03/08/2026
𝐖𝐞𝐫 𝐡𝐚𝐟𝐭𝐞𝐭, 𝐰𝐞𝐧𝐧 𝐝𝐞𝐫 𝐂𝐡𝐚𝐭𝐛𝐨𝐭 𝐥ü𝐠𝐭?
Ein Unternehmen betreibt auf seiner Webseite einen KI-Chatbot, um erste Kundenanfragen zu Produkten oder Terminvereinbarungen zu beantworten.
Das spart Zeit und Geld. Und ist ein funktionierendes, gut geöltes System.
Aber dann passiert Folgendes:
Der Chatbot macht falsche Angaben. Er erfindet eine Vermögenslosigkeit des Unternehmens, die nicht besteht. Er sieht eine staatliche Subventionierung, die nicht besteht. Er denkt sich Qualifikationen aus, die es nicht gibt.
Können sich Unternehmen von der Haftung damit freizeichnen, dass die KI eigene Ergebnisse generiert, auf die sie keinen Einfluss nehmen können (Black-Box-Problem)?
Nein.
Das zeigt eine Analyse aktueller Entscheidungen deutscher Gerichte. Denn durch die Verwendung eines KI-Chatsbots machen sich die Unternemen die angezeigten Ergebnisse zu eigen, so der Kerngedanke aus der Rechtsprechung.
𝐃𝐞𝐧 𝐔𝐧𝐭𝐞𝐫𝐧𝐞𝐡𝐦𝐞𝐧 𝐡𝐢𝐥𝐟𝐭 𝐚𝐮𝐜𝐡 𝐤𝐞𝐢𝐧𝐞 𝐀𝐆𝐁-𝐊𝐥𝐚𝐮𝐬𝐞𝐥 𝐮𝐧𝐝 𝐤𝐞𝐢𝐧 𝐃𝐢𝐬𝐜𝐥𝐚𝐢𝐦𝐞𝐫, 𝐰𝐨𝐦𝐢𝐭 𝐝𝐢𝐞 𝐇𝐚𝐟𝐭𝐮𝐧𝐠 𝐟ü𝐫 𝐝𝐢𝐞 𝐊𝐈 𝐚𝐮𝐬𝐠𝐞𝐬𝐜𝐡𝐥𝐨𝐬𝐬𝐞𝐧 𝐰𝐞𝐫𝐝𝐞𝐧 𝐬𝐨𝐥𝐥.
Was stattdessen hilft, die Analyse der Urteile und weitere Infos zum Thema, finden sich im 2. Teil der Serie "KI-Chatbot und Haftung" (Link: https://www.anwalt-daum.de/ki-chatbot-haftung-bot-luegt-einsteht/)
💬 Haben Sie bereits Erfahrungen mit falschen Angaben von KI-Chatbots gemacht? Teilen Sie gerne Ihre Erfahrungen mit.
Chatbot-Haftung: Wenn die KI falsche Aussagen trifft, haftet der Betreiber. Das zeigen drei aktuelle Urteile. Rechtsanwalt Dr. Daum, Kiel, informiert.