Rechtsanwaltskanzlei Landsperger

Rechtsanwaltskanzlei Landsperger Tätigkeitsschwerpunkte:
- Familienrecht
- Erb- und Vorsorgerecht
- Arbeitsrecht
- Mietrecht Kündigungsschutz), und Mietrecht (z.B. bei Kündigung).

Die Rechtsanwaltskanzlei Landsperger berät und vertritt Sie an vier Standorten schwerpunktmäßig im Familienrecht (Scheidung, Unterhalt, Sorgerecht etc.), Erbrecht (z.B. Testament oder erbschaftsteuerrechtliche Beratung), Arbeitsrecht (insb. Selbstverständlich verfügen wir auch in anderen Rechtsgebieten über die Qualifikation zur kompetenten Beratung und Vertretung.

06/05/2020

Am 1. Juni 2020 wird offiziell unsere neue Zweigstelle in Zusmarshausen eröffnet. Damit ist die Rechtsanwaltskanzlei Landsperger künftig auch im Landkreis Augsburg für Sie da.

02/01/2019

Gesetze, Normen, Verordnungen ... dies alles ändert sich im Januar 2019:

Arbeitsrecht
- Der gesetzliche Mindestlohn steigt auf 9,19 Euro pro Stunde
- Arbeitnehmer eines Unternehmens mit mindestens 45 Beschäftigten haben unter bestimmten Voraussetzungen nach einer Betriebszugehörigkeit von sechs Monaten die Möglichkeit, die sog. Brückenteilzeit für ein bis fünf Jahre in Anspruch zu nehmen und danach wieder automatisch zurück in Vollzeit zu wechseln
- Wenn ein Arbeitgeber durch die Entgeltumwandlung eines Arbeitnehmers Sozialversicherungsbeiträge spart, ist er dazu verpflichtet, einen Zuschuss in Höhe von 15% des Sparbetrags, den der Arbeitnehmer in eine Direktversicherung mit Neuzusage ab 2019 einzahlt zu leisten

Mietrecht
- Die Miete darf nach Modernisierungen künftig binnen sechs Jahren nur noch um maximal 3 Euro / qm steigen
- Von den Kosten einer Modernisierung darf künftig nur noch ein Anteil von 8 % (bisher 11%) jährlich auf die Mieter umgelegt werden
- Vermieter müssen einem neuen Mieter die Höhe der Mietzahlungen des vorherigen Mieters offenlegen

Sozialrecht
- Der Anspruch auf ALG 1 entsteht nun bereits bei einer Beitragszahlungszeit von 12 Monaten innerhalb der vergangenen 30 Monate (bisher 24 Monate)
- Der Zusatzbeitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung wird künftig zur Hälfte vom Arbeitgeber bzw. von der Rentenkasse übernommen; der durchschnittliche Zusatzbeitrag sinkt auf 0,9%
- Der Beitrag zur gesetzlichen Arbeitslosenversicherung sinkt von 3,0 auf 2,5 %.
- Der Beitrag zur gesetzlichen Pflegeversicherung steigt für Eltern von 2,55 auf 3,05% und für Kinderlose auf 3,30%
- Die Hartz-IV-Regelsätze steigen:
o Für Alleinstehende um acht Euro auf 424 Euro
o Für volljährige Mitglieder einer Bedarfsgemeinschaft
um acht Euro auf 382 Euro
o Für Jugendliche von 14 – 17 Jahren um sechs Euro
auf 322 Euro
o Für Kinder von 6 bis 13 Jahren um sechs Euro auf
302 Euro
o Für Kinder bis 5 Jahren um fünf Euro auf 245 Euro
- Um Langzeitarbeitslosen den Wiedereinstieg ins Berufsleben zu erleichtern gibt es künftig eine fünf Jahre andauernde Förderung der betreffenden Arbeitgeber
- Die Mütterrente steigt von 2,0 auf 2,5 Rentenpunkte für die Erziehungszeit
- Die Erwerbsminderungsrente steigt für diejenigen, die sie ab 2019 beziehen
- Die Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung steigt von 4.425 auf 4.537,50 Euro im Monat
- Für Selbstständige sinkt der Mindestbeitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung inkl. Pflegebeitrag von 243 Euro auf nur noch 171 Euro
- Die Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Renten- und Arbeitslosenversicherung steigt im Westen von 6.500 Euro auf 6.700 Euro und im Osten von 5.800 Euro auf 6.150 Euro
- Durch das neue Qualifizierungschancengesetz stehen Weiterbildungsangebote der Arbeitsagentur künftig auch Beschäftigten offen; es erfolgt eine öffentliche Förderung, wenn der Arbeitgeber sich an den Kosten beteiligt

