01/02/2023
Sie wollen Ihre Immobilie veräußern und die Vorfälligkeitsentschädigung vermeiden? Sie haben Ihre Immobilie bereits veräußert und möchten die Vorfälligkeitsentschädigung zurückfordern? Hier erfahren Sie, wie das geht.
Bei Darlehensverträgen, die ab dem 21.3.2016 abgeschlossen worden sind, ist der Anspruch der Bank oder Sparkasse auf Vorfälligkeitsentschädigung häufig rechtlich ausgeschlossen. Denn diese Verträge enthalten oft unzureichende Angaben. Aus Gründen des Verbraucherschutzes sind diese Angaben jedoch zwingend erforderlich. Fehlen sie oder sind sie unzureichend, steht der Bank oder Sparkasse keine Vorfälligkeitsentschädigung zu. Eine bereits gezahlte Vorfälligkeitsentschädigung kann zurückgefordert werden. Bei älteren Verträgen ist zu prüfen, ob ein Darlehenswiderruf noch möglich ist. Hier bewirken unzureichende Angaben im Vertrag, dass die 14-tägige Widerrufsfrist nicht angelaufen ist. Verbraucher können so die Vorfälligkeitsentschädigung umgehen und bereits gezahlte Vorfälligkeitsentschädigungen zurückholen.
Vorfälligkeitsentschädigung sind sehr oft nicht geschuldet ! Klauseln prüfen lassen und Zahlungen vermeiden bzw. zurückfordern !