09/05/2026
🔖 **FLUGHAFEN-CHAOS: VOLLE ERSTATTUNG FÜR PAUSCHALREISENDE**
Das Landgericht Rostock hat entschieden, dass Reiseveranstalter bei massiven Verzögerungen an der Sicherheitskontrolle für den Ausfall einer Reise haften (Az.: 1 O 815/24). Da der Veranstalter bei einer Pauschalreise für den Erfolg der gesamten Reisekette verantwortlich ist, müssen Reisepreise auch dann erstattet werden, wenn das Chaos am Flughafen zum Verpassen des Fluges führt – selbst wenn der Sicherheitscheck eigentlich eine staatliche Aufgabe ist.
Besonders wichtig für Betroffene: Auch eine geringfügige Verspätung beim Check-in schadet dem Anspruch nicht, solange die Wartezeiten an der Kontrolle ohnehin so massiv waren, dass auch ein pünktliches Erscheinen den Abflug nicht ermöglicht hätte. Sogar eigenmächtiges Handeln der Reisenden, um rechtzeitig zum Gate zu gelangen, führt laut Urteil nicht automatisch zum Verlust der Rechte, da das organisatorische Versagen am Flughafen rechtlich schwerer wiegt.
Wer eine Reise aufgrund überlanger Warteschlangen verpasst hat, sollte Beweise wie Fotos der Schlangen sichern und den Mangel sofort schriftlich beim Veranstalter rügen. Lassen Sie sich nicht mit Verweisen auf die Bundespolizei oder den Flughafenbetreiber abwälzen, denn der Schutz des Pauschalreiserechts greift hier unmittelbar zu Ihren Gunsten.
Für die Prüfung Ihrer individuellen Ansprüche und eine rechtliche Ersteinschätzung Ihrer Situation steht Ihnen unsere Expertise im Reiserecht gerne zur Verfügung.
Kreuzfahrt wegen Sicherheitskontrolle verpasst? Das LG Rostock entschied: Volle Rückerstattung durch Veranstalter möglich. Rechte & Details hier prüfen.