Rechtsanwalt Antonio Durán Muñoz

Rechtsanwalt Antonio Durán Muñoz Ihr Experte für Verkehrs- und Versicherungsrecht. Ich berate Sie zu Unfallabwicklung, Ordnungswidrigkeiten und Strafsachen.

17/06/2025

🔧 Verschwiegen? Verklagt! Das Landgericht Lübeck hat entschieden: Auto-Verkäufer müssen auf ungewöhnliche Reparaturen von sich aus hinweisen – auch ohne Nachfrage des Käufers.

ist passiert?
Ein Mann kaufte bei einem Autohaus einen Gebrauchtwagen. Später zeigten sich Fehlermeldungen und in der Werkstatt stellte sich heraus: Das Auto war mehrfach repariert worden (Turbolader, Katalysator, Kupplung, Rumpfmotor und Kühlmittelpumpe getauscht), doch das Autohaus hatte den Käufer im Verkaufsgespräch nicht darüber informiert. Vor dem Landgericht Lübeck klagte der Mann auf Rückabwicklung des Kaufvertrags. Das Autohaus weigerte sich mit der Begründung, es bestehe keine Pflicht zur Aufklärung über vergangene Reparaturen.

hat das Gericht entschieden?
Das Gericht ließ das Auto von einem technischen Sachverständigen begutachten und gab dem Käufer Recht: Reparaturen in dieser Anzahl und in diesem Umfang seien ungewöhnlich gewesen und hätten von dem Verkäufer ungefragt offengelegt werden müssen. Da die Reparaturen im Autohaus selbst durchgeführt worden waren, seien diese Informationen dem Verkäufer auch bekannt gewesen.

: Wie ist die Rechtslage?
Worauf Verkäufer einen Käufer hinweisen müssen, ist nicht ausdrücklich geregelt und stets eine Frage des Einzelfalls. Entscheidend ist, ob der Käufer vernünftigerweise eine Aufklärung erwarten durfte.

: Über ungewöhnliche Reparaturen müssen Verkäufer ungefragt aufklären!

Das Urteil vom 8.5.2025 (Az. 3 O 150/21) ist rechtskräftig. Es ist kostenfrei abrufbar über die Landesrechtsprechungsdatenbank Schleswig-Holstein.

Da habe ich null Verständnis für und mir fallen auch keine zitierfähigen Kommentare ein. Ich verweise auf die verlinkten...
26/09/2024

Da habe ich null Verständnis für und mir fallen auch keine zitierfähigen Kommentare ein. Ich verweise auf die verlinkten Stellungnahmen insbesondere der Neuen Richtervereinigung.
Nur nebenbei sei erwähnt, dass ich noch in Mölln, Bad Segeberg und Bad Oldesloe verhandelt habe.

Gerichtsstrukturreform für Schleswig-Holstein angekündigt

Die schleswig-holsteinische Justizministerin von der Decken hat mitteilen lassen, dass die Gerichtsstrukturen im Land zur Haushaltskonsolidierung reformiert werden. Zunächst sollen die Arbeits- & Sozialgerichte in einem „Fachgerichtszentrum“ an einem noch nicht benannten Standort zusammengefasst werden. Danach soll die Struktur der Amtsgerichte grundlegend geändert werden. Unabhängig von der Größe und Einwohnerzahl soll es nur noch ein Amtsgericht pro Landkreis geben. Die ganze Presseinformation findet sich hier: https://www.schleswig-holstein.de/DE/landesregierung/ministerien-behoerden/II/Presse/PI/2024/Justiz/240925_gerichtsstruktur.

Der Schleswig-Holsteinische Richterverband (https://www.richterverband-sh.de/positionen/pressemeldungen/nachricht/news/pressemitteilung-20-ii-1-1-1-2-1-1-1-1-1-1-1-2-1) und die Neue Richtervereinigung (https://www.neuerichter.de/ein-schlag-in-das-gesicht-der-in-der-justiz-beschaeftigten/) haben sich bereits kritisch zu den Plänen geäußert. Ebenso der Vorsitzende des Schleswig-Holsteinischen Anwalts- und Notarverbands e.V. Gerrit Koch gegenüber der LTO (https://www.lto.de/recht/justiz/j/schleswig-holstein-fachgerichte-arbeitsgerichte-sozialgerichte-zusammenlegen).

Die letzte Amtsgerichtsstrukturreform in Schleswig-Holstein ist noch nicht so lange her. Wer erinnert sich noch an die Amtsgerichte Kappeln, Geestacht, Mölln, Bad Schwartau oder Bad Oldesloe, die zwischen März 2007 und September 2009 ihre Türen geschlossen haben? Und wer einmal nachlesen möchte, wie das Konzept damals ausgeschaut hat, wird hier fündig: https://www.landtag.ltsh.de/infothek/wahl16/umdrucke/0400/umdruck-16-0452.pdf.

