04/08/2026
Eine hohe Abfindung ist nicht automatisch ein gutes Ergebnis.
Stell dir vor, dein Arbeitgeber bietet dir nach einer Kündigung oder im Rahmen eines Aufhebungsvertrags 60.000 oder 80.000 Euro an.
Der Betrag klingt zunächst attraktiv.
Doch bevor du unterschreibst, solltest du nicht nur auf die Abfindung schauen.
Gerade bei Führungskräften können weitere Ansprüche einen erheblichen wirtschaftlichen Wert haben:
✅ lange Kündigungsfristen
✅ bezahlte Freistellung
✅ Bonus und Tantieme
✅ Aktienoptionen oder Beteiligungsprogramme
✅ Dienstwagen
✅ Sprinterklausel
✅ Wettbewerbsverbot und Karenzentschädigung
✅ ein gutes Arbeitszeugnis
Auch die bekannte 0,5-Formel ist kein allgemeiner gesetzlicher Anspruch und kein Höchstbetrag.
Entscheidend ist vielmehr:
Wie angreifbar ist die Kündigung und welches Risiko möchte der Arbeitgeber durch die Einigung beseitigen?
Je größer das Prozess-, Vergütungs- und Weiterbeschäftigungsrisiko des Arbeitgebers ist, desto stärker kann die Verhandlungsposition des Arbeitnehmers sein.
Ein weiterer wichtiger Punkt:
Nicht jede Führungskraft ist automatisch ein leitender Angestellter im rechtlichen Sinn. Titel wie „Director“, „Head of“ oder „Bereichsleiter“ reichen dafür allein nicht aus. Maßgeblich sind die tatsächlichen Befugnisse.
Wer eine Kündigung erhalten oder einen Aufhebungsvertrag vorgelegt bekommen hat, sollte deshalb:
nichts vorschnell unterschreiben,
die Dreiwochenfrist beachten,
alle Vergütungsbestandteile prüfen lassen und
das gesamte Trennungspaket bewerten.
Ich berate und vertrete Arbeitnehmer bundesweit bei Kündigungen, Aufhebungsverträgen und Abfindungsverhandlungen.
Ein kostenloses Erstgespräch kann unter www.marcelwack.de angefragt werden.
Direkt zum YouTube-Video:
https://www.youtube.com/watch?v=moVV7KlxpeE
Dein Arbeitgeber hat dir einen Aufhebungsvertrag vorgelegt und biet...