 und
21/6076; vorgesehene §§ 48a und 48b AMG.

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Die Antwort hängt davon ab, wer welche Aufgabe tatsächlich übernommen hat. Handelt eine Pflegefachperson innerhalb ihrer...
10/08/2026

Die Antwort hängt davon ab, wer welche Aufgabe tatsächlich übernommen hat. Handelt eine Pflegefachperson innerhalb ihrer Qualifikation eigenverantwortlich, trägt sie
auch Verantwortung für die fachgerechte Durchführung. Gleichzeitig bleiben Krankenhäuser,Pflegeheime und Pflegedienste für sichere Abläufe, klare Zuständigkeiten und ausreichend qualifiziertes Personal verantwortlich.

Auch ein Arzt kann weiterhin verantwortlich sein, etwa bei einer fehlerhaften Diagnose, einer ungeeigneten Anordnung oder wenn eine notwendige ärztliche Entscheidung unterbleibt.

Für Patienten wichtig:

Du musst nicht selbst herausfinden, wer innerhalb der Einrichtung welchen Fehler verursacht hat.

Der gesamte Behandlungsablauf muss geprüft werden. Je nach Fall können mehrere Personen oder Einrichtungen verantwortlich sein.

Wenn du einen Fehler vermutest, sichere frühzeitig:

● Patientenakte und Pflegeberichte

● ärztliche Anordnungen

● Medikamentenpläne

● Wunddokumentationen

● Krankenhaus- oder Entlassungsberichte

● eigene Notizen zum zeitlichen Ablauf

Mehr Befugnisse können die Versorgung verbessern.
Sie dürfen aber nicht dazu führen, dass Verantwortung verschoben oder für Patienten undurchsichtig wird.

Hast du schon einmal erlebt, dass sich nach einem Fehler niemand verantwortlich fühlte?

Rechtsquellen: Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege, BT-Drs. 21/1511 und 21/2641; Pflegeberufegesetz; SGB V und SGB XI.

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Eine Rückmeldung wie diese zeigt mir, dass genau das ankommt, was mir in der Beratung am wichtigsten ist: sich verstande...
06/08/2026

Eine Rückmeldung wie diese zeigt mir, dass genau das ankommt, was mir in der Beratung am wichtigsten ist: sich verstanden zu fühlen.

Viele Menschen kommen nach einem medizinischen Vorfall nicht nur mit rechtlichen Fragen zu mir. Sie kommen mit Unsicherheit, Sorge und dem Gefühl, von der Gegenseite nicht richtig gehört worden zu sein.

Deshalb ist mir wichtig, nicht nur juristisch sauber zu arbeiten, sondern den Weg auch verständlich zu erklären. Was ist passiert? Welche Unterlagen sind wichtig? Welche
rechtlichen Schritte kommen infrage? Und was ist realistisch, was eher nicht?

Eine gute Beratung bedeutet für mich, Klarheit zu schaffen.

Danke für diese wertschätzende Rezension und das Vertrauen.

Wenn du nach einer medizinischen Behandlung das Gefühl hast, dass etwas nicht stimmt, kannst du dir über den Link in meiner Bio ein kostenloses Erstgespräch sichern.

Dein für
RA Lars Lanius | Medizinrecht

Adresse

Am Brambusch 24
Lünen
44536

Öffnungszeiten

Montag 08:30 - 12:00
14:00 - 17:00
Dienstag 09:00 - 12:00
14:00 - 17:30
Mittwoch 09:00 - 12:00
14:00 - 17:30
Donnerstag 09:00 - 12:00
14:00 - 17:30
Freitag 09:00 - 12:00
14:00 - 17:30

Telefon

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