26/03/2019
Stellt es schon eine Ordnungswidrigkeit dar, wenn man das Telefon im Auto während der Fahrt nur von der Mittelkonsole auf den Beifahrersitz legt? Diese Frage taucht immer wieder auf. Weder Rechtsprechung noch Literatur waren sich in der Vergangenheit bei diesem Thema einig. Nun hat nach dem OLG Stuttgart auch das OLG Celle Position bezogen.
Das OLG Celle hat in einer aktuellen Entscheidung die Auffassung des OLG Stuttgart bestätigt, wonach ein Verstoß gegen § 23 Abs. 1a StVO nicht vorliegt, wenn das Telefon lediglich in der Hand gehalten wird.