Real Estate Services - Constantin Nussbaum

Real Estate Services - Constantin Nussbaum Ihr Experte rund um die Immobilienverwaltung - Unser Kerngeschäft bezieht sich hierbei insbesondere auf die Verwaltung von.

WEG-Verwaltung-Wer uns mit der Verwaltung einer Wohnungseigentümergemeinschaft betraut, setzt auf Kompetenz, Zuverlässigkeit und Sorgfalt. Mit Fingerspitzengefühl und diplomatischem Geschick versuchen wir als neutrale Instanz, die teils sehr unterschiedlichen Einzelinteressen der Eigentümer auf einen gemeinsamen Nenner zu bringen und so für die optimale Betreuung Ihrer Immobilie zu sorgen. Unser Z

iel: Ihnen als Eigentümer die Sicherheit eines hervorragend gepflegten Objektes mit besten Aussichten auf Wertentwicklung geben. Mietverwaltung-Wir sorgen für die werterhaltende Bewirtschaftung Ihrer Immobilie - sachkundig, zuverlässig und immerzu im Einvernehmen mit dem Eigentümer. Angefangen von der korrekten kaufmännischen Abwicklung der Mietsache über die regelmäßige technische Kontrolle des Gebäudezustandes bis hin zur sorgfältigen Auswahl des optimal zu Ihnen und der Hausgemeinschaft passenden Mieters: Wir übernehmen für Sie die professionelle und umfassende Verwaltung Ihres Objekts.

22/06/2018

ACHTUNG: HIGH VOLTAGE

Gesucht wird ein/e Monteur/in für Elektro- und Gebäudetechnik zum nächst möglichen Zeitpunkt in 55743 Idar-Oberstein.

Unser Kunde ist ein modernes, aufstrebendes Unternehmen mit einer starken Wachstumsrate.

Sie erwartet….

- ein sich lohnendes Entgelt
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- Lob und Anerkennung für Ihre Leistung
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- Unterstützung von Fortbildungen

Ihre Aufgaben im Unternehmen als Monteur/in für Elektro-und Gebäudetechnik…..

- installieren, reparieren und warten von
elektrotechnischen Anlagen

Diese Eigenschaften bringen Sie mit…..

- erkennen und bewältigen von technischen und
fachlichen Problemen
- selbstständiges Arbeiten
- technisches Wissen
- den Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis
- den Willen Herausforderungen zu meistern
- höflichen Umgang mit Kunden
- gepflegtes Auftreten

Sie erkennen sich in der Beschreibung wieder? Sie suchen eine neue Herausforderung?

Dann senden Sie uns Ihre Bewerbung per Email oder per Post zu. Mit der Übersendung Ihrer Bewerbung erklären Sie Ihr Einverständnis, Sie in unsere Bewerberdatenbank aufzunehmen. Auf Wunsch erhalten Sie Ihre Bewerbungsunterlagen auch wieder zurück.

Sie kennen jemanden in Ihrem Umfeld auf den die Beschreibung passt?
Dann kontaktieren Sie uns. Für Hinweise oder Kontaktdaten, die zur Einstellung der von Ihnen empfohlenen Person führen, erhalten Sie eine Belohnung von 200 €.

Ihr Ansprechpartner: Marcel Monz

Martin Monz Concepts
Im Brühl 11
55758 Sensweiler
Email: [email protected]

Jetzt mitmachen und 30% der Nettoinvestitionskosten zurück bekommen (gilt sowohl für Privatpersonen, als auch für Eigent...
06/06/2017

Jetzt mitmachen und 30% der Nettoinvestitionskosten zurück bekommen (gilt sowohl für Privatpersonen, als auch für Eigentümergemeinschaften):

Seit 1. August 2016 werden der Ersatz von Heizungspumpen und Warmwasserzirkulationspumpen durch hocheffiziente Pumpen sowie der hydraulische Abgleich am Heizsystem gefördert. Grundlage ist die Richtlinie über die Förderung der Heizungsoptimierung durch hocheffiziente Pumpen und hydraulischen Abgleich.

Die Förderung beträgt 30 % der Nettoinvestitionskosten für Leistungen sowohl im Zusammenhang mit dem Ersatz von Heizungs-Umwälzpumpen und Warmwasser-Zirkulationspumpen durch hocheffiziente Pumpen als auch im Zusammenhang mit dem hydraulischen Abgleich, höchstens jedoch 25.000 Euro pro Standort.

Heizungsoptimierung

Auch wenn der BGH bereits in 2015 die Vertragsklauseln in Bezug auf die Schönheitsreparaturen gekippt hat, ist dies noch...
25/05/2016

Auch wenn der BGH bereits in 2015 die Vertragsklauseln in Bezug auf die Schönheitsreparaturen gekippt hat, ist dies noch lange kein Freifahrtschein für den Mieter, die Renovierung der Wohnung grundsätzlich zu verweigern und dem Vermieter diese Kosten aufzuerlegen.

Der Beweis, dass die Wohnung bei Übergabe renovierungsbedürftig war und deshalb die Schönheitsreparaturklausel unwirksam ist, obliegt dem Mieter.