Steuerrecht
- Der steuerliche Kinderfreibetrag steigt von 7.428 Euro auf 7.620 Euro
- Der steuerliche Grundfreibetrag steigt von 9.000 Euro auf 9.168 Euro
- Die Grenze für geringwertige Wirtschaftsgüter steigt für das Veranlagungsjahr 2018 von 410 Euro netto auf 800 Euro netto
- Für die Privatnutzung eines E- oder Hybrid-Dienstwagens muss künftig nur noch ein geldwerter Vorteil von 0,5% (bisher 1%) versteuert werden
- Dienstfahrräder können künftig völlig kostenfrei privat genutzt werden

Sonstige Rechtsgebiete
- Im Geburtenregister ist neben „männlich“ und „weiblich“ nun auch die Eintragung „divers“ für intersexuelle Menschen möglich
- Die Lkw-Maut auf Autobahnen und Bundesstraßen steigt
- Supermärkte müssen künftig am Regal kennzeichnen, bei welchen Flaschen es sich um Einweg- und bei welchen es sich um Mehrwegflaschen handelt
- Die Pfandpflicht erstreckt sich nun auch auf Einweg-Verpackungen mit Frucht- und Gemüse-Nektaren mit Kohlensäure und Mischgetränke mit einem Molkeanteil von mehr als 50%
- In Stuttgart werden ab sofort Dieselfahrverbote umgesetzt
- Das Verpackungsgesetz ersetzt nun die bisher gültige Verpackungsverordnung; Ziel ist die Verringerung des gesamten Abfallaufkommens

Bitte beachten: Diese Übersicht erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Zudem ist die Umsetzung einiger der genannten Änderungen von weiteren – hier nicht genannten – Voraussetzungen abhängig. Das Vorgenannte stellt insofern lediglich eine erste grobe Information dar und ersetzt nicht eine rechtliche Beratung.

05/01/2018

Gesetze, Normen, Verordnungen ... das hat sich 2018 geändert:

Arbeitsrecht

1. Der Mindestlohn für Pflegekräfte steigt in den alten Bundesländern von 10,20 Euro auf 10,55 Euro, in den neuen Bundesländern von 9,50 Euro auf 10,05 Euro

2. Der Mindestlohn im Elektrohandwerk steigt deutschlandweit auf 10,95 Euro

3. Entgelttransparenzgesetz: In Betrieben mit über 200 Arbeitnehmern besteht künftig ein Anspruch auf Auskunft darüber, wie hoch der Durchschnittsverdienst einer Vergleichsgruppe des anderen Geschlechts im Betrieb ist; bei mehr als 500 Arbeitnehmern ist regelmäßig der Stand der Lohngleichheit in einem Lagebericht zu erfassen

Familienrecht

1. Der Kindesunterhalt steigt je nach Altersstufe um 6 bis 12 Euro monatlich; der Unterhaltsvorschuss steigt um bis zu 5 Euro monatlich

Privates Baurecht

Private Bauherren können jetzt von ihrem Bauunternehmer detaillierte Baubeschreibungen sowie einen verbindlichen Fertigstellungstermin verlangen. Außerdem gibt es nun ein Widerrufsrecht in Bezug auf Bauverträge.

Sozialrecht

1. Der Hartz IV-Regelsatz steigt von 409 auf 416 Euro bzw. bei Paaren von 368 auf 374 Euro pro Person, auch die Regelsätze für Kinder wurden angehoben

2. Die Beitragsbemessungsgrenze bei der Rentenversicherung steigt auf monatlich 6500 Euro in den alten Bundesländern sowie monatlich 5800 Euro in den neuen Bundesländern; der Beitragssatz für die gesetzliche Rentenversicherung sinkt gleichzeitig von 18,7 auf 18,6 Prozent

3. Bei der gesetzlichen Krankenversicherung steigt die Beitragsbemessungsgrenze auf 4.425 Euro monatlich; die Pflicht zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung gilt bei Nichtselbstständigen bis zu einem Monatseinkommen von 4.950 Euro

Steuerrecht

1. Der Grundfreibetrag steigt von 8.820 Euro auf 9.000 Euro, bei Ehepaaren und eingetragenen Lebenspartnerschaften auf zusammen 18.000 Euro

2. Der Kinderfreibetrag steigt auf 7.428 Euro, das Kindergeld steigt um zwei Euro monatlich; die Nachforderung von Kindergeld ist künftig nur noch sechs Monate lang möglich

3. Berufsbedingte Anschaffungen können künftig bis zu einem Betrag von 800 Euro netto noch im selben Jahr in voller Höhe einkommensmindernd abgesetzt werden (bisher: 410 Euro netto)

