Rechtsanwalt Dr. Oliver Daum

Rechtsanwalt Dr. Oliver Daum Ich bin zugelassener Anwalt mit Kanzleisitz in Kiel und für Sie in ganz Schleswig-Holstein und auch bundesweit tätig.

Meine Mandanten berate ich und vertrete sie auch anwaltlich.

𝐖𝐞𝐫 𝐡𝐚𝐟𝐭𝐞𝐭, 𝐰𝐞𝐧𝐧 𝐝𝐞𝐫 𝐂𝐡𝐚𝐭𝐛𝐨𝐭 𝐥ü𝐠𝐭?Ein Unternehmen betreibt auf seiner Webseite einen KI-Chatbot, um erste Kundenanfragen...
03/08/2026

𝐖𝐞𝐫 𝐡𝐚𝐟𝐭𝐞𝐭, 𝐰𝐞𝐧𝐧 𝐝𝐞𝐫 𝐂𝐡𝐚𝐭𝐛𝐨𝐭 𝐥ü𝐠𝐭?

Ein Unternehmen betreibt auf seiner Webseite einen KI-Chatbot, um erste Kundenanfragen zu Produkten oder Terminvereinbarungen zu beantworten.

Das spart Zeit und Geld. Und ist ein funktionierendes, gut geöltes System.

Aber dann passiert Folgendes:

Der Chatbot macht falsche Angaben. Er erfindet eine Vermögenslosigkeit des Unternehmens, die nicht besteht. Er sieht eine staatliche Subventionierung, die nicht besteht. Er denkt sich Qualifikationen aus, die es nicht gibt.

Können sich Unternehmen von der Haftung damit freizeichnen, dass die KI eigene Ergebnisse generiert, auf die sie keinen Einfluss nehmen können (Black-Box-Problem)?

Nein.

Das zeigt eine Analyse aktueller Entscheidungen deutscher Gerichte. Denn durch die Verwendung eines KI-Chatsbots machen sich die Unternemen die angezeigten Ergebnisse zu eigen, so der Kerngedanke aus der Rechtsprechung.

𝐃𝐞𝐧 𝐔𝐧𝐭𝐞𝐫𝐧𝐞𝐡𝐦𝐞𝐧 𝐡𝐢𝐥𝐟𝐭 𝐚𝐮𝐜𝐡 𝐤𝐞𝐢𝐧𝐞 𝐀𝐆𝐁-𝐊𝐥𝐚𝐮𝐬𝐞𝐥 𝐮𝐧𝐝 𝐤𝐞𝐢𝐧 𝐃𝐢𝐬𝐜𝐥𝐚𝐢𝐦𝐞𝐫, 𝐰𝐨𝐦𝐢𝐭 𝐝𝐢𝐞 𝐇𝐚𝐟𝐭𝐮𝐧𝐠 𝐟ü𝐫 𝐝𝐢𝐞 𝐊𝐈 𝐚𝐮𝐬𝐠𝐞𝐬𝐜𝐡𝐥𝐨𝐬𝐬𝐞𝐧 𝐰𝐞𝐫𝐝𝐞𝐧 𝐬𝐨𝐥𝐥.

Was stattdessen hilft, die Analyse der Urteile und weitere Infos zum Thema, finden sich im 2. Teil der Serie "KI-Chatbot und Haftung" (Link: https://www.anwalt-daum.de/ki-chatbot-haftung-bot-luegt-einsteht/)

💬 Haben Sie bereits Erfahrungen mit falschen Angaben von KI-Chatbots gemacht? Teilen Sie gerne Ihre Erfahrungen mit.

Chatbot-Haftung: Wenn die KI falsche Aussagen trifft, haftet der Betreiber. Das zeigen drei aktuelle Urteile. Rechtsanwalt Dr. Daum, Kiel, informiert.

𝐑𝐨𝐛𝐞, 𝐝𝐢𝐠𝐢𝐭𝐚𝐥𝐞 𝐀𝐤𝐭𝐞, 𝐊𝐚𝐦𝐞𝐫𝐚 𝐚𝐧 - 𝐕𝐞𝐫𝐡𝐚𝐧𝐝𝐥𝐮𝐧𝐠.Das Bild entstand heute Morgen unmittelbar vor einer mündlichen Verhandlung...
30/07/2026

𝐑𝐨𝐛𝐞, 𝐝𝐢𝐠𝐢𝐭𝐚𝐥𝐞 𝐀𝐤𝐭𝐞, 𝐊𝐚𝐦𝐞𝐫𝐚 𝐚𝐧 - 𝐕𝐞𝐫𝐡𝐚𝐧𝐝𝐥𝐮𝐧𝐠.

Das Bild entstand heute Morgen unmittelbar vor einer mündlichen Verhandlung vor dem Arbeitsgericht Ulm.

Draußen ist Hochsommer, in Schleswig-Holstein sind Ferien – und trotzdem läuft der Kanzleialltag weiter.

Der Weg zum Gericht betrug diesmal allerdings nur wenige Schritte: von der Bürotür bis zum Schreibtisch. An dem Termin habe ich per Videoübertragung teilgenommen.

Eigentlich ein unspektakulärer Vorgang. Und vielleicht ist gerade das bemerkenswert.

Digitalisierung funktioniert aus meiner Sicht dann besonders gut, wenn sie nicht als technisches Sonderprojekt wahrgenommen wird, sondern als selbstverständliches Werkzeug im Arbeitsalltag.

Videoverhandlungen können Reisezeiten vermeiden, Termine organisatorisch erleichtern und Verfahren effizienter machen. Natürlich eignen sie sich nicht für jede Situation. Gerade dort, wo der persönliche Eindruck, eine umfangreiche Beweisaufnahme oder eine sensible Gesprächsdynamik entscheidend sind, sollte in Präsens verhandelt werden.

