19/02/2023
Neues zur Nutzung der Blitzer-App!
Allgemein gilt:
Vor der Fahrt dürfen Autofahrer diese Blitzer-Apps benutzen,z.B., um sich über Verkehrskontrollen entlang der Strecke zu informieren. Während der Fahrt dürfen sie die App nicht nutzen. Konkret: Die Blitzer-App darf auf dem Smartphone gespeichert, jedoch nicht betriebsbereit sein. Betriebsbereit bedeutet, dass das Programm aktiv, also geöffnet ist.
Dennoch gab es bis jetzt es eine Grauzone. Der Paragraf 23 Abs. 1c StVO, die Grundlage für das Nutzungsverbot während der Fahrt, richtet sich nur an den Fahrzeugführer. Beifahrer werden nicht explizit erwähnt. Sie durften also ihr Smartphone samt aktivierter Blitzer-App während der Fahrt in der Hand halten und den Fahrer vor Blitzern auf der Strecke warnen.
Das Oberlandesgericht entschied nun mit Beschluss vom 07.02.2023, Az. 2 ORbs 35 Ss 9/23 jedoch, dass das Nutzungsverbot für alle Fahrzeug Insassen gilt.
Die Straßenverkehrsordnung verbiete nicht nur einem Fahrer die Nutzung einer App mit Blitzer-Warnungen. Verboten sei auch, so eine App auf dem Handy eines anderen Fahrzeuginsassen aktiv laufen zu lassen.
Wer sich nicht daran hält, riskiert ein Bußgeld iHv. 100,-€.