4. Die Zumutbarkeitsgrenze für außergewöhnliche Belastungen ist gesunken

5. Die Kassen von Geschäften und Gastronomiebetrieben dürften künftig vom Finanzamt unangemeldet geprüft werden

6. Steuererklärungen können künftig ohne Belege eingereicht werden; diese sind jedoch für den Fall von Nachfragen aufzuheben und dann nachzureichen

7. Privatpersonen müssen die Steuererklärung für das Jahr 2017 erst bis zum 31. Juli (bisher 31. Mai) einreichen, Steuerberater haben für das Veranlagungsjahr 2017 nunmehr Zeit bis zum 28. Februar 2019 (bisher 31. Dezember des Folgejahres)

Sonstiges

1. Verbraucher haften bei Kreditkartenmissbrauch nur noch mit höchstens 50 Euro, anstatt wie bisher mit 150 Euro; lediglich bei grober Fahrlässigkeit liegt die Grenze deutlich höher

2 Anspruch auf Mutterschutz haben jetzt auch Schülerinnen und Studentinnen

3. Um vor Telefon-Abzocke zu schützen, hat künftig bei Anrufen in 22 Länder vor Durchstellen der Verbindung eine kostenlose Preisansage zu erfolgen, damit der Anrufer die Möglichkeit hat, das Telefonat abzubrechen, noch bevor überraschende Kosten entstehen

4. Bei neu gekauften Fahrradanhängern mit einer Breite von mehr als 60 Zentimetern sin künftig an der Vorderseite zwei weiße Reflektoren und an der Rückseite zwei rote Reflektoren anzubringen; wenn die Hälfte des Fahrradrücklichts verdeckt wird, ist eine rote Rückleuchte am Anhänger anzubringen, ab einer Breite von mehr als einem Meter muss zusätzlich an der Vorderseite links eine Leuchte angebracht werden

5. Mängel können im Reiserecht künftig zwei Jahre lang geltend gemacht werden

6. Der Preis gebuchte Reisen darf nachträglich bis zu 8 Prozent erhöht werden, allerdings nur bis spätestens 20 Tage vor Reiseantritt

7. Der Führerschein für Sportbootfahrer hat künftig wie die anderen Führerscheine das Format einer Scheckkarte

8. Die Grundzulage beim Riestern steigt von 154 Euro auf 175 Euro jährlich

9. EU-Zahlungsdienstrichtlinie: Für Kreditkartenzahlungen bei Buchungen dürften künftig keine gesonderten Gebühren mehr verlangt werden

17/11/2017

Beschluss des Kammergerichts zum Erbrecht vom 24.05.2017, Az. 6 W 100/16:

Haben Eheleute ein gemeinschaftliches wechselbezügliches Testament (z.B. Berliner Testament) verfasst, so ist ein handschriftlicher Widerruf auch einzelner Verfügungen in der Regel nur gemeinsam möglich. Ein einseitiger Widerruf bedarf einer notariellen Beurkundung und zwar selbst dann, wenn der eine Ehepartner mit dem Widerruf des anderen einverstanden ist. Eine handschriftliche Zustimmung des einverstandenen Ehepartners genügt nicht.

