01/03/2026
🔖 **Ihr Flug verpasst wegen langer Warteschlange? Bundespolizei muss zahlen!**
Das Oberlandesgericht Brandenburg hat kürzlich entschieden: Der Staat haftet für die Kosten eines verpassten Fluges, wenn dieser durch überlange Wartezeiten an den Luftsicherheitskontrollen verursacht wurde. Dies gilt, wenn Reisende pünktlich – beispielsweise die empfohlenen zwei Stunden vor Abflug – am Flughafen erscheinen.
Dieses Urteil schafft wichtige Klarheit für Flugreisende. Es bestätigt, dass die Bundespolizei ihrer Organisationspflicht nachkommen muss, um auch bei hohem Passagieraufkommen ausreichend Personal für die Kontrollen bereitzustellen. Die Verantwortung für derartige Verzögerungen kann nicht auf den Flughafenbetreiber abgewälzt werden, wenn das Problem am Mangel an geöffneten Kontrollspuren liegt.
Das Gericht stellte klar, dass Ihnen bei einem durch Behördenversagen verpassten Flug der objektive Wert der Reise zusteht. Wichtig für die Geltendmachung Ihrer Ansprüche ist eine lückenlose Dokumentation Ihrer Ankunftszeiten und der Situation vor Ort, zum Beispiel durch Fotos mit Zeitstempel oder Parktickets.
Sind auch Sie aufgrund überlanger Wartezeiten an der Sicherheitskontrolle um Ihren Flug gebracht worden? Wir prüfen gerne Ihre individuelle Situation und unterstützen Sie bei der Durchsetzung Ihrer berechtigten Ansprüche.
Flug verpasst? Schadenersatz bei einer Luftsicherheitskontrolle möglich! Staat haftet laut OLG bei Organisationsverschulden. Jetzt Ansprüche hier prüfen.