Vorschrift2

Vorschrift2 Vorschrift2 - Praxisgerecht die Vorgaben der DGUV Vorschrift 2 Online umsetzen Am 1.

Januar 2011 ist die neue Unfallverhütungsvorschrift "Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit" (DGUV Vorschrift 2) in Kraft getreten. Die Regelbetreuung gilt für alle Betriebe mit mehr als 10 Beschäftigten und folgt dem Grundgedanken, die Eigenverantwortung des Betriebes zu stärken. Jeder Betrieb mit mehr als 10 Mitarbeitern muß daher jährlich einen Nachweis darüber erbringen, was der Be

triebsarzt und die Fachkraft im Betrieb für Aufgaben und Leistungen erbringen sollen. Der Vorschrift2-Manager unterstützt Sie hierbei mit einem komfortablen Werkzeug.

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