Kanzlei Nagel

Kanzlei Nagel Versicherungsrecht und Schadensersatz

Wir helfen gerne ! Mehr Inhalte zu unseren Tätigkeitsgebieten finden Sie auf unserer Website: www.kanzlei-nagel.de

Die Kanzlei Nagel ist eine auf das Versicherungsrecht, das Schadensersatzrecht, das Verkehrsrecht und das Recht der Versicherungsvermittlung spezialisierte Anwaltskanzlei in der Stadtmitte von Karlsruhe. Sie finden bei uns hohe Sachkunde, hohe Durchsetzungsfähigkeit und, wenn es geboten ist, die Bereitschaft zu risikoadäquaten Kompromissen. In der Zusammenarbeit mit unseren Mandanten legen wir Wer

t auf einen angenehmen und menschlichen Umgang. Die Kanzlei Nagel wird von Rechtsanwalt Jürgen Nagel (Fachanwalt für Versicherungsrecht seit 2005) geleitet.

Und der erste Präsident hatte Null Bock auf Karlsruhe
23/05/2026

Und der erste Präsident hatte Null Bock auf Karlsruhe

Wie NS-belastet waren die ersten Karlsruher Richter? Wie gingen NS-Verfolgte und NS-Angepasste miteinander um? Das sollte eine neue Studie klären.

21/05/2026

(2) Beantwortung von Antragsfragen
WIE GEHE ICH MIT LEISTUNGSABLEHNUNGEN, RÜCKTRITTEN UND ANFECHTUNGEN BEI DER BERUFSUNFÄHIGKEITSVERSICHERUNG UM?

Bei Vertragsschluss muss der Antragssteller im Antrag Fragen beantworten, insbesondere zu seiner Gesundheit.

Aber nicht nur Fragen zur Gesundheit sondern z.B. auch zu seinem Einkommen oder zu bereits bestehenden Berufsunfähigkeitsversicherungen bei anderen Gesellschaften. Viele Grüße an Christian Müller!

Kommt es zu einem Leistungsfall, prüft der Versicherer, neben der eigentlichen Leistungsprüfung auch, ob Antragsfragen unrichtig beanwortet worden sind.

Bei dieser Prüfung sind die Versicherer ausgesprochen humorlos, besteht doch bei einer Falschangabe, je nach Konstellation, die Möglichkeit, den gesamten Vertrag mit Rückwirkung unwirksam zu machen, eine Leistungspflicht abzuwenden oder zumindest einzuschränken (dazu in einem späteren Beitrag).

Was muss angegeben werden?

Entscheidend sind die Antragsfragen des Versicherers. Der Antragssteller muss NUR gestellte FRAGEN BEANTWORTEN. Darüber hinaus ist er nicht verpflichtet, Angaben zu machen.

Wenn also z.B. nur nach Erkrankungen der letzten 5 Jahre gefragt wird, müssen nur Erkrankungen in diesem Zeitraum angegeben werden. Wenn zusätzlich nach Beschwerden, Untersuchungen, Beratungen oder Behandlungen gefragt wird, auch diese. Entscheidend sind die Fragen des Versicherers.

Wer sich bei der Beantwortung der Fragen unsicher ist, sollte sich vorab die Behandlungsunterlagen seiner Ärzte ausdrucken lassen. Darauf hat man einen Rechtsanspruch. Die erstmalige Überlassung von Behandlungsunterlagen beim Arzt hat kostenlos zu sein.

Nicht angegeben werden müssen LEICHTE Erkrankungen, die EINMALIG aufgetreten und FOLGENLOS AUSGEHEILT sind (kumulativ). Zum Beispiel ein Mal den Magen verdorben, einmalige Kopfschmerzen ... .

Unter die Bagatellgrenze können z.B. aber auch mehrfach aufgetretene Erkältungen fallen.

Alles andere ist anzugeben!

Es ist allerdings nicht die Aufgabe des Antragstellers, die Relevanz einzelner Angaben selbst zu bewerten.

Die Tatsache, dass bestimmte Beschwerden seit Jahren nicht mehr aufgetreten sind, entbindet nicht von deren Bekanntgabe.

Alles in allem kann die Empfehlung in diesem Zusammenhang nur lauten, sich vor Antragsstellung alle Behandlungsunterlagen von Behandlungen in der abgefragten Zeit zu besorgen. Falsche Inhalte müssen im Dialog mit dem jeweiligen Arzt bereinigt werden.

BEI DER BEANTWORTUNG VON ANTRAGSFRAGEN IST HOHE SORGFALT GEFORDERT! Auch vermeintlich kleine Fehler können zu fatalen Konsequenzen führen.

Bei meinem nächsten Beitrag wird es um die Formalien und die Abläufe gehen, die in diesem Zusammenhang zu beachten sind.

18/05/2026

Schöne neue Welt! Auf meinen letzten Post habe ich eine Antwort von Versicherungen mit Kopf bekommen. Hatte mich schon gefreut. Er hätte etwas "Nützliches" für mich. Ich solle ihm eine Nachricht schreiben. Hab ich gemacht. Dann kommt so ein KI-Chat, der KI-Aktiengeschäfte verticken will. Basti Kunkel will mit der Zeit gehen. Gratuliere!

Ich verbitte mir weitere Belästigungen mit irgendwelchem KI-Kram!

