Rechtsanwalt Andreas Hebestreit

Rechtsanwalt Andreas Hebestreit Ich freue mich, dass Sie auf diesem Wege einen ersten Eindruck von meiner Kanzlei gewinnen möchten. Seit 1996 bin ich in Herten als Rechtsanwalt tätig.

24/04/2026
11/04/2026

// Für eine fristlose Kündigung brauchen Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen gute Gründe - Mobbing ist einer davon. Dies hat das Landesarbeitsgericht Thüringen schon im Jahr 2000 in einem Grundsatzurteil beschlossen.
Wer das allgemeine Persönlichkeitsrecht, die Ehre oder die Gesundheit einer Kollegin oder eines Kollegen in schwerwiegender Weise verletzt, kann demnach ohne Abmahung außerordentlich gekündigt werden. Dies gilt zudem unabhängig davon, ob es durch das Mobbing zu einer Störung des Betriebsfriedens gekommen ist oder nicht.

(LAG Thüringen, Urteil vom 15.02.2000, Az.: 5 Sa 102/2000) //

08/04/2026

Ja. So entschloss das Landesarbeitsgericht Hamm. Im vorliegenden Fall hatte sich eine eingestempelte Arbeitnehmerin im Café gegenüber eine Pause gegönnt. Sie wurde fristlos entlassen. Das Gericht bestätigt die Kündigung und argumentiert: „Private Erledigungen sind in der Arbeitszeit grundsätzlich nicht erlaubt, sofern sie nicht ausdrücklich genehmigt wurden oder betriebsüblich sind“. Dementsprechend handle es sich bei der Kaffeepause um klassischen Arbeitszeitbetrug.

(Az: 13 Sa 1007/22)

18/03/2026

So entschieden die Richter am Amtsgericht und Landgericht Hamburg. Ein Mann hatte nach einer Urlaubsbuchung entsetzt festgestellt, dass vor Ort nur ein „Plumpsklo“ mit Chemikalienzusatz geboten wurde. Er klagte und verlor, denn: Im Katalog war die Rede von einer Toilette. Laut Definition ist das eine „Vorrichtung zur Aufnahme von Körperausscheidungen“. Für Anspruch auf eine Spülung hätte im Katalog von einem „WC“ die Rede sein müssen.

(Az: 10 C 541/01 und 313 S78/02)

16/03/2026

// Dies hat das Arbeitsgericht Köln entschieden (Urteil vom 21.01.2010 - 6 Ca 3846/09). Ein Arbeitgeber hatte durch minutiöse schriftliche Aufzeichnungen herausgefunden, dass ein bei ihm angestellter Anwalt innerhalb von knapp drei Wochen 384 Minuten auf der Büro-Toilette verbracht hatte. Diese Toilettenzeiten rechnete er auf den Gesamtzeitraum der Anstellung hoch und kam zu dem Ergebnis, dass sein Angestellter zusätzlich zu den üblichen Pausenzeiten etwa 90 Stunden auf dem Klo verbracht hatte. Dies nahm er schließlich zum Anlass, um dem Anwalt knapp 700 Euro vom Nettogehalt abzuziehen. Der Anwalt legte wiederum Klage gegen die Gehaltskürzung ein - mit der Begründung, dass er in dem vorgenannten Zeitraum von drei Wochen unter Verdauungsstörungen gelitten habe. Das Arbeitsgericht gab dem Angestellten recht, die Gehaltskürzung sei unzulässig. //

13/03/2026

// Viele Vermieter nutzen Miet- und Immobilienportale, um ihre Wohnung online zu präsentieren. Wird die Wohnung allerdings noch von einem Mieter mit all seinen persönlichen Gegenständen bewohnt, darf der Vermieter keine Fotos von der Innenausstattung der Wohnung machen. Derartige Foto- oder Videoaufnahmen stellen eine Verletzung der Privatsphäre des Mieters dar und bedürfen somit grundsätzlich dessen Zustimmung. Auch hier gibt es jedoch Ausnahmen - Vermieter dürfen die Fotos ohne Zustimmung der Mieter anfertigen, wenn dies zur Behebung eines Mietmangels oder Schadens notwendig ist.

