Hambruch, Voss & Partner Steuerberater und Rechtsanwälte

Hambruch, Voss & Partner Steuerberater und Rechtsanwälte Steuerberater / Rechtsanwälte / Fachanwälte

Hambruch, Voss & Partner GbR
Hambruch, Voss & Partner Aber bekanntlich bekamen sie es.

Vom Steuerbüro zur interdisziplinären Kanzlei

Vor 45 Jahren - genau 1977 - tauschte der Diplom-Finanzwirt Klaus Hambruch den Dienstausweis der nordrhein-westfälischen Finanzverwaltung gegen die Ernennungsurkunde zum Steuerberater ein und gründete mit einem kleinen Mitarbeiterteam seine Steuerberaterkanzlei in Löhne. Beratungsbedarf und Mandantenzahl nahmen eine steile Entwicklung; mehr Platz muss

te her - und Anfang der 90er Jahre der erste Neubau am Steinsieker Weg für weitere Arbeitsplätze. Etwa zeitgleich vollzog sich die deutsch-deutsche Wiedervereinigung. Nicht überliefert ist, ob sich die neuen Bundesbürger das immer komplexere Steuerrecht wirklich wünschten. Viele Steuerkanzleien schafften den Spagat mit einem weiteren Standort - so auch Klaus Hambruch in Burg, rund 25 Kilometer vor den Toren von Sachsen-Anhalts Landeshauptstadt Magdeburg. Nach räumlichen Provisorien entstand hier eine moderne Kanzlei mit mehr als 15 Arbeitsplätzen. Die traditionelle Prägung des Berufsstandes war längst im Wandel: Aus der Einzelkanzlei Klaus Hambruch wurde 1996 gemeinsam mit Diplom-Finanzwirt Michael Voss die Sozietät Hambruch, Voss & Partner. Die Verflechtungen des Steuerrechts mit vielen juristischen Disziplinen vom Arbeits- bis zum Zivilrecht erforderten aber auch den Schritt zur interdisziplinären Kanzlei. Erbrecht, Gesellschafts-, Handels-, Vertrags- und Insolvenzrecht werfen lange Schatten ins Besteuerungsverfahren. Diese aufzuhellen, gelingt am sichersten mit einem Team von Rechtsanwälten und Fachanwälten im eigenen Hause. Dem strukturellen Umbau folgte 2010 ein moderner Neubau am Steinsieker Weg in Löhne. Im gleichen Jahr berief Kanzleigründer Klaus Hambruch die eigene Tochter Stefanie Hambruch (Rechtsanwältin) und Diplom-Betriebswirt Martin Heinrichs (Steuerberater) in die persönliche Nachfolge. Dass er bis heute und in Zukunft seine Erfahrung und Tatkraft unvermindert einbringt, schätzen sowohl langjährige Weggefährten wie auch die Mandanten. Derzeit 8 Steuerberater, 3 Rechtsanwälte und insgesamt fast 50 Fachkräfte sind nur eine Momentaufnahme. Entwickeln werden sich auch in Zukunft nicht allein Steuern und Recht. Sondern auch das »HVP-Team«, das sich den Aufgaben stellt.

Der Ausbildungsstart ist geschafft, das neue Semester steht vor der Tür – und mit ihm kommen oft einige Ausgaben zusamme...
02/09/2026

Der Ausbildungsstart ist geschafft, das neue Semester steht vor der Tür – und mit ihm kommen oft einige Ausgaben zusammen. 📚

Studiengebühren, Fachliteratur oder eine auswärtige Unterbringung können steuerlich relevant sein. Entscheidend ist dabei vor allem, wo du in deiner Ausbildung stehst:

Bei einem Erststudium oder einer erstmaligen Berufsausbildung außerhalb eines Dienstverhältnisses können die eigenen Ausbildungskosten als Sonderausgaben berücksichtigt werden – aktuell bis zu 6.000 Euro pro Kalenderjahr. Wichtig dabei: Der Abzug wirkt nur in dem Jahr, in dem du die Kosten tatsächlich bezahlt hast.

Hast du bereits eine Berufsausbildung oder ein Studium abgeschlossen und startest anschließend ein weiteres Studium oder eine weitere Ausbildung mit beruflichem Zusammenhang, sieht es anders aus: Dann können die Aufwendungen grundsätzlich als Werbungskosten berücksichtigt werden. Die 6.000-Euro-Grenze gilt hier nicht. Auch eine erste Ausbildung oder ein erstes Studium im Rahmen eines Dienstverhältnisses kann unter die Werbungskosten fallen.

