09/11/2017
Gesetze, Normen, Verordnungen ... dies alles ändert sich im November 2017:
1. Mindestlohn, insb. Pflegemindestlohnverordnung
In der Pflegebranche wird der Mindestlohn auf 10,55 Euro (alte Bundesländer) bzw. 10,05 Euro (neue Bundesländer) aufgestockt, in der Land-, Forstwirtschaft- und Gartenbau-Branche steigen der tarifliche Mindestlohn auf 9,10 Euro (bundeseinheitlich) und der Sachbezugswert für Verpflegung auf 241 Euro.
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2. Bußgelder
Das Blockieren einer Rettungsgasse oder das Nichtbeachten von Martinshorn oder Blaulicht wird künftig mit einem Bußgeld zwischen 200 und 320 Euro sowie zwei Punkten in Flensburg geahndet, für die Nutzung eines Mobiltelefons, Tablets oder eBook-Reaeders am Steuer werden jetzt mindestens 100 Euro Bußgeld fällig; die Nutzung auf dem Fahrrad kostet 55 Euro. Wer sich als Fahrzeuglenker maskiert, verschleiert oder das Gesicht anderswie unkenntlich macht, hat 60 Euro zu bezahlen.
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3. Neue Grenzwerte für Kinderspielzeug auf Wasserbasis (z.B. Klebstoffe, Seifenblasen und Fingerfarben)
Die Grenzwerte für die möglicherweise allergieauslösenden Konservierungsstoffe CMI und MI wurden gesenkt.
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4. Prostituiertenschutzgesetz Baden-Württemberg
Nach Bayern, Schleswig-Holstein, Thürigen, Hamburg, Saarland und Mecklenburg-Vorpommern benötigen Prostituierte und Erotik-Masseurinnen künftig auch in BaWü einen formellen Tätigkeitsnachweis und eine offizielle Anmeldung bei Amt, wobei der Lichtbildausweis je nach Alter alle ein bis zwei Jahre aktualisiert und während der Berufsausübung bei sich geführt werden muss. Regelmäßige Gesundheitsberatungen sind künftig Pflicht; in Bordellen sind strengere Hygiene- und Bauauflagen zu erfüllen; die Verwendung von Ko****en ist sowohl für Prostituierte, als auch für deren Freier verpflichtend.
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5. Namensänderung
Die Reihenfolge von Vornamen kann künftig unkompliziert durch Erklärung gegenüber dem Standesamt geändert werden.
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6. Öffentlichkeitsbeteiligung bei Raumplanungsverfahren
Künftig sind Anwohner an Bauprojekten auf Landes- und Regionalebene, wie z.B. Fernstraßen, Bahntrassen, Windkraftanlagen und Hochspannungsleitungen zu beteiligen.
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7. Hochwasserschutz
Im Bereich des Hochwasserschutzes kann der Bund künftig länderübergreifende Pläne aufstellen.
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8. Öffentlichkeit von Gerichtsverfahren
Menschen mit Hör- und / oder Sprachbehinderungen haben künftig Anspruch auf einen Gebärdendolmetscher oder eine ähnliche Unterstützung, um Gerichtsverfahren beiwohnen und folgen zu können
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9. Fernsehempfang
Das digitale Antennenfernsehen wurde in weiteren Teilen Deutschlands auf DVB-T2 HD umgestellt; für den Empfang ist ein DVB-T2-fähiges Endgerät erforderlich; in Bayern sind die Gebiete Würzburg, Rhön und Pfaffenberg, in BaWü ist das Gebiet um Freiburg betroffen.