Anwaltskanzlei Mangeng

Anwaltskanzlei Mangeng Anwaltskanzlei mit den Schwerpunkten im Familienrecht, Arbeitsrecht, Verkehrsrecht und allg. Zivilrecht

Selbst am Wochenende gearbeitet. Naarden, Holland.
19/08/2025

Selbst am Wochenende gearbeitet. Naarden, Holland.

30/06/2025

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06/06/2025

Vorsicht bei Abofallen im Internet!

Sie haben eine E-Mail oder eine Nachricht erhalten, die auf ein vermeintliches Gewinnspiel oder ein unwiderstehliches Angebot verweist? Vorsicht ist geboten! Immer häufiger verstecken sich hinter solchen Nachrichten kostspielige Abofallen.

Oft sind es unscheinbare Links oder Pop-ups, die dazu verleiten, persönliche Daten einzugeben oder unbewusst ein Abo abzuschließen. Die Folge: Regelmäßige Abbuchungen für Dienste, die man nie wirklich nutzen wollte.

Was tun, wenn Sie in eine Abofalle getappt sind?

Ruhe bewahren: Panik ist kein guter Berater.
1. Beweise sichern: Speichern Sie E-Mails, SMS oder Screenshots der fraglichen Seite.
2. Widersprechen und anfechten: Innerhalb von 14 Tagen haben Sie in der Regel ein Widerrufsrecht. Prüfen Sie zudem, ob der Vertrag aufgrund von Täuschung oder fehlender Klarheit angefochten werden kann.
3. Bank informieren: Lassen Sie unberechtigte Abbuchungen zurückbuchen.

Lassen Sie sich nicht ins Bockshorn jagen! Wenn Sie unsicher sind oder bereits betroffen sind, stehe ich Ihnen als Ihr Anwalt zur Seite. Gemeinsam prüfen wir Ihre Möglichkeiten und wehren unberechtigte Forderungen ab.

Neuer Mitarbeiter, redet nicht viel.
12/08/2024

Neuer Mitarbeiter, redet nicht viel.

11/12/2023

20 Jahre als Rechtsanwalt in Hohenhameln

Ich möchte auf diesem Wege die Gelegenheit nutzen, um einige Gedanken über meine Reise als Rechtsanwalt zu teilen, die vor 20 Jahren begann. Es ist ein Moment der Selbstreflexion und Dankbarkeit für all die Erfahrungen und Menschen, die meinen Weg geprägt haben.

Vor 20 Jahren begann ich meine Karriere in der Rechtspraxis mit einem klaren Ziel: Gerechtigkeit zu suchen und die Rechte meiner Mandanten zu schützen. In diesen zwei Jahrzehnten galt es unzählige Schwierigkeiten zu überwinden, aber jede Herausforderung hat mich stärker gemacht und meine Entschlossenheit gestärkt.

Die Arbeit als Anwalt hat mir nicht nur die Möglichkeit gegeben, das Recht zu verteidigen, sondern auch, die Geschichten und Lebenswege der Menschen kennenzulernen, die zu mir kommen, um Hilfe zu suchen. Diese Begegnungen haben mich gelehrt, Empathie zu schätzen und die Vielfalt der menschlichen Erfahrungen zu verstehen. Gerade in den Bereichen des Familien- und Erbrechtes gibt es viele Facetten, die einem keine Universität der Welt beibringen kann, sondern sich erst im Laufe der Jahre entwickeln.

Die Reise als Rechtsanwalt wäre ohne das Vertrauen und die Unterstützung meiner Mandanten, Kollegen und meiner Familie nicht möglich gewesen. Ich möchte mich bei jedem Einzelnen von Ihnen herzlich bedanken. Ihre Zusammenarbeit und Ihr Vertrauen haben es mir ermöglicht, in dieser anspruchsvollen Branche erfolgreich zu sein.

