27/11/2024
🔍 𝗨𝗽𝗱𝗮𝘁𝗲 𝗛𝗶𝗻𝘄𝗲𝗶𝘀𝗴𝗲𝗯𝗲𝗿𝘀𝗰𝗵𝘂𝘁𝘇𝗴𝗲𝘀𝗲𝘁𝘇: 𝗡𝗲𝘂𝗲 𝗭𝘂𝘀𝘁ä𝗻𝗱𝗶𝗴𝗸𝗲𝗶𝘁 𝗳ü𝗿 𝗛𝗶𝗻𝘄𝗲𝗶𝘀𝗴𝗲𝗯𝗲𝗿𝘀𝗰𝗵𝘂𝘁𝘇 𝗶𝗻 𝗡𝗥𝗪
Am 29. Oktober 2024 trat in Nordrhein-Westfalen eine wichtige Verordnung in Kraft, welche die Staatsanwaltschaften mit der Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten nach dem Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) beauftragt. 🚨
𝗪𝗮𝗿𝘂𝗺 𝗶𝘀𝘁 𝗱𝗮𝘀 𝘄𝗶𝗰𝗵𝘁𝗶𝗴?
Die sachliche Zuständigkeit für die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten wurde aufgrund fehlender Sonderzuweisung an die fachlich zuständige oberste Landesbehörde oder das Bundesministerium übertragen. Zuvor lag die Verantwortung für die Umsetzung des Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG) in NRW daher bei den Landesjustizministerien. Durch die neue Verordnung wird nun eine strengere und effizientere Ahndung von Verstößen durch die Staatsanwaltschaften angestrebt. Dabei wird erwartet, dass durch diese Maßnahmen ein höheres Maß an Rechtssicherheit und Compliance in den betroffenen Bereichen erreicht wird. ⚖️
𝗪𝗲𝗹𝗰𝗵𝗲 𝗩𝗲𝗿𝘀𝘁öß𝗲 𝗸ö𝗻𝗻𝗲𝗻 𝘀𝗮𝗻𝗸𝘁𝗶𝗼𝗻𝗶𝗲𝗿𝘁 𝘄𝗲𝗿𝗱𝗲𝗻?
➡️ Unternehmern drohen Bußgelder bis zu 500.000 EUR, wenn sie gegen zentrale Pflichten des HinSchG verstoßen. Dazu gehören:
➡️ Die Pflicht zur Einrichtung und zum Betrieb einer internen Meldestelle.
➡️ Das Verbot, Meldungen oder die Kommunikation mit der Meldestelle zu behindern.
➡️ Sicherstellung der Vertraulichkeit der Meldung und Schutz vor Repressalien.
➡️ Verbot der bewussten Offenlegung falscher Informationen.
𝗣𝗿𝗮𝗸𝘁𝗶𝘀𝗰𝗵𝗲 𝗜𝗺𝗽𝗹𝗶𝗸𝗮𝘁𝗶𝗼𝗻𝗲𝗻:
Mit der neuen Zuständigkeit der Staatsanwaltschaften ist eine intensivere Verfolgungspraxis zu erwarten. Unternehmen sollten daher ihre internen Meldesysteme in Bezug auf die Einhaltung der HinSchG-Anforderungen dringend überprüfen. 🔍
𝗛𝗮𝗻𝗱𝗲𝗹𝗻 𝗦𝗶𝗲 𝗷𝗲𝘁𝘇𝘁! Prüfen Sie Ihr Compliance-Management und stellen Sie sicher, dass Ihre interne Meldestelle allen Anforderungen entspricht, um sich vor möglichen Bußgeldern zu schützen. ✅
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