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09/11/2017

Gesetze, Normen, Verordnungen ... dies alles ändert sich im November 2017:
1. Mindestlohn, insb. Pflegemindestlohnverordnung
In der Pflegebranche wird der Mindestlohn auf 10,55 Euro (alte Bundesländer) bzw. 10,05 Euro (neue Bundesländer) aufgestockt, in der Land-, Forstwirtschaft- und Gartenbau-Branche steigen der tarifliche Mindestlohn auf 9,10 Euro (bundeseinheitlich) und der Sachbezugswert für Verpflegung auf 241 Euro.
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2. Bußgelder
Das Blockieren einer Rettungsgasse oder das Nichtbeachten von Martinshorn oder Blaulicht wird künftig mit einem Bußgeld zwischen 200 und 320 Euro sowie zwei Punkten in Flensburg geahndet, für die Nutzung eines Mobiltelefons, Tablets oder eBook-Reaeders am Steuer werden jetzt mindestens 100 Euro Bußgeld fällig; die Nutzung auf dem Fahrrad kostet 55 Euro. Wer sich als Fahrzeuglenker maskiert, verschleiert oder das Gesicht anderswie unkenntlich macht, hat 60 Euro zu bezahlen.
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3. Neue Grenzwerte für Kinderspielzeug auf Wasserbasis (z.B. Klebstoffe, Seifenblasen und Fingerfarben)
Die Grenzwerte für die möglicherweise allergieauslösenden Konservierungsstoffe CMI und MI wurden gesenkt.
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4. Prostituiertenschutzgesetz Baden-Württemberg
Nach Bayern, Schleswig-Holstein, Thürigen, Hamburg, Saarland und Mecklenburg-Vorpommern benötigen Prostituierte und Erotik-Masseurinnen künftig auch in BaWü einen formellen Tätigkeitsnachweis und eine offizielle Anmeldung bei Amt, wobei der Lichtbildausweis je nach Alter alle ein bis zwei Jahre aktualisiert und während der Berufsausübung bei sich geführt werden muss. Regelmäßige Gesundheitsberatungen sind künftig Pflicht; in Bordellen sind strengere Hygiene- und Bauauflagen zu erfüllen; die Verwendung von Ko****en ist sowohl für Prostituierte, als auch für deren Freier verpflichtend.
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5. Namensänderung
Die Reihenfolge von Vornamen kann künftig unkompliziert durch Erklärung gegenüber dem Standesamt geändert werden.
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6. Öffentlichkeitsbeteiligung bei Raumplanungsverfahren
Künftig sind Anwohner an Bauprojekten auf Landes- und Regionalebene, wie z.B. Fernstraßen, Bahntrassen, Windkraftanlagen und Hochspannungsleitungen zu beteiligen.
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7. Hochwasserschutz
Im Bereich des Hochwasserschutzes kann der Bund künftig länderübergreifende Pläne aufstellen.
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8. Öffentlichkeit von Gerichtsverfahren
Menschen mit Hör- und / oder Sprachbehinderungen haben künftig Anspruch auf einen Gebärdendolmetscher oder eine ähnliche Unterstützung, um Gerichtsverfahren beiwohnen und folgen zu können
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9. Fernsehempfang
Das digitale Antennenfernsehen wurde in weiteren Teilen Deutschlands auf DVB-T2 HD umgestellt; für den Empfang ist ein DVB-T2-fähiges Endgerät erforderlich; in Bayern sind die Gebiete Würzburg, Rhön und Pfaffenberg, in BaWü ist das Gebiet um Freiburg betroffen.

20/10/2017

Die Kanzlei ist wegen Urlaubs vom 20.10.2017 bis zum 08.11.2017 geschlossen.
In dringenden Fällen sind wir aber über [email protected] auch während dieser Zeit erreichbar.

20/10/2017

Urteil des LG Köln vom 23.06.2017,
Az. 3 O 280/16:

Die Rückforderung von Zuwendungen an einen ehemaligen Lebensgefährten ist nur dann möglich, wenn diese Zuwendung angesichts der individuellen Verhältnisses der Lebensgemeinschaft eine erhebliche Bedeutung hat. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn ein wesentlicher finanzieller Beitrag zur Vermögensschaffung oder -mehrung des Partners erfolgte.

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13/10/2017

OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 27.03.2017,
Az. 2 WF 164/16:

Die Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe für ein Sorgerechtsverfahren scheidet nicht bereits deshalb aus, weil vorgerichtlich das Jugendamt nicht beteiligt wurde.

Anmerkung der Rechtsanwaltskanzlei Landsperger: Sowohl bei Streitigkeiten über die elterliche Sorge, als auch bei Streitigkeiten über die Ausgestaltung des Umgangsrechts erwarten die Familiengerichte gerne, dass vor Inanspruchnahme der deutschen Gerichtsbarkeit die außergerichtliche Erledigung unter Einbeziehung des Jugendamts erfolglos versucht wurde.

Da ein solcher Einigungsversuch vor dem Jugendamt zwar oft sinnvoll, aber eben nicht verpflichtend ist, ist es letztlich nur konsequent, die Bewilligung von Verfahrenskostehilfe nicht an die Bedingung eines solchen Einigungsversuchs zu knüpfen.

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06/10/2017

Urteil des BAG zum Arbeitsrecht vom 29.06.2017,
Az. 2 AZR 302/16:

Das absichtliche Berühren der primären oder sekundären Geschlechtsmerkmale eines anderen ist selbst dann als sexuelle Belästigung zu qualifizieren, wenn die Berührung nicht auf einer sexuellen Motivation beruht.

Anmerkung der Rechtsanwaltskanzlei Landsperger: Das Bundesarbeitsgericht unterstreicht mit dieser Entscheidung den besonderen Schutz der körperlichen Intimsphäre und setzt das Empfinden eines sexuellen Angriffs zurecht über die (oft schwer nachzuprüfende) Intention des "Angreifers".

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Herzog-Leopold-Str. 17
Ichenhausen
89335

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Montag 07:00 - 19:00
Dienstag 07:00 - 19:00
Mittwoch 07:00 - 19:00
Donnerstag 07:00 - 19:00
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