Während ich auf die letzten 20 Jahre zurückblicke, bin ich zugleich gespannt auf die Zukunft. Es gibt noch so viel zu lernen, zu erreichen und zu verbessern. Ich verspreche, dass ich weiterhin hart arbeiten werde, um die Interessen meiner Mandanten zu verteidigen und die Werte der Gerechtigkeit hochzuhalten.

Auf die nächsten 20 Jahre und auf die unzähligen Geschichten, die noch erzählt werden müssen. Vielen Dank all denjenigen die mich auf meiner Reise unterstütz haben und Teil davon waren.

Herzlichst

Rechtsanwalt Patrick Mangeng

20/06/2023

Zum 01.07.2023 gelten neue Pfändungsfreigrenzen. Der Grundfreibetrag steigt auf 1.410 € und erhöht sich mit jeder weiteren Unterhaltsverpflichtung. Gerne stelle ich Ihnen auch eine P-Konto Bescheinigung aus.

23/11/2022

Schon gewusst? Seit kurzer Zeit gelten viele neue Verbraucherrechte!

Beweislastumkehr im Kaufrecht: Ein Jahr lang werden Mängel schon ab Kauf vermutet
Für alle Verträge, die ab dem 01.01.2022 geschlossen werden, gilt nunmehr: Die Beweislastumkehr im Kaufrecht wird von bislang sechs Monaten auf ein Jahr verlängert. Dies hat für Verbraucher:innen den Vorteil, dass im ersten Jahr nach Erhalt der Ware vermutet wird, dass es sich bei einem auftretenden Fehler um einen anfänglichen Sachmangel handelt und somit Gewährleistungsrechte geltend gemacht werden können. Erst nach dem ersten Jahr müssen Sie beweisen, dass das Produkt bei Übergabe an Sie bereits den Mangel aufwies. Die gesetzliche Gewährleistung beträgt weiterhin zwei Jahre.
Die Regelung bedeutet, dass im ersten Jahr den Verkäufer die Beweislast trifft, dass der Mangel nicht schon beim Kauf vorhanden war, sondern etwa durch unsachgemäße Bedienung verursacht wurde. Innerhalb des ersten Jahres wird künftig davon ausgegangen, dass der Mangel bereits beim Kauf vorhanden war.

Kürzere Kündigungsfristen

Bisher stand in vielen Allgemeinen Geschäftsbedingungen, dass Laufzeitverträge drei Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit gekündigt werden müssen. Ansonsten würden sie sich um ein Jahr verlängern. Für Verträge, die ab dem 1. März 2022 geschlossen werden, gilt dies nicht mehr. Diese Verträge dürfen nur noch eine Kündigungsfrist von einem Monat haben. Verpassen Verbraucher:innen die Kündigungsfrist, so verlängern sich die Verträge zukünftig nur noch auf unbestimmte Zeit. Das heißt, Verbraucher:innen können die Verträge dann jederzeit, mit einer Frist von einem Monat, kündigen. Durch das Gesetz werden Verbraucher:innen besser vor überlangen Vertragsverlängerungen und Kündigungsfristen geschützt.

Fluggastrechte im Überblick

Ein ständiges Ärgernis. Sie wollen in den Urlaub fliegen oder kehren aus diesem zurück und Ihr Flug verspätet sich, wird schlimmstenfalls sogar ganz gestrichen. Aber Sie stehen nicht rechtlos dar. Haben Sie Ihren Ziel¬flughafen erst mit einer Verspätung von drei Stunden oder mehr erreicht, wurde Ihr Flug annulliert oder wurden Sie wegen Über¬buchung nicht mitgenommen, können Ihnen je nach Strecke zwischen 250 und 600 Euro Entschädigung zustehen. Voraus¬setzung: Der Start-flughafen oder der Haupt¬sitz der Air¬line müssen in der EU liegen.
Wird Ihnen eine Ersatzbeförderung angeboten auf die Sie warten müssen, ist die Air¬line dazu verpflichtet, sich etwa um Verpflegung und gegebenenfalls auch um ein Hotel¬ sowie die Fahrt dorthin zu kümmern. Fordern Sie dies ein.
Doch Vorsicht!
Immer mehr Fluggesell¬schaften führen Annullierungen oder Verspätungen grundlos auf „außergewöhnliche Umstände“ zurück und zahlen nicht. Lassen Sie sich das nicht gefallen!

