27/08/2026
Vorwurf: gefährliche Körperverletzung durch Tritte gegen den Kopf und Bestechung von Polizeibeamten gegen Geldzahlung die Strafanzeige nicht weiter zu verfolgen. Nach zäher Vernehmung der Zeugen und einem lautstarken Wortgefecht zwischen mir und einem Belastungszeugen wurde von mir angeregt, das Verfahren gegen Geldauflage einzustellen. Das Gericht folgte meiner Meinung, dass eine Verurteilung der gefährlichen Körperverletzung mit einem Freispruch enden wird. Mein Mandant hatte jedoch den Beamten nachweisbar vor Ort Geld angeboten, die Strafanzeige nicht weiter zu verfolgen. Daher regte ich an, das gesamte Verfahren nach 153 Abs 2 StPO einzustellen.