19/06/2023
Trauzeugen und ihre rechtliche Bedeutung
Durch die Trauzeugenaffäre im Bundeswirtschaftsministerium um den ehemaligen Staatsekretär Patrick Graichen ist der Begriff des Trauzeugen in aller Munde. Doch wie steht es um den Begriff des Trauzeugen aus juristischer Sicht? Wo liegt die rechtliche Bedeutung eines Trauzeugen? Was sind seine Aufgaben?
Begriff:
Die Bedeutung des Trauzeugen erschließt sich, sehr trivial, aus dem Wortlaut. Er bezeugt eine Eheschließung. Mit der juristischen Brille betrachtet stellt sich schnell die Frage, wo dieser Begriff im Gesetz zu finden ist. In § 1312 BGB ist die Trauung gesetzlich geregelt. Im zweiten Satz werden auch „ein oder zwei Zeugen“ erwähnt. Es ist also festzuhalten, dass es sich beim Trauzeugen nicht um eine „gute alte Tradition“ handelt. Durch seine Benennung im Gesetz ist der Begriff des Trauzeugen auch mit einer rechtlichen Dimension behaftet.
Bedeutung:
Beim Blick in den o.g. Paragraphen fällt jedoch schnell auf, dass das juristische Gewicht des Trauzeugen eher gering ist. Für wirksame Eheschließungen beim Standesamt sind Trauzeugen seit einer Erneuerung des Gesetzes im Jahr 1998 nicht mehr zwingende Voraussetzung („Die Eheschließung kann in Gegenwart von einem oder zwei Zeugen erfolgen, sofern die Eheschließenden dies wünschen“). Eine Pflicht zur Benennung von Trauzeugen besteht jedoch aus rechtlicher Sicht nicht. Eine Eheschließung beim Standesamt ohne Trauzeugen ist ebenso gültig, wie eine Eheschließung mit Trauzeugen. Für den Verwaltungsvorgang entscheidend ist der Standesbeamte, der im Rahmen der Eheschließung in seiner Anwesenheit eben auch bezeugt, dass die beiden Eheschließenden die Ehe wirksam vor dem Gesetz geschlossen haben. Das noch vom Hochzeitspaar Zeugen benannt werden, ist somit rechtlich gesehen nicht erheblich. Lediglich die römisch-katholische Kirche lässt kirchliche Trauungen nur mit jeweils einem Trauzeugen für Braut und Bräutigam zu.
Aufgabe
Die Aufgabe des Trauzeugen im Rahmen der Eheschließung beim Standesamt ist überschaubar. Lediglich durch Unterschrift bezeugt er die Eheschließung des Paares. Anforderungen an den Trauzeugen sind lediglich die Volljährigkeit am Tag der standesamtlichen Hochzeit und ein gültiger Personalausweis/Reisepass, mit dem sich der Trauzeuge beim Standesamt ausweisen kann.