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Jaques & Partner Hohe Qualifikation und Engagement machen uns zum idealen Ansprechpartner für Ihre steuerlichen und

Wir tauschen Schreibtisch gegen Rennstrecke!Statt Steuererklärungen, Jahresabschlüssen und Paragraphen hieß es für das T...
07/06/2019

Wir tauschen Schreibtisch gegen Rennstrecke!

Statt Steuererklärungen, Jahresabschlüssen und Paragraphen hieß es für das Team Jaques & Partner am 05.06.2019 Laufen beim Kieler Business Run 2019!

28/02/2019

Neuregelung bei Zuschüssen des Arbeitgebers zu „Job-Tickets“ seiner Arbeitnehmer ab Januar 2019:

Seit dem 01.01.2019 sind Arbeitgeberleistungen für die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel bei Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte steuer- und sozialversicherungsfrei. Erfreulich dabei ist, dass das „Job-Ticket“ zusätzlich zu der monatlichen 44€ Freigrenze für steuer- und sozialversicherungsfreie Sachbezüge gilt. Beachten Sie aber bitte, dass die Befreiung nur für Arbeitgeberzuschüsse gilt, die zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt werden. Eine Umwandlung von Gehaltszahlung in ein steuerfreies Job-Ticket ist aus diesem Grund nicht möglich.

Bei weiteren Fragen zur Anwendung in der Praxis wenden Sie sich gerne an uns!

Quelle: Deutscher Steuerberaterverband e.V.

24/12/2017

Wir wünschen unseren Mandanten und allen Besuchern unserer Seite frohe Weihnachten und einen guten Start ins neue Jahr 2018!

24/05/2017

Passend zum sonnigen Wetter eine sonnige Nachricht:

Die Kleinbetragsgrenze für Rechnungen wurde rückwirkend zum 01.01.2017 auf EUR 250,00 erhöht!! :-)

Die gesetzlichen Rechnungsanforderungen müssen somit erst ab einem Betrag von EUR 250,00 vollständig enthalten sein.

Wo trifft das in der Praxis überhaupt zu?

Kassenbons zum Beispiel, da an der Kasse in der Regel Name und Anschrift nicht genannt werden.

Und für Unternehmer ist es dann besonders ärgerlich, wenn sie die Vorsteuer nur wegen fehlender Angaben nicht geltend machen können.

Gerade für Unternehmer ist diese neue Grenze deshalb eine große Erleichterung!

28/01/2016

Wir suchen zum nächstmöglichen Termin zur Verstärkung unserer Kanzlei:

qualifizierte(n) Steuerfachangestellte/n
Lohnbuchhalter/in

Sie verfügen über Datev-, Excel- und Winwordkenntnisse und sind daran interessiert, sich in unserem jungen Team zu engagieren und fortzubilden. Dann senden Sie Ihre ausführlichen Bewerbungsunterlagen zu Hd. Herrn Jaques.

per Post: Eichkamp 24b, 24116 Kiel
per E-Mail: [email protected]

Bei Fragen rufen Sie uns an unter 0431-98075-0.

01/12/2015

Das Jahr 2015 neigt sich nun langsam dem Ende zu und in vielen Betrieben stehen die Weihnachtsfeiern an.

Darauf sollten Sie steuerlich achten:

Ab 2015 ist pro Arbeitnehmer und pro Betriebsveranstaltung, maximal zweimal jährlich, ein Freibetrag i.H.v. EUR 110,00 zu berücksichtigen.

Vorsicht! - Die Aufwendungen für eventuelle Begleitpersonen sind dem jeweiligen Arbeitnehmer hinzuzurechnen.

Überschreiten die Aufwendungen pro Person EUR 110,00, sind die übersteigenden Kosten der Lohnsteuer und Sozialversicherung zu unterwerfen oder könnten pauschal mit 25% versteuert werden.

Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung!

Das ganze Jaques & Partner Team wünscht Ihnen viel Spaß bei Ihren Weihnachtsfeiern!

12/11/2015

Achtung an alle Kindergeldempfänger!

Ab dem 01.01.2016 ist es Anspruchsvoraussetzung, dass die steuerliche Identifikationsnummer des Kindergeldberechtigten und die des Kindes der Familienkasse mitgeteilt wird.

Die Mitteilung sollte auf jeden Fall schriftlich(!) und spätestens bis zum 31.12.2016(!) erfolgen, da sonst die Zahlung des Kindergeldes eingestellt wird und das seit Januar 2016 ausgezahlte Kindergeld zurückgefordert werden kann.

Die steuerliche Identifikationsnummer wurde jedem Bürger mit einem Schreiben im Jahr 2008 bekanntgegeben. Alle nach 2008 geborenen erhalten die Mitteilung kurz nach Ihrer Geburt per Post. Falls Sie die Identifikationsnummern nicht auffinden können, kann auf der Internetseite des Bundeszentralamtes für Steuern die erneute postalische Zusendung beantragt werden.

Herzlichen Glückwunsch nachträglich! Seit Samstag arbeiten Steuerzahler wieder für ihr eigenes Portemonnaie.
13/07/2015

Herzlichen Glückwunsch nachträglich! Seit Samstag arbeiten Steuerzahler wieder für ihr eigenes Portemonnaie.

Der Bund der Steuerzahler kämpft gegen die Verschwendung von Steuergeldern und für die Rechte der Steuerzahler!

Aus aktuellem Anlass: Durch den flächendeckenden Poststreik und der dadurch verspäteten Zustellung von Finanzamtsbriefen...
03/07/2015

Aus aktuellem Anlass: Durch den flächendeckenden Poststreik und der dadurch verspäteten Zustellung von Finanzamtsbriefen kann es zur Verschiebung von Einspruchsfristen (z.B. für Steuerbescheide) kommen.

Einige haben ihn schon, andere warten vielleicht noch lange auf ihn: Was passiert, wenn der Steuerbescheid dank Post-Streik auf sich warten lässt und was Steuerzahler beachten sollten.

Sitzblockade vor unserer Eingangstür...
25/06/2015

Sitzblockade vor unserer Eingangstür...

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Eichkamp 24b
Kiel
24116

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