Interessant hier, dass sogar die Betriebsgefahr zurück tritt. Man sieht, dass auch bei Verkehrsunfällen zwischen Fahrräd...
25/07/2024

Interessant hier, dass sogar die Betriebsgefahr zurück tritt. Man sieht, dass auch bei Verkehrsunfällen zwischen Fahrrädern und Autos eine Verteilung 100-0 vorkommt. Spannend wäre zu erfahren, ob die Schäden am KFZ vom Haftpflichtversicherer des Radfahrers zu 100% übernommen wurden. Aber diese Frage bleibt wohl unbeantwortet. 😎

Urteil: 🚲 Einem Fahrradfahrer kann die alleinige Haftung auferlegt werden, wenn er die Vorfahrt missachtet und es dadurch zum Unfall mit einem Auto kommt.

🧐 Was ist passiert?
Ein Fahrradfahrer fährt entlang einer Landstraße auf einem Radweg, der einen Autobahnzubringer kreuzt. Der Autoverkehr hat an dieser Stelle Vorfahrt (s. Bild). Dem Radfahrer kommt eine Autofahrerin entgegen, die über diesen Zubringer auf die Autobahn fahren möchte. Als sich die beiden Fahrwege kreuzen, kommt es zum Unfall und der Fahrradfahrer wird schwer verletzt.

Vor dem Landgericht Lübeck verlangt der Fahrradfahrer von der Autofahrerin Schmerzensgeld zu einer Quote von 2/3. Er trägt vor, er habe zwar die Vorfahrt missachtet, die Autofahrerin sei aber zu schnell gefahren und habe freie Sicht gehabt. Sie hätte den Unfall also vermeiden können. Die Autofahrerin entgegnet, sie sei von der Sonne geblendet worden und habe den Radfahrer daher erst im letzten Moment gesehen und nicht mehr reagieren können.

👩‍⚖️Wie hat das Gericht entschieden?
Das Landgericht Lübeck hat eine Haftung der Autofahrerin verneint. Es hat Zeugen befragt und ein Gutachten eines technischen Sachverständigen eingeholt. Daraus habe sich ergeben, dass die Autofahrerin nicht zu schnell, sondern eher langsam gefahren sei und keine Zeit mehr gehabt habe zu reagieren. Der Vorfahrtsverstoß durch den Fahrradfahrer wiege so schwer, dass die Betriebsgefahr auf Seiten der Autofahrerin verdrängt werde.

⁉️ Was steht dazu im Gesetz?
Grundsätzlich haftet der Halter eines Autos immer für Schäden, die durch sein Auto entstanden sind – ganz egal, ob er einen „Fehler“ gemacht hat oder nicht (§ 7 StVG). Das ist die sogenannte Betriebsgefahr. Die dahinterstehende Idee des Gesetzes ist: Ein Auto im Straßenverkehr zu bewegen ist per se gefährlich. Wer das tun will, muss für daraus entstehende Schäden haften (und sich deshalb versichern). Anders kann es aber bei einem schwerwiegenden Fehler des Unfallgegners sein – dann kann die Betriebsgefahr zurücktreten und eine Haftung des Halters ausscheiden.

Das Urteil des Landgerichts Lübeck vom 17.1.2024 (6 O 8/22) ist rechtskräftig.
Es ist hier kostenfrei abrufbar über die Landesrechtsprechungsdatenbank Schleswig-Holstein:
https://www.gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de/perma?d=NJRE001579756

Ansprechpartner: [email protected]

Ganz eindeutige Rechtslage, erstaunlich nur, dass der Haftpflichtversicherer es auf die Klage ankommen lässt. Ein Beleg ...
06/07/2024

Ganz eindeutige Rechtslage, erstaunlich nur, dass der Haftpflichtversicherer es auf die Klage ankommen lässt. Ein Beleg mal wieder, dass man als Geschädigte / Geschädigter eines Verkehrsunfalls immer einen Fachanwalt für Verkehrsrecht einschalten sollte. Die Kosten hat der Versicherer zu übernehmen.

Urteil: Rechts vor Links bei abgesenktem Bordstein?

Fährt ein Autofahrer über einen abgesenkten Bordstein auf eine Straße, muss er Vorfahrt gewähren. Die Grundregel „rechts vor links“ gilt nicht. Kommt es zum Unfall, gilt der Einfahrende als Unfallverursacher und muss zahlen. So auch in einem Fall vor dem Landgericht Lübeck.

Was ist passiert?

Ein Mann befährt mit seinem Auto eine Straße. Von rechts nähert sich ein zweites Auto. Das von rechts kommende Auto muss noch über einen abgesenktem Bordstein fahren (siehe Foto). Es kommt zum Unfall, das Auto des Mannes wird beschädigt. Der Mann verlangt Schadensersatz, er habe Vorfahrt gehabt. Die Unfallgegnerin will nicht zahlen, sie habe – von rechts kommend – Vorfahrt gehabt.

Wie ist die Rechtslage?