Obacht bei der Wortwahl! Dies gilt auch zwischen Vermieter und Mieter. (AG München, Urteil v. 16.7.2013, 411 C 8027/13)
25/05/2016

Obacht bei der Wortwahl! Dies gilt auch zwischen Vermieter und Mieter. (AG München, Urteil v. 16.7.2013, 411 C 8027/13)

Bezeichnet ein Mieter den Vermieter als "Schwein", kann dies die fristlose Kündigung des Mietverhältnisses rechtfertigen. Hintergrund Der Vermieter eines Zimmers in einem Arbeiterwohnheim verlangt vom Mieter nach einer fristlosten Kündigung Räumung. Nach einem Gespräch, bei dem der ...

Ab voraussichtlich November 2016 ist die Wohnungsgeberbestätigung nur noch bei Einzug und nicht mehr bei Auszug vom Verm...
06/04/2016

Ab voraussichtlich November 2016 ist die Wohnungsgeberbestätigung nur noch bei Einzug und nicht mehr bei Auszug vom Vermieter auszufüllen...

Die Wohnungsgeberbestätigung bzw. Vermieterbescheinigung soll künftig nur noch beim Einzug des Mieters erforderlich sein.

Herbst-/Winterzeit ist Schimmelzeit! Wie beuge ich dem Ganzen vor und wie kann ich zugleich noch Energiekosten sparen?Hi...
11/11/2014

Herbst-/Winterzeit ist Schimmelzeit! Wie beuge ich dem Ganzen vor und wie kann ich zugleich noch Energiekosten sparen?

Hier ein paar Tips, an die sich jeder halten sollte:

Richtig Lüften: Anleitung

Die Abführung von Luftfeuchtigkeit ist insbesondere wichtig, da zu hohe Luftfeuchtigkeit das Wachstum von Hausstaubmilben und Schimmelpilzsporen begünstigt, was wiederum Allergien hervorrufen kann. Hohe Luftfeuchtigkeit tritt vor allem in Küche und Bad auf, aber auch der Mensch transpiriert ungefähr 1,5 Liter Feuchtigkeit pro Tag in seine Umgebung. Luftqualität und Luftfeuchtigkeit sind für Menschen nur sehr begrenzt wahrnehmbar, sodass das richtige Lüften häufig zu kurz kommt. Luftqualitätsfühler und Luftfeuchtemesser („Hygrometer”) können aushelfen und ans Lüften erinnern. Nicht nötig sind Hilfsmittel hingegen bei der Temperatur: Empfindet man es als zu warm, wird meist schnell das Fenster aufgerissen, da ist kein Thermometer nötigt. Zusätzlich zu Luftqualität, Luftfeuchtigkeit und Wohlfühltemperatur gibt es noch einen rechtlichen Grund fürs richtge Lüften: Mieter sind in aller Regel verpflichtet, für eine angemessene Wohnungslüftung zu sorgen. Und die besten Anleitung für richtiges Lüften ist: Nicht Dauerlüften, sondern regelmäßig und ausreichend lang Stoßlüften.

Nicht Dauerlüften …
Also die Fenster so oft und lange wie möglich auflassen? So einfach ist es nicht. Wenn während der Heizperiode häufiger als nötig gelüftet wird, dann wird Energie verschwendet. Und nach Möglichkeit sollte nie durch das dauerhafte Kippen der Fenster gelüftet werden: Gekippte Fenster sorgen kaum für Luftaustausch, dafür wird ein Großteil der aufsteigenden Warmluft des Heizkörpers ungenutzt nach außen geführt. Außerdem kühlen beim Dauerlüften die Wände in Fensternähe aus, Luftfeuchtigkeit kann dort kondensieren und es kann zu Schimmelbildung kommen. Des Weiteren sollte man sich – auch im Sommer – vor andauernder Zugluft schützen, sonst drohen ein steifer Nacken und gereizte Schleimhäute.

… sondern Stoßlüften!
Wichtig ist also, die Fenster ganz aufzumachen, dabei grundsätzlich die Heizung zu drosseln und angemessen lange zu lüften. Was ist angemessen lange? Wir empfehlen, in den Monaten Dezember bis Februar ungefähr fünf Minuten zu lüften, im März und November zehn Minuten, im April und Oktober 15 Minuten, im Mai und September 20 Minuten und in den Monaten Juni, Juli und August sollte ungefähr 30 Minuten gelüftet werden. Leichter zu merken: Je wärmer es draußen ist, desto länger muss man lüften. Die Anzahl, wie oft das Fenster geöffnet werden soll, ändert sich aber nicht: Viermal täglich ist bei Anwesenheit das Minimum. Wer tagsüber nicht zu Hause ist, sollte wenigstens dreimal täglich für Durchzug sorgen („Querlüften”) und am Wochenende dann öfter lüften. Und wenn man Besuch hat oder gebadet, geduscht, gekocht hat oder Wäsche getrocknet wird, sollte entsprechend häufiger und länger gelüftet werden. Ein weiterer wichtiger Punkt: Wurden energetische Modernisierungsmaßnahmen wie Dämmungen oder ein Fensteraustausch durchgeführt, muss länger gelüftet werden, da kein Luftaustausch mehr über undichte Stellen erfolgen kann. Und das ist auch gut so: Unkontrolliert über zugige Fenster, Türen und andere Baugruppen zu lüften, verschwendet Energie, erhöht die Schimmelgefahr beträchtlich und senkt die Behaglichkeit der Wohnräume.

(Quelle: http://www.klima-sucht-schutz.de/energie-sparen/heizenergie-sparen/lueften-lueftungsanlagen-fenster/richtig-lueften/)

15/01/2013

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