03/08/2021
Das Transparenzregister wird ab 01.08.2021 zum Vollregister
Das Transparenzregister wurde zum 01.08.2021 von einem Auffang- zu einem Vollregister umgewandelt. Grund hierfür ist eine geplante Vernetzung aller Transparenzregister der Mitgliedstaaten der EU. Was bedeutet diese Veränderung?
Das Transparenzregister wurde bisher zur Erfassung des wirtschaftlich Berechtigten genutzt. Jedoch galt eine sogenannte Meldefiktion. Ergaben sich die Angaben zum wirtschaftlich Berechtigten aus anderen Dokumenten oder Registern (z. B. Handels-, Genossenschafts-, Vereinsregister etc.), entfiel eine zusätzliche Meldepflicht.
Ab dem 01.08.2021 gilt diese Fiktion nicht mehr und der wirtschaftlich Berechtigte ist zwingend gesondert dem Transparenzregister zu melden.
Wer ist wirtschaftlich Berechtigter?
Nach § 3 GwG ist wirtschaftlich Berechtigter „[…] jede natürliche Person, in deren Eigentum oder unter deren Kontrolle der Vertragspartner steht […]“. Bei juristischen Personen (z. B. einer GmbH) ist derjenige wirtschaftlich Berechtigter, welcher mehr als 25 % Kapitalanteile/Stimmrechte hält oder sonst in vergleichbarer Weise Kontrolle ausübt. Je nach Gesellschaftsstruktur kann es somit auch mehrere wirtschaftlich Berechtigte geben.
Was genau muss gemeldet werden?
Nach § 19 GwG sind Vor- und Nachname, Geburtsdatum, Wohnort, Staatsangehörigkeit sowie Art und Umfang des wirtschaftlichen Interesses zu melden.
Bis wann muss ich diese Angaben melden?
Es gelten folgende Übergangsfristen:
- AG, SE, KGaA bis zum 31.03.2022
- GmbH, e.G., PartG bis zum 30.06.2022
- alle anderen bis zum 31.12.2022
Wo muss ich das melden?
Alle Angaben erfolgen unter www.transparenzregister.de Hier einfach registrieren und dem Einrichtungsassistenten folgen.