07/10/2026
Gestern Fortbildung, heute Kanzleialltag. 📚⚖️
Die GEAS-Reform bringt weitreichende Veränderungen für das europäische Asylsystem.
Als Fachanwältin für Migrationsrecht ist es mir wichtig, fachlich auf dem neuesten Stand zu bleiben – denn neue Regelungen bedeuten auch neue Herausforderungen für die Beratung und Vertretung meiner Mandantinnen und Mandanten.
Nach meiner gestrigen Fortbildung zum neuen europäischen Asylverfahren hier die wichtigsten Änderungen für die Praxis kompakt zusammengefasst:
🏛️ Verfahren an den Außengrenzen
Für bestimmte Personengruppen werden künftig Asylverfahren bereits an den EU-Außengrenzen durchgeführt. Damit verbunden sind besondere Vorgaben für Aufenthalt und Verfahrensablauf.
🇪🇺 Das Ende des Dublin-Systems
Das bisherige Dublin-Verfahren wird durch das neue europäische Zuständigkeitssystem abgelöst. Die Bestimmung des zuständigen Mitgliedstaates erfolgt künftig nach den neuen Regelungen des GEAS.
🔎 Strengere Kontrollen
Vor der Durchführung des Asylverfahrens ist ein verpflichtendes Screening vorgesehen, bei dem insbesondere Identität, Sicherheit und Gesundheitsaspekte überprüft werden.
Mein Fazit für die Praxis:
Die Verfahren werden in vielen Bereichen komplexer und zeitlich anspruchsvoller. Fristen und Verfahrensschritte müssen genau im Blick behalten werden.
Wer seine Rechte effektiv wahrnehmen möchte, sollte deshalb frühzeitig handeln und sich rechtlich beraten lassen.
Denn im Migrationsrecht gilt mehr denn je: Zeit kann entscheidend sein. ⏱️⚖️
Sie haben Fragen zu den neuen Regelungen oder zu einem laufenden Verfahren?
Schreiben Sie mir gerne in die Kommentare oder kontaktieren Sie mich direkt.
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