Rechtsanwaltskanzlei Schork Kauffmann Wache

Rechtsanwaltskanzlei Schork Kauffmann Wache Rechtsanwälte und Fachanwälte für Arbeitsrecht, Strafrecht, Wirtschaftsstrafrecht, Wirtschafts- und Gesellschaftsrecht, Verkehrs- und Familienrecht

Schork Kauffmann Wache ist eine Rechtsanwaltskanzlei, die sich auf die engagierte Beratung von Privatpersonen und mittelständischen Unternehmen fokussiert hat. Qualität in unserer Arbeit und Organisation ist uns wichtig. Darunter verstehen wir individuelle Dienstleistung mit hohem Leistungsniveau durch Standardisierung von Arbeitsabläufen bei Einsatz modernster Bürotechnik. Wir gehören zu den weni

gen freiwillig nach DIN EN ISO 9001:2008 DEKRA-zertifizierten Kanzleien in Deutschland. Dr. Alexander Schork - Rechtsanwalt
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30/03/2020

Vermieter muss Haltung eines zweiten Hundes in einer Wohnung nicht zwingend zustimmen

Ein Vermieter ist nicht grundsätzlich verpflichtet, der Haltung eines zweiten Hundes in der Wohnung zuzustimmen. Vielmehr darf er die Genehmigung verweigern, wenn es zu einer stärkeren Beeinträchtigung kommt und die Wohnung für zwei Hunde zu klein ist.

Landgericht Berlin, Beschluss vom 24.01.2020, Az.: 66 S 310/19

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27/03/2020

Corona: Kann der Mitarbeiter aus Angst vor Ansteckung die Arbeit verweigern?

Mitarbeiter haben nur dann ein Leistungsverweigerungsrecht, wenn die Ausübung ihrer Tätigkeit mit einer objektiv erheblichen persönlichen Gefahr für ihre Gesundheit verbunden ist. Ein generell bestehendes Infektionsrisiko ist insofern nicht ausreichend. Soweit ein Mitarbeiter also prophylaktisch eigenmächtig von der Arbeit fernbleibt, wäre dies grundsätzlich als (unzulässige) Arbeitsverweigerung zu qualifizieren und könnte vom Arbeitgeber entsprechend bis hin zur Kündigung sanktioniert werden.

Denkbar ist ein Leistungsverweigerungsrecht nur dann, wenn ein erhöhtes Risiko der Ansteckung besteht, beispielsweise, weil ein anderer „erkrankter“ Mitarbeiter im direkten Umfeld tätig wird.

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26/03/2020

Corona: Wie ist die Rechtslage im Arbeitsverhältnis, wenn Kindergärten und Schulen schließen?

Die Mitarbeiter sind grundsätzlich selbst für die Organisation der Betreuung ihrer Kinder verantwortlich. Dementsprechend müssen die Mitarbeiter im Falle einer Schließung der Kindergärten und Schulen zunächst für eine alternative Betreuung Sorge tragen. Kann eine alternative Betreuung der Kinder nicht gewährleistet werden, hat der Arbeitnehmer grundsätzlich Anspruch auf (unbezahlte) Freistellung von der Arbeitsleistung nach § 275 Abs. 3 BGB, weil ihm die Leistungserbringung mangels Beaufsichtigung der Kinder nicht zugemutet werden kann.

Soweit die Verhinderung der Erbringung der Arbeitsleistung nur für eine „verhältnismäßig nicht erhebliche Zeit“ (üblicherweise nicht länger als 5 Tage) besteht und auch eine Tätigkeit im Home-Office oder der Abbau von Überstunden nicht möglich sind, hat der Arbeitnehmer Anspruch auf Entgeltfortzahlung nach § 616 BGB, wenn dessen Anwendbarkeit nicht arbeits- oder tarifvertraglich ausgeschlossen wurde. Im Streitfall trägt die Darlegungs- und Beweislast für das Fehlen anderweitiger Betreuungsmöglichkeiten der Arbeitnehmer.

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25/03/2020

Corona: Haben Arbeitnehmer ein Recht auf Home-Office?

Ohne eine entsprechende vertragliche oder kollektivrechtliche Regelung hat der Arbeitnehmer kein Recht auf Arbeit im Home-Office. Eine Ausnahme besteht lediglich für Fälle, in denen der Arbeitnehmer aufgrund seiner arbeitsvertraglichen Rücksichtnahmepflicht gehalten wäre, seine Tätigkeit (soweit möglich) im Home-Office auszuüben.

Dies kommt beispielsweise in Betracht, wenn der Arbeitnehmer ein mögliches Infektionsrisiko für die anderen Mitarbeiter darstellt.

Soweit arbeitsvertraglich der Arbeitsort nicht konkret festgelegt ist, dürfte die arbeitgeberseitige Anordnung an den Arbeitnehmer, die Arbeitsleistung im Home-Office zu erbringen, vom Weisungsrecht / Direktionsrecht des Arbeitgebers gedeckt sein.

