14/09/2019
Im Hinblick auf die diesseitige Vertretung des Vaters des erschossenen Adel B. in Essen gebe ich folgende Anregung zum Nachstellen:
Unbestrittene Tatsache dürfe sein, dass der Verstorbene ein Messer mit einer Gesamtlänge von ca. 30 cm (schließlich Griff) in seiner linken Hand hielt. Ferner, dass das Einschussloch ca. 40 cm von der Türkante entfernt ist und die Kugel den Getöteten von vorne, etwa mittig, traf.
Es war eine Tür DIN links, die nach Innen aufschlug. Das bedeutet, dass beim Blick vom Treppenhaus nach draußen die Türaufhängungen links zu sehen sind.
Auf die Bilder im Netz sei verwiesen.
Ihre Mitwirkung ist nun gefragt.
Stellen Sie sich vor eine "linke Tür", die zu Ihnen aufschlägt. Markieren Sie im Abstand von ca. 40 cm einen Punkt auf dieser.
Klemmen Sie ggf. einen stumpfen Gegenstand zwischen die Markierung der Tür und Ihr Brustbein, um den Schusskanal nachzubilden.
Nehmen Sie einen ungefährlichen Gegenstand, z. B. ein Lineal mit einer Länge von ca. 30 cm, in ihre linke Hand, führen sie diese an ihrem Brustkorb (unter oder über dem Schusskanal) vorbei und versuchen Sie - unter Beibehaltung dieser Position zum Türblatt - mit diesem Arm durch einen ca. 15 cm offenen Türspalt Stichbewegungen durchzuführen.
(Ggf erlaubt die Länge Ihres Armes es schon nicht, überhaupt in diese Stichposition zu gelangen.)
Selbst wenn Sie beim chinesischen Staatszirkus arbeiten sollten, kann diesseits ein derartiger Vorgang bereits kaum nachvollzogen werden.
Schätzen Sie selbst die Plausibilität dieser Annahme ein.
Wäre durch derartige Bewegungen das Leben der Personen vor der Tür unmittelbar, mithin ohne hinzutreten weiterer Umstände, bedroht gewesen?