💡 Unser Tipp zum Ausbildungs- und Semesterstart: Belege von Anfang an sammeln und sauber aufbewahren. Welche Kosten sich wie auswirken, hängt stark von deiner persönlichen Ausbildungs- und Einkommenssituation ab.

So wird aus dem Stapel fürs neue Semester vielleicht später auch ein steuerlicher Vorteil.

📦 Bei einem beruflich veranlassten Umzug können neben den nachgewiesenen Transport- und Reisekosten auch 964 Euro für so...
28/08/2026

📦 Bei einem beruflich veranlassten Umzug können neben den nachgewiesenen Transport- und Reisekosten auch 964 Euro für sonstige Umzugsauslagen berücksichtigt werden.

👉 Die Pauschale deckt typische Nebenkosten ab, etwa für das Ummelden, den Anschluss technischer Geräte, kleinere Renovierungsarbeiten oder andere organisatorische Aufwendungen rund um den Wohnungswechsel.

Gut zu wissen: Für jede weitere Person, die nach dem Umzug mit im Haushalt lebt, können zusätzlich 643 Euro angesetzt werden. Die derzeitigen Beträge gelten für Umzüge, die seit dem 1. März 2024 beendet wurden.

Wichtig: Der Wohnungswechsel muss beruflich veranlasst sein. Das kann beispielsweise bei einem Arbeitsplatzwechsel, einer Versetzung oder einer erheblichen Verkürzung des täglichen Arbeitswegs der Fall sein. Steuerfreie Erstattungen des Arbeitgebers müssen berücksichtigt werden.

Bist du für deinen Beruf umgezogen? Dann solltest du neben den großen Rechnungen auch die Umzugskostenpauschale prüfen.

Wichtige Informationen und praktische Vorlagen – direkt griffbereitWie lange musst du Unterlagen aufbewahren? Welche Ang...
26/08/2026

Wichtige Informationen und praktische Vorlagen – direkt griffbereit

Wie lange musst du Unterlagen aufbewahren? Welche Angaben gehören auf eine Rechnung? Welche Lohnbestandteile können steuerfrei bleiben?

In unserem Service-Center findest du verständlich aufbereitete Informationen zu Themen, die im beruflichen Alltag immer wieder wichtig werden – unter anderem zu:

📄 Aufbewahrungspflichten und -fristen
🧾 korrekten Rechnungsmerkmalen
🏠 haushaltsnahen Tätigkeiten
💶 steuerfreien Lohnbestandteilen
⚖️ Arbeitsverträgen sowie Rechten und Pflichten

Zusätzlich stehen dir praktische Dokumente zum Download zur Verfügung, zum Beispiel für neue Mitarbeiter, Auszubildende, geringfügig Beschäftigte oder die Dokumentation der täglichen Arbeitszeit.

Einfach auswählen, herunterladen und direkt nutzen.

👉 Hier geht es zu unserem Service-Center:
https://www.hambruch-voss.de/content/inhalte/service_center/index.html

🏠 Führst du aus beruflichen Gründen einen zweiten Haushalt am Beschäftigungsort, können für die Unterkunft bis zu 1.000 ...
21/08/2026

🏠 Führst du aus beruflichen Gründen einen zweiten Haushalt am Beschäftigungsort, können für die Unterkunft bis zu 1.000 Euro pro Monat als Werbungskosten berücksichtigt werden.

👉 Dazu können beispielsweise Miete, Nebenkosten, Stellplatzkosten und bestimmte Aufwendungen für die laufende Nutzung der Zweitwohnung gehören. Zusätzlich kommen unter bestimmten Voraussetzungen Fahrtkosten und Verpflegungspauschalen infrage.

Gut zu wissen: Notwendige Einrichtungsgegenstände für die Zweitwohnung werden steuerlich gesondert beurteilt und fallen nicht automatisch unter die monatliche 1.000-Euro-Grenze.

Wichtig: Du musst außerhalb des Beschäftigungsortes einen eigenen Hausstand unterhalten und dich finanziell an dessen laufenden Kosten beteiligen. Ein kostenloses Zimmer im Elternhaus reicht dafür häufig nicht aus.

Arbeitest du weit entfernt von deinem Lebensmittelpunkt? Dann kann die doppelte Haushaltsführung mehrere Tausend Euro Werbungskosten im Jahr ausmachen.

Ausbildungskosten steuerlich nutzen: Entscheidend ist, ob es die erste oder zweite Ausbildung ist!Studiengebühren, Fachl...
19/08/2026

Ausbildungskosten steuerlich nutzen: Entscheidend ist, ob es die erste oder zweite Ausbildung ist!

