03/06/2026
🔖 WENN NACHBARS WURZELN DEN GARTEN SPRENGEN: WER HAFTET BEI SCHÄDEN?
Dringen Baumwurzeln vom Nachbargrundstück in das eigene Gelände ein und beschädigen dabei Abwasserrohre oder heben das Pflaster an, stellt sich schnell die Frage nach der Haftung. Grundsätzlich gibt das Gesetz betroffenen Grundstückseigentümern das Recht zur Selbsthilfe: Unter bestimmten Voraussetzungen dürfen störende Wurzeln auf dem eigenen Grundstück gekappt werden, um weitere Schäden zu verhindern.
In der Praxis lauern jedoch kostspielige Fallstricke, insbesondere die sogenannte „Kostenvoranschlag-Falle“. Nach aktueller Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGH) ist es nicht zulässig, lediglich eine Geldzahlung auf Basis eines Kostenvoranschlags zu fordern, ohne die Reparatur tatsächlich durchzuführen. Wer diesen formalen Fehler begeht, riskiert trotz klarer Beeinträchtigung eine Abweisung seiner Ansprüche vor Gericht.
Zudem muss vor jedem Eingriff geprüft werden, ob lokale Baumschutzsatzungen der Stadt oder Gemeinde das Kappen von Wurzeln verbieten. Ein Verstoß kann hier trotz privatrechtlicher Erlaubnis zu hohen Bußgeldern führen. Eine lückenlose Dokumentation des Schadens durch Fotos oder Rohrkameras ist für die erfolgreiche Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen sowie zur Abwehr von Mitverschuldenseinwänden unerlässlich.
Für eine rechtssichere Einordnung Ihres individuellen Falls und zur Vermeidung teurer Verfahrensfehler empfiehlt sich eine frühzeitige rechtliche Prüfung. Eine entsprechende Ersteinschätzung der Situation kann unkompliziert angefordert werden.
Wer haftet bei Wurzelschäden an Pflaster & Rohren? Erfahren Sie alles zu Schadensersatz, Selbsthilferecht nach § 910 BGB und der Kostenvoranschlag-Falle.