08/08/2026
🔖 ONLINE-BANKING: WENN BESTSIGN ZUR HAFTUNGSFALLE WIRD
Das Oberlandesgericht Frankfurt hat in einem aktuellen Urteil (Az. 23 U 71/25) klargestellt, dass Bankkunden bei Betrugsfällen nicht automatisch einen Anspruch auf Erstattung haben. Im vorliegenden Fall verlor ein Kunde über 5.300 Euro durch unbefugte Google-Pay-Abbuchungen, doch die Bank verweigerte die Rückzahlung. Da die Transaktionen über das gesicherte „BestSign“-Verfahren freigegeben worden waren, werteten die Richter dies als Beweis für eine Autorisierung oder zumindest für ein grob fahrlässiges Verhalten des Kontoinhabers.
Der rechtliche Kernpunkt liegt im sogenannten Anscheinsbeweis: Wenn eine Bank nachweisen kann, dass ein Sicherheitssystem technisch fehlerfrei funktioniert hat und die Freigabe über ein registriertes Gerät erfolgte, wird vermutet, dass der Kunde die Zahlung selbst bestätigt hat. Allgemeine Einwände, man sei Opfer eines Phishing-Angriffs geworden oder die Zahlungen seien untypischerweise aus dem Ausland erfolgt, reichen nach Ansicht der Richter nicht aus, um diesen Anschein zu entkräften. Ohne konkrete Gegenbeweise für eine Systemstörung bleibt der Kunde auf dem Schaden sitzen.
Diese Entscheidung hat erhebliche praktische Auswirkungen für alle Nutzer von Online-Banking-Apps. Sie unterstreicht, dass jede Freigabeaufforderung auf dem Smartphone mit höchster Vorsicht behandelt werden muss. Es reicht nicht aus, sich im Schadensfall auf die Unkenntnis der Transaktionen zu berufen; vielmehr müssen Betroffene detailliert darlegen können, warum die Dokumentation der Bank fehlerhaft sein könnte oder wie Dritte trotz aller Sicherheitsvorkehrungen Zugriff erhalten haben.
Sollten Sie von unberechtigten Abbuchungen betroffen sein, ist eine schnelle und fundierte Prüfung der technischen Protokolle entscheidend für den Erfolg einer Rückforderung. Falls Sie unsicher über Ihre rechtliche Position gegenüber Ihrem Kreditinstitut sind, besteht die Möglichkeit, eine unverbindliche rechtliche Ersteinschätzung für Ihren individuellen Fall anzufordern.
Phishing-Angriff: Für sechs Google-Pay-Abbuchungen über 5.343 Euro gab es wegen dokumentierter BestSign-Freigaben keine Erstattung. Gegenbeweise können helfen.