Amtsgericht Steinfurt, Urteil vom 10.04.2014, Az.: 21 C 987/13 //

10/03/2026

// Der Besitzer einer Diskothek hat das Hausrecht und darf daher beispielsweise die Kleiderordnung festlegen. Allerdings hat auch das Hausrecht seine Grenzen: Gemäß § 19 des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) dürfen ethnische Herkunft, sexuelle Orientierung, religiöse Zugehörigkeit oder Behinderungen bei Einlasskontrollen keine Rolle spielen. Bei Verstößen drohen Entschädigungs- oder Unterlassungsansprüche (§ 21 AGG). In einem Fall in Stuttgart hatten Türsteher einem jungen Mann den Zutritt zu einer Diskothek verwehrt, weil dort „schon genug Schwarze drin“ seien. Der Betroffene klagte und bekam recht. Das OLG Stuttgart sprach ihm nach § 21 Abs. 2 S. 3 AGG eine Entschädigung in Höhe von 900 Euro zu (OLG Stuttgart, Urteil vom 12.12.2011 - 10 U 106/11). //

05/03/2026

// Wer reserviert und rechtzeitig erscheint, hat keinen Anspruch darauf, direkt einen freien Tisch zu bekommen. Wartezeiten von etwa 15 bis 20 Minuten gelten als zumutbar und müssen trotz Reservierung in Kauf genommen werden. Ist nach dieser Zeit aber noch immer kein Tisch frei, hat der Gast Anspruch auf Schadensersatz. Er kann dem Wirt die Fahrtkosten in Rechnung stellen oder auch ein vergleichbares Restaurant aufsuchen und sich den eventuellen Preisunterschied erstatten lassen. Ein Schadensersatzanspruch kann jedoch auch umgekehrt entstehen. Wer beispielsweise einen Tisch für eine große Gruppe reserviert und die Reservierung nicht wahrnimmt, ohne vorher abzusagen, muss dem Wirt unter Umständen den Umsatz erstatten, der ihm durch die geplatzte Reservierung entgangen ist. //

14/02/2026

// Die Klägerin bewarb sich mehrfach über ein Internetportal um Besichtigungstermine für eine Wohnung, die von dem beklagten Makler vermittelt wurde. Anfragen unter Nennung ihres pakistanischen Vor- und Nachnamens sowie weitere Besichtigungsanfragen unter ausländisch klingenden Namen blieben erfolglos. Dagegen führten Anfragen mit identischen Angaben zu Einkommen, Beruf und Haushaltsgröße unter den Namen "Schneider", "Schmidt" und "Spieß" zu Besichtigungsterminen. Die Klägerin sah darin eine Benachteiligung wegen ihrer ethnischen Herkunft und verlangte vom Makler eine Entschädigung nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz sowie Ersatz vorgerichtlicher Rechtsanwaltskosten.

Der Bundesgerichtshof (BGH) bestätigte die Entscheidung der Vorinstanzen und wies die Revision des Maklers zurück. Die Wohnungsvermittlungsangebote fielen in den Anwendungsbereich des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG). Die unterschiedliche Behandlung von Anfragen unter ausländischen und deutschen Namen stelle ein hinreichendes Indiz für eine Benachteiligung wegen der ethnischen Herkunft dar. Der Makler sei als mit der Mieterauswahl betraute Person selbst Adressat des Benachteiligungsverbots und hafte eigenständig auf Schadensersatz nach § 21 Abs. 2 AGG. Ein rechtsmissbräuchliches Vorgehen der Klägerin liege nicht vor. Die zugesprochene Entschädigung von 3.000 Euro für den immateriellen Schaden sei angesichts der Schwere des Verstoßes angemessen.

BGH, Urteil vom 29. Januar 2026 - Az. I ZR 129/25 //

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