Darüber hinaus können Arbeitgeber und Arbeitnehmer abweichende Vereinbarungen über eine vorübergehende Tätigkeit im Home-Office jederzeit einvernehmlich treffen.

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24/03/2020

Mieter darf sich mit anderen Mietern kritisch über Neben­kosten­abrechnung auseinandersetzen

Ein Wohnungsmieter darf sich kritisch mit anderen Mietern über eine Neben­kosten­abrechnung auseinandersetzen. Ein Recht zur fristlosen oder ordentlichen Kündigung besteht für den Vermieter in einem solchen Fall nicht.

Amtsgericht Euskirchen, Urteil vom 16.01.2020, Az.: 33 C 63/19

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23/03/2020

Verkürzung von vergütungs­pflichtigen Fahrtzeiten für Außendienst­mitarbeiter unzulässig

Regelungen in einer Betriebs­vereinbarung, welche die vergütungs­pflichtigen Fahrtzeiten eines Außendienst­mitarbeiters verkürzen, sind wegen Verstoßes gegen die Tarifsperre des § 77 Abs. 3 Satz 1 BetrVG unwirksam, wenn die betreffenden Zeiten nach den Bestimmungen des einschlägigen Tarifvertrags uneingeschränkt der entgeltpflichtigen Arbeitszeit zuzurechnen und mit der tariflichen Grundvergütung abzugelten sind. Eine Betriebs­vereinbarung darf einen einschlägigen Tarifvertrag nicht unterlaufen.

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 18.03.2020, Az.: 5 AZR 36/19

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19/03/2020
18/03/2020

Reisende haben nach Flugannullierung auch Anspruch auf Ausgleichszahlung für Verspätung des Alternativflugs

Der Gerichtshof der Europäischen Union hat entschieden, dass ein Fluggast, der eine Ausgleichsleistung für die Annullierung eines Fluges erhalten und einen Alternativflug akzeptiert hat, Anspruch auf eine Ausgleichszahlung wegen Verspätung des Alternativfluges hat. Der EuGH bejaht damt die doppelte Entschädigung bei einer Flugannullierung und anschließender Flugverspätung.

Gerichtshof der Europäischen Union, Urteil vom 12.03.2020, Az.: C-832/18

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17/03/2020

Grundsatzurteil des Oberlandesgerichts Rostock: Nicht angeschnallte Beifahrer trifft Mithaftung bei Unfall

Nicht angeschnallte Beifahrer haften bei einem Unfall mit. Wie hoch der Anteil des Mitverschuldens ist, muss anhand der einzelnen Unfallumstände festgestellt werden. Es kommt nicht allein darauf an, welche Verletzungen "angeschnallt" nicht eingetreten wären.

Oberlandesgericht Rostock, Urteil vom 25.10.2019, Az.: 5 U 55/17

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16/03/2020

Umdrehen zum Kind auf dem Rücksitz während der Fahrt ist grob fahrlässig

Das vollständige Umdrehen während der Fahrt auf der Autobahn im stockenden Verkehr zu einem auf dem rechten Rücksitz befindlichen achtjährigen Kind ist grob fahrlässig. Es stelle nach Ansicht des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main eine "einfachste ganz naheliegende Überlegung" dar, dass ein Kraftfahrer die vor ihm befindliche Fahrspur beobachten muss, um möglicherweise in hohem Maße gefährliche Situationen zu vermeiden.

Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 12.02.2020, Az.: 2 U 43/19

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13/03/2020

Keine Berechtigung zum Führen von Kfz in Deutschland mit durch Scheinwohnsitz erlangten EU-Führerschein

Eine gültige EU- oder EWR-Fahrerlaubnis berechtigt nicht zum Führen von Kraftfahrzeugen in der Bundesrepublik Deutschland, wenn die Umstände des Falls die Annahme nahelegen, dass zur Erlangung der Fahrerlaubnis ein Scheinwohnsitz im Ausland begründet wurde. Dies entschied das Verwaltungsgericht Koblenz im Fall eines deutschen Staatsangehörigen mit tschechischer Fahrerlaubnis.

Verwaltungsgericht Koblenz, Beschluss vom 03.03.2020, Az.: 4 L 158/20.KO

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12/03/2020

Autofahrer müssen Fahrzeug­geschwindigkeit bei Gegenverkehr und Dunkelheit anpassen

Das Oberlandesgericht Celle hat entschieden, dass Autofahrer ihre Fahrzeug­geschwindigkeit bei Gegenverkehr und Dunkelheit anpassen und auf schmalen Straßen ihr Fahrzeug mindestens innerhalb der Hälfte der übersehbaren Strecke anhalten können müssen.

Oberlandesgericht Celle, Urteil vom 04.03.2020, Az.: 14 U 182/19

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