07/08/2026
Meine Woche war unspektakulär: keine Gerichtstermine, bewusst wenige Besprechungen, dafür viel konzentrierte Aktenarbeit. Genau solche Wochen sind die, in denen Verfahren wirklich vorankommen.
Zwei davon konnte ich diese Woche abschließen. In beiden ging es im Schwerbehindertenrecht um das Merkzeichen aG – die außergewöhnliche Gehbehinderung. Wer es zuerkannt bekommt, erhält den blauen Parkausweis und darf Behindertenparkplätze nutzen. Für Menschen, die nur wenige Meter am Stück gehen können, macht das im Alltag einen enormen Unterschied.
Der Gesetzgeber hat die Hürden für aG allerdings sehr hoch gelegt. Entsprechend häufig wird es abgelehnt. So war es auch hier: erst Ablehnung, dann erfolgloser Widerspruch – und erst im Klageverfahren die Anerkennung. Einmal vor dem Sozialgericht Kassel, einmal vor dem Sozialgericht Berlin. In beiden Fällen ohne Sachverständigengutachten, allein auf Basis einer ausführlichen Klagebegründung und der beigezogenen Befundberichte.
Das heißt nicht, dass es immer so läuft – jeder Fall ist anders. Aber es zeigt: Eine Ablehnung im Widerspruchsverfahren ist nicht das Ende.
Und sonst? Ich habe weiter an internen Veränderungen gearbeitet. Ab September tut sich in der Kanzlei etwas – mehr dazu in den nächsten Wochen.
Ein schönes Wochenende Ihnen allen.