Nach der allgemein bekannten Grundregel hat Vorfahrt, wer von rechts kommt (§ 8 Abs. 1 S. 1 StVO). Diese Regelung gilt jedoch nicht bei einem abgesenkten Bordstein. Wer über einen abgesenkten Bordstein auf die Fahrbahn einfahren will, muss Vorfahrt gewähren (§ 10 S. 1 StVO), auch wenn er von rechts kommt.

Kommt es beim Einfahren über den abgesenkten Bordstein zum Unfall, ist bei lebensnaher Betrachtung nach dem sogenannten Beweis des ersten Anscheins von einem Fehlverhalten des Einfahrenden auszugehen. Kann dieser keine besonderen Gründe für den Unfall nennen, haftet er regelmäßig allein.

Wie hat das Gericht entschieden?

Das Gericht hat entschieden, dass die Unfallgegnerin bzw. ihre Haftpflichtversicherung den Schaden ersetzen muss. Der Mann habe Vorfahrt gehabt. Die Unfallgegnerin sei über einen abgesenkten Bordstein gefahren und hätte warten müssen. Der Beweis des ersten Anscheins spreche dafür, dass sie den Unfall verursacht habe. Der Vorfahrtsverstoß sei schwerwiegend, deshalb hafte sie für den Unfall allein.

Das Urteil vom 26.1.2024 (Az. 17 O 158/22) ist rechtskräftig.

Ansprechpartner: [email protected]

Interessantes Urteil des Landgerichts, gut dokumentiert ist halb gewonnen…
20/06/2024

Interessantes Urteil des Landgerichts, gut dokumentiert ist halb gewonnen…

Urteil: Schaden am Mietauto – wer zahlt?

Wird ein Mietauto beschädigt zurückgegeben, muss die Autovermietung beweisen, dass das Auto ohne Schäden übergeben wurde. Beweiserleichterungen gibt es nicht. Das Landgericht Lübeck verneinte kürzlich eine Ersatzpflicht des Mieters.

Was ist passiert?

Ein Mann mietet ein Auto. Der Zustand des Autos wird bei Übergabe nicht protokolliert. Als der Mann das Auto zurückgibt, werden Schäden festgestellt. Die Autovermietung verlangt von dem Mann Schadensersatz – das Auto sei bei Übergabe unbeschädigt gewesen, der Mann habe die Schäden verursacht. Der Mann will nicht zahlen – nicht er, sondern ein Vormieter habe die Schäden verursacht; er habe das Auto bereits beschädigt übernommen.

Wie hat das Gericht entschieden?

Das Gericht hat Mitarbeiter der Autovermietung als Zeugen befragt und entschieden, dass der Mann die Reparaturkosten nicht zahlen muss. Die Autovermietung habe nicht bewiesen, dass der Mann die Schäden verursacht habe. Die Mitarbeiter hätten sich an den Zustand des Autos bei Übergabe nicht erinnern können. Beweiserleichterungen gebe es nicht.

Wie ist die Rechtslage?

Wer von einem anderen für eine beschädigte Sache Ersatz verlangt, muss beweisen, dass der andere den Schaden verursacht hat. Dieser Grundsatz gilt auch bei einer Autovermietung. Der Vermieter kann nur Geld für Schäden am Mietwagen verlangen, wenn er beweisen kann, dass das Auto bei der Übergabe keine Schäden hatte. Ein vom Mieter unterschriebenes Protokoll über den Zustand des Autos bei der Übergabe kann als Beweis dienen.

Das Urteil vom 6.3.2024 (Az. 6 O 82/23) ist rechtskräftig.

Ansprechpartner: [email protected]

Ab wann kann eine MPU erforderlich sein? Bundesverwaltungsgericht präzisiert seine bisherige Rechtsprechung. Ein wirklic...
19/03/2021

Ab wann kann eine MPU erforderlich sein? Bundesverwaltungsgericht präzisiert seine bisherige Rechtsprechung. Ein wirklich interessantes Urteil.

Einmal betrunken Auto gefahren, der Führerschein wird eingezogen und muss erneut beantragt werden. Man spricht von einer so genannten Neuerteilung der Fahrerlaubnis. In besonders schweren Fällen wird vor der Neuerteilung seitens der Behörde ein medizinisch-psychologisches Gutachten, kurz MPU gefo...

Die neue StVo kommt morgen. Das Wichtigste haben wir Ihnen zusammengefasst.
27/04/2020

Die neue StVo kommt morgen. Das Wichtigste haben wir Ihnen zusammengefasst.

Ab dem 27.4.2020 ändert sich einiges in der StVO. Vor allem für Temposünder wird es teurer. Fahrradfahrer hingegen sollen besser geschützt werden.

Neues Jahr, neue Regeln. 2020 soll es eine neue Straßenverkehrsordnung geben.
06/01/2020

Neues Jahr, neue Regeln. 2020 soll es eine neue Straßenverkehrsordnung geben.

Wir haben Ihnen die wichtigsten geplanten Änderungen zusammengefasst. Was Sie wissen sollten, finden Sie in unserem Blog.

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