Für geeignete Termine ist es aber ein echter Fortschritt, dass die Teilnahme an einer Gerichtsverhandlung nicht zwingend mit einer Fahrt zum Gerichtsgebäude verbunden sein muss.

𝐇𝐞𝐢ß, 𝐅𝐞𝐫𝐢𝐞𝐧𝐳𝐞𝐢𝐭 – 𝐮𝐧𝐝 𝐭𝐫𝐨𝐭𝐳𝐝𝐞𝐦: 𝐊𝐚𝐦𝐞𝐫𝐚 𝐚𝐧, 𝐕𝐞𝐫𝐡𝐚𝐧𝐝𝐥𝐮𝐧𝐠 𝐛𝐞𝐠𝐢𝐧𝐧𝐭.

🗨️ Welche Erfahrungen haben Sie mit Videoverhandlungen gemacht? Wo liegen für Sie die Chancen – und wo die Grenzen?

📹 Videoüberwachung durch Beifahrerspiegel: Eine einstweilige Verfügung ist schnell erwirkt - sie wieder aufzuheben, ist ...
15/06/2026

📹 Videoüberwachung durch Beifahrerspiegel: Eine einstweilige Verfügung ist schnell erwirkt - sie wieder aufzuheben, ist die eigentliche Arbeit

Genau darum ging es in einem Verfahren, das ich vor dem Amtsgericht Kiel begleitet habe: Eine Nachbarin fühlte sich durch die Kamerafunktion am Auto der Gegenseite überwacht - und erwirkte erfolgreich eine einstweilige Verfügung.

⚖️ Für die von mir vertretene Seite habe ich Widerspruch erhoben. Nach mündlicher Verhandlung hob das Amtsgericht Kiel die Verfügung wieder auf und wies den Antrag der Nachbarin insgesamt und auf ihre Kosten zurück (Urt. v. 4.6.2026, Az: 115 C 116/26).

💡 Mein Fazit aus dem Fall: Die bloße technische Möglichkeit der Videoüberwachung reicht für eine Persönlichkeitsrechtsverletzung nicht aus. Und wer im Eilverfahren eine Verfügung kassiert bekommt, sollte sie nicht einfach hinnehmen.

👉 Wie der Fall ausging und was das für vernetzte Fahrzeuge bedeutet, habe ich im neuen Blogbeitrag zusammengefasst (Link: https://www.anwalt-daum.de/auto-kamera-videoueberwachung-urteil-ag-kiel/ )

Wann liegt eine unzulässige Videoüberwachung durch ein Auto vor? Wie weit dürfen Nachbarn gehen? Im neuen Praxisbeitrag geht es ein aktuelles Urteil des AG Kiel

15.385,78 €.So viel kostete einen Bauunternehmer eine einzige E-Mail.Er versendete eine Rechnung an seinen Kunden – TLS-...
04/05/2026

15.385,78 €.

So viel kostete einen Bauunternehmer eine einzige E-Mail.

Er versendete eine Rechnung an seinen Kunden – TLS-verschlüsselt, wie üblich. Hacker fingen die Mail ab und manipulierten die Bankverbindung. Der Kunde überwies an die Betrüger.

Der Bauunternehmer klagte auf erneute Zahlung – und verlor.
Begründung des Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht: Die Transportverschlüsselung reichte nicht aus. Es hätte eine Ende-zu-Ende-Verschlüsselung sein müssen.

Vier Monate später entschied das Verwaltungsgericht Düsseldorf in einem anderen Fall: TLS reicht.

Beide Gerichte berufen sich auf Art. 32 DSGVO. Beide haben Recht.

Der Schlüssel liegt im Risiko: Hohes finanzielles Risiko verlangt Ende-zu-Ende-Verschlüsselung. Bei normalem Risiko genügt TLS. So einfach – und gleichzeitig so unbequem für die Praxis.

Denn Ende-zu-Ende-Verschlüsselung ist im B2B-Verkehr nach wie vor wenig verbreitet. Sender und Empfänger müssen sich auf ein Protokoll einigen, S/MIME oder OpenPGP, und beide ihre öffentlichen Schlüssel bereitstellen. Genau hier liegt der Knackpunkt.

❓ 𝐇𝐚𝐧𝐝 𝐚𝐮𝐟𝐬 𝐇𝐞𝐫𝐳: 𝐖𝐚𝐧𝐧 𝐡𝐚𝐛𝐞𝐧 𝐒𝐢𝐞 𝐳𝐮𝐥𝐞𝐭𝐳𝐭 𝐠𝐞𝐩𝐫ü𝐟𝐭, 𝐨𝐛 𝐝𝐢𝐞 𝐄-𝐌𝐚𝐢𝐥-𝐕𝐞𝐫𝐬𝐜𝐡𝐥ü𝐬𝐬𝐞𝐥𝐮𝐧𝐠 𝐢𝐧 𝐈𝐡𝐫𝐞𝐦 𝐔𝐧𝐭𝐞𝐫𝐧𝐞𝐡𝐦𝐞𝐧 𝐃𝐒𝐆𝐕𝐎-𝐤𝐨𝐧𝐟𝐨𝐫𝐦 𝐢𝐬𝐭?

🔗 Den vollständigen Blogbeitrag mit beiden Urteilen, einer Faustregel für die Praxis und konkreten Handlungsempfehlungen finden Sie hier:

E-Mail-Verschlüsselung: OLG Schleswig fordert Ende-zu-Ende, VG Düsseldorf hält TLS für ausreichend. Was gilt jetzt für Unternehmen? Antwort vom Fachanwalt.

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