27/05/2026
Die Kirche als Arbeitgeberin darf für bestimmte Stellen eine Religionszugehörigkeit als Einstellungsvoraussetzung anführen - aber eben nicht für alle. Das sorgt immer wieder für Klagen und Gerichtsverfahren. Dieser Fall zog sich über mehr als 13 Jahre.
Foto: pixabay.com Religionsgemeinschaften und die ihnen zugeordneten Einrichtungen können als Einstellungsvoraussetzung eine Kirchenzugehörigkeit verlangen, wenn diese nach der Art der Tätigkeit oder den Umständen ihrer Ausübung angesichts des Ethos der Religionsgemeinschaft eine gerechtfertigt...