Verkürzung der Insolvenz auf drei Jahre – Keine Mindestquote mehr erforderlich

Am 17.12.2020 wurde eine Reform des Insolvenzrechts beschlossen. Die Privatinsolvenz wird damit für alle Schuldner auf drei Jahre verkürzt.
Die Insolvenz soll einen schuldenfreien Neuanfang ermöglichen. Da aktuell viele Personen aufgrund der Pandemie und steigenden Lebenshaltungskosten in eine finanzielle Krise geraten sind, hat der Gesetzgeber beschlossen, diesen Neuanfang zu vereinfachen. Daher wurde Insolvenzverfahren auf drei Jahre verkürzt und Sie sind anschließend schuldenfrei.
Haben Sie weitere Fragen? Kontaktieren Sie uns gerne jetzt für eine kostenlose Erstberatung.

11/11/2021

Kanzlei Patrick Mangeng

09/11/2021

Auto- und LKW-Fahrer aufgepasst!

Ab morgen gilt der neue Bußgeldkatalog!!!

Verkehrssünder müssen ab dem 10.11.2021 mit deutlich höheren Strafen rechnen, wenn sie falsch parken oder zu schnell fahren. Es tritt die Reform des Bußgeldkatalog in Kraft, der vor allem mehr Sicherheit für den Rad- und Fußverkehr bringen soll.

Statt Fahrverboten bei geringen Geschwindigkeitsüberschreitungen werden die Bußgelder erhöht: Wer beispielsweise innerorts 16 bis 20 Stundenkilometer zu schnell unterwegs ist, muss nun 70 statt wie bislang 35 Euro zahlen.

Wer bei einem Stau keine Rettungsgasse bildet oder diese sogar selbst nutzt, muss künftig mit einem Bußgeld zwischen 200 und 320 Euro sowie einem Monat Fahrverbot rechnen.

Autofahrer, die ihr Fahrzeug im allgemeinen Halte- oder Parkverbot abstellen, finden unter dem Scheibenwischer künftig ein Knöllchen von bis zu 55 Euro statt wie bisher bis zu 15 Euro.

Wer einen E-Auto-Ladeplatz oder einen Carsharing-Stellpatz zuparkt, wird mit 55 Euro verwarnt.

Parkverstöße bei amtlich gekennzeichneten Feuerwehrzufahrten oder Behinderung von Rettungsfahrzeugen kosten bis zu 100 Euro.

Für das unberechtigte Parken auf einem Schwerbehinderten-Parkplatz werden 55 Euro statt 35 Euro fällig.

Lkw-Fahrer, die beim Rechtsabbiegen innerorts nicht Schrittgeschwindigkeit fahren, müssen 70 Euro zahlen.

Auch Auto-Posern geht es ans Geld: Das Verursachen von unnötigem Lärm und vermeidbarer Abgasbelästigung sowie unnützes Hin- und Herfahren kostet künftig nicht mehr 20 Euro, sondern bis zu 100 Euro.

Adresse

Marktstraße 4
Hohenhameln
31249

Öffnungszeiten

Montag 09:00 - 12:00
14:00 - 18:00
Dienstag 09:00 - 12:00
14:00 - 18:00
Mittwoch 09:00 - 12:00
14:00 - 18:00
Donnerstag 09:00 - 12:00
14:00 - 18:00
Freitag 09:00 - 12:00
14:00 - 18:00

Telefon

+495128404230

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