Studiengebühren, Fachliteratur, Fahrtkosten oder Arbeitsmittel können steuerlich berücksichtigt werden. Wie stark sich die Kosten auswirken, hängt jedoch davon ab, ob es sich um die erste Berufsausbildung oder bereits um eine weitere Ausbildung handelt.

Bei einer Erstausbildung oder einem Erststudium außerhalb eines Dienstverhältnisses können bis zu 6.000 Euro pro Kalenderjahr als Sonderausgaben abgezogen werden.

💡 Dabei zählt der Zahlungszeitpunkt:

📅 Die Kosten werden in dem Jahr berücksichtigt, in dem sie tatsächlich bezahlt wurden.
💶 Vorausgezahlte Studiengebühren lassen sich nicht auf mehrere Jahre verteilen.
📉 Ein Übertrag ungenutzter Ausbildungskosten in spätere Jahre ist ausgeschlossen.

Anders sieht es nach einer bereits abgeschlossenen Erstausbildung oder einem Erststudium aus: Die Kosten eines weiteren Studiums können bei einem konkreten beruflichen Zusammenhang als Werbungskosten oder Betriebsausgaben abgezogen werden. Die Grenze von 6.000 Euro gilt dann nicht. Auch ein Verlustvortrag in spätere Jahre kann möglich sein.

Voraussetzung ist immer ein erkennbarer Bezug zur geplanten oder ausgeübten beruflichen Tätigkeit. Reine Allgemeinbildung oder persönliche Weiterbildung reicht für den steuerlichen Abzug nicht aus.

📄 Kosten für die Suche nach einem neuen Arbeitsplatz können vollständig als Werbungskosten berücksichtigt werden. Das gi...
14/08/2026

📄 Kosten für die Suche nach einem neuen Arbeitsplatz können vollständig als Werbungskosten berücksichtigt werden. Das gilt grundsätzlich auch dann, wenn die Bewerbung erfolglos bleibt oder am Ende kein Arbeitsvertrag zustande kommt.

👉 Abziehbar sein können unter anderem Kosten für Bewerbungsfotos, Ausdrucke, Mappen, Porto, beglaubigte Unterlagen sowie Fahrt- und Übernachtungskosten für Vorstellungsgespräche.

Gut zu wissen: Auch Bewerbungen aus einem bestehenden Arbeitsverhältnis heraus zählen. Entscheidend ist der berufliche Zusammenhang – ein tatsächlicher Jobwechsel ist keine Voraussetzung.

Wichtig: Eine gesetzliche Bewerbungskostenpauschale pro Bewerbung gibt es nicht. Deshalb sollten tatsächliche Aufwendungen und Bewerbungsaktivitäten möglichst nachvollziehbar dokumentiert werden.

Hast du dich im vergangenen Jahr beruflich neu orientiert? Dann gehören die damit verbundenen Kosten in deine Steuererklärung.

Minijob: Rentenversicherungsbefreiung ist keine Einbahnstraße mehrWer im Minijob auf die Rentenversicherungspflicht verz...
12/08/2026

Minijob: Rentenversicherungsbefreiung ist keine Einbahnstraße mehr

Wer im Minijob auf die Rentenversicherungspflicht verzichtet hatte, war bislang für die gesamte Dauer der Beschäftigung an diese Entscheidung gebunden.

Seit dem 1. Juli 2026 gibt es mehr Flexibilität: Minijobber:innen können ihre Befreiung einmalig aufheben und wieder eigene Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung zahlen.

Dafür ist ein Antrag beim Arbeitgeber erforderlich. Die Änderung gilt ab dem ersten Tag des Monats, der auf die Antragstellung folgt.

💡 Wichtig zu wissen:

📄 Die Aufhebung ist nur einmal möglich.
📅 Sie wirkt ausschließlich für die Zukunft.
🔒 Der Antrag kann im laufenden Beschäftigungsverhältnis nicht zurückgenommen werden.
👥 Bei mehreren Minijobs gilt die Aufhebung für alle geringfügigen Beschäftigungen.

Der Arbeitgeber meldet den Wechsel anschließend über die Sozialversicherung.

Für Minijobber:innen kann sich dadurch die Möglichkeit ergeben, Rentenansprüche aufzubauen oder zu verbessern. Vor dem Antrag lohnt sich daher ein genauer Blick auf die persönliche Situation.

