12/07/2023
‼ Immer häufiger werden wir gebeten, ein laufendes oder ein von dem Landgericht abgeschlossenes Erstinstanzliche Verfahren für den geschädigten Patienten zu übernehmen und weiter zu führen. Die Gründe hierfür sind vielfältig.
Zum einen ist es der Wunsch des Mandanten nach neuen Ideen und Argumenten, zum anderen aber auch eine neue Dynamik in ein bereits zu lang andauerndes Verfahren bringen zu wollen.
Grundsätzlich bieten wir in jedem Stadium des Verfahrens unsere Zweite Meinung an. Schildern Sie uns Ihr hierzu Ihr Anliegen und wir prüfen unverbindlich, ob und in welchem Umfang wir für Sie tätig.
👉 Lassen Sie sich unverbindlich beraten unter: https://www.medizinrecht-gilmour.de/anwaltliche-zweitmeinung/