Nein, ich will nicht unermesslich reich werden. Das interessiert mich nicht. Ich werde mit dem leben, was ich habe! An alle KI-Agenten (heißt das so?): Ihr könnt mich aus euren Verteilern streichen!

17/05/2026

WIE GEHE ICH MIT LEISTUNGSABLEHNUNGEN, RÜCKTRITTEN UND ANFECHTUNGEN BEI DER BERUFSUNFÄHIGKEITSVERSICHERUNG UM? (1)

In der nächsten Zeit möchte ich in einer Serie von Beiträgen erläutern, wie ich mit Ablehnungen von Leistungsanträgen in der Berufsunfähigkeitsversicherung umgehe.

Gedanklicher Ausgangspunkt ist jeweils ein Standardprodukt (BU 50%).

Es wird in diesen Beiträgen um die großen Linien gehen, nicht um Einzelheiten oder Ausnahmen.

Die Ausführungen ersetzen keine Rechtsberatung im Einzelfall.

Es geht los:

Für Ablehnungen gibt es in der Berufsunfähigkeitsversicherung im Wesentlichen zwei Gründe:

- angebliche Falschbeanwortung von Gesundheitsfragen bei Vertragsschluss

- angebliches Nichterreichen von 50% BU (Kunde angeblich zu fit für Leistungen)

In meinem ersten inhaltlichen Post soll es um den sehr häufig von Versicherern erhobenen Vorwurf, der Kunde habe im Antrag auf Abschluss der Versicherung Gesundheitsfragen falsch beantwortet, gehen. Insider nennen diesen Themenbereich "VVA" = Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht. Der Versicherer versucht mit diesen Vorwurf, den Vertrag mit Rückwirkung zu beenden und die Erbringung von Leistungen zu verweigern.

True story. Heute vor dem Büro in der Stephanienstraße. Fragt mich doch der Fahrzeugeigentümer, wer den Schaden bezahlt?
11/05/2026

True story. Heute vor dem Büro in der Stephanienstraße. Fragt mich doch der Fahrzeugeigentümer, wer den Schaden bezahlt?

06/05/2026
16/04/2026

Eine Amerikanerin hat erfolgreich gegen Meta und Google geklagt. Würde so eine Klage wie in den USA auch in Deutschland funktionieren?

09/04/2026

HAFTUNGSFALLE FEHLENDE BU-LEISTUNGSDYNAMIK Dass bei der Vermittlung eines Vertrages über eine Berufsunfähigkeitsversicherung eine Beratung über eine mögliche Beitragsdynamik (für die Zeit bis zum Eintritt eines Versicherungsfalles) dazugehört, ist in Vermittlerkreisen angekommen. Nicht gleichermaßen angekommen ist allerdings, dass, wenn eine Beitragsdynamik aufgenommen worden ist, zumindest auch über eine mögliche Leistungsdynamik (Leistungsphase) gesprochen werden sollte. Wurde über eine Leistungsdynamik nicht beraten (Beratungsdokumentation), spricht viel für das Vorliegen eines Beratungsfehlers. Der Vermittler muss ggf. für entgangene Rentenerhöhungen in der Leistungsphase einstehen. Durch die Aufnahme der Beitragsdynamik hat der Kunde ja zum Ausdruck gebracht, dass er einen Inflationsschutz begehrt. Wenn dem so ist, muss eine mögliche Leistungsdynamik (jährliche Erhöhung der Rente nach Eintritt des Versicherungsfalles) thematisiert werden. Man kann für den Normalfall davon ausgehen, dass ein Kunde, wenn er gegen die Entwertung seiner Leistungen abgesichert sein möchte, beide Varianten dieser Absicherung begehrt. So jedenfalls das OLG Stuttgart in einem Beschluss über die Gewährung von Prozesskostenhilfe, der mir in dieser Woche zugestellt worden ist. Verschärfend kam in dem vorliegenden Fall dazu, dass der Versicherungsnehmer zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses noch relativ jung war. Als Berufsunfähigkeit eintrat (sonst wäre es kein Fall) war der Mandant noch nicht einmal 30 Jahre alt.

"Präventionselite versus Schadenbürger"Ist da was dran? Was mir spontan einfällt:- Wartezeiten für Arzttermine GKV/PKV -...
09/04/2026

"Präventionselite versus Schadenbürger"

Ist da was dran?

Was mir spontan einfällt:

- Wartezeiten für Arzttermine GKV/PKV

- Oft keine (bezahlbare) BU-Absicherung für körperlich arbeitenden Versicherte

- Körperlich arbeitende gesetzlich und privat Versicherte (mit geringerer Lebenserwartung) bezahlen bei der Rentenversicherung für die, die am Schreibtisch arbeiten (längere Lebenserwartung), mit.

Die private Versicherungswirtschaft hat eben nicht den Auftrag, soziale Gerechtigkeit herzustellen.

Sie schreibt soziale Ungleichheit fort.

Versicherungen stoßen an Grenzen: Schäden steigen, Schutz wird teurer. Ein Zukunftsforscher zeigt, warum Sicherheit für viele zum unbezahlbaren Risiko wird.

Kunstfoyer München, Lisette Model
02/04/2026

Kunstfoyer München, Lisette Model

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StephanienStr. 18
Karlsruhe
76133

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