03/08/2026
📅 **Wann verjährt der Pflichtteilsanspruch?**
Viele Pflichtteilsberechtigte gehen davon aus, dass sie sich mit der Geltendmachung ihres Anspruchs Zeit lassen können. Das ist ein häufiger und oft kostspieliger Irrtum.
Grundsätzlich gilt:
➡️ Der Pflichtteilsanspruch verjährt **regelmäßig nach drei Jahren**.
Die Frist beginnt jedoch **nicht mit dem Tod des Erblassers**, sondern erst **mit dem Schluss des Jahres**, in dem der Pflichtteilsberechtigte sowohl vom Erbfall als auch von seiner Enterbung beziehungsweise Beeinträchtigung seines Erbrechts Kenntnis erlangt hat.
Doch Vorsicht:
❗ Nicht jede Frist ist eindeutig.
❗ Verhandlungen können taktisch sinnvoll sein – oder wertvolle Zeit kosten.
❗ Wer zu lange wartet, riskiert den endgültigen Verlust seiner Ansprüche.
Eine frühzeitige rechtliche Prüfung schafft Klarheit und hilft dabei, Fristen einzuhalten, Beweise zu sichern und die richtige Strategie für die außergerichtliche oder gerichtliche Durchsetzung zu entwickeln.
Sie haben Fragen zum Pflichtteilsrecht oder möchten Ihren Anspruch prüfen lassen?
📞 Vereinbaren Sie gerne einen Beratungstermin.
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