📉 Entsteht in einem Jahr ein steuerlicher Verlust, kann dieser unter bestimmten Voraussetzungen mit positiven Einkünften...
07/08/2026

📉 Entsteht in einem Jahr ein steuerlicher Verlust, kann dieser unter bestimmten Voraussetzungen mit positiven Einkünften aus den Vorjahren verrechnet werden. Beim Verlustrücktrag sind für Einzelveranlagte bis zu 1 Million Euro, bei zusammen veranlagten Ehepaaren bis zu 2 Millionen Euro möglich.

👉 Dadurch kann sich die bereits festgesetzte Steuer eines früheren Jahres nachträglich verringern. Das Finanzamt ändert den entsprechenden Steuerbescheid und erstattet die zu viel gezahlte Steuer.

Gut zu wissen: Der Verlustrücktrag kann besonders bei Selbstständigen und Unternehmen helfen, wenn auf ein erfolgreiches Jahr ein Jahr mit hohen Investitionen oder deutlichen Umsatzeinbrüchen folgt.

Wichtig: Verluste werden grundsätzlich zunächst zurückgetragen. Soll der Rücktrag begrenzt oder vollständig ausgeschlossen werden, muss dies im Rahmen der Steuererklärung beantragt werden.

Ist dein Einkommen von Jahr zu Jahr sehr unterschiedlich? Dann kann die gezielte Verlustverrechnung einen erheblichen Liquiditätsvorteil bringen.

Erst renovieren, dann verkaufen – die Reihenfolge kann steuerlich entscheidend seinWer eine vermietete Immobilie verkauf...
05/08/2026

Erst renovieren, dann verkaufen – die Reihenfolge kann steuerlich entscheidend sein

Wer eine vermietete Immobilie verkauft, sollte den Zeitpunkt von Renovierung und Entrümpelung genau im Blick behalten.

Denn: Wird der Kaufvertrag bereits unterschrieben und die Vermietungsabsicht damit beendet, lassen sich anschließend anfallende Kosten häufig nicht mehr als Werbungskosten bei den Vermietungseinkünften abziehen. Das gilt selbst dann, wenn die Maßnahmen noch aus der bisherigen Vermietung entstanden sind oder im Kaufvertrag vereinbart wurden.

Genau das hat das Finanzgericht Bremen bestätigt.

💡 Steuerlich günstiger kann folgende Reihenfolge sein:

🏠 Vermietungsabsicht beibehalten
🛠️ Immobilie entrümpeln und renovieren
📄 Erst anschließend den Verkauf einleiten

Bei Immobilien zählt damit nicht nur, welche Kosten entstehen, sondern auch, wann sie entstehen. Eine frühzeitige steuerliche Planung kann hier einen erheblichen Unterschied machen.

❗ Frist verpasst – was passiert jetzt?Die Abgabefrist für die Steuererklärung ist abgelaufen und die Erklärung liegt noc...
01/08/2026

❗ Frist verpasst – was passiert jetzt?

Die Abgabefrist für die Steuererklärung ist abgelaufen und die Erklärung liegt noch nicht beim Finanzamt?

Dann zählt jetzt vor allem eins: nicht weiter liegen lassen.

Denn eine verpasste Frist kann unangenehme Folgen haben:

Verspätungszuschlag
Das Finanzamt kann einen Zuschlag festsetzen. Dieser beträgt mindestens 25 € pro angefangenem Monat der Verspätung.

Zwangsgelder
Wenn gar nicht reagiert wird, kann das Finanzamt zusätzlich Druck machen und Zwangsgelder androhen oder festsetzen.

Schätzung durch das Finanzamt
Bleibt die Steuererklärung aus, kann das Finanzamt die Besteuerungsgrundlagen schätzen. Solche Schätzungen fallen häufig ungünstig aus, weil dem Finanzamt wichtige Angaben, Nachweise und steuermindernde Informationen fehlen.

Was jetzt wichtig ist:

✅ schnell reagieren
✅ Steuererklärung zeitnah nachreichen
✅ Unterlagen sortieren
✅ bei Bedarf aktiv kommunizieren
✅ keine weitere Zeit verstreichen lassen

Je länger die Erklärung offen bleibt, desto größer wird der Handlungsspielraum des Finanzamts.

Aus einer normalen Abgabe wird dann schnell Schadensbegrenzung.

Wer die Frist verpasst hat, sollte das Thema deshalb jetzt aktiv angehen und sich Unterstützung holen, bevor weitere Kosten oder Schätzungen entstehen.

Adresse

Steinsieker Weg 38
Löhne
32584

Öffnungszeiten

Montag 08:00 - 17:00
Dienstag 08:00 - 17:00
Mittwoch 08:00 - 17:00
Donnerstag 08:00 - 18:00
Freitag 08:00 - 13:30

Telefon

+49573294080

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