11/05/2026
Der Bundesfinanzhof (BFH) bestätigte in einem aktuellen Urteil die Steuerpflicht von Erstattungszinsen auf zu viel gezahlte Gewerbesteuer, auch wenn Nachzahlungszinsen dem Betriebsausgabenabzugsverbot unterliegen. Lesen Sie mehr darüber hier.
BFH bestätigt Steuerpflicht von Erstattungszinsen auf zu viel gezahlte Gewerbesteuer