01/12/2015
Das Jahr 2015 neigt sich nun langsam dem Ende zu und in vielen Betrieben stehen die Weihnachtsfeiern an.
Darauf sollten Sie steuerlich achten:
Ab 2015 ist pro Arbeitnehmer und pro Betriebsveranstaltung, maximal zweimal jährlich, ein Freibetrag i.H.v. EUR 110,00 zu berücksichtigen.
Vorsicht! - Die Aufwendungen für eventuelle Begleitpersonen sind dem jeweiligen Arbeitnehmer hinzuzurechnen.
Überschreiten die Aufwendungen pro Person EUR 110,00, sind die übersteigenden Kosten der Lohnsteuer und Sozialversicherung zu unterwerfen oder könnten pauschal mit 25% versteuert werden.
Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung!
Das ganze Jaques & Partner Team wünscht Ihnen viel Spaß bei Ihren Weihnachtsfeiern!